Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
41 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
30.10.12, 12:02
Aktualisiert
21.11.12, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/F 15/2012
Z 1/A 94/2012
Datum: 17.10.2012
Gesundheitliche Versorgungssituation im Kreis Euskirchen
hier: Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.09.2012
Haus- und Fachärztliche Versorgung im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2012
Frage 1.
Wie sieht die vorhandene medizinische Infrastruktur, deren räumliche Verteilung Erreichbarkeit)
sowie deren Auslastung und Abgleich mit der Bedarfsplanung auf Kreis- und Stadt/Gemeindeebene in den nachgenannten Bereichen aus:
a) ambulante Grundversorgung (Hausarzt, Zahnarzt)
b) ambulante fachärztliche Versorgung
c) gesundheitliche Versorgungszentren
d) stationäre Versorgung?
Ambulante ärztliche Versorgung
An der vertragsärztlichen Versorgung nehmen zugelassene Ärzte und zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ärzte und ermächtigte Einrichtungen teil. Medizinische Versorgungszentren sind fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind.
Die Bedarfsplanung der ambulanten ärztlichen Versorgung regelt die Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie)
Der Gemeinsame Bundesausschuss besteht aus Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung, Vertretern der Krankenhäuser, Vertretern der Krankenkassen und unabhängigen Mitgliedern. Die arztgruppenspezifischen Verhältniszahlen werden anhand der Bevölkerung und struktureller Daten bestimmt.
Rechenbeispiel (aus Bedarfsplanungsrichtlinie):
1. Die Allgemeinen Verhältniszahlen für Allgemein- / Praktische Ärzte (1:2269 Einw. je Arzt, z. B. für
den Raumtyp (Stadt) 1) werden für die Arztzahl-Berechnung des Jahres 1995 herangezogen. Die
Einwohnerzahl des Jahres 1995 wird dividiert durch die als Beispiel verwendeten 2269 Einw. je
Arzt (16,3 Mio. Einw. : 2269 = 7186 Allgemein- / Praktische Ärzte).
2. Die allgemeine Verhältniszahl für Internisten (3679 für ebenfalls Raumtyp 1) wird auch auf die
Einwohnerzahl des Jahres 1995 angewendet: (16,3 Mio. Einw.:3679 = 4432 Internisten).
3. Aus der Zuordnung der hausärztlich und fachärztlich tätigen Internisten im Jahre 1995 (hier: 70 %
hausärztlich zu 30 % fachärztlich tätige Internisten entsprechend 0,7 hausärztlicher Faktor zu 0,3
fachärztlicher Faktor im Raumtyp 1) kann die für 1995 berechnete Internistenanzahl gesplittet werden:
4432 x 0,7 = 3104 hausärztlich tätige Internisten und
4432 x 0,3 = 1328 fachärztlich tätige Internisten.
4. Nun wird die Summe der Hausärzte gebildet:
7186 Allgemein- / Praktische Ärzte + 3104 hausärztlich tätige Internisten = 10290 Hausärzte.
5. 16,3 Mio. Einw. dividiert durch die 10290 Hausärzte ergibt die so berechnete Allgemeine Verhältniszahl für 1995, nämlich:
1585 Einw. je Hausarzt.
Die Einwohner/Arztrelation (allgemeine Verhältniszahl) richtet sich daran, ob Kernstädte oder ländliche
Kreise betrachtet werden. Zum Beispiel beträgt die Einwohner-/Arztrelation für fachärztlich tätige Internisten in Kernstädten 12276 Einwohner je Arzt und in ländlichen Kreisen 34388 Einwohner je Arzt.
Räumliche Grundlage für die Ermittlungen zum allgemeinen Stand der vertragsärztlichen Versorgung
und zum jeweiligen örtlichen Stand der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Feststellungen zur
Überversorgung oder Unterversorgung ist die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion.
Zur Beschlussfassung und Entscheidung in Zulassungssachen errichten die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen für den Bezirk jeder
Kassenärztlichen Vereinigung oder für Teile dieses Bezirks (Zulassungsbezirk) einen Zulassungsausschuss für Ärzte und einen Zulassungsausschuss für Zahnärzte.
In diesen Gemeinsamen Ausschuss auf Landesebene sind die Kommunen leider nicht vertreten. Nach
Auskunft des Landesministeriums ist geplant, dass weitere jetzt nicht genannte Interessensgruppen in
diesen Ausschuss bei Bedarf berufen werden können.
