Daten
Kommune
Bedburg
Größe
342 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
12.06.17, 16:50
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Drucksache: WP9221/2015 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
01.12.2015
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Erstellung eines Baulückenkatasters in der Stadt Bedburg
hier: Sachstand
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Hintergrund
Leitlinien der nationalen Stadtentwicklungspolitik sind insbesondere auf eine nachhaltige,
flächensparende Stadtentwicklung ausgerichtet. So ist es erklärtes langfristiges Ziel der
Bundes- und Landespolitik, die tägliche Inanspruchnahme freier Flächen durch
Siedlungsentwicklung deutlich zu reduzieren. Auch die Novellierung des Planungsrechts
zeigt, dass einer Innenentwicklung vor Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich
oder am Siedlungsrand der Vorzug zu geben ist.
So fordert § 1a BauGB insb., dass „mit Grund und Boden sparsam und schonend
umgegangen werden soll; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme
von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde
insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere
Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das
notwendige Maß zu begrenzen.“
Seit der BauGB Novelle 2013 wurde hier zudem ergänzt. dass „dabei Ermittlungen zu den
Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden sollen, zu denen
insbesondere
Brachflächen,
Gebäudeleerstand,
Baulücken
und
andere
Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.“
Somit dient die Aufstellung eines Baulückenkatasters nicht nur der Umsetzung einer
flächensparenden Siedlungsentwicklung, sondern erfüllt auch Vorgaben, die für die
Begründung in kommunalen Bebauungsplanverfahren relevant sind.
Im Zuge der 1. Fortschreibung des „Demografieberichts 2012“ der Stadt Bedburg wurden
unter der Thematik „Vorausschauende Wohnbau- und Flächenentwicklung“
Handlungsempfehlungen ausgesprochen, um auch bei dieser Betrachtung dem
demografischen Wandel künftig Rechnung zu tragen. Der Innenentwicklung kommt
hierbei eine besondere Bedeutung zu.
Im
Demografiebericht
wurden
unter
Punkt
15.2.1
Handlungsempfehlungen ausgesprochen und näher definiert:
u.a.
nachfolgende
Informationen über Sozial- und Altersstruktur einer Siedlung bzw. einer Ortslage
(beispielhaft die Untersuchung zur Ortslage Kirchherten im Rahmen der Aufstellung
des Stadtentwicklungsplanes der Stadt Bedburg),
Flächenkataster zur Feststellung von Leerständen im Gebäudebestand,
Erstellung eines Baulückenkatasters zur Schließung von Baulücken und in der
Konsequenz die Nichtinanspruchnahme von Freiraum und damit auch die
Aktivierung von Flächen in den Zentren zur Vermeidung des Donut-Prinzips,
Aktivierungsstrategien- und Maßnahmen durch direkte Ansprache der Eigentümer
vor Ort, sei es im Bestand oder auch zur Aktivierung einer Baulücke
Aktivierung stadteigener Grün- und Freiflächen und damit die Schaffung des
Planungsrechtes für eine Wohnbaulandentwicklung
In detaillierter Betrachtung der Stadtstrukturen Bedburgs gerät die Strategie gerade
außerhalb der Stadtteilzentren von Bedburg und Kaster in den besonderen Fokus zur
Stärkung und Stabilisierung dieser Ortsteile. Auf die Sitzungsvorlage zur Sitzung des
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Sitzungsvorlage
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Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel am 10.11.2015 hierzu wird ergänzend
verwiesen.
Aktivierung von Wohnbaupotenzialen
Wie oben bereits beschrieben, sollen durch die Erstellung eines Baulückenkatasters
Wohnbaupotenziale aktiviert werden. Bei den jeweiligen Eigentümern von großen
Wohnbaugrundstücken innerhalb einer Ortslage besteht aufgrund des demographischen
Wandels
häufig
der
Wunsch
nach
Verkleinerung
der
üblicherweise
bewirtschaftungsintensiven Grundstücke. Sobald das Grundstück in einem öffentlichen
Baulückenkataster angezeigt wird, erhöht sich die Chance, dass der Eigentümer einen
Teil seines Grundstücks veräußern kann, um seinem Wunsch nach Verkleinerung zu
bedienen.
