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Beschlussvorlage GB (Außerplanmäßige Mittelbereitsstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2013 für die Instandsetzung der Kreisstraßen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
13.11.12, 12:02
Aktualisiert
13.11.12, 12:02
Beschlussvorlage GB (Außerplanmäßige Mittelbereitsstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2013 für die Instandsetzung der Kreisstraßen) Beschlussvorlage GB (Außerplanmäßige Mittelbereitsstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2013 für die Instandsetzung der Kreisstraßen) Beschlussvorlage GB (Außerplanmäßige Mittelbereitsstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2013 für die Instandsetzung der Kreisstraßen)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 333/2012 05.11.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 21.11.2012 Kreisausschuss 05.12.2012 Kreistag 19.12.2012 Außerplanmäßige Mittelbereitsstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2013 für die Instandsetzung der Kreisstraßen Sachbearbeiter/in: Herr Bornhold Tel.: 534 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel sind beim Produkt 120 542 01, Zeile 13 des Teilergebnisplanes im Haushaltsjahr 2013 eingeplant Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Mittel außerplanmäßig im Vorgriff auf den Haushalt 2013 bereitzustellen und den Auftrag zur Instandsetzung der Kreisstraßen nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. -2Begründung: Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen-Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB, Ausgabe 2009) sollten Asphaltdeckschichten nur von Anfang April bis Mitte Oktober ausgeführt werden, um die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen. Bei einer Lufttemperatur von 10° C und einer Temperatur der Unterlage unter 8°C dürfen Asphaltdeckschichten im Heißeinbau nicht eingebaut werden. Dieser zeitliche Rahmen kann aber nach derzeitiger Einschätzung nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Damit wäre eine Durchführung dieser Maßnahmen im kommenden Haushaltsjahr nicht möglich. Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die folgenden Maßnahmen im Vorgriff auf die Anmeldung zum Haushalt 2013 vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung durchzuführen. Um durch die frühzeitige Ausschreibung erwartungsgemäß günstigere Angebote zu erzielen und den finanziellen Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen zu minimieren, ist eine frühzeitige Entscheidung erforderlich. Folgende Maßnahmen sind nach derzeitigem Stand vorgesehen: Fahrbahndeckenerneuerung der 1. Kreisstraße 20, freie Strecke von B 266 bis „Neue Pfalz“ (km 0+020 bis 0+490) und freie Strecke im Bereich des Wanderparkplatzes (km 1+510 bis km 1+640) Dieser Streckenabschnitt ist aufgrund von Oberflächenschäden (Rissbildung, Versprödungen, Abplatzungen und Flickstellen) stark beeinträchtigt. Bei dieser Instandsetzungsmaßnahme wird der vorhandene Fahrbahnbelag bis 10 cm tief gefräst und eine ca. 6 cm Asphaltbinder- sowie eine 4 cm Asphaltdeckschicht wieder eingebaut. 2. Kreisstraße 24 in der OD Euskirchen zwischen den Knotenpunkten Roitzheimer Straße und Billiger Straße Dieser Streckenabschnitt ist aufgrund von Oberflächenschäden (Rissbildung, Versprödungen, Abplatzungen und Flickstellen) stark beeinträchtigt. Bei dieser Instandsetzungsmaßnahme wird der vorhandene Fahrbahnbelag bis 10 cm tief gefräst und eine ca. 6 cm Asphaltbinder- sowie eine 4 cm Asphaltdeckschicht wieder eingebaut. -3- 3. Kreisstraße 36, freie Strecke von OD Kolvenbach (km 5+315) in Richtung Eicherscheid bis km 6+325 Die v.g. Kreisstraße ist nicht ausgebaut und weist erhebliche Substanzmängel (Netzrisse, Ausmagerungen und Kornausbrüche bzw. polierte Kornoberflächen) auf. Da dieser Teilabschnitt der Kreisstraße 25 jedoch im derzeitigen Zustand gut im Profil liegt, können die vor genannten Substanzmängel vor weiterem Verschleiß durch eine Fahrbahndeckenerneuerung geschützt werden. Bei dieser Instandsetzungsmaßnahme wird auf den vorhandenen Fahrbahnbelag eine ca. 4 cm Asphaltdeckschicht eingebaut. Die tatsächliche Rangfolge der Maßnahmen ist abhängig vom weiteren Verlauf des Winters und der damit verbundenen Entwicklung der Straßenzustände. Nach entsprechender Entscheidung werden die erforderlichen Leistungen zur Fahrbahninstandsetzung öffentlich ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)