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Beschlussvorlage (Haushalt 2013: Stellenplan)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
14.05.2013
Erstellt
30.04.13, 06:36
Aktualisiert
30.04.13, 06:36
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 72/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Personalservice Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushalt 2013: Stellenplan Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.04.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 72/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ruttkowski 08.04.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushalt 2013: Stellenplan Beschlussentwurf: Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Stellenplan (Seiten 1 bis 9) wird beschlossen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Verwaltung hat jährlich nach den §§ 1 und 8 der Gemeindehaushaltsverordnung den Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan aufzustellen. 2. Lösung Die Verwaltung überreicht den Stellenplan. Der Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage 18/2013) mit 6 Ja und 1 Nein-Stimme dem Rat die Verabschiedung des Stellenplans nach der beigefügten Anlage empfohlen. 3. Alternativen Kein Vorschlag 4. Finanzielle Auswirkungen Die Personalkosten und Vorsorgeaufwendungen sind im Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2013 mit 16.161.300 € gegenüber 15.342.000 € veranschlagt. (Entwurf des Haushaltsbuchs 2013 Fach 3: Gesamtergebnisplan, Nr. 11 und 12). Die Kostensteigerung ist bedingt durch:     Feststehende Tariferhöhungen um jeweils 1,4 % im Januar und im August 2013 Seitens der Landesregierung geplante Besoldungserhöhung ab dem 01.01.2013 für Beamte der Besoldungsgruppen A 6 bis A 10 um 2,65 %. In den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 beträgt der Gehaltszuwachs 1 %, ab der Besoldungsgruppe A 13 bleibt die Besoldung unverändert. Die beabsichtigte Besoldungserhöhung entspricht dem bei der Kalkulation angenommenen Steigerungsvolumen von 2 %, so dass eine Anpassung der Kalkulation nicht erforderlich ist.. Vorrücken innerhalb der Dienstalters- bzw. Erfahrungsstufen. Zum jetzigen Zeitpunkt feststehende Änderungen im Personalbestand (Vorlage Nr. 17/2013 Produktkritik – Fortschreibung 2013)