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Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
22 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
07.11.12, 12:02
Aktualisiert
27.11.12, 04:08
Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren) Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren) Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren) Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren) Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 324/2012 23.10.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 15.11.2012 Kreisausschuss 05.12.2012 Kreistag 19.12.2012 Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich Tel.: 15-624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen teilweise haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: x Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Veranschlagung in Haushalt 2013 (siehe Begründungsteil) Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 anerkannten Ausgaben werden wie folgt gefördert: Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: bis zu 20.000 € pro Platz Ausbau- und Umbaumaßnahmen: bis zu 8.500 € pro Platz Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 3.500 € pro Platz. -2b) Der Kreistag stimmt den in der Anlage 1 aufgeführten Investitionen und Ausstattungen entsprechend der Kindergartenbedarfsplanung grundsätzlich zu. c) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und Ausstattungen bis zu einer Höhe von insgesamt bis zu 2.550.000 € im Haushaltsjahr 2013 zu. d) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gemäß der beigefügten Prioritätenliste (Anlage 3) über die Bezuschussung der Maßnahmen zu entscheiden. Können prioritäre Maßnahmen im jeweiligen Zeitraum nicht realisiert werden, rücken die nachfolgenden Maßnahmen nach. e) Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere Fördermittel des Landes NRW einzufordern. f) Gemäß § 22 GemHVO werden im Jahresabschluss 2012 die in Zeile 28 des Produktes 365 01 verbleibenden Auszahlungsermächtigungen übertragen. Begründung: Im Rahmen des zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurde u.a. zum 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr eingeführt. Der Kreis hat daher im Jugendhilfeausschuss vom 12.03.2009 (S. V 510/2009) beschlossen, den o.g. Rechtsanspruch durch einen stufenweisen Ausbau der Betreuungsquote auf 35 % für die Kinder vom vollendeten 1. bis vollendeten 3. Lebensjahr bis zum 01.08.2013 umzusetzen. Vorgesehen ist die Umsetzung folgenden kreisweiten Bedarfs: Alter der Kinder Angestrebte Betreuungsquote 01.08.2013 Voraussichtliche kreisweite Anzahl der Kinder 2013/14 3,5 % Kindertages-pflege 2 Monate bis 10 Monate 10 Monate bis 1 Jahr 10 Monate 5% 20% 1 Jahr 10 Monate bis 2 Jahre 10 Monate 50% 2 Jahre, 10 Monate 98% 1,50% Kindertageseinrichtung 5% Kindertages-pflege 15% Kindertageseinrichtung 50% Kindertageseinrichtung 98% Anzahl der kreisweit benötigten Betreuungsplätze zum 01.08.2013 30 857 13 74 1475 221 1501 750 4534 4443 -3bis Beginn der Schulpflicht Kindertageseinrichtung Zwischenzeitlich wird nach einer Information des Landkreistages vom 07.11.2011 seitens des Landes eine andere Betreuungsquote zur Bedarfsdeckung diskutiert. Danach soll durchschnittlich 35 % aller Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren ein Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden; hiervon 70 % in Kindertageseinrichtungen und 30 % in Tagespflege. Im Rahmen der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung (s. Anlage 2) sollen 2013 insgesamt ca. 1.050 Plätze für U3-Kinder (= 22,5 % aller Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren) zur Verfügung stehen. Die Verwaltung hält daher bis auf weiteres an der in der V 510/2009 beschlossenen und aktualisierten Bedarfsplanung bezüglich der Tageseinrichtungen fest. Um den Rechtsanspruch umsetzen zu können, hat das Land eine Investitionskostenrichtlinie zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (Rd.Erl. des MGFFI vom 09.05.2008 – 321 –6252.2) erlassen. