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Beschlussvorlage Wasserwerk (Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
02.04.2009
Erstellt
13.03.09, 21:21
Aktualisiert
13.03.09, 21:21
Beschlussvorlage Wasserwerk (Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung)

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Inhalt der Datei

Wasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 45/2009 zur Sitzung des Betriebsausschusses Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Wasser/Abwasser Auskunft erteilt: Herr Heidemann Telefon: 05208/991-250 Datum: 24. November 2009 der Gemeinde Leopoldshöhe Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Termin 25.03.2009 Rat 02.04.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Bundesfinanzhof hatte mit zwei Entscheidungen vom 8. Oktober 2008 (ein Urteil und ein rechtskräftiger Gerichtsbescheid) entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Verbindung mit Nr. 34 der Anlage zum UStG fällt und deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent zu versteuern ist. Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellte erst jetzt klar, dass es die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) im Bundessteuerblatt veröffentlichen und damit verbindlich anwenden wird. Folglich ist es notwendig, die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 % zu reduzieren und die Beitrags- und Gebührensatzung dementsprechend anzupassen. Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat, die 18. Satzung zur Änderung der Beitragsund Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Juli 1981 in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Heidemann