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Beschlussvorlage (Verkehrsregelung im Ortskern)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
18.03.2009
Erstellt
06.03.09, 21:24
Aktualisiert
06.03.09, 21:24
Beschlussvorlage (Verkehrsregelung im Ortskern) Beschlussvorlage (Verkehrsregelung im Ortskern)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 27/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Taron Telefon: 05208/991-300 Datum: 3. März 2009 Verkehrsregelung im Ortskern Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 18.03.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Wie bereits in den vergangenen Sitzungen erörtert, ist nunmehr -nach Beendigung einer Probephase von 6 Monaten- eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der Beschilderung im Ortskern zu treffen. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung eine Befragung der Geschäftsleute/Anwohner durchgeführt, die primär betroffen sind. Das Ergebnis der Umfrage lautet: 1.) Beibehaltung der Tempo-30-Zone 2.) Parken künftig nur noch in den gekennzeichneten Flächen 3.) Kurzzeitparken (Parkscheibe-2 Stunden) in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr Die genauen Zahlen können der beigefügten Übersicht entnommen werden. Die Ordnungsbehörde stimmt allen 3 Punkten/Forderungen zu, das Straßenverkehrsamt hat ebenfalls keine Bedenken, so zu verfahren. Inzwischen ist auch eine weitere Verkehrszählung durchgeführt worden. Demnach ist für die Herforder Str. aktuell eine Verkehrsbelastung von 6.300 Fahrzeugen/24 Std. zu verzeichnen. Vor der Baumaßnahme waren es 7400 Fahrzeuge. Interessant ist jedoch die Tatsache, dass das Geschwindigkeitsniveau deutlich reduziert werden konnte: Messung 2005 = Durchschnittsgeschwindigkeit 52,6 km/h Messung 2009 = Durchschnittsgeschwindigkeit 29,5 km/h Das Ergebnis zeigt eindeutig, dass die derzeitige Regelung bezüglich der Tempo-30-Zone akzeptiert und eingehalten wird. Die Ausweisung einer 20 km/h-Zone wird seitens der Verwaltung nicht befürwortet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Autofahrer hinsichtlich der Geschwindigkeit insbesondere an der baulichen Gestaltung einer Straße orientieren. Diesbezüglich macht es keinen Sinn, im eigentlichen Ortskern eine andere Regelung als in den angrenzenden Siedlungsgebieten zu treffen. Die Festlegung auf 30 km/h hat sich bewährt und sollte auch weiterhin Bestand haben. -2- Darüber hinaus ist es aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend geboten, hinsichtlich der Parkplätze am Marktplatz eine Optimierung vorzunehmen. Da sich bereits einige (zum Glück kleinere) Unfälle ereignet haben, kann nicht länger auf die Realisierung gewartet werden. Der Unmut der Verkehrsteilnehmer über die Situation „Querparken auf den vorgegebenen Flächen“ ist übrigens erheblich. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung. a.) b.) c.) d.) Beibehaltung jetzige Regelung Umstellung auf Längsparken Änderung auf Schrägparken Beibehaltung „Querparken“ aber breitere Stellflächen Aus der Sicht der Verkehrssicherheit sind sicherlich die Vorschläge b) und c) zu bevorzugen, da beim Ausparken nur der Verkehr aus einer Fahrtrichtung zu beachten ist. Der Nachteil ist jedoch, dass nur der Verkehr in FR Schuckenbaum diese Plätze nutzen kann, da kein Wendevorgang möglich ist. Insofern ist die Verwaltung des Auffassung dass die unter d) genannte Regelung als Kompromiss zu bewerten ist. Hierbei würden zwar 2 Parkplätze im Bereich der Herforder Straße wegfallen, das Rangieren kann jedoch besser vorgenommen und das Unfallrisiko reduziert werden. Die Parkplatzbilanz dürfte hierdurch kaum beeinträchtigt werden, da weitere Plätze auf der Straße durch Markierung dem Verkehr künftig zur Verfügung stehen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Verkehrsregelung im Ortskern umzusetzen: 1.) 2.) 3.) 4.) Beibehaltung Tempo-30-Zone Parken nur noch in gekennzeichneten Flächen Ausweisung Kurzzeitparken 2 Stunden in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr Änderung der Stellflächenmarkierung am Marktplatz (Verbreiterung) Schemmel