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Mitteilungsvorlage (Änderung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
02.04.2009
Erstellt
20.03.09, 08:42
Aktualisiert
20.03.09, 08:42
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 43/2009 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-260 Datum: 24. November 2009 Änderung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 26.03.2009 Rat 02.04.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Landesregierung hat mit Erlass vom 3. Februar 2009 die im Konjunkturpaket II der Bundesregierung beschlossenen Wertgrenzen für die nordrhein-westfälischen öffentlichen Auftraggeber übernommen. Mit dem Erlass werden die Vergabeverfahren des Landes NRW, des Hochschulbereichs des Landes NRW und der Gemeinden (GV) des Landes NRW in den Jahren 2009 und 2010 vereinfacht. Die neuen Wertgrenzen gelten somit auch für die kommunalen Auftraggeber. Eigene strengere Vergaberichtlinien der Kommunen bleiben davon aber zunächst unberührt. Ziel des Erlasses ist es, die von der Bundesregierung beschlossenen konjunkturellen Maßnahmen mit dem vereinfachten Verfahren zügig umzusetzen und damit deren Wirksamkeit zu erhöhen. Gleichzeitig soll damit auch erreicht werden, dass die Aufträge in der Region bleiben. Nach dem ab sofort gültigen Erlass wird es im Baubereich bis Ende 2010 möglich sein, bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 Euro eine freihändige Vergabe und bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1 Mio. Euro eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen. Für Liefer- und Dienstleistungen besteht bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro die Wahlmöglichkeit zwischen freihändiger Vergabe und beschränkter Ausschreibung. Bei beschränkten Ausschreibungen sind mindestens drei Angebote einzuholen. Für den Bereich der europaweiten nichtoffenen Verfahren wird in dem Erlass klargestellt, dass die verkürzten Fristen zur Anwendung der beschleunigten Verfahren ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes möglich sind. Damit verringert sich die Verfahrensdauer von 87 auf 30 Tage, was auch nach Auffassung der Europäischen Kommission insbesondere die schnellere Ausführung großer öffentlicher Infrastrukturprojekte unterstützt. Der neue Wertgrenzenerlass sieht weiterhin vor, dass die Auftraggeber zur Gewährleistung der Transparenz ihrer Vergabeentscheidungen auf der Internetplattform des Landes (www.vergabe.nrw.de) und/oder der gemeindlichen Homepage u. a. Auftragsgegenstand und Auftragnehmer für die Dauer eines Monats allgemein öffentlich zugänglich machen. -2- Nachfolgend ein Überblick über die aktuellen und künftigen Wertgrenzen in tabellarischer Form: Baubereich: Kommunale Wertgrenzen in NRW Freihändige Vergabe Beschränkte Ausschreibun g bis 30.000 Euro Auftragswert Konjunkturpaket II (zukünftig Bund/Land NRW und Kommunen) bis 100.000 Euro - bis 300.000 Euro im Tiefbau bis 1.000.000 Euro - bis 150.000 Euro für Rohbauarbeiten im (immer ohne Hochbau nahmewettbewerb) - bis 75.000 Euro für Ausbaugewerke, Pflanzungen Straßenausstattung Teil- (grundsätzlich mit Teilnahmewettbewerb) Liefer- und Dienstleistungsbereich: Kommunale Wertgrenzen in NRW Freihändige Vergabe Beschränkte Ausschreibun g bis 30.000 Euro Konjunkturpaket II (zukünftig Bund/Land NRW und Kommunen) bis 100.000 Euro nur nach den Ausnahmetatbeständen der VOL/A bis 100.000 Euro möglich, d. h. keine gesonderte Wertgrenze (d. h. Wahlrecht zwischen freihändiger Vergabe und beschränkter Ausschreibung, aber immer ohne Teilnahmewettbewerb) Demgegenüber sieht die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe eine freihändige Vergabe grundsätzlich nur bei Leistungen und Lieferungen im Gesamtbetrage bis zu 5.000 Euro vor (Ausnahmen siehe Ziffer 2.11 und 2.12 der Ausschreibungs- und Vergabeordnung). Weiterhin können Leistungen und Lieferungen bis zu einem Betrag von 25.000 Euro beschränkt ausgeschrieben werden, Leistungen und Lieferungen im Gesamtwert von 25.000 Euro und mehr sind öffentlich auszuschreiben. Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass das Land NRW mit dem Erlass beabsichtigt, die Spielräume der öffentlichen Auftraggeber durch die Verzichtsmöglichkeit auf die Verfahren der öffentlichen Ausschreibung bzw. der Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs zu erweitern, um Beschaffungsvorgänge zu beschleunigen und zu vereinfachen. Damit ist der Wertgrenzenerlass eine wirksame Maßnahme zum Bürokratieabbau und zur Stärkung des regionalen Handwerks. Vor diesem Hintergrund möge der Haupt- und Finanzausschuss nun entscheiden, ob die Wertgrenzen der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe – befristet bis zum Ende des Jahres 2010 – verändert werden sollen. Der „Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht vom 3. Februar 2009“ (Anlage 1) sowie der Schnellbrief des NordrheinWestfälischen Städte- und Gemeindebundes vom 5. Februar 2009 zum Thema „Vereinfachung des Vergaberechts zur Beschleunigung von Investitionen“ (Anlage 2) sind zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt. Schemmel