Daten
Kommune
Merzenich
Größe
111 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
01.12.14, 13:12
Aktualisiert
01.12.14, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Richtlinien
der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der
ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen
(beschlossen vom Sportausschuss der Gemeinde Merzenich am 13.02.1991
und durch den Rat der Gemeinde Merzenich am 07.03.1991 in der Fassung
der Änderung vom _______.2014)
1.
Die Gemeinde Merzenich zeichnet Sportlerinnen und Sportler, die besondere Leistungen erbracht
haben sowie ehrenamtliche Führungskräfte, die sich im besonderen Maße in einem Sport- oder
Kulturverein verdient haben, aus.
2.
Die Ehrung wird regelmäßig durchgeführt. Der Termin für die Ehrung wird vom Bürgermeister
festgesetzt; in der Regel der letzte Dienstag im November
3.
Als Auszeichnung werden die vom Sport- und Kulturausschuss genehmigten bronzenen und silbernen
Anstecknadeln, Medaillen oder Ehrenplaketten verliehen. Goldene Anstecknadeln werden nur für
außergewöhnliche Leistungen im Einzelfall verliehen.
4.
Das Vorschlagsrecht für Ehrungen obliegt dem Vorstand der Interessengemeinschaft sporttreibender
Vereine in der Gemeinde Merzenich (kurz Gemeindesportbund genannt). Der Sport- und
Kulturausschuss der Gemeinde Merzenich beschließt endgültig über die vom Gemeindesportbund
erarbeiteten Vorschläge.
5.
Für die von den Vereinen einzureichenden Vorschläge wird eine Meldefrist festgelegt. Vorschläge nach
Ablauf der Meldefrist bleiben unberücksichtigt. Die Vorschläge müssen vom geschäftsführenden
Vorstand begründet und unterschrieben werden.
6.
Ehrung von aktiven Sportlern
6.1
Geehrt werden:
6.1.1
Sportlerinnen und Sportler, die unabhängig vom Wohnort ihre Erfolge als Starter für einen Merzenicher
Turn- oder Sportverein errungen haben.
6.1.2
Sportlerinnen und Sportler, die in Merzenich wohnen, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen
auswärtigen Turn- oder Sportverein errungen haben.
6.2
Als Grundlage für die Ehrung gelten bei den Sportlern gem. Ziffer 6.1.1 die offiziellen Meisterschaften
der Fachverbände von der Mittelrhein- bis zur internationalen Ebene sowie Leistungen des Schulsports
ab Landesschulsportfest in den vom Deutschen Sportbund anerkannten Sportarten.
Auf der jeweiligen Ebene ist immer nur die höchste Leistungsklasse zu berücksichtigen; bei Sportlern
gem. Ziff. 6.1.2. für die außergewöhnlichen Leistungen.
6.3
Wiederkehrende Einzelsieger in gleicher Disziplin und Meisterschaftsergebnis können im Wechsel von
einem Jahr zur Ehrung zurückgestellt oder ausgeschlossen werden.
6.4
Gruppen oder Mannschaften, die für Ziffer 6.1 und 6.2 nicht zutreffen, können ebenfalls geehrt werden,
wenn sie während des für die Sportlerehrung maßgebenden Zeitraumes den Aufstieg in eine
überregionale Klasse erreicht haben.
Unter überregionale Klasse ist die nächsthöhere Ebene über dem Regierungsbezirk Köln
(Landesebene) zu verstehen.
6.5.
Bei Gruppen und Mannschaften wird der Verein geehrt. Alle Mannschaftsmitglieder erhalten eine
persönliche Urkunde. Der Verein erhält eine Urkunde zum Zweck der Archivierung oder zum Aushang
im Vereinsheim.
Mannschaften, die aus mehr als vier Sportler/innen bestehen, werden durch eine vierköpfige
Abordnung vertreten.
Außer der durch den Sportausschuss beschlossenen Verleihung von Anstecknadeln, Medaillen
und Urkunden werden bei der Sportlerehrung keine Ehrengaben vergeben.
