Daten
Kommune
Bedburg
Größe
207 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:01
Aktualisiert
07.03.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-12/2017
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
07.02.2017
Betreff:
Kindergartenbedarfsplanung und Festlegung der Angebotsstruktur
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende Angebotsstruktur für das
Kindergartenjahr 2017 / 2018
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die jährliche Festlegung der Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen für das kommende
Kindergartenjahr gehört zu den Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe und bedarf somit des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses. Die entsprechende Meldung an das Landesjugendamt
hat nach Kibiz jährlich zum 15.03. eines jeden Jahres zu erfolgen. Grundlage für die
Angebotsstruktur bildet die Kindergartenbedarfsplanung, welche fortlaufend durch die örtliche
Jugendhilfe durchgeführt wird; die Ü3-/U3-Betreuung stellt sich im Stadtgebiet Bedburg wie folgt
dar:
Ü3 Betreuung
Ziel der Fachverwaltung ist, auch wenn nicht alle Eltern der 3- bis 6-jährigen Kinder den
Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung geltend machen, eine 100 %-ige
Bedarfsdeckungsquote für Kinder ab 3 Jahren vorzuhalten. Aktuell wohnen im Stadtgebiet 620
Kinder in der v. g. Altersklasse.
Relevante Geburten 2017/2018
Geburtszeitraum
01.10.2011 - 31.10.2014
Anzahl der über Dreijährigen insgesamt
Kinder laut KDVZ
(Stand: 15.01.2017)
620 (Vorjahr 599)
620
Insgesamt wurden für das Kindergartenjahr 2017/2018 bis zum Anmeldestichtag (07.12.2016)
121 `neue´ Ü3 Kinder angemeldet; 475 Kinder dieser Altersklasse verbleiben in den
Einrichtungen. Die Gesamtzahl der Bedarfsanmeldungen beträgt somit 596 Kinder, was eine
`Betreuungsnachfragequote´ in der Altersklasse der über Dreijährigen von 96 % entspricht.
Zur Platzvergabe ist anzumerken, dass 90 Kindern Zusagen von den Einrichtungen erteilt werden
können; in 31 (Vorjahr 9) Fällen kann der Wunschkindergarten nicht berücksichtigt werden. Würde
eine Notgruppe eingerichtet, könnte 103 Kindern eine direkte Zusage erteilt werden.
Dennoch könnte in 18 Fällen die Betreuungsanfrage im (Wunsch-)kindergarten nicht
berücksichtigt werden. Kinder die in der ersten Runde nicht den Wunschkindergarten erhalten
haben, werden nach der Erstverteilung kontaktiert. Wenn bei den kontaktierten Eltern weiterhin ein
Betreuungsbedarf besteht, kann dies spätestens bis zum 28.02.2017 dem Jugendamt mitgeteilt
werden. Sollte nach Auswertung aller Rückmeldungen noch ein weiterer Platzbedarf bestehen,
wird seitens der Verwaltung nach kurz- und langfristigen Lösungen gesucht. Diese Lösung könnte
z.B. in der Errichtung von weiteren Notgruppen liegen. Klar wird aber schon zum jetzigen
Zeitpunkt, dass ohne zusätzliche Notgruppe(n) der Bedarf im nächsten Kindergartenjahr nicht
befriedigt werden kann. Über den aktuellen Stand der Lösungsoptionen wird im Fachausschuss
berichtet.
Beschlussvorlage WP9-12/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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U3-Betreuung
Zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 fallen in Bedburg 370 Kinder in die Altersklasse
der zum 01.08.2017 generell anspruchsberechtigten U3 Kinder; zur Übersicht wird auf die
nachfolgende Tabelle verwiesen:
Relevante Geburten 2017/2018
Geburtszeitraum
Kinder laut KDVZ
(Stand: 15.01.2017)
01.11.2014-31.07.2016
Anspruch auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2017
01.08.2016 – 31.07.2017 (Hereinwachsende inkl.
Prognose)
Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt, die im
laufenden Kindergartenjahr 2017/ 2018 einen
Betreuungsplatz beanspruchen könnten
370 (Vorjahr 348)
242 (Vorjahr 189)
612 (Vorjahr 537)
Es wurden bis zum Anmeldestichtag (07.12.2016) 203 Kinder unter drei Jahren (Vorjahr 169) neu
in den Einrichtungen angemeldet; 21 Kinder unter drei Jahren verbleiben in den Einrichtungen.
Dies bedeutet, dass rund 61 % der anspruchsberechtigten Eltern für ihr Kind einen
Betreuungsbedarf angemeldet haben bzw. deren Kinder schon in einer Einrichtung betreut
werden. Aus der Altersgruppe der 0 -1 jährigen sowie Hereinwachsenden ist die Nachfrage nach
Betreuungsplätzen momentan noch gering, weshalb die Kinder, die erst noch in den Anspruch
hineinwachsen werden - s. Prognose - in den Planungen keine besondere Berücksichtigung finden
müssen. Sollte dennoch ein Betreuungsbedarf bestehen, kann dieser in der Regel durch die
Tagespflege jederzeit kurzfristig bedient werden.
Zur Platzvergabe ist anzumerken, dass 116 Kindern Zusagen von den Einrichtungen erteilt
werden konnten; in 87 Fällen kann zunächst der Wunschkindergarten nicht berücksichtigt werden,
so dass in diesen Fällen die Eltern vom Jugendamt angeschrieben werden, um auf andere
Kindertagesstätten oder die Kindertagespflege aufmerksam zu machen. Die Rückmeldefrist auf
dieses Anschreiben ist der 28.02.2017. Mit einer möglichen Notgruppe können 123 Kinder
Zusagen erhalten, dementsprechend würden 80 Fälle zunächst im Wunschkindergarten keine
Berücksichtigung finden.
In den Kindertagesstätten können zum Kindergartenjahr 2017/2018 demnach insgesamt 137
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden. (inkl. Notgruppe 144)
Darüber hinaus stehen im Kindergartenjahr 2017/2018 rund 71 Betreuungsplätze (Vorjahr 53) bei
Tagespflegepersonen oder in der Großtagespflege zur Verfügung. Es sind bereits Maßnahmen
eingeleitet worden, um die Betreuungskapazitäten in der Tagespflege zu erhöhen.
Auffällig ist, dass die Betreuungsnachfrage von Kindern unter zwei Jahren, nahezu sprunghaft
angestiegen ist und die Betreuung von Kindern dieser Altersgruppe mehr und mehr zur Regel
wird.
Da die
Rückmeldungen des Stundenumfangs seitens der Leitungen der
Kindertageseinrichtungen bei Sitzungserstellung noch nicht vollumfassend vorlagen, wird
die Angebotsstruktur zu den Fraktionsberatungen bzw. als Tischvorlage nachgereicht.
Beschlussvorlage WP9-12/2017
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Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Aus der Vorlage wird deutlich, dass die Kinderzahlen in Bedburg im Laufe des letzten Jahres
enorm gestiegen sind (in einigen Altersklassen bis zu 15%). Dies ist nur teilweise auf
Migrationseffekte zurückzuführen, sondern ist mehr darin begründet, dass der Zuzug von jungen
Familien nach Bedburg ansteigt und die Geburtenrate in hohem Maße angezogen hat.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
---------------------Gehring
-----------------------Esser
------------------------Brunken
---------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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