An der ambulanten medizinischen Versorgung sind noch folgende Einrichtungen beteiligt:
Krankenhausärzte mit Ermächtigungen für bestimmte ambulante diagnostische und therapeutische Maßnahmen, zum Beispiel Magenspiegelungen
Sozialpädiatrisches Zentrum (hier am Kreiskrankenhaus Mechernich)
Institutsambulanz PIA am Fachkrankenhaus Marienborn in Zülpich
gegebenenfalls ambulante spezialfachärztliche Versorgung
die Frühförderstelle im Kreis Euskirchen ist nicht unter ärztlicher Leitung , die Frühförderung ist
eine Leistung nach SGB V
Bedarfsplanung Kreis Euskirchen: niedergelassene Ärzte, Stand Oktober 2012
Postleitzahl
53879/53881
53894
53902
53909
53919
53925
Ort
Euskirchen
Mechernich
Bad Münstereifel
Zülpich
Weilerswist
Kall
2
1
1
1
53937
53940
53945
53947
53949
Summe
Schleiden Hellenthal Blankenheim Nettersheim Dahlem
Fachbereiche
Anästhesisten
1
Augenärzte
4
1
Chirurgen
5
1
Fachärztlich tätige Internisten
8
9
1
4
1
Frauenärzte
9
2
1
1
1
1
HNO Ärzte
2
2
1
Hautärzte
4
1
1
Kinderärzte
5
3
Nervenärzte
2
2
Orthopäden
4
1
Psychotherapeuten
8
1
Radiologen
7
7
Urologen
2
2
Hausärzte
34
13
2
1
1
1
11
8
1
24
3
17
2
7
1
12
6
1
2
1
1
1
1
1
4
1
2
9
1
1
3
8
1
1
20
14
2
8
10
Summe
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung und AOK Bezirksstelle Euskirchen
8
7
6
10
6
5
8
2
111
255
Bedarfsplanung Kreis
Euskirchen: niedergelassene Ärzte, Stand März
2012
Allgemeine
Verhältniszahl
EW pro Arzt
Rechnerisches
Soll = 100%
Anästhesisten
71726
Augenärzte
Chirurgen
Fachärztlich tätige Internisten
Frauenärzte
Einwohner
Kreis Euskirchen: 190.778
Anzahl
der Ärzte
Versorgungsgrad in
%
Freie
Arztsitze
3
3
112,8
0
23298
9
10
122,1
0
44367
5
5
116,3
0
33541
6
15
263,7
0
12236
16
18
115,4
0
6
7
124
0
Fachbereiche
HNO Ärzte
33790
Hautärzte
42167
5
6
132,6
0
Kinderärzte
23192
9
11
133,7
0
Nervenärzte
34947
6
7
128,2
0
Orthopäden
26854
8
8
122,3
0
Psychotherapeuten
10139
19
25,7
136,6
0
Radiologen
83643
3
6
263,1
0
Urologen
49536
4
6
155,8
0
Hausärzte
1767
108
120
111,1
0
Quelle KV Nordrhein
/
Die Werte in der Tabelle sind auf- oder abgerundet.
Rechenbeispiel Psychotherapeuten und Radiologen:
Einwohner
Kreis EU
190778
190778
Verhältnis
Einw.pro Arzt
10139
83643
rechnerisches
Soll
18,81625407
2,280860323
Anzahl der
Ärzte
19
3
Anzahl Ärzte
im Kreis EU
25,7
6
Versorgungsgrad
im Kreis EU in %
136,5840401
263,0586336
Nach diesen Angaben bestehen bezogen auf das Kreisgebiet eine ausreichende hausärztliche Versorgung und eine ausreichende fachärztliche Versorgung.
Altersstruktur Fachärzte Kreis Euskirchen
Stadt/Gemeinde
Anzahl
Alter 31-40
Fachärzte
Weilerswist
5
Euskirchen
69
1
Zülpich
9
Mechernich
30
Bad Münstereifel
6
Kall
7
Hellenthal/Dahlem
4
1
Blankenheim/Nettersheim
0
Schleiden
8
1
Alter 41-50
Alter 51-60
2
23
5
13
3
3
3
0
2
1
35
3
12
2
1
Altersstruktur Allgemeinmediziner Kreis Euskirchen:
Alter 30-40
Alter 41 - 50
Alter 51 - 60
8
23
35
Alter über
60
2
10
1
5
1
3
4
1
Alter >60
18
-5Nach den Recherchen der Abteilung Gesundheit werden von den Bürgern besonders lange Wartezeiten für Termine für ärztliche Behandlungen bei Neurologen, Psychiatern und Orthopäden erlebt.
Zahnärztliche Versorgung im Kreis Euskirchen
(KZV Nordrhein - Stand: 30.06.2012)
Ort
Anzahl
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis Euskirchen
9,75
2,00
2,50
29,75
2,00
4,00
12,00
3,00
7,00
6,25
7,00
85,25
Versorgungsgrad
84,8
35,7
89,3
90,2
39,2
56,3
71,9
63,8
83,3
61,9
58,8
Maßgebend ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Bedarfsplanung in der
vertragszahnärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie-Zahnärzte), veröffentlicht im Bundesanzeiger 2010, S. 3098.