6.6
Die zuständigen Gremien können Ausnahmen von vorstehenden Regelungen zulassen.
6.7
Mit Anstecknadeln, Medaillen oder Ehrenplaketten werden folgende Leistungen geehrt:
DIE BRONZENE-MEDAILLE ERHALTEN:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Billard
Kreismeister Einzel oder Mannschaft
Fußball
a) Senioren
Gruppensieger und Aufstieg mindestens in die Kreisliga A
b) Jugend
Gruppensieger und Kreismeister
Leichtathletik
a) für Schulen
Kreismeister
b) für Vereine
Kreismeister
Schach
Kreismeister
Sportschießen
Kreismeister
Tennis
a) Mannschaft
Aufstieg mindestens in die 2. Bezirksliga
b) Einzelwettbewerb
Kreismeister
Tischtennis
a) Mannschaft
Gruppensieger und Aufstieg mindestens in die 1. Kreisklasse
b) Einzelwettbewerb
Kreismeister
Turnen
1. Platz Kinder und Jugend-Turnverbandsfest
1. Platz Mehrkampfmeisterschaft, Gerätemeisterschaften der Leistungsklassen 47
des Turnverbands
Judo, Kanu, Boule u. a. Sportarten sowie Hobbysportarten
Kreismeister
DIE SILBER-MEDAILLE ERHALTEN:
1.
Billard
Landesmeister Einzel oder Mannschaft
2.
Fußball
a) Senioren
Aufstieg ab Bezirksliga
b) Jugend
Kreismeister der Sondergruppen oder Aufstieg in die Verbandsklasse
3.
Leichtathletik
a) für Schulen
1.-2. Platz der Landesmeisterschaft
b) für Vereine
1.-2. Platz der Landesmeisterschaft
4.
Schach
Sieger Landesmeisterschaft
5.
Sportschießen
Bezirksmeister oder
1.- 2. Platz der Landesmeisterschaft
6.
Tennis
a)
b)
Mannschaft
Aufstieg mindestens in die 1. Bezirksliga
Einzelwettbewerb
1.-2. Platz Bezirksmeisterschaft
7.
Tischtennis
a)
Mannschaft
Gruppensieger und Aufstieg mindestens in die 1. Bezirksklasse
b) Einzelwettbewerb
1.-2. Platz Bezirksmeisterschaften
8.
Turnen
1. Platz Gerätemeisterschaften der Leistungsklassen 1-3
1. Platz Gruppenausscheidung des Rhein. Turnerverbandes
1. Platz Rheinische Jugend-Wettkämpfe
9.
Judo, Kanu, Boule u. a. Sportarten sowie Hobbysportarten
1. – 2. Platz Landes- bzw. Bezirksmeisterschaft
DIE GOLD-MEDAILLE ERHALTEN:
1. – 5. Platz auf Bundesebene
1. – 10. Platz auf internationaler Ebene
7.
Ehrungen von ehrenamtlichen Führungskräften
7.1
Zur Anerkennung besonderer Verdienste bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern in Merzenicher
Sport- und Kulturvereinen kann eine Ehrenmedaille vergeben werden. Die Vergabe der Medaille ist
keine Ehrung im Sinne der Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen durch die Gemeinde
Merzenich.
7.2
Mit der Ehrenmedaille wird nur ausgezeichnet, wer seine anzuerkennenden Verdienste in einem
Verein erworben hat, der Mitglied des Gemeindesportbundes Merzenich ist (Kulturvereine
ausgenommen).
Der vorgeschlagene Verein kann zur jeweiligen Sportlerehrung nur
eine Führungskraft für die Verleihung der Bronze-Medaille
und
eine Führungskraft für die Verleihung der Silber-Medaille benennen.
Ausnahmen müssen gesondert beantragt und begründet werden.
