Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
02.04.2009
Erstellt
20.03.09, 08:42
Aktualisiert
20.03.09, 08:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
44/2009
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Sommer
Telefon:
05208 / 991-101
Datum:
24. November 2009
Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde
Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
26.03.2009
Rat
02.04.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Aufgrund einer zwischenzeitlichen Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO
NW) sowie des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) sind die Regelungen der Satzung für die Durchführung
von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Lepoldshöhe entsprechend anzupassen.
Nach § 26 Abs. 1 S.2 GO NW kann nunmehr der Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen
Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid
stattfindet (Ratsbürgerentscheid).
Des weiteren wurde § 7 KWahlG geändert und ergänzt. Danach ist für die Wahl in einem Wahlgebiet
nunmehr wahlberechtigt, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16.
Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung
(vorher: seit 3 Monaten), bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich
aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.
Die vorgeschlagenen Änderungen basieren auf der Grundlage der Mustersatzung des Städte- und
Gemeindebundes. Weitere inhaltliche Änderungen der bestehenden Satzung sind in der anliegenden
Änderungssatzung nicht enthalten.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die 1. Änderungssatzung
vom _________ zur Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Leopoldshöhe
vom 18. März 2005 zu beschließen.
Schemmel