Stationäre Versorgung
Nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die vorhandenen Fachabteilungen und Anzahl der
Betten.
Krankenhaus
Normalbetten/Fachbereiche
Intensivbetten
Gesamtbettenzahl: 431
Innere Medizin: 97
Kardiologie: 40
Neurologie: 30
Psychiatrie: 96 + 10 Betten Tagesklinik
14
Marien-Hospital Euskirchen
davon geschlossene Abteilung:
14
Chirurgie/Unfallchirurgie 101
Gynäkologie/Geburtshilfe: 50
HNO: 4
Augen: 3
Gesamtbettenzahl: 403 + 10 Tagesklinik
Innere Medizin: 131
Chirurgie: 46
Regionales Traumazentrum: 36
Kreiskrankenhaus Mecher14 + 4 Kinder
Gynäkologie/Geburtshilfe: 12/18
nich GmbH
Kinder/Jugendmedizin: 33
Urologie: 35
Orthopädie: 54
Geriatrie: 34
HNO: 4
-6-
Sankt Antonius-Hospital
Schleiden
Psychiatrisches Krankenhaus Krankenanstalten Marienborn
Gesamtbettenzahl: 105
Innere Medizin: 57
Chirurgie/Unfallchirurgie/Hand/Plastisch
e Chirurgie: 48
Gesamt Bettenzahl: 165
Psychiatrie: 165
5
0
zusätzlich: Tagesklinik 30
Aus Sicht der Abteilung Gesundheit kann eine defizitäre Versorgung an stationärer Behandlung nicht
festgestellt werden. Die Krankenhausplanung erfolgt in Zuständigkeit der Bundesländer. Beteiligt an
der Krankenhausplanung sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen, die Krankenkassen,
die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) und die Ärztekammer. Die kommunale
Gesundheitskonferenz wird zum Krankenhausbedarfsplan um Stellungnahme gebeten.
Frage 2.
Welchen prozentualen Anteil haben Notdienste der Kassenärztlichen Vereinigung und Notfall/Notarztversorgung an der Versorgung in den vorgenannten Bereichen?
An den Wochentagen Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag werden die Patienten vom organisierten Notdienst der niedergelassenen Ärzte des Kreises Euskirchen in den an den Krankenhäusern
angegliederten Notarztpraxen in Euskirchen, Mechernich und Schleiden versorgt. Bis 22:00 Uhr sind
in der Regel die Notarztpraxen mit einer Ärztin/einem Arzt besetzt. Nach 22:00 Uhr werden "Notfälle"
von einem ärztlichen Fahrdienst im häuslichen Umfeld aufgesucht. Die Notarztpraxen sind telefonisch
landesweit über eine zentrale Notrufnummer erreichbar. Verantwortlich für die Organisationen des
Notdienstes ist die Kassenärztliche Vereinigung und die Ärztekammer. Der prozentuale Anteil an der
medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Vergleich zu den täglichen gesamten Patientenkontakten ist verschwindend gering. Durchschnittlich liegen die Patientenkontakte pro Dienst in einer
Notarztpraxis zwischen 50 und 120 Patienten.
Davon zu unterscheiden ist der notärztliche Dienst des Rettungsdienstes des Kreises Euskirchen in
der Verantwortlichkeit des Kreises Euskirchen.
Frage 3.
Welche weiteren nicht ärztlichen und an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen gibt es im
Kreis Euskirchen? Wie sieht die prozentuale Versorgung pro Kommune aus und wie hoch ist
der Versorgungsgrad bezogen auf das Versorgungsgebiet des Kreises Euskirchen?
Für die so genannten nichtärztlichen Heilberufsgruppen/Heilhilfsberufe gibt es keine Versorgungsplanung. Wenn diese Berufsgruppen an der medizinischen Versorgung teilnehmen, benötigen sie eine
Anerkennung einer Krankenkasse. Für jede Berufsgruppe ist eine bestimmte Krankenkasse für die
Anerkennung bei Leistungen für Abrechnungen bei den Krankenkassen zuständig. Es gibt für diese
Berufsgruppen ein zentrales Register bei den zuständigen Gesundheitsämtern/unteren Gesundheitsbehörden.
