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Verwaltungsergänzung (Gesundheitliche Versorgungssituation im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.09.2012 Haus- und Fachärztliche Versorgung im Kreis Euskirchen hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
41 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
30.10.12, 12:02
Aktualisiert
21.11.12, 12:01

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/F 15/2012 Z 1/A 94/2012 Datum: 17.10.2012 Gesundheitliche Versorgungssituation im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.09.2012 Haus- und Fachärztliche Versorgung im Kreis Euskirchen hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2012 Frage 1. Wie sieht die vorhandene medizinische Infrastruktur, deren räumliche Verteilung Erreichbarkeit) sowie deren Auslastung und Abgleich mit der Bedarfsplanung auf Kreis- und Stadt/Gemeindeebene in den nachgenannten Bereichen aus: a) ambulante Grundversorgung (Hausarzt, Zahnarzt) b) ambulante fachärztliche Versorgung c) gesundheitliche Versorgungszentren d) stationäre Versorgung? Ambulante ärztliche Versorgung An der vertragsärztlichen Versorgung nehmen zugelassene Ärzte und zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ärzte und ermächtigte Einrichtungen teil. Medizinische Versorgungszentren sind fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Die Bedarfsplanung der ambulanten ärztlichen Versorgung regelt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) Der Gemeinsame Bundesausschuss besteht aus Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung, Vertretern der Krankenhäuser, Vertretern der Krankenkassen und unabhängigen Mitgliedern. Die arztgruppenspezifischen Verhältniszahlen werden anhand der Bevölkerung und struktureller Daten bestimmt. Rechenbeispiel (aus Bedarfsplanungsrichtlinie): 1. Die Allgemeinen Verhältniszahlen für Allgemein- / Praktische Ärzte (1:2269 Einw. je Arzt, z. B. für den Raumtyp (Stadt) 1) werden für die Arztzahl-Berechnung des Jahres 1995 herangezogen. Die Einwohnerzahl des Jahres 1995 wird dividiert durch die als Beispiel verwendeten 2269 Einw. je Arzt (16,3 Mio. Einw. : 2269 = 7186 Allgemein- / Praktische Ärzte). 2. Die allgemeine Verhältniszahl für Internisten (3679 für ebenfalls Raumtyp 1) wird auch auf die Einwohnerzahl des Jahres 1995 angewendet: (16,3 Mio. Einw.:3679 = 4432 Internisten). 3. Aus der Zuordnung der hausärztlich und fachärztlich tätigen Internisten im Jahre 1995 (hier: 70 % hausärztlich zu 30 % fachärztlich tätige Internisten entsprechend 0,7 hausärztlicher Faktor zu 0,3 fachärztlicher Faktor im Raumtyp 1) kann die für 1995 berechnete Internistenanzahl gesplittet werden: 4432 x 0,7 = 3104 hausärztlich tätige Internisten und 4432 x 0,3 = 1328 fachärztlich tätige Internisten. 4. Nun wird die Summe der Hausärzte gebildet: 7186 Allgemein- / Praktische Ärzte + 3104 hausärztlich tätige Internisten = 10290 Hausärzte. 5. 16,3 Mio. Einw. dividiert durch die 10290 Hausärzte ergibt die so berechnete Allgemeine Verhältniszahl für 1995, nämlich: 1585 Einw. je Hausarzt. Die Einwohner/Arztrelation (allgemeine Verhältniszahl) richtet sich daran, ob Kernstädte oder ländliche Kreise betrachtet werden. Zum Beispiel beträgt die Einwohner-/Arztrelation für fachärztlich tätige Internisten in Kernstädten 12276 Einwohner je Arzt und in ländlichen Kreisen 34388 Einwohner je Arzt. Räumliche Grundlage für die Ermittlungen zum allgemeinen Stand der vertragsärztlichen Versorgung und zum jeweiligen örtlichen Stand der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Feststellungen zur Überversorgung oder Unterversorgung ist die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion. Zur Beschlussfassung und Entscheidung in Zulassungssachen errichten die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen für den Bezirk jeder Kassenärztlichen