Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
02.04.2009
Erstellt
13.03.09, 21:21
Aktualisiert
13.03.09, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Wasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
45/2009
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Wasser/Abwasser
Auskunft erteilt:
Herr Heidemann
Telefon:
05208/991-250
Datum:
24. November 2009
der Gemeinde Leopoldshöhe
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Termin
25.03.2009
Rat
02.04.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Bundesfinanzhof hatte mit zwei Entscheidungen vom 8. Oktober 2008 (ein Urteil und ein rechtskräftiger
Gerichtsbescheid)
entschieden,
dass
das
Legen
eines
Hausanschlusses
durch
ein
Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff "Lieferungen von
Wasser" im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Verbindung mit Nr. 34 der Anlage
zum UStG fällt und deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent zu versteuern ist.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellte erst jetzt klar, dass es die Entscheidungen des
Bundesfinanzhofs (BFH) im Bundessteuerblatt veröffentlichen und damit verbindlich anwenden wird.
Folglich ist es notwendig, die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 % zu reduzieren und die Beitrags- und
Gebührensatzung dementsprechend anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat, die 18. Satzung zur Änderung der Beitragsund Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Juli 1981 in
der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Heidemann