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Beschlussvorlage (Gegenüberstellung Satzungstext alt/neu)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
481 kB
Datum
02.04.2009
Erstellt
20.03.09, 08:42
Aktualisiert
20.03.09, 08:42
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Inhalt der Datei

Gegenüberstellung der allen LrndneuenFassungder Salzung bish€r gültiger Satzungstext neuerunterBerücksichtigung der Anderungssatzungvo.geschlagener satzungstext 54 Abstimmberechtigung (1) Abstimmberechl gt ist wer arn Tag des Bürgerentscheids Deutscherlm S nne von Artikel116Abs '1des Grundgese2esist odef die Staatsangehörigkeiteinesl!4jtgtiedstaats der EuropäjschenGemeinschaft besiizt,das 16. Lebensjahrvollendethat und mindestens set 3 l\ronatenim cemeindegebietseife Wohnung,bei mehrerenWohnungensetne l'laupiwohnunghat. $4 Absttmmberechtigung ('l) Abstimmberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids Deutscherim Sinne von Ariikel 116Abs. 1 des Grundgesetzesist oder die Siaatsangehörigkeii einesl\rltgliedstaats der EuropaischenCerrernscl_aft oestur, das 16. Lebensjahrvollendelhai und mindestensseit dem 15. Tag vor der Abstimmung im GemeindegebietseineWohnung bei mehrercnWohnungen serneHauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebiets hat. s6 Abstimmungsverzetchnis Abstimmungsvetzeichnis jedem (1) In Stimmbezjrkwird ein Abstimmungs(1) In jedem Siimmbezirkwird ein Abstimverzeichnisgeführt_In das Abstimmungsvefmungsvezeichnisgeführt.In das Abstimnunqsverzeichniswerdenalle Personenernge- ze.chniswerdenalle Personene.ngerragen,bel denenam 35. Tagevof dem Bürgerentscheld tragen,ber denenam 35. Tagevor dem BüF gerentscheid(Stichtag)festsieht,dasssie ab- (Stichiag)feststeht,dass sie abstimmberechtigt stimmberechtigt und nichtvon derAbstimmung !nd nichtvon derAbstimmungalsgeschlossen sind.Von Amts wegen in das Abstimmungsausgeschiossen sind. verzeichniseinzutragensind auch die nach dem Stichtag bis zum '16.Tag vor dem Bürgerentscheidzugezogenenund bei der Meldebehördegemeldeten Abstimmberechtigte.t. (4)DasAbstimmungsvezeichnis :slanden Werktagen vom20.biszum16.Tagevorder Büfgerentscheidzurallgemeinen Einsichi öffentlichauszulegen. (4) Jeder Abstimnberechtigte hat das Recht, an den Werktagenvom 20. bis zum 16. Tag vor dem Bürgerentscheidwährend de. allgemeinen Offnungszeitender Gemeindebehördedie Richtigkeitoder Vollständigkeit der zu seiner Person im AbstimmungsverzeichniseingelEgenen Dätenzu prüfen. defAbstimmberechtigBenachrichtigungderAbstirnmberechtig- Benachrichtigung len/Bekanntmachung ten/Bekanntmachung amTagevor Beginnder Ein. (1)Spätestens amTagevorderAuslegung des (1)Späiestens sichtsfristin dasAbstimmungsverzeichnis Abstimm!ngsverz eichnisses benachrichtigt del benachchtigtderBürgermeisterjeden Bü.germeisterledel AbADst:nmoerechtrgten. oer stimrnbercchligten, in dasAbstirnmungsvezeichnis der in dasAbstimmungseingehagen verzeichnis eingetragen ist.' rst. amTagevor Beginnder Ein(3)Spätestens amTagevorderAuslegung des (3)Spätestens sichtsfrist in dasAbstimmungsverzeichnis Abstimmungsverzeichnisses machtderBürmächtderBüfgermeister öffentlich bekannt germeister öffenilich bekannt 1. 2. 3. '1. DenTag Den Tag des Bürgerentscheids uadden des Büfgerentscheids und den Text Text defzur EntscheidungsiehendenFradef zLrfEntscheidung stehendenFrage, 2. Wo, wie lange!nd zu welchenTagesstunden Wo, wie langeund zu welchenTagesdasAbstimmungsvezeichnis eingesehen stundendas Abstimmungsverzeichnis werden kann. ausliegt. 3. Dassinnerhalbder Einsichtsfrist beim Bur Dass lnnerhalbder Auslegungsfrist beirn gefmeisterEjnspruchgegendas AbstimBürgermeisterEinspruchgegendas Abmungsverzeichnjs eingelegtwerdenkann ' stimmungsveIz eichniseingelegtwerden kann. Abstrmmungshefvlnformationsblait /5) BeimRatsbürgerentscheid enthältdas Abstimmungsheft abweichendvon Abs. 2 Nr.2 bis 4. und Abs. 3 einekurzeBegründungdes Rates.DieBegründung mussdiewesentlichenfür die Entscheidung durchden BürgererheblichenTatsachenenlhalten.KurzesachlicheStellungnahmen der im RatvertretenenFraktionensind auf ihrenWunsch au{zunehmen. 11 Ofienflichkeit (3) In und an dem Gebäude,in dem sichdef Abst.mmungsraum befindet.istjeoe Beenflus sung der AbstimmendendurchWod,Ton Schfiftodef Bildverboten. Öffentlichkeit (3)In undan demGebäude, in demsjchderAbslimmungsraum befindet, sowieunmittelbarvor demZugangzu demcebäudei6tjedeBeejnflussung derAbstimmenden durchWort,Ton, SchriftoderBildsowiejedeUnterschriftensammlunqverboten.