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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
02.04.2009
Erstellt
20.03.09, 08:42
Aktualisiert
20.03.09, 08:42
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 44/2009 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Sommer Telefon: 05208 / 991-101 Datum: 24. November 2009 Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 26.03.2009 Rat 02.04.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Aufgrund einer zwischenzeitlichen Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) sowie des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) sind die Regelungen der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Lepoldshöhe entsprechend anzupassen. Nach § 26 Abs. 1 S.2 GO NW kann nunmehr der Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). Des weiteren wurde § 7 KWahlG geändert und ergänzt. Danach ist für die Wahl in einem Wahlgebiet nunmehr wahlberechtigt, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung (vorher: seit 3 Monaten), bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat. Die vorgeschlagenen Änderungen basieren auf der Grundlage der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Weitere inhaltliche Änderungen der bestehenden Satzung sind in der anliegenden Änderungssatzung nicht enthalten. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die 1. Änderungssatzung vom _________ zur Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. März 2005 zu beschließen. Schemmel