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im Zeitraum zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen werden, und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen. Die Förderung umfasst im wesentlichen: - Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: Ausbau- und Umbaumaßnahmen: Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 20.000 € pro Platz bis zu 8.500 € pro Platz bis zu 3.500 € pro Platz. Der Fördersatz des Landes beträgt bis zu 90 % der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anerkannten Ausgaben. Der Trägeranteil von 10 % wird entsprechend der V 166/2011 vom Kreis übernommen. Ein Beginn der Maßnahme vor Bewilligung eines Förderantrags ist förderschädlich. Ergänzend hierzu wurden zwischenzeitlich folgende Fördermaßnahmen für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt: Bundesmittel für den U3-Ausbau: Das Land hat zwischenzeitlich die noch ungebundenen Bundesmittel in Höhe von 75 Mio. Euro an die Jugendämter vergeben. Hiervon entfällt auf den Kreis eine Fördersumme in Höhe von 784.348 €. Die Fördersätze entsprechen dem Sonderprogramm 2011/2012. Sonderprogramm 2012/2013 Im Rahmen des Haushalts 2012 hat das Land ein weiteres Sonderprogramm zum U3-Ausbau in Höhe von 40 Mio. Euro (2012) und 45 Mio. Euro (2013) verabschiedet. Hieraus wurde dem Kreis eine Fördersumme von 416.016 € für 2012 und 468.018 € für 2013 zur Verfügung gestellt. Die Fördersätze entsprechen dem Sonderprogramm 2011/2012. Bundesmittel "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 - 2014 Der Bund beabsichtigt, in den Jahren 2013 und 2014 im Rahmen eines Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 - 2014" weitere Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. NordrheinWestfalen soll demnach weitere Bundesmittel in Höhe von 126.434.159 € erhalten. -4Nach dem derzeitigen Stand gilt, dass die Bundesmittel zu den Stichtagen 30.06.2013 zu 50 %, 31.12.2013 zu 75 % und zum 30.03.2014 zu 100 % zu bewilligen sind. Mit Erlass vom 27.09.2012 (Az. 2635.2) hat das MFKJKS den Jugendämtern mitgeteilt, dass bis zum 30.11.2012 entscheidungsreife Anträge bis zu einem Volumen von 65 Mio. Euro gestellt werden können. Gefördert werden können hierbei auch Maßnahmen, die ab dem 01.07.2012 bereits begonnen wurden. Alle bisher gestellten Anträge gelten als zurückgegeben. Dem Kreis wurden bisher Mittel in Höhe von 624.024 € avisiert. Insgesamt wird mit einer Bezuschussung von 1.225.000 € gerechnet. Welche konkreten Investitionsmaßnahmen mit welchen Mitteln (Kreis/Land/Bund) durchgeführt wurden bzw. für welche Maßnahmen Förderanträge gestellt wurden, kann der Info 167/2012 entnommen werden. Auch nach Abschluss der in der Info 167/2012 aufgeführten Investitionsmaßnahmen werden im Kreis Euskirchen zur Umsetzung des Rechtsanspruches für U3-Kinder noch Investitionsmittel in Höhe von ca. 2.550.000 € benötigt, um die fehlenden Plätze zu schaffen. Im Einzelnen sind dies 125 neu zu schaffende Betreuungsplätze und 77 Plätze, die derzeit lediglich vorläufig mit Aussicht auf entsprechende Maßnahmen vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) genehmigt wurden (Provisorien). Die einzelnen Maßnahmen sind in der Anlage 1 mit den Auswirkungen auf den Haushalt dargestellt. Da die Planung in enger Abstimmung mit den jeweiligen Städten und Gemeinden erfolgte, ist sichergestellt, dass nur die absolut notwendigen Maßnahmen berücksichtigt werden. Andere geeignete Räumlichkeiten stehen nicht zur Verfügung. Analog der vom Kreistag in seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossenen V 238/2011 orientiert sich die Reihenfolge der Förderung hierbei an folgenden Kriterien: a) Förderung von Maßnahmen, deren Umsetzung ansonsten gefährdet ist (Verfall von Mitteln, etc.) b) Förderung fehlender Gruppen bzw. Einrichtungen (aufgrund der Bauzeit) c) Förderung von Einrichtungen, die aufgrund provisorischer U3 - Betreuung eine vorläufige Betriebserlaubnis besitzen, deren Weiterbewilligung seitens der Heimaufsicht und der Jugendhilfe-planung als schwierig betrachtet wird. d) Förderung fehlender Differenzierungsräume und Sanitäranlagen e) sonstige Maßnahmen nach Antragseingang. Ein weiterer Anhaltspunkt kann im Einzelfall auch die bisherige Ausbauquote sowie die Bedarfsabdeckung im Ü 3-Bereich in den Gemeinden sein. Folgekosten: Im Haushalt 2012 ist eine Verpflichtungsermächtigung In Höhe von 650.000 € zu Lasten des Jahres 2013 veranschlagt. Die darüber hinausgehenden Investitionen in Höhe von 1.900.000 € wurden im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2013 berücksichtigt. Dabei wird davon ausgegangen, dass dem Kreis im Rahmen der o.g. "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 - 2014" ca. 1.225.000 € zur Verfügung gestellt werden. Die geplanten Maßnahmen in Höhe von insgesamt 2.549.105 € wirken sich auf die Kreisumlage folgt aus: Ergebnis: Landesförderung 0% Landesförderung 90% -5Kreisumlagebelastung Jahr 1 bis 5 Jahr 6 bis 20 252.537 € 153.737 € 25.254 € 15.374 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)