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Beschlussvorlage GB (Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
13.11.12, 12:02
Aktualisiert
27.11.12, 04:08
Beschlussvorlage GB (Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005) Beschlussvorlage GB (Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 328/2012 31.10.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 21.11.2012 Kreisausschuss 05.12.2012 Kreistag 19.12.2012 Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann x Tel.: 15 234 Abt.: 60 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung. -2Begründung: Mit Datum vom 24.02.2012 ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) in Kraft getreten. Gleichzeitig ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27.09.1994 außer Kraft gesetzt worden. Die Abfallentsorgungssatzung des Kreises Euskirchen ist daher der aktuellen Rechtlage anzupassen. Mit Ausnahme des § 1 in dem die neue 5-stufige (bisher 3-stufige) Abfallhierarchie geregelt wird, handelt es sich lediglich um redaktionelle Änderungen. Als Anlage I ist die Erste Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung vom 21.12.2005 beigefügt. Die Anlage II enthält eine Gegenüberstellung der alten und neuen Satzungsregelung. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)