Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Gemeinsamer Runderlass zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
724 kB
Datum
02.04.2009
Erstellt
20.03.09, 08:42
Aktualisiert
20.03.09, 08:42
Mitteilungsvorlage (Gemeinsamer Runderlass zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht) Mitteilungsvorlage (Gemeinsamer Runderlass zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht) Mitteilungsvorlage (Gemeinsamer Runderlass zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht)

öffnen download melden Dateigröße: 724 kB

Inhalt der Datei

20021 Beschleunigungvon Investition€ndurch Vereinfachungenim Vergaberecht Gem.RdErl. d. Ministeriumsfü Witschafi, Mittelstandund Energie,desInnenministeriums, desFinanzministeriums, desMinisteriumsfür Innovation,Wissenschaft, Forschungund Technologie und desMinisteriums fü Bauenund Verkehr vom 3. Februar2009-AZ:721 -80-20/02Vorbemerkung: Zur Beschleunigungvon Investitionen werdendie Vergabeverfaircn des Landes NordrheinWestfalen,desHochschulbeleichs desLandesNordfhein-Westfalen und der Gemeirden(GV) desLandesNordrheinWestfalenin denJahfen2009und 2010vereinfacht. Maßnahmen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie für Bauaufträge 1 Vergabevedahrenunlerhalb der Eu-Schwell€nwerte(sog.nationalc Vergaben) Bei Vergabeverf-ahren unter.halb derEu-Schwellenwerte beslehtin Abweichungzu den 'l Verwaltungsvoßchiften(W) zu g 55 Landeshaushaltsordnung uDdzo Ziffer des Runderlasses desInnenministeriums vom 22.M;irz2006(Verg;begrundsärze für Gemeinden (GV) nach$ 25 Gemeindehaushaltsverordnung - KommunaleVergabegrundsätze) - SMBI. NRW. 6300 und demRundschreiben desMinisteriumsfür Innovation,Wissenschaft, Forschungund Tecluologievorn 14.Februar 2008(Vergaberichtlinien für Flochschulen nach 7 Hochschulwirtschaftsführungsverordnung) $ einevereinfachte Möglichkeitzur Duchlührung Beschr:inkterAusschreibungenund Freihindiger Vergaben.Die Grundsätze desWettbewetbs,der Transparcnz sowiederWiftschaftlichkeitund Sparsamkeit bleiben dabeiunberühl. Die Abweichungenstellensichwie folgl d:u: 1.1 Vergabennach Abschnitt I der Verdingungsordnungfür Leistungen,Teil A (VOL/A) Bis zu einemvorabgeschätzten Auftragswertin Höhevon 100.000€ ohneUmsatzsrcuer könnendie Vergabestellen wahlweiseeineFreihändige VergabeodereineBeschrünkte Aussclneibungdlrrchführen. 1.2 Vergabennach Abschnitt I der Vergabe-und Yertragsordnungfür Bauleistungen,Teil a (voB/a) Bis zu eirem vorabgeschätzten Aufträgswe.tin Höhevon 100.000€ ohneUmsatzsreuer können die Vergabestelleneille FrcihändigeVergabedurchführen. Bis zu eiDemvorabgeschätzten Aufuagswertin I{öhe von 1.000.000 € ohneUmsarzsteuer könnendie Vergabestellen eineBeschränkte Aussclrcibungdurchlülren. 1.3 Teilnahmewettbewerbe, Einholung von Angeboten Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige VergabennachNrr1.1.1und 1.2könnenohne öffentliche Aufforderung, sich um Teilnahmezu bewerben(Teilnahmewetrbewerb), durchgeführt werden. Bei BeschränklenAusschreibungensind mindestensakei Angebore einzuholen. 1.4 Veröllentlichungspfl icht Bei Beschränkten Ausschreibungen und FrcihändigetVergabennachNm. 1.1 und 1.2.sind nachder Zusclilagsertieilung auf der Intemetseite www.vereabeJrw.de folgendeAngabenzu veröffentlichen, sofem der Auftragswed des abgeschlossenen Veftrages für Bauaufffäge, die im Wege der BeschränktenAusschreibungvergebenwerden, 150.000, - € ohne Umsatzsteuer, im Ubrigenfür abgeschlossene VefirägedenWen in Höhevon 50.000,- € ohne Umsatzsteuer übeßteigtund Sicherheitsinteressgn oichttangiertwerden: - Nane, Anschrift, Telefon-, Faxnummerund EmailadressedesAuftraggebers - gewählte Verfah(ensart - Aufuagsgegenstand - Name und Sitz des beaufüagtenUntemehmens Cemeinden (GV) und Hochschulenstehtes frei, zur Veröffentlichung ein anderesallgemeir zugaingliches,elektronischesMedium, daszur Herstellungder Transparenzin gleicher Weise geeignetistJzu benutzen. ü-gooog"ou"hrn"i"" Untemebmen,die in der auf der Internetseitewww.vergabe.nw.de enthaltenen Untemehmensdatenbankgeführt werden,vedügen über die erforderliche Eignung (Fachkunde,Leistungsf:ihigkeit, Zuverlässigkeit).Gleichesgilt für die auf der Intemetseite www.pltyglqiu.4e gelistetenpräqualifiziertenUnternehmenfür den Baubereich,auf die vorangig zurückzugreifen ist, da dies regelmäßigzu einer erheblichenZeiterspamis führt. In der anderenF:illen sind zum Nachweisder Eignung Eigenerklzirungenausreichend. Den Gemeinden(GV) und Hochschulen wird empfol en,dieseRegelungim Rahmeniirer eigenverantwortlichen Entscheidung freiwillig anzuwenden. 2 Vergabeverfahren ab Erreichen der XU-Schw€llenwerte (sog. Eu-weite Vergaben) nach Abschnitt 2 der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), nach Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung tür Bauleistungen, l'eil A (VOB/A) und nach der Verdingungsordnungfür freiberufliche Leistungen(VOF) Bei den Vergaben ab den Eu-Schwellenwertenhalten es der Euopäsche Rat sowie die EuropäischeKommission auf Grund desaußergewöhrichen Chamkteß der gegenwärtigen Wirtschaftslage für gerechfertigt, in den Jahreo2009 und 2010 die beschleunigtenVedaluen der Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen anzuwenden.Die Anwendung der beschleunigtenVerfahren ist daherohneNachweiseinesAusnahmetatbestands gerechtfertigt. Aufgrund der konjunkturellen Lage ist von einer Ddnglichkeit auszugehen.Daher ist die Anwendung der beschleunigtenVefalüen mit den ausDringlichkeitsgründen zulässigen Fristverkürz unger (S 18aNr. 2 VOUA, g l8a Nm. 2 und 3 VOB/A, g 14Abs. 2 VOF) ohne Nachweis einesAusnahmetatbesta[dsgerechtfertigt.g 13 Vergabeverordnung(VgV.) ist zu beachten. Zuwendüngsempfüuger Die Regelu-ngen_der Nm. I und2 geltenauchfür Zuwendurgsempfihger (gg 23, 44 LHO), die die VOUA, VOB/A undVOF gomäßZuwendungsrecht anzuwenJen haüen.Die zuständigen Dienststetlenhabendiesim RahmenderZuwendungsbewilligungsvedabren sowieder Ver\rendungsnachweispdfungen zubeachte[ Itrkrafttreten und Geltungsdauer Der fülasstritt am 3. Februar2009in IGaft undmit Ablauf des31.Dezember2010außer Icaft.