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Beschlussvorlage (Besetzung der Ausschüsse hier: Entsendung von beratenden Mitgliedern aus den gemeindlichen Schulen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
19.02.2009
Erstellt
18.02.09, 15:40
Aktualisiert
18.02.09, 15:40
Beschlussvorlage (Besetzung der Ausschüsse
hier: Entsendung von beratenden Mitgliedern aus den gemeindlichen Schulen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 8/2009 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Sunkovsky Telefon: 05208/991-114 Datum: 2. Februar 2009 Besetzung der Ausschüsse hier: Entsendung von beratenden Mitgliedern aus den gemeindlichen Schulen Beratungsfolge Rat Termin 19.02.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen werden. Wird kein Schulausschuss, sondern ein gemeinsamer Ausschuss gebildet, so findet § 85 Abs. 3 SchulG Anwendung. Demnach gilt § 85 Abs. 2 Satz 3 SchulG entsprechend, wobei die Mitwirkung der benannten Vertreter auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt. Durch das Ausscheiden von Herrn Hans-Joachim Niehage (Grundschule Nord) aus dem Schuldienst mit Wirkung vom 1. Februar 2009, wird eine Nachbenennung erforderlich. Neue Schulleiterin ist seit diesem Zeitpunkt Frau Cornelia Schmidt. Seitens der Grundschule Nord wurde deshalb vorgeschlagen, die neue Schulleiterin, Frau Schmidt, als Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport zu entsenden. Daraus ergibt sich folgender Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Frau Cornelia Schmidt als Mitglied der Grundschule Nord mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport zu entsenden. Schemmel