Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
19.02.2009
Erstellt
18.02.09, 15:40
Aktualisiert
18.02.09, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
8/2009
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Sunkovsky
Telefon:
05208/991-114
Datum:
2. Februar 2009
Besetzung der Ausschüsse
hier: Entsendung von beratenden Mitgliedern aus den gemeindlichen Schulen
Beratungsfolge
Rat
Termin
19.02.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW –
SchulG) können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in den Schulausschuss
berufen werden.
Wird kein Schulausschuss, sondern ein gemeinsamer Ausschuss gebildet, so findet § 85 Abs. 3 SchulG
Anwendung. Demnach gilt § 85 Abs. 2 Satz 3 SchulG entsprechend, wobei die Mitwirkung der benannten
Vertreter auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt.
Durch das Ausscheiden von Herrn Hans-Joachim Niehage (Grundschule Nord) aus dem Schuldienst mit
Wirkung vom 1. Februar 2009, wird eine Nachbenennung erforderlich. Neue Schulleiterin ist seit diesem
Zeitpunkt Frau Cornelia Schmidt.
Seitens der Grundschule Nord wurde deshalb vorgeschlagen, die neue Schulleiterin, Frau Schmidt, als Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport zu entsenden.
Daraus ergibt sich folgender Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, Frau Cornelia Schmidt als Mitglied der Grundschule Nord mit beratender Stimme in den
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport zu entsenden.
Schemmel