Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
16 kB
Datum
19.02.2009
Erstellt
18.02.09, 15:40
Aktualisiert
18.02.09, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Auswertung der im Rahmen der Trägerbeteiligung und der Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gem. § 13 Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen zur 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“
1. Träger öffentlicher Belange
Nr.
Träger
Stellungnahme
vom
Anregungen, Hinweise
1
Neuapostolische
Kirche NRW
Dortmund
14.11.08
Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu den Planungsinhalten vorgebracht.
2
Wasserwerk
Gemeinde
Leopoldshöhe
19.11.08
Das Wasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe
hat mündlich darum gebeten, dass zwischen ihm
und dem Investor vor Baubeginn eine Abstimmung bezogen auf die Versorgung der Liegenschaft mit Frischwasser erfolgt.
3
E.ON Westfalen
Weser AG
Hameln
20.11.08
Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu den Planungsinhalten vorgebracht.
4
Stadtwerke Bielefeld 21.11.08
Planauskunft (ND1)
Bielefeld
Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu den Planungsinhalten vorgebracht, da
die vom Träger zu vertretenden Belange durch
die im Plan getroffenen Darstellungen/Festsetzungen in ausreichenden Maße berücksichtigt worden sind.
5
RWE WestfalenWeser-Ems Netzservice GmbH
Rietberg
Deutsche Telekom
Netzproduktion
GmbH
Bielefeld
25.11.08
Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu den Planungsinhalten vorgebracht.
05.12.08
Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu den Planungsinhalten vorgebracht.
LWL - Archäologie
für Westfalen Außenstelle Bielefeld
10.12.08
Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu den Planungsinhalten vorgebracht. Da
bei Erdarbeiten bisher unbekannte Bodendenk-
6
7
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungsvorschlag)
Unter den Text zum Bebauungsplan wird nachstehender
Hinweis aufgenommen:
Frischwasser:
Hierzu ist vor Baubeginn eine Abstimmung mit dem Wasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe herbei zu führen.
Ein entsprechender Hinweis wird unter dem Text zum
Bebauungsplan aufgenommen.
Auswertung der im Rahmen der Trägerbeteiligung und der Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gem. § 13 Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen zur 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“
Nr.
Träger
Stellungnahme
vom
Anregungen, Hinweise
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungsvorschlag)
mäler zum Vorschein kommen könnten, wird für
den Fall um die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Text zum Bebauungsplan
gebeten.
8
Kreis Lippe
Der Landrat
Detmold
16.12.08
Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu den Planungsinhalten vorgebracht.
13.11.08
Es wird angeregt, die zulässige Dachneigung im
Änderungsbereich (Flurstück XXX) von derzeit
30° - 35° auf 30° - 45° zu ändern, da dieses dem
zukünftigen Bauherrn einen größeren Spielraum
in der Ausgestaltung des Dachgeschosses ermöglicht.
2. Bürger
1
XXXXXXX
XXXXXXX
XXXXXXX
XXXXXXX
Im engeren Umfeld des Änderungsbereiches ist nach
den dort geltenden Festsetzungen eine Vielfalt an
Dachneigungen- und Formen festgesetzt und auch
realisiert worden. Im unmittelbar südlich angrenzenden Bereich sind Dachneigungen von 45° - 50° zulässig. Da das betreffende Grundstück nach Nordwesten zum Spielplatz hin abfällt, wird sich ein geringfügig steileres Dach auf einem frei stehenden
Wohnhaus weder negativ auf das Stadtbild noch das
vorhandene Siedlungsgefüge auswirken.
Der Anregung wird gefolgt.
2
XXXXXXX
XXXXXXX
XXXXXXX
XXXXXXX
04.12.08
zu Protokoll
Die Einwender sind direkte Nachbarn und Eigentümer des Grundstücks XXXXXXX, Flurstück
XXX. Ihnen „ist wichtig, dass keine Grenzbebauung mehr stattfindet. Auf der anderen Seite
unseres Grundstücks ist schon Grenzbebauung
vorhanden.“
Garagen und Stellplätze sind nach derzeit noch geltendem Recht auch auf den nicht überbaubaren
Grundstücksflächen zulässig. Eine Rücknahme wäre
somit eine deutliche Einschränkung nur für dieses eine Baugrundstück. Für den gesamten Umgebungsbereich bleibt die entsprechende Festsetzung unverändert erhalten. Für dieses Ungleichgewicht sind
zwingende städtebauliche Gründe nicht erkennbar.
Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass der zukünftige Bauherr auf dem Flurstück XXX die Garage
entlang seiner südlichen Grundstücksgrenze errich-
Auswertung der im Rahmen der Trägerbeteiligung und der Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gem. § 13 Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen zur 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“
Nr.
Träger
Stellungnahme
vom
Anregungen, Hinweise
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungsvorschlag)
ten würde, läge sie für den Einwender im Norden. Eine Verschattung seines Gartens ist somit nicht gegeben.
Der Anregung wird nicht gefolgt.