7.3
Für eine Ehrung können nur Personen vorgeschlagen werden, deren Tätigkeit für den Verein von
entsprechender Bedeutung war und ist.
7.4
Die Ehrenmedaille gibt es in Bronze und Silber. Sie wird in jedem Jahr grundsätzlich höchstens an
zwölf amtierende Personen vergeben (je 6 silberne und 6 bronzene)
7.5
Für die Verleihung der Medaille in Bronze müssen ehrenamtliche Tätigkeiten in den letzten zehn
Jahren ununterbrochen ausgeübt worden sein.
Für die Verleihung der Medaille in Silber muss eine ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit von
mindestens zwanzig Jahren nachgewiesen werden.
Die für eine Ehrung maßgebende ehrenamtliche Tätigkeit kann in verschiedenen Merzenicher
Vereinen erfolgt sein.
8.
Ehrungen von karnevalistischen Tänzen
8.1
Geehrt werden Tänzerinnen und Tänzer, die unabhängig vom Wohnort ihre Erfolge als Starter für
einen Karnevalsverein aus der Gemeinde Merzenich errungen haben.
8.2
Als Grundlage für die Ehrung gelten bei den Tänzerinnen und Tänzern gem. Ziffer 8.1
Tanzwettbewerbe des Bundes Deutscher Karneval sowie darüber hinausgehende internationale
karnevalistische Tanzwettbewerbe.
Auf der jeweiligen Ebene ist immer nur die höchste Leistungsklasse zu berücksichtigen.
8.3
Wiederkehrende Einzelsieger, Siege im Paar-, Garde- oder Schautanz in der gleichen Disziplin und
Meisterschaftsergebnis können im Wechsel von einem Jahr zur Ehrung zurückgestellt oder
ausgeschlossen werden.
8.4
Bei Schautanzgruppen und Garden wird der Verein geehrt. Alle Mitglieder der Gruppe/Garde
erhalten eine persönliche Urkunde. Der Verein erhält eine Urkunde zum Zweck der Archivierung
oder zum Aushang im Vereinsheim.
Außer der durch den Sportausschuss beschlossenen Verleihung von Anstecknadeln, Medaillen
oder Urkunden werden bei der Sportlerehrung keine Ehrengaben vergeben.
8.5
Die zuständigen Gremien können Ausnahmen von vorstehenden Regelungen zulassen.
8.6
Bei Erfolgen in mehreren Meisterschaftswettbewerben (z.B. Landes- und Deutsche Meisterschaft)
wird jeweils der höchste geehrt.
8.7
Das Vorschlagsrecht und die Vorprüfung für die Benennung der zu ehrenden Tänzerinnen und
Tänzer wird durch den Regionalverband Düren e.V. im Bund Deutscher Karneval (RVD)
wahrgenommen und werden auf Anfrage durch die Gemeinde Merzenich entsprechend mitgeteilt.
8.8
Geehrt werden Tänzerinnen/Tänzer aus folgenden Altersklassen:
- Jugend (bis 9 Jahre),
- Junioren (von 10 bis einschl. 15 Jahre) und
- Ü15 (Aktive / älter als 15 Jahre).
8.9
Mit Anstecknadeln werden folgende Leistungen geehrt:
BRONZE ERHALTEN:
Sieger im Halbfinale zur Deutschen Meisterschaft (=> Meisterschaft auf Landesebene und Qualifikation
zur Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften) (1. bis 7. Platz)
SILBER ERHALTEN:
Sieger in der Deutschen Meisterschaft (1. bis 7. Platz)
GOLD ERHALTEN:
Sieger bei der Europameisterschaft oder höher (1. bis 8. Platz)
8.10
Die Ehrungen werden im Rahmen der von der Gemeinde Merzenich veranstalteten
Schlüsselübergabe durchgeführt.
Wenn möglich, soll der jeweilige Erfolgstanz den Besuchern der Schlüsselübergabe dargeboten
werden.
52399 Merzenich, den ____________2014
Der Bürgermeister
(Harzheim)