Vereinigung oder für Teile dieses Bezirks (Zulassungsbezirk) einen Zulassungsausschuss für Ärzte und einen Zulassungsausschuss für Zahnärzte. In diesen Gemeinsamen Ausschuss auf Landesebene sind die Kommunen leider nicht vertreten. Nach Auskunft des Landesministeriums ist geplant, dass weitere jetzt nicht genannte Interessensgruppen in diesen Ausschuss bei Bedarf berufen werden können. An der ambulanten medizinischen Versorgung sind noch folgende Einrichtungen beteiligt: š Krankenhausärzte mit Ermächtigungen für bestimmte ambulante diagnostische und therapeutische Maßnahmen, zum Beispiel Magenspiegelungen š Sozialpädiatrisches Zentrum (hier am Kreiskrankenhaus Mechernich) š Institutsambulanz PIA am Fachkrankenhaus Marienborn in Zülpich š gegebenenfalls ambulante spezialfachärztliche Versorgung š die Frühförderstelle im Kreis Euskirchen ist nicht unter ärztlicher Leitung , die Frühförderung ist eine Leistung nach SGB V Bedarfsplanung Kreis Euskirchen: niedergelassene Ärzte, Stand Oktober 2012 Postleitzahl 53879/53881 53894 53902 53909 53919 53925 Ort Euskirchen Mechernich Bad Münstereifel Zülpich Weilerswist Kall 2 1 1 1 53937 53940 53945 53947 53949 Summe Schleiden Hellenthal Blankenheim Nettersheim Dahlem Fachbereiche Anästhesisten 1 Augenärzte 4 1 Chirurgen 5 1 Fachärztlich tätige Internisten 8 9 1 4 1 Frauenärzte 9 2 1 1 1 1 HNO Ärzte 2 2 1 Hautärzte 4 1 1 Kinderärzte 5 3 Nervenärzte 2 2 Orthopäden 4 1 Psychotherapeuten 8 1 Radiologen 7 7 Urologen 2 2 Hausärzte 34 13 2 1 1 1 11 8 1 24 3 17 2 7 1 12 6 1 2 1 1 1 1 1 4 1 2 9 1 1 3 8 1 1 20 14 2 8 10 Summe Quelle: Kassenärztliche Vereinigung und AOK Bezirksstelle Euskirchen 8 7 6 10 6 5 8 2 111 255 Bedarfsplanung Kreis Euskirchen: niedergelassene Ärzte, Stand März 2012 Allgemeine Verhältniszahl EW pro Arzt Rechnerisches Soll = 100% Anästhesisten 71726 Augenärzte Chirurgen Fachärztlich tätige Internisten Frauenärzte Einwohner Kreis Euskirchen: 190.778 Anzahl der Ärzte Versorgungsgrad in % Freie Arztsitze 3 3 112,8 0 23298 9 10 122,1 0 44367 5 5 116,3 0 33541 6 15 263,7 0 12236 16 18 115,4 0 6 7 124 0 Fachbereiche HNO Ärzte 33790 Hautärzte 42167 5 6 132,6 0 Kinderärzte 23192 9 11 133,7 0 Nervenärzte 34947 6 7 128,2 0 Orthopäden 26854 8 8 122,3 0 Psychotherapeuten 10139 19 25,7 136,6 0 Radiologen 83643 3 6 263,1 0 Urologen 49536 4 6 155,8 0 Hausärzte 1767 108 120 111,1 0 Quelle KV Nordrhein / Die Werte in der Tabelle sind auf- oder abgerundet. Rechenbeispiel Psychotherapeuten und Radiologen: Einwohner Kreis EU 190778 190778 Verhältnis Einw.pro Arzt 10139 83643 rechnerisches Soll 18,81625407 2,280860323 Anzahl der Ärzte 19 3 Anzahl Ärzte im Kreis EU 25,7 6 Versorgungsgrad im Kreis EU in % 136,5840401 263,0586336 Nach diesen Angaben bestehen bezogen auf das Kreisgebiet eine ausreichende hausärztliche Versorgung und eine ausreichende fachärztliche Versorgung. Altersstruktur Fachärzte Kreis Euskirchen Stadt/Gemeinde Anzahl Alter 31-40 Fachärzte Weilerswist 5 Euskirchen 69 1 Zülpich 9 Mechernich 30 Bad Münstereifel 6 Kall 7 Hellenthal/Dahlem 4 1 Blankenheim/Nettersheim 0 Schleiden 8 1 Alter 41-50 Alter 51-60 2 23 5 13 3 3 3 0 2 1 35 3 12 2 1 Altersstruktur Allgemeinmediziner Kreis Euskirchen: Alter 30-40 Alter 41 - 50 Alter 51 - 60 8 23 35 Alter über 60 2 10 1 5 1 3 4 1 Alter >60 18 -5Nach den Recherchen der Abteilung Gesundheit werden von den Bürgern besonders lange Wartezeiten für Termine für ärztliche Behandlungen bei Neurologen, Psychiatern und Orthopäden erlebt. Zahnärztliche Versorgung im Kreis Euskirchen (KZV Nordrhein - Stand: 30.06.2012) Ort Anzahl Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Kreis Euskirchen 9,75 2,00 2,50 29,75 2,00 4,00 12,00 3,00 7,00 6,25 7,00 85,25 Versorgungsgrad 84,8 35,7 89,3 90,2 39,2 56,3 71,9 63,8 83,3 61,9 58,8 Maßgebend ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie-Zahnärzte), veröffentlicht