Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
22 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
07.11.12, 12:02
Aktualisiert
27.11.12, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 324/2012
23.10.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2012
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
Tel.: 15-624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen teilweise haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
x
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Veranschlagung in Haushalt 2013 (siehe Begründungsteil)
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter 3 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land
gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 anerkannten Ausgaben werden wie folgt gefördert:
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
bis zu 20.000 € pro Platz
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
bis zu 8.500 € pro Platz
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 3.500 € pro Platz.
-2b) Der Kreistag stimmt den in der Anlage 1 aufgeführten Investitionen und Ausstattungen entsprechend der Kindergartenbedarfsplanung grundsätzlich zu.
c) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und Ausstattungen bis zu einer Höhe von insgesamt bis zu 2.550.000 € im Haushaltsjahr 2013 zu.
d) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel gemäß der beigefügten Prioritätenliste (Anlage 3) über die Bezuschussung der Maßnahmen zu entscheiden. Können prioritäre Maßnahmen im jeweiligen Zeitraum nicht
realisiert werden, rücken die nachfolgenden Maßnahmen nach.
e) Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere Fördermittel des Landes NRW
einzufordern.
f) Gemäß § 22 GemHVO werden im Jahresabschluss 2012 die in Zeile 28 des Produktes 365 01 verbleibenden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
Begründung:
Im Rahmen des zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurde u.a.
zum 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder
in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr eingeführt.
Der Kreis hat daher im Jugendhilfeausschuss vom 12.03.2009 (S. V 510/2009) beschlossen, den o.g.
Rechtsanspruch durch einen stufenweisen Ausbau der Betreuungsquote auf 35 % für die Kinder vom
vollendeten 1. bis vollendeten 3. Lebensjahr bis zum 01.08.2013 umzusetzen.
Vorgesehen ist die Umsetzung folgenden kreisweiten Bedarfs:
Alter der Kinder
Angestrebte Betreuungsquote 01.08.2013
Voraussichtliche kreisweite
Anzahl der Kinder 2013/14
3,5 %
Kindertages-pflege
2 Monate bis 10
Monate
10 Monate bis 1
Jahr 10 Monate
5%
20%
1 Jahr 10 Monate
bis 2 Jahre 10 Monate
50%
2 Jahre, 10 Monate
98%
1,50%
Kindertageseinrichtung
5%
Kindertages-pflege
15%
Kindertageseinrichtung
50%
Kindertageseinrichtung
98%
Anzahl der kreisweit benötigten
Betreuungsplätze zum
01.08.2013
30
857
13
74
1475
221
1501
750
4534
4443
-3bis Beginn der
Schulpflicht
Kindertageseinrichtung
Zwischenzeitlich wird nach einer Information des Landkreistages vom 07.11.2011 seitens des Landes
eine andere Betreuungsquote zur Bedarfsdeckung diskutiert. Danach soll durchschnittlich 35 % aller
Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren ein Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden; hiervon
70 % in Kindertageseinrichtungen und 30 % in Tagespflege.
Im Rahmen der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung (s. Anlage 2) sollen 2013 insgesamt ca. 1.050
Plätze für U3-Kinder (= 22,5 % aller Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren) zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung hält daher bis auf weiteres an der in der V 510/2009 beschlossenen und aktualisierten Bedarfsplanung bezüglich der Tageseinrichtungen fest.
Um den Rechtsanspruch umsetzen zu können, hat das Land eine Investitionskostenrichtlinie zum
Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (Rd.Erl. des MGFFI vom 09.05.2008 – 321 –6252.2)
erlassen. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im Zeitraum zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen werden, und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen.
Die Förderung umfasst im wesentlichen:
-
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 20.000 € pro Platz
bis zu 8.500 € pro Platz
bis zu 3.500 € pro Platz.
Der Fördersatz des Landes beträgt bis zu 90 % der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit anerkannten Ausgaben.
Der Trägeranteil von 10 % wird entsprechend der V 166/2011 vom Kreis übernommen.
Ein Beginn der Maßnahme vor Bewilligung eines Förderantrags ist förderschädlich.
Ergänzend hierzu wurden zwischenzeitlich folgende Fördermaßnahmen für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt:
Bundesmittel für den U3-Ausbau:
Das Land hat zwischenzeitlich die noch ungebundenen Bundesmittel in Höhe von 75 Mio. Euro an die
Jugendämter vergeben. Hiervon entfällt auf den Kreis eine Fördersumme in Höhe von 784.348 €.
Die Fördersätze entsprechen dem Sonderprogramm 2011/2012.
