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Beschlussvorlage (4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
02.04.2009
Erstellt
13.03.09, 21:21
Aktualisiert
13.03.09, 21:21
Beschlussvorlage (4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren)

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Inhalt der Datei

Abwasserwerk Leopoldshöhe Der Betriebsleiter Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 46/2009 zur Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 24. November 2009 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Termin 25.03.2009 Rat 02.04.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: a) Ergänzung § 4 Abs. 4 Bei der Übernahme der Satzungsänderung vom 24.04.2008 (Stichtagsregelung für den Einwohner-Abgleich) wurde versehentlich ein Teil des Satzungstextes überschrieben bzw. gelöscht (12 cbm-Regelung). Die Betriebsleitung schlägt daher vor, den Satzungstext um die entfallene Textpassage zu ergänzen. b) Erweiterung / Änderung § 4 Abs. 8 und § 5 Abs. 5 Des Weiteren müssen § 4 Abs. 8 und § 5 Abs. 5 (Gebührenauflistung) um die Gebührenhöhe für das Jahr 2009 erweitert bzw. ergänzt werden. c) Änderung § 14 Aufgrund der Neufassung der Mustersatzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren und der Empfehlung der Kommunal- und Abwasserberatung NRW wird der § 14 Abs. 1 Nr. 3 a) ersatzlos gestrichen, da sich die Regelung in § 14 Abs. 1 der Mustersatzung ausschließlich auf Grundstücke im Gebiet eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) und im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) bezieht. Außenbereichsgrundstücke werden auf der Grundlage der bislang ergangenen Rechtsprechung des OVG NRW durch § 14 Abs. 2 erfasst. Beschlussvorschlag: Der Betriebssausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 09. November 2006 zu beschließen. Heidemann