Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
18.03.2009
Erstellt
06.03.09, 21:24
Aktualisiert
06.03.09, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
27/2009
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Taron
Telefon:
05208/991-300
Datum:
3. März 2009
Verkehrsregelung im Ortskern
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
18.03.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Wie bereits in den vergangenen Sitzungen erörtert, ist nunmehr -nach Beendigung einer Probephase von 6
Monaten- eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der Beschilderung im Ortskern zu treffen. In diesem
Zusammenhang hat die Verwaltung eine Befragung der Geschäftsleute/Anwohner durchgeführt, die primär
betroffen sind. Das Ergebnis der Umfrage lautet:
1.) Beibehaltung der Tempo-30-Zone
2.) Parken künftig nur noch in den gekennzeichneten Flächen
3.) Kurzzeitparken (Parkscheibe-2 Stunden) in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr
Die genauen Zahlen können der beigefügten Übersicht entnommen werden.
Die Ordnungsbehörde stimmt allen 3 Punkten/Forderungen zu, das Straßenverkehrsamt hat ebenfalls keine
Bedenken, so zu verfahren.
Inzwischen ist auch eine weitere Verkehrszählung durchgeführt worden. Demnach ist für die Herforder Str.
aktuell eine Verkehrsbelastung von 6.300 Fahrzeugen/24 Std. zu verzeichnen. Vor der Baumaßnahme
waren es 7400 Fahrzeuge. Interessant ist jedoch die Tatsache, dass das Geschwindigkeitsniveau deutlich
reduziert werden konnte:
Messung 2005 = Durchschnittsgeschwindigkeit 52,6 km/h
Messung 2009 = Durchschnittsgeschwindigkeit 29,5 km/h
Das Ergebnis zeigt eindeutig, dass die derzeitige Regelung bezüglich der Tempo-30-Zone akzeptiert und
eingehalten wird. Die Ausweisung einer 20 km/h-Zone wird seitens der Verwaltung nicht befürwortet. Die
Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Autofahrer hinsichtlich der Geschwindigkeit insbesondere an der
baulichen Gestaltung einer Straße orientieren. Diesbezüglich macht es keinen Sinn, im eigentlichen
Ortskern eine andere Regelung als in den angrenzenden Siedlungsgebieten zu treffen. Die Festlegung auf
30 km/h hat sich bewährt und sollte auch weiterhin Bestand haben.
-2-
Darüber hinaus ist es aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend geboten, hinsichtlich der Parkplätze am
Marktplatz eine Optimierung vorzunehmen. Da sich bereits einige (zum Glück kleinere) Unfälle ereignet
haben, kann nicht länger auf die Realisierung gewartet werden. Der Unmut der Verkehrsteilnehmer über die
Situation „Querparken auf den vorgegebenen Flächen“ ist übrigens erheblich. Folgende Möglichkeiten
stehen zur Verfügung.
a.)
b.)
c.)
d.)
Beibehaltung jetzige Regelung
Umstellung auf Längsparken
Änderung auf Schrägparken
Beibehaltung „Querparken“ aber breitere Stellflächen
Aus der Sicht der Verkehrssicherheit sind sicherlich die Vorschläge b) und c) zu bevorzugen, da beim
Ausparken nur der Verkehr aus einer Fahrtrichtung zu beachten ist. Der Nachteil ist jedoch, dass nur der
Verkehr in FR Schuckenbaum diese Plätze nutzen kann, da kein Wendevorgang möglich ist. Insofern ist die
Verwaltung des Auffassung dass die unter d) genannte Regelung als Kompromiss zu bewerten ist. Hierbei
würden zwar 2 Parkplätze im Bereich der Herforder Straße wegfallen, das Rangieren kann jedoch besser
vorgenommen und das Unfallrisiko reduziert werden. Die Parkplatzbilanz dürfte hierdurch kaum
beeinträchtigt werden, da weitere Plätze auf der Straße durch Markierung dem Verkehr künftig zur
Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Verkehrsregelung im Ortskern umzusetzen:
1.)
2.)
3.)
4.)
Beibehaltung Tempo-30-Zone
Parken nur noch in gekennzeichneten Flächen
Ausweisung Kurzzeitparken 2 Stunden in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr
Änderung der Stellflächenmarkierung am Marktplatz (Verbreiterung)
Schemmel