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Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: „Hochstraße“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
02.04.2009
Erstellt
06.03.09, 21:24
Aktualisiert
06.03.09, 21:24
Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW)
hier: „Hochstraße“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 20/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 24. November 2009 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: „Hochstraße“ Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 18.03.2009 Rat 02.04.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Verkehrsanlage „Hochstraße“ wurde endgültig ausgebaut. Es handelt sich dabei im Einzelnen um folgende Flurstücke: a) Hochstraße – Flurstück 773, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum b) Befestigter Fußweg – Flurstück 772, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum c) Fahrweg Hochstraße – Flurstück 830, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum d) Fahrweg Hochstraße – Flurstück 832, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum e) Weg „An der Hochstraße“ – Flurstück 383, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum f) Weg „In der Brinkheide“ – Flurstück 835, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum. Die genaue Lage der bezeichneten Flurstücke ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Die Straße erhält die Eigenschaft einer Anliegerstraße (schraffierter Abschnitt) mit Wegen (karierte Abschnitte) und wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, die vorstehende Widmung der Verkehrsanlage „Hochstraße“ zu beschließen. Schemmel