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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 3/2009)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
16 kB
Datum
19.02.2009
Erstellt
18.02.09, 15:40
Aktualisiert
18.02.09, 15:40
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 3/2009) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 3/2009) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 3/2009)

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Inhalt der Datei

Auswertung der im Rahmen der Trägerbeteiligung und der Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gem. § 13 Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen zur 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ 1. Träger öffentlicher Belange Nr. Träger Stellungnahme vom Anregungen, Hinweise 1 Neuapostolische Kirche NRW Dortmund 14.11.08 Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu den Planungsinhalten vorgebracht. 2 Wasserwerk Gemeinde Leopoldshöhe 19.11.08 Das Wasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe hat mündlich darum gebeten, dass zwischen ihm und dem Investor vor Baubeginn eine Abstimmung bezogen auf die Versorgung der Liegenschaft mit Frischwasser erfolgt. 3 E.ON Westfalen Weser AG Hameln 20.11.08 Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu den Planungsinhalten vorgebracht. 4 Stadtwerke Bielefeld 21.11.08 Planauskunft (ND1) Bielefeld Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu den Planungsinhalten vorgebracht, da die vom Träger zu vertretenden Belange durch die im Plan getroffenen Darstellungen/Festsetzungen in ausreichenden Maße berücksichtigt worden sind. 5 RWE WestfalenWeser-Ems Netzservice GmbH Rietberg Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Bielefeld 25.11.08 Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu den Planungsinhalten vorgebracht. 05.12.08 Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu den Planungsinhalten vorgebracht. LWL - Archäologie für Westfalen Außenstelle Bielefeld 10.12.08 Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu den Planungsinhalten vorgebracht. Da bei Erdarbeiten bisher unbekannte Bodendenk- 6 7 Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungsvorschlag) Unter den Text zum Bebauungsplan wird nachstehender Hinweis aufgenommen: Frischwasser: Hierzu ist vor Baubeginn eine Abstimmung mit dem Wasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe herbei zu führen. Ein entsprechender Hinweis wird unter dem Text zum Bebauungsplan aufgenommen. Auswertung der im Rahmen der Trägerbeteiligung und der Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gem. § 13 Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen zur 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ Nr. Träger Stellungnahme vom Anregungen, Hinweise Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungsvorschlag) mäler zum Vorschein kommen könnten, wird für den Fall um die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Text zum Bebauungsplan gebeten. 8 Kreis Lippe Der Landrat Detmold 16.12.08 Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu den Planungsinhalten vorgebracht. 13.11.08 Es wird angeregt, die zulässige Dachneigung im Änderungsbereich (Flurstück XXX) von derzeit 30° - 35° auf 30° - 45° zu ändern, da dieses dem zukünftigen Bauherrn einen größeren Spielraum in der Ausgestaltung des Dachgeschosses ermöglicht. 2. Bürger 1 XXXXXXX XXXXXXX XXXXXXX XXXXXXX Im engeren Umfeld des Änderungsbereiches ist nach den dort geltenden Festsetzungen eine Vielfalt an Dachneigungen- und Formen festgesetzt und auch realisiert worden. Im unmittelbar südlich angrenzenden Bereich sind Dachneigungen von 45° - 50° zulässig. Da das betreffende Grundstück nach Nordwesten zum Spielplatz hin abfällt, wird sich ein geringfügig steileres Dach auf einem frei stehenden Wohnhaus weder negativ auf das Stadtbild noch das vorhandene Siedlungsgefüge auswirken. Der Anregung wird gefolgt. 2 XXXXXXX XXXXXXX XXXXXXX XXXXXXX 04.12.08 zu Protokoll Die Einwender sind direkte Nachbarn und Eigentümer des Grundstücks XXXXXXX, Flurstück XXX. Ihnen „ist wichtig, dass keine Grenzbebauung mehr stattfindet. Auf der anderen Seite unseres Grundstücks ist schon Grenzbebauung vorhanden.“ Garagen und Stellplätze sind nach derzeit noch geltendem Recht auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Eine Rücknahme wäre somit eine deutliche Einschränkung nur für dieses eine Baugrundstück. Für den gesamten Umgebungsbereich bleibt die entsprechende Festsetzung unverändert erhalten. Für dieses Ungleichgewicht sind zwingende städtebauliche Gründe nicht erkennbar. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass der zukünftige Bauherr auf dem Flurstück XXX die Garage entlang seiner südlichen Grundstücksgrenze errich- Auswertung der im Rahmen der Trägerbeteiligung und der Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gem. § 13 Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen zur 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ Nr. Träger Stellungnahme vom Anregungen, Hinweise Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungsvorschlag) ten würde, läge sie für den Einwender im Norden. Eine Verschattung seines Gartens ist somit nicht gegeben. Der Anregung wird nicht gefolgt.