im Bundesanzeiger 2010, S. 3098. Stationäre Versorgung Nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die vorhandenen Fachabteilungen und Anzahl der Betten. Krankenhaus Normalbetten/Fachbereiche Intensivbetten Gesamtbettenzahl: 431 Innere Medizin: 97 Kardiologie: 40 Neurologie: 30 Psychiatrie: 96 + 10 Betten Tagesklinik 14 Marien-Hospital Euskirchen davon geschlossene Abteilung: 14 Chirurgie/Unfallchirurgie 101 Gynäkologie/Geburtshilfe: 50 HNO: 4 Augen: 3 Gesamtbettenzahl: 403 + 10 Tagesklinik Innere Medizin: 131 Chirurgie: 46 Regionales Traumazentrum: 36 Kreiskrankenhaus Mecher14 + 4 Kinder Gynäkologie/Geburtshilfe: 12/18 nich GmbH Kinder/Jugendmedizin: 33 Urologie: 35 Orthopädie: 54 Geriatrie: 34 HNO: 4 -6- Sankt Antonius-Hospital Schleiden Psychiatrisches Krankenhaus Krankenanstalten Marienborn Gesamtbettenzahl: 105 Innere Medizin: 57 Chirurgie/Unfallchirurgie/Hand/Plastisch e Chirurgie: 48 Gesamt Bettenzahl: 165 Psychiatrie: 165 5 0 zusätzlich: Tagesklinik 30 Aus Sicht der Abteilung Gesundheit kann eine defizitäre Versorgung an stationärer Behandlung nicht festgestellt werden. Die Krankenhausplanung erfolgt in Zuständigkeit der Bundesländer. Beteiligt an der Krankenhausplanung sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen, die Krankenkassen, die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) und die Ärztekammer. Die kommunale Gesundheitskonferenz wird zum Krankenhausbedarfsplan um Stellungnahme gebeten. Frage 2. Welchen prozentualen Anteil haben Notdienste der Kassenärztlichen Vereinigung und Notfall/Notarztversorgung an der Versorgung in den vorgenannten Bereichen? An den Wochentagen Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag werden die Patienten vom organisierten Notdienst der niedergelassenen Ärzte des Kreises Euskirchen in den an den Krankenhäusern angegliederten Notarztpraxen in Euskirchen, Mechernich und Schleiden versorgt. Bis 22:00 Uhr sind in der Regel die Notarztpraxen mit einer Ärztin/einem Arzt besetzt. Nach 22:00 Uhr werden "Notfälle" von einem ärztlichen Fahrdienst im häuslichen Umfeld aufgesucht. Die Notarztpraxen sind telefonisch landesweit über eine zentrale Notrufnummer erreichbar. Verantwortlich für die Organisationen des Notdienstes ist die Kassenärztliche Vereinigung und die Ärztekammer. Der prozentuale Anteil an der medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Vergleich zu den täglichen gesamten Patientenkontakten ist verschwindend gering. Durchschnittlich liegen die Patientenkontakte pro Dienst in einer Notarztpraxis zwischen 50 und 120 Patienten. Davon zu unterscheiden ist der notärztliche Dienst des Rettungsdienstes des Kreises Euskirchen in der Verantwortlichkeit des Kreises Euskirchen. Frage 3. Welche weiteren nicht ärztlichen und an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen gibt es im Kreis Euskirchen? Wie sieht die prozentuale Versorgung pro Kommune aus und wie hoch ist der Versorgungsgrad bezogen auf das Versorgungsgebiet des Kreises Euskirchen? Für die so genannten nichtärztlichen Heilberufsgruppen/Heilhilfsberufe gibt es keine Versorgungsplanung. Wenn diese Berufsgruppen an der medizinischen Versorgung teilnehmen, benötigen sie eine Anerkennung einer Krankenkasse. Für jede Berufsgruppe ist eine bestimmte Krankenkasse für die Anerkennung bei Leistungen für Abrechnungen bei den Krankenkassen zuständig. Es gibt für diese Berufsgruppen ein zentrales Register bei den zuständigen Gesundheitsämtern/unteren Gesundheitsbehörden. -7- Nichtärztliche Heilberufe im Kreis Euskirchen (Stand: 30.09.2012) Ort Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Kreis Euskirchen Ort Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Kreis Euskirchen Ort Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Logopäden Ergotherapeuten 7 2 0 8 1 4 2 1 2 2 3 32 Masseure/ Med. Bademeister 1 1 0 11 0 0 10 1 2 1 3 30 Hebammen 5 4 2 17 2 2 5 1 3 4 8 53 Krankengymnasten/ Physiotherapeuten 12 3 0 37 2 6 16 8 8 5 5 3 2 1 20 1 0 9 0 0 3 3 42 Podologen 0 1 0 8 0 3 2 0 0 1 2 -8- Kreis Euskirchen Frage 4. 