Oft sind die Baulücken in den gewachsenen Strukturen der Ortschaften kurzfristig
verfügbar, da die Bebauung sich hier häufig nach § 34 BauGB („Zulässigkeit von
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“) richtet. Es sind aber auch
noch Baulücken vorhanden, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen. Diese
Grundstücke sollen, sofern der Eigentümer zustimmt, in das Baulückenkataster mit
aufgenommen werden.
Auch die Flexibilisierung des Planungsrechts (z.B. durch das Aufheben alter, restriktiver
Bebauungspläne) kann zur Aktivierung von Baulücken beitragen.
Mögliche Nachverdichtungsbereiche
Entsprechend nimmt für die Stadt Bedburg die Themen „Nachverdichtung“ und
„Bebauung von Baulücken“ immer weiter an Bedeutung zu. So soll auch der sogenannte
Donuteffekt (Bebauung der Randlage mit einhergehendem verstärkten Leerstand der
Ortskerne) vermieden werden.
Um einen Überblick über die noch freien Baulücken sowie die Flächen im Innenbereich,
für die eine Nachverdichtung möglich ist, zu erhalten, stellt die Verwaltung derzeit ein
Baulückenkataster auf. Nachfolgende Parameter und Suchräume werden dabei zugrunde
gelegt:
Baulücken
Bei einem Grundstück handelt es sich dann um eine Baulücke, wenn dieses sofort oder
nach einer geringfügigen Änderung eines bestehenden Bebauungsplans bebaut werden
kann. Das sind häufig Grundstücke, die vom Eigentümer z.B. für die eigenen Kinder zur
späteren Bebauung vorgehalten werden.
Beispiele für klassische Baulücken sind (siehe Anlage):
- Einzelnes freies Baugrundstück „An der Biverschnell“. Dieses Grundstück liegt im
Geltungsbereich des BP 48 Bedburg und könnte sofort bebaut werden.
- Ehemaliger Spielplatz Am Schwarzen Kreuz: Diese Grundstück liegt im
Geltungsbereich des BP 15 Bedburg und ist derzeit als Spielplatz festgesetzt. Nach
einer entsprechenden Bebauungsplanänderung könnte das Grundstück bebaut
werden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.11.2016 eine
Bebauungsplanänderung jedoch abgelehnt.
- Beispiel „Grundstücksteilung“: Baugrundstück neben Alten Kindergarten „Mosaik“
(Grundstück wird in Kürze veräußert).
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Nachverdichtungsflächen
Bei „Nachverdichtungsflächen“ handelt es sich in der Regel um einzelne
nebeneinanderliegende Parzellen, die nur durch eine Bauleitplanung sowie dem
Abschluss eines Erschließungsvertrages und eines Städtebaulichen Vertrages einer
Bebauung zugeführt werden können. Diese Parzellen gehören in der Regel
verschiedenen Eigentümern, so dass die einer möglichen Bebauung vorhergehenden o. g.
Schritte sehr aufwendig sind.
Es sei darauf hingewiesen, dass für drei Nachverdichtungsflächen bereits entsprechende
Bauleitplanungen betrieben wurden:
BP 3 Kirchherten:
Gebiet zwischen
Zaunstraße
Meftlergasse,
Am
Ulmenhof,
Kleinfeld
und
BP 5 Kirchherten: Gebiet zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße
Eine Realisierung könnte hier kurzfristig erfolgen, da die Fläche einem
Eigentümer gehört.
BP 40 Bedburg:
Gartengrundstücke
Echternacher Weg.
Feldstraße
11
–
21
sowie
Verlängerung
Beispiel für eine mögliche Nachverdichtungsfläche:
- Ackerfläche Ziegeleistraße: Für eine mögliche Bebauung der Fläche müsste eine
entsprechende Bauleitplanung erfolgen. Der FNP stellt diese Fläche als
Wohnbaufläche dar.
