Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
13.11.12, 12:02
Aktualisiert
13.11.12, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
V 335/2012
06.11.2012
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
21.11.2012
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
K 74, Schmidtheim
hier: Instandsetzung der Brücke über die DB-Strecke
Sachbearbeiter/in: Herr Weber
Tel.: 15 230
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Zeile:
Produkt:
gez.
Hessenius
Kreiskämme-
Deckungsvorschlag: Mittel sind beim Produkt 120 542 01, Zeile 13
des Teilergebnisplanes im Haushaltsjahr 2013 eingeplant
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt den Sanierungsmaßnahmen an der Brücke K 74 Schmitdheim zu und beschließt,
die Mittel außerplanmäßig im Vorgriff auf den Haushalt 2013 bereitzustellen und den Auftrag nach
vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
-2Begründung:
Im Jahr 2012 wurde der Ausbau der Kreisstraße 74 zwischen der L 210 und Schmidtheim durchgeführt. Teil dieser Straßenbaumaßnahme war auch die Erneuerung der Fahrbahn auf dem Brückenbauwerk über die DB bei Schmidtheim. Bei den hierfür erforderlichen Fräsarbeiten des FahrbahnAltbelages der Brücke über die Bahn, Bauwerk-Nr. 5505548, wurden diverse Schäden an der Abdichtung der Brücke erkennbar.
Nach dem Freilegen der bituminösen Schutzschicht an verschiedenen Stellen der Brückenplatte und
der Kappen wurde ersichtlich, dass die Schädigung der Abdichtung einen Umfang erreicht hat, der
eine großflächige Sanierung erfordert. Ablösungen der Beschichtung an den Brückenkappen im Bereich der Fahrbahn zeigten sich zusätzlich.
Einzelne Beschädigungen der Beschichtung im Bereich der Schrammborde und des Geh/Radwegbereiches sowie geringe Betonabplatzungen waren im Vorfeld der Maßnahme bei der Brückenprüfung vom August 2011 bereits erkannt worden. Eine Sanierung der Abdichtung vom Grunde
auf war zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht feststellbar und war auch nicht Gegenstand der Straßenbaumaßnahme.
Eine Sanierung der Brücke im bestehenden Bauvertrag der Straßenbaumaßnahme war aufgrund der
spezifischen Tätigkeiten sowie der Bauzeit nicht möglich, ohne sich einem erheblichen finanziellen
und bauzeitlichen Risiko auszusetzen. Darüber hinaus war aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit
eine Planung und Auschreibung der Sanierungsmaßnahme nicht möglich, ohne sich dem Risiko einer
erheblichen Schlechtwetter Unterbrechung auszusetzen. Die Abdichtungs- und Sanierungsarbeiten
erfordern eine Mindestbauwerkstemperatur von 5° C.
Aus vorgenannten Gründen wurde die Brückenfahrbahn provisorisch verschlossen, um dann im Frühjahr 2013 die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ingenieurtechnisch beplanen zu lassen und die
notwendigen Sanierungsarbeiten dem Wettbewerb zu unterziehen.
Als Maßnahmen sind die Freilegung der Brückenplatte, das Entfernen der vorhandenen Abdichtung,
die Erneuerung der Abdichtung und des bituminösen Regelaufbaus sowie die Beschichtung der Bauwerkskappen mit einem Oberflächenschutzsysstem geplant.
Die Kostenschätzung für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen der Fahrbahnabdichtung und der
Beschichtung der Brückenkappen belaufen sich einschließlich Ingenieurhonorar für Planung und
Bauüberwachung auf ca. 130.000 €.
Die vorgesehenen Arbeiten können nur von Anfang April bis Mitte Oktober ausgeführt werden.
Dieser zeitliche Rahmen kann aber nach derzeitiger Einschätzung nicht eingehalten werden, wenn
mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Damit wäre eine Durchführung dieser Maßnahmen im kommenden Haushaltsjahr
nicht möglich.
-3Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die oben
beschriebenen Maßnahmen vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung durchzuführen. Um durch die
frühzeitige Ausschreibung erwartungsgemäß günstigere Angebote zu erzielen und weitere Schäden
aufgrund der eindringenden Feuchtigkeit in das Bauwerk zu vermeiden, ist eine frühzeitige Entscheidung erforderlich.
Die notwendigen Finanzmittel wurden im HH 2013 eingeplant.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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