-7-
Nichtärztliche Heilberufe im Kreis Euskirchen
(Stand: 30.09.2012)
Ort
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis Euskirchen
Ort
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis Euskirchen
Ort
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Logopäden
Ergotherapeuten
7
2
0
8
1
4
2
1
2
2
3
32
Masseure/
Med. Bademeister
1
1
0
11
0
0
10
1
2
1
3
30
Hebammen
5
4
2
17
2
2
5
1
3
4
8
53
Krankengymnasten/
Physiotherapeuten
12
3
0
37
2
6
16
8
8
5
5
3
2
1
20
1
0
9
0
0
3
3
42
Podologen
0
1
0
8
0
3
2
0
0
1
2
-8-
Kreis Euskirchen
Frage 4.
102
17
Wie viele Apotheken gibt es im Versorgungsbereich des Kreises Euskirchen, die hoch ist hier
der Versorgungsgrad bezogen auf das Versorgungsgebiet?
Eine Planung für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln existiert nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem „Apotheken-Urteil“ von 1958 die Niederlassungs-Freiheit für Apotheker
festgeschrieben. Seitdem regelt der Markt die Anzahl der Apotheken in den Kommunen.
Kommune
Kreis Euskirchen
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Anzahl Apotheken
46
3
2
1
15
2
2
7
3
4
4
3
Einwohner
192325
18785
8370
4169
55806
8355
11876
27267
7833
13506
16303
20055
Einwohner/Apotheke
4180
6261
4185
4169
3720
4177
5938
3895
2611
3376
4075
6685
Der Notdienst der Apotheken außerhalb der Ladenöffnungszeiten wird von der Apothekerkammer
Nordrhein gem. der "Richtlinien für die Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken im Bereich der
Apothekerkammer Nordrhein" vom 13. Juni 2007 koordiniert.
Gemäß Vorgabe sollen in Großstädten die notdiensthabenden Apotheken nicht weiter als 10 km voneinander entfernt liegen. In mittelstädtischen Bereichen sollen notdiensthabende Apotheken nicht
weiter als 15 km auseinander liegen. In dünn besiedelten Gebieten soll die Entfernung zwischen den
notdiensthabenden Apotheken höchstens 25 km betragen.
Hinweis:
Die Apothekerkammer Nordrhein hat bereits in der Vergangenheit mit Rücksicht auf die Infrastruktur im Kreis Euskirchen in Einzelfällen größere Entfernungen zwischen dienstbereiten
Apotheken genehmigt
Frage 5.
Wie verteilen sich die Zuständigkeiten zwischen Bund, Land, KV-Bezirken und Kreis hinsichtlich der bedarfsgerechten Regelung der Versorgungssituation in unserer Region?
Wesentliche gesetzliche Grundlage für alle Angelegenheiten der Gesundheit sind die Sozialgesetzbücher (Bundesgesetzgebung). Insbesondere Sozialgesetzbuch V regelt alle Angelegenheiten der
Struktur, Versorgung und Finanzierung des Gesundheitssystems (Krankenkassenrecht, stationäre,
ambulante, medikamentöse Versorgungsleistungen, Präventionsleistungen, Versorgungsauftrag der
kassenärztliche Vereinigung, gemeinsamer Bundesausschuss, Zulassungsbeschränkungen usw.).
Auf der Landesebene besteht eine wesentliche Zuständigkeit in der Krankenhausplanung. Krankenhausleistungen können nur dann mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, wenn die
ausgewiesenen Fachabteilungen auch im Krankenhausplan vorhanden sind.
-9Im Sozialgesetzbuch V ist derzeit auch geregelt, dass auf Landesebene ein Gemeinsamer Ausschuss
gebildet werden kann, der die Versorgungsgebiete der ambulanten ärztlichen Behandlung unabhängig von Kreisgrenzen oder Stadtgrenzen, Stadtteilgrenzen festlegen kann. In Nordrhein-Westfalen ist
dieser Ausschuss gegründet worden. Erste Sitzungen haben stattgefunden.
Einen direkten Versorgungsauftrag hat die Kommune/ der Kreis im Bereich des Rettungsdienstes.
Alle Angelegenheiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes werden durch ein Landesgesetz (ÖGDG
NW) geregelt. Aber auch Bundesgesetze wie zum Beispiel das Infektionsschutzgesetz oder andere
Landesgesetze wie zum Beispiel das Psychisch-Kranken-Gesetz Nordrhein-Westfalen wirken sich
direkt auf die Aufgaben der Gesundheitsämter aus. Die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) sind den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Die Aufgaben sind im Wesentlichen
an bevölkerungsmedizinischen Aufgaben orientiert. Individuelle medizinische Leistungen werden
subsidiär erbracht, wenn Regelleistungen des Krankenversicherungssystems nicht greifen oder zeitweilig nicht greifen können (sozialpsychiatrische Dienste, Impfleistungen).
gez. I. V. Poth
_________________