Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,2 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
28.11.12, 04:04
Aktualisiert
29.11.12, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / F 17/2012
Datum: 27.11.2012
Wiedereinführung "SLE"-Kennzeichen
hier: Stellungnahme zur Anfrage der UWV Kreistagsfraktion vom 22.11.2012, F 17/2012
Die gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Für die technische Einrichtung der Zulassung von „SLE Kennzeichen“ entsteht kein nennenswerter
Personal- und Sachaufwand.
Wie groß der zusätzliche Personalaufwand bei der Vergabe dieser Kennzeichen ist, kommt auf die
Anzahl der Umkennzeichnungen an.
Wenn viele Bürger ihr Kennzeichen wechseln, ist der Aufwand entsprechend groß. Es muss unter
Umständen mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Bei der „Neuzulassung“ oder der „Umschreibung innerhalb des Kreises Euskirchen“ auf SLE Kennzeichen ist kein zusätzlicher Aufwand erforderlich.
Frage 2:
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Frage 3:
Bei einer Umkennzeichnung von „EU“ auf „SLE“ sind Verwaltungsgebühren von 39,60 € (PKW) zu
zahlen. Hinzu kommen die Kosten für die Beschaffung der Kennzeichenschilder in Höhe von ca.
35,00 €.
gez. Rosenke
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Landrat