Sonderprogramm 2012/2013
Im Rahmen des Haushalts 2012 hat das Land ein weiteres Sonderprogramm zum U3-Ausbau in Höhe von 40 Mio. Euro (2012) und 45 Mio. Euro (2013) verabschiedet. Hieraus wurde dem Kreis eine
Fördersumme von 416.016 € für 2012 und 468.018 € für 2013 zur Verfügung gestellt.
Die Fördersätze entsprechen dem Sonderprogramm 2011/2012.
Bundesmittel "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 - 2014
Der Bund beabsichtigt, in den Jahren 2013 und 2014 im Rahmen eines Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 - 2014" weitere Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. NordrheinWestfalen soll demnach weitere Bundesmittel in Höhe von 126.434.159 € erhalten.
-4Nach dem derzeitigen Stand gilt, dass die Bundesmittel zu den Stichtagen 30.06.2013 zu 50 %,
31.12.2013 zu 75 % und zum 30.03.2014 zu 100 % zu bewilligen sind.
Mit Erlass vom 27.09.2012 (Az. 2635.2) hat das MFKJKS den Jugendämtern mitgeteilt, dass bis zum
30.11.2012 entscheidungsreife Anträge bis zu einem Volumen von 65 Mio. Euro gestellt werden können. Gefördert werden können hierbei auch Maßnahmen, die ab dem 01.07.2012 bereits begonnen
wurden.
Alle bisher gestellten Anträge gelten als zurückgegeben.
Dem Kreis wurden bisher Mittel in Höhe von 624.024 € avisiert.
Insgesamt wird mit einer Bezuschussung von 1.225.000 € gerechnet.
Welche konkreten Investitionsmaßnahmen mit welchen Mitteln (Kreis/Land/Bund) durchgeführt wurden bzw. für welche Maßnahmen Förderanträge gestellt wurden, kann der Info 167/2012 entnommen
werden.
Auch nach Abschluss der in der Info 167/2012 aufgeführten Investitionsmaßnahmen werden im Kreis
Euskirchen zur Umsetzung des Rechtsanspruches für U3-Kinder noch Investitionsmittel in Höhe von
ca. 2.550.000 € benötigt, um die fehlenden Plätze zu schaffen. Im Einzelnen sind dies 125 neu zu
schaffende Betreuungsplätze und 77 Plätze, die derzeit lediglich vorläufig mit Aussicht auf entsprechende Maßnahmen vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) genehmigt wurden (Provisorien).
Die einzelnen Maßnahmen sind in der Anlage 1 mit den Auswirkungen auf den Haushalt dargestellt.
Da die Planung in enger Abstimmung mit den jeweiligen Städten und Gemeinden erfolgte, ist sichergestellt, dass nur die absolut notwendigen Maßnahmen berücksichtigt werden. Andere geeignete
Räumlichkeiten stehen nicht zur Verfügung.
Analog der vom Kreistag in seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossenen V 238/2011 orientiert sich
die Reihenfolge der Förderung hierbei an folgenden Kriterien:
a) Förderung von Maßnahmen, deren Umsetzung ansonsten gefährdet ist (Verfall von Mitteln, etc.)
b) Förderung fehlender Gruppen bzw. Einrichtungen (aufgrund der Bauzeit)
c) Förderung von Einrichtungen, die aufgrund provisorischer U3 - Betreuung eine vorläufige Betriebserlaubnis besitzen, deren Weiterbewilligung seitens der Heimaufsicht und der Jugendhilfe-planung als
schwierig betrachtet wird.
d) Förderung fehlender Differenzierungsräume und Sanitäranlagen
e) sonstige Maßnahmen nach Antragseingang.
Ein weiterer Anhaltspunkt kann im Einzelfall auch die bisherige Ausbauquote sowie die Bedarfsabdeckung im Ü 3-Bereich in den Gemeinden sein.
Folgekosten:
Im Haushalt 2012 ist eine Verpflichtungsermächtigung In Höhe von 650.000 € zu Lasten des Jahres
2013 veranschlagt.
Die darüber hinausgehenden Investitionen in Höhe von 1.900.000 € wurden im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2013 berücksichtigt.
Dabei wird davon ausgegangen, dass dem Kreis im Rahmen der o.g. "Kinderbetreuungsfinanzierung
2013 - 2014" ca. 1.225.000 € zur Verfügung gestellt werden.
Die geplanten Maßnahmen in Höhe von insgesamt 2.549.105 € wirken sich auf die Kreisumlage folgt
aus:
Ergebnis:
Landesförderung
0%
Landesförderung
90%
-5Kreisumlagebelastung
Jahr 1 bis 5
Jahr 6 bis 20
252.537 €
153.737 €
25.254 €
15.374 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)