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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung und Festlegung der Angebotsstruktur)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
207 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:01
Aktualisiert
07.03.17, 18:01
Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung und Festlegung der Angebotsstruktur) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung und Festlegung der Angebotsstruktur) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung und Festlegung der Angebotsstruktur) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung und Festlegung der Angebotsstruktur)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-12/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 07.02.2017 Betreff: Kindergartenbedarfsplanung und Festlegung der Angebotsstruktur Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2017 / 2018 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die jährliche Festlegung der Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen für das kommende Kindergartenjahr gehört zu den Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe und bedarf somit des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses. Die entsprechende Meldung an das Landesjugendamt hat nach Kibiz jährlich zum 15.03. eines jeden Jahres zu erfolgen. Grundlage für die Angebotsstruktur bildet die Kindergartenbedarfsplanung, welche fortlaufend durch die örtliche Jugendhilfe durchgeführt wird; die Ü3-/U3-Betreuung stellt sich im Stadtgebiet Bedburg wie folgt dar: Ü3 Betreuung Ziel der Fachverwaltung ist, auch wenn nicht alle Eltern der 3- bis 6-jährigen Kinder den Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung geltend machen, eine 100 %-ige Bedarfsdeckungsquote für Kinder ab 3 Jahren vorzuhalten. Aktuell wohnen im Stadtgebiet 620 Kinder in der v. g. Altersklasse. Relevante Geburten 2017/2018 Geburtszeitraum 01.10.2011 - 31.10.2014 Anzahl der über Dreijährigen insgesamt Kinder laut KDVZ (Stand: 15.01.2017) 620 (Vorjahr 599) 620 Insgesamt wurden für das Kindergartenjahr 2017/2018 bis zum Anmeldestichtag (07.12.2016) 121 `neue´ Ü3 Kinder angemeldet; 475 Kinder dieser Altersklasse verbleiben in den Einrichtungen. Die Gesamtzahl der Bedarfsanmeldungen beträgt somit 596 Kinder, was eine `Betreuungsnachfragequote´ in der Altersklasse der über Dreijährigen von 96 % entspricht. Zur Platzvergabe ist anzumerken, dass 90 Kindern Zusagen von den Einrichtungen erteilt werden können; in 31 (Vorjahr 9) Fällen kann der Wunschkindergarten nicht berücksichtigt werden. Würde eine Notgruppe eingerichtet, könnte 103 Kindern eine direkte Zusage erteilt werden. Dennoch könnte in 18 Fällen die Betreuungsanfrage im (Wunsch-)kindergarten nicht berücksichtigt werden. Kinder die in der ersten Runde nicht den Wunschkindergarten erhalten haben, werden nach der Erstverteilung kontaktiert. Wenn bei den kontaktierten Eltern weiterhin ein Betreuungsbedarf besteht, kann dies spätestens bis zum 28.02.2017 dem Jugendamt mitgeteilt werden. Sollte nach Auswertung aller Rückmeldungen noch ein weiterer Platzbedarf bestehen, wird seitens der Verwaltung nach kurz- und langfristigen Lösungen gesucht. Diese Lösung könnte z.B. in der Errichtung von weiteren Notgruppen liegen. Klar wird aber schon zum jetzigen Zeitpunkt, dass ohne zusätzliche Notgruppe(n) der Bedarf im nächsten Kindergartenjahr nicht befriedigt werden kann. Über den aktuellen Stand der Lösungsoptionen wird im Fachausschuss berichtet. Beschlussvorlage WP9-12/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 U3-Betreuung Zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 fallen in Bedburg 370 Kinder in die Altersklasse der zum 01.08.2017 generell anspruchsberechtigten U3 Kinder; zur Übersicht wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Relevante Geburten 2017/2018 Geburtszeitraum Kinder laut KDVZ (Stand: 15.01.2017) 01.11.2014-31.07.2016 Anspruch auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2017 01.08.2016 – 31.07.2017 (Hereinwachsende inkl. Prognose) Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt, die im laufenden Kindergartenjahr 2017/ 2018 einen Betreuungsplatz beanspruchen könnten 370 (Vorjahr 348) 242 (Vorjahr 189) 612 (Vorjahr 537) Es wurden bis zum Anmeldestichtag (07.12.2016) 203 Kinder unter drei Jahren (Vorjahr 169) neu in den Einrichtungen angemeldet; 21 Kinder unter drei Jahren verbleiben in den Einrichtungen. Dies bedeutet, dass rund 61 % der anspruchsberechtigten Eltern für ihr Kind einen Betreuungsbedarf angemeldet haben bzw. deren Kinder schon in einer Einrichtung betreut werden. Aus der Altersgruppe der 0 -1 jährigen sowie Hereinwachsenden ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen momentan noch gering, weshalb die Kinder, die erst noch in den Anspruch hineinwachsen werden - s. Prognose - in den Planungen keine besondere Berücksichtigung finden müssen. Sollte dennoch ein Betreuungsbedarf bestehen, kann dieser in der Regel durch die Tagespflege jederzeit kurzfristig bedient werden. Zur Platzvergabe ist anzumerken, dass 116 Kindern Zusagen von den Einrichtungen erteilt werden konnten; in 87 Fällen kann zunächst der Wunschkindergarten nicht berücksichtigt werden, so dass in diesen Fällen die Eltern vom Jugendamt angeschrieben werden, um auf andere Kindertagesstätten oder die Kindertagespflege aufmerksam zu machen. Die Rückmeldefrist auf dieses Anschreiben ist der 28.02.2017. Mit einer möglichen Notgruppe können 123 Kinder Zusagen erhalten, dementsprechend würden 80 Fälle zunächst im Wunschkindergarten keine Berücksichtigung finden. In den Kindertagesstätten können zum Kindergartenjahr 2017/2018 demnach insgesamt 137 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden. (inkl. Notgruppe 144) Darüber hinaus stehen im Kindergartenjahr 2017/2018 rund 71 Betreuungsplätze (Vorjahr 53) bei Tagespflegepersonen oder in der Großtagespflege zur Verfügung. Es sind bereits Maßnahmen eingeleitet worden, um die Betreuungskapazitäten in der Tagespflege zu erhöhen. Auffällig ist, dass die Betreuungsnachfrage von Kindern unter zwei Jahren, nahezu sprunghaft angestiegen ist und die Betreuung von Kindern dieser Altersgruppe mehr und mehr zur Regel wird. Da die Rückmeldungen des Stundenumfangs seitens der Leitungen der Kindertageseinrichtungen bei Sitzungserstellung noch nicht vollumfassend vorlagen, wird die Angebotsstruktur zu den Fraktionsberatungen bzw. als Tischvorlage nachgereicht. Beschlussvorlage WP9-12/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Aus der Vorlage wird deutlich, dass die Kinderzahlen in Bedburg im Laufe des letzten Jahres enorm gestiegen sind (in einigen Altersklassen bis zu 15%). Dies ist nur teilweise auf Migrationseffekte zurückzuführen, sondern ist mehr darin begründet, dass der Zuzug von jungen Familien nach Bedburg ansteigt und die Geburtenrate in hohem Maße angezogen hat. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ---------------------Gehring -----------------------Esser ------------------------Brunken ---------------------Solbach Sachbearbeiterin Stellv. Fachdienstleiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-12/2017 Seite 4