Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
02.04.2009
Erstellt
20.03.09, 08:42
Aktualisiert
20.03.09, 08:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
43/2009
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
24. November 2009
Änderung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
26.03.2009
Rat
02.04.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Landesregierung hat mit Erlass vom 3. Februar 2009 die im Konjunkturpaket II der Bundesregierung
beschlossenen Wertgrenzen für die nordrhein-westfälischen öffentlichen Auftraggeber übernommen. Mit
dem Erlass werden die Vergabeverfahren des Landes NRW, des Hochschulbereichs des Landes NRW und
der Gemeinden (GV) des Landes NRW in den Jahren 2009 und 2010 vereinfacht. Die neuen Wertgrenzen
gelten somit auch für die kommunalen Auftraggeber. Eigene strengere Vergaberichtlinien der Kommunen
bleiben davon aber zunächst unberührt. Ziel des Erlasses ist es, die von der Bundesregierung
beschlossenen konjunkturellen Maßnahmen mit dem vereinfachten Verfahren zügig umzusetzen und damit
deren Wirksamkeit zu erhöhen. Gleichzeitig soll damit auch erreicht werden, dass die Aufträge in der Region
bleiben.
Nach dem ab sofort gültigen Erlass wird es im Baubereich bis Ende 2010 möglich sein, bis zu einem vorab
geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 Euro eine freihändige Vergabe und bis zu einem
Auftragswert in Höhe von 1 Mio. Euro eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen. Für Liefer- und
Dienstleistungen besteht bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro die Wahlmöglichkeit zwischen
freihändiger Vergabe und beschränkter Ausschreibung. Bei beschränkten Ausschreibungen sind mindestens
drei Angebote einzuholen.
Für den Bereich der europaweiten nichtoffenen Verfahren wird in dem Erlass klargestellt, dass die
verkürzten Fristen zur Anwendung der beschleunigten Verfahren ohne Nachweis eines
Ausnahmetatbestandes möglich sind. Damit verringert sich die Verfahrensdauer von 87 auf 30 Tage, was
auch nach Auffassung der Europäischen Kommission insbesondere die schnellere Ausführung großer
öffentlicher Infrastrukturprojekte unterstützt.
Der neue Wertgrenzenerlass sieht weiterhin vor, dass die Auftraggeber zur Gewährleistung der Transparenz
ihrer Vergabeentscheidungen auf der Internetplattform des Landes (www.vergabe.nrw.de) und/oder der
gemeindlichen Homepage u. a. Auftragsgegenstand und Auftragnehmer für die Dauer eines Monats
allgemein öffentlich zugänglich machen.
-2-
Nachfolgend ein Überblick über die aktuellen und künftigen Wertgrenzen in tabellarischer Form:
Baubereich:
Kommunale Wertgrenzen
in NRW
Freihändige
Vergabe
Beschränkte
Ausschreibun
g
bis 30.000 Euro Auftragswert
Konjunkturpaket II
(zukünftig Bund/Land
NRW und Kommunen)
bis 100.000 Euro
- bis 300.000 Euro im Tiefbau
bis 1.000.000 Euro
- bis 150.000 Euro für Rohbauarbeiten im (immer
ohne
Hochbau
nahmewettbewerb)
- bis
75.000
Euro
für
Ausbaugewerke,
Pflanzungen Straßenausstattung
Teil-
(grundsätzlich mit Teilnahmewettbewerb)
Liefer- und Dienstleistungsbereich:
Kommunale Wertgrenzen
in NRW
Freihändige
Vergabe
Beschränkte
Ausschreibun
g
bis 30.000 Euro
Konjunkturpaket II
(zukünftig Bund/Land
NRW und Kommunen)
bis 100.000 Euro
nur nach den Ausnahmetatbeständen der VOL/A bis 100.000 Euro
möglich, d. h. keine gesonderte Wertgrenze
(d. h. Wahlrecht zwischen
freihändiger Vergabe und
beschränkter Ausschreibung, aber immer ohne
Teilnahmewettbewerb)
Demgegenüber sieht die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe eine
freihändige Vergabe grundsätzlich nur bei Leistungen und Lieferungen im Gesamtbetrage bis zu 5.000 Euro
vor (Ausnahmen siehe Ziffer 2.11 und 2.12 der Ausschreibungs- und Vergabeordnung). Weiterhin können
Leistungen und Lieferungen bis zu einem Betrag von 25.000 Euro beschränkt ausgeschrieben werden,
Leistungen und Lieferungen im Gesamtwert von 25.000 Euro und mehr sind öffentlich auszuschreiben.
Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass das Land NRW mit dem Erlass beabsichtigt, die
Spielräume der öffentlichen Auftraggeber durch die Verzichtsmöglichkeit auf die Verfahren der öffentlichen
Ausschreibung
bzw.
der
Durchführung
eines
Teilnahmewettbewerbs
zu
erweitern,
um
Beschaffungsvorgänge zu beschleunigen und zu vereinfachen. Damit ist der Wertgrenzenerlass eine
wirksame Maßnahme zum Bürokratieabbau und zur Stärkung des regionalen Handwerks. Vor diesem
Hintergrund möge der Haupt- und Finanzausschuss nun entscheiden, ob die Wertgrenzen der
Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe – befristet bis zum Ende des Jahres
2010 – verändert werden sollen.
Der „Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des
Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und
Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr zur Beschleunigung von Investitionen durch
Vereinfachungen im Vergaberecht vom 3. Februar 2009“ (Anlage 1) sowie der Schnellbrief des NordrheinWestfälischen Städte- und Gemeindebundes vom 5. Februar 2009 zum Thema „Vereinfachung des
Vergaberechts zur Beschleunigung von Investitionen“ (Anlage 2) sind zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
Schemmel