102 17 Wie viele Apotheken gibt es im Versorgungsbereich des Kreises Euskirchen, die hoch ist hier der Versorgungsgrad bezogen auf das Versorgungsgebiet? Eine Planung für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln existiert nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem „Apotheken-Urteil“ von 1958 die Niederlassungs-Freiheit für Apotheker festgeschrieben. Seitdem regelt der Markt die Anzahl der Apotheken in den Kommunen. Kommune Kreis Euskirchen Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Anzahl Apotheken 46 3 2 1 15 2 2 7 3 4 4 3 Einwohner 192325 18785 8370 4169 55806 8355 11876 27267 7833 13506 16303 20055 Einwohner/Apotheke 4180 6261 4185 4169 3720 4177 5938 3895 2611 3376 4075 6685 Der Notdienst der Apotheken außerhalb der Ladenöffnungszeiten wird von der Apothekerkammer Nordrhein gem. der "Richtlinien für die Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein" vom 13. Juni 2007 koordiniert. Gemäß Vorgabe sollen in Großstädten die notdiensthabenden Apotheken nicht weiter als 10 km voneinander entfernt liegen. In mittelstädtischen Bereichen sollen notdiensthabende Apotheken nicht weiter als 15 km auseinander liegen. In dünn besiedelten Gebieten soll die Entfernung zwischen den notdiensthabenden Apotheken höchstens 25 km betragen. Hinweis: Die Apothekerkammer Nordrhein hat bereits in der Vergangenheit mit Rücksicht auf die Infrastruktur im Kreis Euskirchen in Einzelfällen größere Entfernungen zwischen dienstbereiten Apotheken genehmigt Frage 5. Wie verteilen sich die Zuständigkeiten zwischen Bund, Land, KV-Bezirken und Kreis hinsichtlich der bedarfsgerechten Regelung der Versorgungssituation in unserer Region? Wesentliche gesetzliche Grundlage für alle Angelegenheiten der Gesundheit sind die Sozialgesetzbücher (Bundesgesetzgebung). Insbesondere Sozialgesetzbuch V regelt alle Angelegenheiten der Struktur, Versorgung und Finanzierung des Gesundheitssystems (Krankenkassenrecht, stationäre, ambulante, medikamentöse Versorgungsleistungen, Präventionsleistungen, Versorgungsauftrag der kassenärztliche Vereinigung, gemeinsamer Bundesausschuss, Zulassungsbeschränkungen usw.). Auf der Landesebene besteht eine wesentliche Zuständigkeit in der Krankenhausplanung. Krankenhausleistungen können nur dann mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, wenn die ausgewiesenen Fachabteilungen auch im Krankenhausplan vorhanden sind. -9Im Sozialgesetzbuch V ist derzeit auch geregelt, dass auf Landesebene ein Gemeinsamer Ausschuss gebildet werden kann, der die Versorgungsgebiete der ambulanten ärztlichen Behandlung unabhängig von Kreisgrenzen oder Stadtgrenzen, Stadtteilgrenzen festlegen kann. In Nordrhein-Westfalen ist dieser Ausschuss gegründet worden. Erste Sitzungen haben stattgefunden. Einen direkten Versorgungsauftrag hat die Kommune/ der Kreis im Bereich des Rettungsdienstes. Alle Angelegenheiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes werden durch ein Landesgesetz (ÖGDG NW) geregelt. Aber auch Bundesgesetze wie zum Beispiel das Infektionsschutzgesetz oder andere Landesgesetze wie zum Beispiel das Psychisch-Kranken-Gesetz Nordrhein-Westfalen wirken sich direkt auf die Aufgaben der Gesundheitsämter aus. Die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) sind den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Die Aufgaben sind im Wesentlichen an bevölkerungsmedizinischen Aufgaben orientiert. Individuelle medizinische Leistungen werden subsidiär erbracht, wenn Regelleistungen des Krankenversicherungssystems nicht greifen oder zeitweilig nicht greifen können (sozialpsychiatrische Dienste, Impfleistungen). gez. I. V. Poth _________________