Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Datum
31.10.2012
Erstellt
16.10.12, 04:04
Aktualisiert
20.11.12, 14:39
Stichworte
Inhalt der Datei
UWV-Fraktionsbüro Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
Datum:
F 16/2012
11.10.2012
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
31.10.2012
Kreistag
31.10.2012
Bewertung von Geschäftsanteilen an der „ene“
hier: Anfrage der UWV-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
unter Bezugnahme auf die Geschäftsordnung des Kreises und seiner Ausschüsse bitten wir auf die
Tagesordnung von Kreisausschuss und Kreistag am 31.10.2012 sowie Rechnungsprüfungsausschuss am 06.11.2012 das Thema „Bewertungen von Geschäftsanteilen an der ene“ zu setzen verbunden mit der Anfrage,
aus welchem Grunde gem. Gutachten des Kreises Euskirchen zum Stichtag 01.01.2009 der
Wert der ene mithilfe des Ertragswertverfahrens mit 18,9 Mio. beziffert, während hingegen das
BDO-Gutachten, ebenfalls nach dem Ertragswertverfahren erstellt, mit einem Wert von 48,4
Mio. beziffert.
Begründung:
Gem. Anlage 1) zur V 312/2012 erfahren wir, dass – ebenfalls nach dem Ertragswertverfahren – ein
externer Wirtschaftsprüfer den Wert der ene mit 18,9 Mio. feststellt.
Gleichermaßen hatte die GPA in ihrer überörtlichen Prüfung zur Eröffnungsbilanz zu diesem Thema
keine Einwände.
Wir fragen an, wie der Wertunterschied zwischen 18,9 Mio. und 48,4 Mio. zu verstehen ist.
Wie kann es sein, dass den Fraktionen trotz der erheblichen Diskrepanz zum eigenen, beauftragten
Gutachten (siehe V 312/2012) das BDO-Gutachten unkommentiert überlassen wird?
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Wir fragen ferner an, wie es sein kann, dass die BDO-Stellungnahme im Rahmen der Eröffnungsbilanz nicht diskutiert wird, obwohl das Wertgutachten BDO schon mehrere Monate vorliegt.
Wir erwarten, dass unsere Anfrage sowohl im Rahmen der Beratungen am 31.10.2012 wie auch in
der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.11.2012 behandelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Troschke, Fraktionsvorsitzender
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