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Beschlussvorlage GB (K 74, Schmidtheim hier: Instandsetzung der Brücke über die DB-Strecke)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
13.11.12, 12:02
Aktualisiert
13.11.12, 12:02
Beschlussvorlage GB (K 74, Schmidtheim
hier: Instandsetzung der Brücke über die DB-Strecke) Beschlussvorlage GB (K 74, Schmidtheim
hier: Instandsetzung der Brücke über die DB-Strecke) Beschlussvorlage GB (K 74, Schmidtheim
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung V 335/2012 06.11.2012 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 21.11.2012 Kreisausschuss 05.12.2012 Kreistag 19.12.2012 K 74, Schmidtheim hier: Instandsetzung der Brücke über die DB-Strecke Sachbearbeiter/in: Herr Weber Tel.: 15 230 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Zeile: Produkt: gez. Hessenius Kreiskämme- Deckungsvorschlag: Mittel sind beim Produkt 120 542 01, Zeile 13 des Teilergebnisplanes im Haushaltsjahr 2013 eingeplant Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt den Sanierungsmaßnahmen an der Brücke K 74 Schmitdheim zu und beschließt, die Mittel außerplanmäßig im Vorgriff auf den Haushalt 2013 bereitzustellen und den Auftrag nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. -2Begründung: Im Jahr 2012 wurde der Ausbau der Kreisstraße 74 zwischen der L 210 und Schmidtheim durchgeführt. Teil dieser Straßenbaumaßnahme war auch die Erneuerung der Fahrbahn auf dem Brückenbauwerk über die DB bei Schmidtheim. Bei den hierfür erforderlichen Fräsarbeiten des FahrbahnAltbelages der Brücke über die Bahn, Bauwerk-Nr. 5505548, wurden diverse Schäden an der Abdichtung der Brücke erkennbar. Nach dem Freilegen der bituminösen Schutzschicht an verschiedenen Stellen der Brückenplatte und der Kappen wurde ersichtlich, dass die Schädigung der Abdichtung einen Umfang erreicht hat, der eine großflächige Sanierung erfordert. Ablösungen der Beschichtung an den Brückenkappen im Bereich der Fahrbahn zeigten sich zusätzlich. Einzelne Beschädigungen der Beschichtung im Bereich der Schrammborde und des Geh/Radwegbereiches sowie geringe Betonabplatzungen waren im Vorfeld der Maßnahme bei der Brückenprüfung vom August 2011 bereits erkannt worden. Eine Sanierung der Abdichtung vom Grunde auf war zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht feststellbar und war auch nicht Gegenstand der Straßenbaumaßnahme. Eine Sanierung der Brücke im bestehenden Bauvertrag der Straßenbaumaßnahme war aufgrund der spezifischen Tätigkeiten sowie der Bauzeit nicht möglich, ohne sich einem erheblichen finanziellen und bauzeitlichen Risiko auszusetzen. Darüber hinaus war aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit eine Planung und Auschreibung der Sanierungsmaßnahme nicht möglich, ohne sich dem Risiko einer erheblichen Schlechtwetter Unterbrechung auszusetzen. Die Abdichtungs- und Sanierungsarbeiten erfordern eine Mindestbauwerkstemperatur von 5° C. Aus vorgenannten Gründen wurde die Brückenfahrbahn provisorisch verschlossen, um dann im Frühjahr 2013 die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ingenieurtechnisch beplanen zu lassen und die notwendigen Sanierungsarbeiten dem Wettbewerb zu unterziehen. Als Maßnahmen sind die Freilegung der Brückenplatte, das Entfernen der vorhandenen Abdichtung, die Erneuerung der Abdichtung und des bituminösen Regelaufbaus sowie die Beschichtung der Bauwerkskappen mit einem Oberflächenschutzsysstem geplant. Die Kostenschätzung für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen der Fahrbahnabdichtung und der Beschichtung der Brückenkappen belaufen sich einschließlich Ingenieurhonorar für Planung und Bauüberwachung auf ca. 130.000 €. Die vorgesehenen Arbeiten können nur von Anfang April bis Mitte Oktober ausgeführt werden. Dieser zeitliche Rahmen kann aber nach derzeitiger Einschätzung nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Damit wäre eine Durchführung dieser Maßnahmen im kommenden Haushaltsjahr nicht möglich. -3Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die oben beschriebenen Maßnahmen vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung durchzuführen. Um durch die frühzeitige Ausschreibung erwartungsgemäß günstigere Angebote zu erzielen und weitere Schäden aufgrund der eindringenden Feuchtigkeit in das Bauwerk zu vermeiden, ist eine frühzeitige Entscheidung erforderlich. Die notwendigen Finanzmittel wurden im HH 2013 eingeplant. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)