Die Bebauung der Nachverdichtungsflächen ist nur möglich, wenn zwischen den
verschiedenen Eigentümern Einigkeit besteht. Die Eigentümer müssen mit der Stadt
entsprechende Verträge zur Bebauung und Erschließung der Flächen abschließen oder
die Flächen an die Stadt verkaufen, damit diese die Flächen entwickelt.
Ablaufplan
Die Verwaltung beabsichtigt, folgende Schritte zur Erstellung des Baulückenkatasters
durchzuführen:
1.
2.
3.
4.
5.
Flächenidentifizierung
Katalogisierung der Flächen
Prüfung der Flächen auf Bebaubarkeit
Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Eigentümer
Erstellen und Veröffentlichung von Steckbriefen
Auf die detaillierten Entwürfe eines Ablaufplans sowie eines Steckbriefes in der Anlage
wird verwiesen.
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Identifizierung von Flächen
Die Verwaltung hat zunächst alle möglichen Baulücken / Nachverdichtungsflächen
identifiziert (Schritt 1), in einer Exceldatei nach den Ortsteilen sortiert und katalogisiert
(Schritt 2) und mit der Bewertung der Bebaubarkeit (Schritt 3) begonnen.
Nach derzeitigem Stand stellt sich die Aufstellung vorläufig wie folgt dar (es handelt sich
um ca.-Angaben):
Ortsteil
Bedburg
Blerichen_Kirdorf
Bebaubare
Gesamtgröße Fläche
Davon
sofort
bebaubar
Eigentümer
Privateigentümer Stadt
35.582 qm
75.170 qm
34.094 qm
65.586 qm
24.383 qm
00 qm
23.689 qm
62.189 qm
10.405 qm
3.397 qm
4.934 qm
4.934 qm
3.985 qm
4.934 qm
00 qm
00 qm
00 qm
00 qm
00 qm
00 qm
Kirch- Grottenherten
299.471 qm
191.884 qm
21.068 qm
190.105 qm
1.779 qm
Kirch- Kleintroisdorf
73.415 qm
41.101 qm
20.682 qm
41.101 qm
00 qm
Kaster-Königshoven
2.638 qm
2.638 qm
2.638 qm
1.418 qm
1.220 qm
22.796 qm
17.641 qm
6.360 qm
17.641 qm
00 qm
00 qm
00 qm
00 qm
00 qm
00 qm
Broich
Industriepark Mühlenerft
Lipp-Millendorf
Oppendorf
Rath
Summe
15.347 qm
529.353 qm
13.033 qm
7.276 qm
370.911 qm 86.392 qm
8.478 qm
4.555 qm
349.555 qm 21.356 qm
Bei der derzeit laufenden Bewertung werden noch einige Flächen wieder entfallen, die
aufgrund verschiedener Kriterien (z.B. Topographie, Lärmschutz, Erschließung, etc) nicht
bebaut werden können, sodass sich die Gesamtgröße der bebaubaren Flächen noch
deutlich reduzieren wird. Auch soll vor einer Veröffentlichung von Einzeldaten (die jedoch
nicht dem Datenschutz unterliegen) eine Zustimmung der jeweiligen Eigentümer erfolgen.
Beispielhaft für die Erfassung der Baulücken wird auf die beigefügte Anlage
(Übersichtskarte) zum Ortsteil Bedburg-Rath verwiesen.
Aus der Tabelle ist zu erkennen, dass nach derzeitigem Stand ca. 94 % der Baulücken /
Nachverdichtungsflächen im Privateigentum stehen. In der Tabelle sind auch einige
private Baugrundstücke erfasst, die seit Jahren ungenutzt sind.
Die Bewertung der Flächen hinsichtlich der Bebaubarkeit (Schritt 3) ist noch nicht
abgeschlossen.
Vor Beginn mit Schritt 4 wird die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss die
Flächen vorstellen und über das Baulückenkataster beschließen lassen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel /
Nachhaltigkeit:
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Durch die Schließung von Baulücken und Eruierung von Nachverdichtungsflächen im Innenbereich der
Ortsteile wird der Flächenverbrauch an den Ortsrandlagen verringert. Außerdem trägt die Bereitstellung von
Bauland zur demographischen Stabilisierung der Ortsteile bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 15.11.2016
----------------------------------Markus Teich
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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