Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
481 kB
Datum
02.04.2009
Erstellt
20.03.09, 08:42
Aktualisiert
20.03.09, 08:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Gegenüberstellung
der allen LrndneuenFassungder Salzung
bish€r gültiger Satzungstext
neuerunterBerücksichtigung
der Anderungssatzungvo.geschlagener satzungstext
54
Abstimmberechtigung
(1) Abstimmberechl
gt ist wer arn Tag des
Bürgerentscheids
Deutscherlm S nne von
Artikel116Abs '1des Grundgese2esist odef
die Staatsangehörigkeiteinesl!4jtgtiedstaats
der EuropäjschenGemeinschaft
besiizt,das
16. Lebensjahrvollendethat und mindestens
set 3 l\ronatenim cemeindegebietseife
Wohnung,bei mehrerenWohnungensetne
l'laupiwohnunghat.
$4
Absttmmberechtigung
('l) Abstimmberechtigt
ist, wer am Tag des Bürgerentscheids
Deutscherim Sinne von Ariikel
116Abs. 1 des Grundgesetzesist oder die
Siaatsangehörigkeii
einesl\rltgliedstaats
der EuropaischenCerrernscl_aft
oestur, das 16. Lebensjahrvollendelhai und mindestensseit dem
15. Tag vor der Abstimmung im GemeindegebietseineWohnung bei mehrercnWohnungen
serneHauptwohnung
hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebiets hat.
s6
Abstimmungsverzetchnis
Abstimmungsvetzeichnis
jedem
(1) In
Stimmbezjrkwird ein Abstimmungs(1) In jedem Siimmbezirkwird ein Abstimverzeichnisgeführt_In das Abstimmungsvefmungsvezeichnisgeführt.In das Abstimnunqsverzeichniswerdenalle Personenernge- ze.chniswerdenalle Personene.ngerragen,bel
denenam 35. Tagevof dem Bürgerentscheld
tragen,ber denenam 35. Tagevor dem BüF
gerentscheid(Stichtag)festsieht,dasssie ab- (Stichiag)feststeht,dass sie abstimmberechtigt
stimmberechtigt
und nichtvon derAbstimmung !nd nichtvon derAbstimmungalsgeschlossen
sind.Von Amts wegen in das Abstimmungsausgeschiossen
sind.
verzeichniseinzutragensind auch die nach
dem Stichtag bis zum '16.Tag vor dem Bürgerentscheidzugezogenenund bei der Meldebehördegemeldeten Abstimmberechtigte.t.
(4)DasAbstimmungsvezeichnis
:slanden
Werktagen
vom20.biszum16.Tagevorder
Büfgerentscheidzurallgemeinen
Einsichi
öffentlichauszulegen.
(4) Jeder Abstimnberechtigte hat das Recht, an
den Werktagenvom 20. bis zum 16. Tag vor
dem Bürgerentscheidwährend de. allgemeinen Offnungszeitender Gemeindebehördedie
Richtigkeitoder Vollständigkeit der zu seiner
Person im AbstimmungsverzeichniseingelEgenen Dätenzu prüfen.
defAbstimmberechtigBenachrichtigungderAbstirnmberechtig- Benachrichtigung
len/Bekanntmachung
ten/Bekanntmachung
amTagevor Beginnder Ein.
(1)Spätestens
amTagevorderAuslegung
des (1)Späiestens
sichtsfristin dasAbstimmungsverzeichnis
Abstimm!ngsverz
eichnisses
benachrichtigt
del
benachchtigtderBürgermeisterjeden
Bü.germeisterledel
AbADst:nmoerechtrgten.
oer
stimrnbercchligten,
in dasAbstirnmungsvezeichnis
der in dasAbstimmungseingehagen
verzeichnis
eingetragen
ist.'
rst.
amTagevor Beginnder Ein(3)Spätestens
amTagevorderAuslegung
des (3)Spätestens
sichtsfrist
in
dasAbstimmungsverzeichnis
Abstimmungsverzeichnisses
machtderBürmächtderBüfgermeister
öffentlich
bekannt
germeister
öffenilich
bekannt
1.
2.
3.
'1. DenTag
Den Tag des Bürgerentscheids
uadden
des Büfgerentscheids
und den Text
Text defzur EntscheidungsiehendenFradef zLrfEntscheidung
stehendenFrage,
2. Wo, wie lange!nd zu welchenTagesstunden
Wo, wie langeund zu welchenTagesdasAbstimmungsvezeichnis
eingesehen
stundendas Abstimmungsverzeichnis
werden kann.
ausliegt.
3. Dassinnerhalbder Einsichtsfrist beim Bur
Dass lnnerhalbder Auslegungsfrist
beirn
gefmeisterEjnspruchgegendas AbstimBürgermeisterEinspruchgegendas Abmungsverzeichnjs
eingelegtwerdenkann '
stimmungsveIz
eichniseingelegtwerden
kann.
Abstrmmungshefvlnformationsblait
/5)
BeimRatsbürgerentscheid
enthältdas
Abstimmungsheft
abweichendvon Abs.
2 Nr.2 bis 4. und Abs. 3 einekurzeBegründungdes Rates.DieBegründung
mussdiewesentlichenfür die Entscheidung
durchden BürgererheblichenTatsachenenlhalten.KurzesachlicheStellungnahmen
der im RatvertretenenFraktionensind auf ihrenWunsch
au{zunehmen.
11
Ofienflichkeit
(3) In und an dem Gebäude,in dem sichdef
Abst.mmungsraum
befindet.istjeoe Beenflus
sung der AbstimmendendurchWod,Ton
Schfiftodef Bildverboten.
Öffentlichkeit
(3)In undan demGebäude,
in demsjchderAbslimmungsraum
befindet,
sowieunmittelbarvor
demZugangzu demcebäudei6tjedeBeejnflussung
derAbstimmenden
durchWort,Ton,
SchriftoderBildsowiejedeUnterschriftensammlunqverboten.