Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
02.04.2009
Erstellt
13.03.09, 21:21
Aktualisiert
13.03.09, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Der Betriebsleiter
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
46/2009
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Wasser/Abwasser
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
24. November 2009
4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und
Abwassergebühren
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Termin
25.03.2009
Rat
02.04.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
a) Ergänzung § 4 Abs. 4
Bei der Übernahme der Satzungsänderung vom 24.04.2008 (Stichtagsregelung für den Einwohner-Abgleich)
wurde versehentlich ein Teil des Satzungstextes überschrieben bzw. gelöscht (12 cbm-Regelung).
Die Betriebsleitung schlägt daher vor, den Satzungstext um die entfallene Textpassage zu ergänzen.
b) Erweiterung / Änderung § 4 Abs. 8 und § 5 Abs. 5
Des Weiteren müssen § 4 Abs. 8 und § 5 Abs. 5 (Gebührenauflistung) um die Gebührenhöhe für das Jahr
2009 erweitert bzw. ergänzt werden.
c) Änderung § 14
Aufgrund der Neufassung der Mustersatzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und
Abwassergebühren und der Empfehlung der Kommunal- und Abwasserberatung NRW wird der § 14 Abs. 1
Nr. 3 a) ersatzlos gestrichen, da sich die Regelung in § 14 Abs. 1 der Mustersatzung ausschließlich auf
Grundstücke im Gebiet eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) und im unbeplanten Innenbereich (§ 34
BauGB) bezieht. Außenbereichsgrundstücke werden auf der Grundlage der bislang ergangenen
Rechtsprechung des OVG NRW durch § 14 Abs. 2 erfasst.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebssausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte 4. Änderung der
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde
Leopoldshöhe vom 09. November 2006 zu beschließen.
Heidemann