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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 147/2008 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
793 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 21:22
Aktualisiert
05.12.08, 21:22
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Inhalt der Datei

10.SaEungvom13.Dezember 2007 zur 11. satzungvom - -.u, Anderung der Gebilhrensatzungzur Ab_ Anderungd1r cebührensatzung zur ;;fallentsorgungssalzungder ce;einde fallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Leopoldshöhe vom 21. März1992in der Fassunqvom 14. vom 21. Mätz 1997in der Fassung vom 13. Dezember2OO6 Dezember2007 Aufgrundder SS 7 und 4.j der cemern_ Aulgrundder SS7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein_ deordnungfür das Land NordfieinWestfalenin der Fassungder Bekann! Westfalen in der Fassungder Bekann! machungvom 14.07.1994 (cV.NW S. machungvom 14.07.1994 (GV.NWS. 666) in der zur Zeitgeltenden Fassung, 666)in der zur ZeitgeltendenFassung, des S 5 des Landesabfallgesetzes vom de6 S 5 des Landesabfallgesetzes vom 2 1 . J u n i1 9 8 8( G V . N WS. . 2 5 0 ) ,i n d e r 2 1 . J u n j1 9 8 8( G V . N WS. . 2 5 0 ) ,i n d e r zur Zeit geltendenFassung,des Kreiszur Zeit geltendenFassung,des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallgesetzes lauf-wirtschafts- und Abfallgesetzes (KrwJAbfG)vom 27. September.1994 (Krw./Abfc) vom 27. September1994 (BGBI.I, S. 2705ff).undder SS2 und6 (BGBI.I, S. 2705ff), und der SS2 und6 des Kommunalabgabengesetzes Iür das des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nofdrhein-Westfalen vom 21. OkLand Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NW.S.712iSGV NW. tober '1969(GV.NW.S. 212/SGVNW. 610),in der zur Zeitgeltenden Fassung, 610),in der zur Zeitgeltenden Fassung, hatder Ratder Gemeinde Leopotdshöhe hatdef Ratder cemeindeLeopoldshöhe in seiner Sitzungam .13.j2.2007 be_ in seinerSi(zung am schlossen. die Gebührensaizunq zurAb_ beschlossen, die Gebührensatzung zur fallentsorgungssatzung vom 21. l\y'äz Abfallentsorgungssatzung vom 21. t\,4ärz '1997(Kr.Bl. 1997(Kr.Bl.Lippevom 10.April1997(S. Lippevom 10.April1997(S. 265/266) ,ln detz.Z.geltenden Fassung, 2651266) in , derz.Z. geltendenFassung, wiefolgtzu ändern: wiefolgtzu ändern: folgende S 5 Abs.2 und3 erhalten Fassuns: folgendeFassung: l S 5 Abs.2 und3 erhalten s c Gebührenmaßstab und cebühren. satz s 5 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (2) Die Bemessungsgrundlage für die Gebührist (2) Die Bemessungsgfundtage für die Gebührist a) dieAnzahlderfürdasangeschlosseneGrundstück bereitgestelltenAbfallgefäße (Grundgebühr)und a) dieAnzahlderfür dasangeschlosseneGrundstückbereitgestellten Abfallgefäße (crundgebühr)und b) das Gesamtgewicht desAbfa s im Erhebungszeitraum (Gewichtsgebühr), wobeinichtim Eichbefeich liegende Werteauch nichtberechnetwerden. b) das Gesamtgewicht des Abfalls im Erhebungszeitraum (cewichtsgebühr), wobeinichtim Eichbefeich ljegende Werteauch nichtberechnetwetden. Zur Ermittlung desJahresgewichts wirddieAbfallmenge ausden Restabfallgefäßen undden Bioabfallgefäßen beijederEntleerung im Erhebungszeitraum gewogen.lst technischbedingtinfolgehöherer GewalteineVerwiegung nichtmöglich,so wirddas Durchschnittsgewichtder letztendreiWiege€rgebnissezugrundegelegt. (3) Diecebühr beträgt Zur Ermittlung desJahresgewichts wirddieAbfallmenge ausden Restabfallgefäßen undden Bioabfallgefäßen beijederEntleerung im gewogen.lst Erhebungszeitraum technischbedingtinfolgehöherer GewalteineVerwiegung nichtmöglich,so wirddas Durchschnittsgewichtder letäendreiWiegeergebnasse zugrundegelegt. (3) DieGebührbeträgt a) für einen80 l, 120| odet240| Bio-und Restabfallbehälter je 61.00€ / Jahr !) für einen80 l, 120| odet240| Bio-und Restabfallbehälter 6 1 . 0 0€ / J a h r Auf Antragkann die Reststofftonne auf 14-tägigeAbfuhr umgestelltwerden. DieGrundgebühr beträgtzusätzlich 13.69€/Jahr Auf Antragkanndie Reststofftonne aufl4+ägige Abfuhrumgestelltwerden. DieGrundgebühr beträgtzusätzlich 13.69€ / Jahr Wirdein Gebührenpflichtiger vom AnschlussundBenutzungszwangder grünenKomposttonne befreit,beträgtdieGrundgebühr bei+wöchentlicher Abfuhrder grauenReststofftonne 42.50€ I Jahr Wirdein Gebührenpflichtiger vom Anschluss-undBenutzungszwangder grünenKomposttonne befreit,beträgtdie Grundgebühr bei4-wöchentlicher Abfuhrder grauenReststofftonne 42.50€ / Jahr b) Gewichtsgebührfür Bioabfatl 0 . 1 9€ / k q Gewichtsgebühr für Restabfall 0.25€ / kq b) Gewichtsgebühr für Bioabfatl 0,18€ / kq Gewichtsgebühr für Restabfall 0.24€ I ks c) Grundgebühr für '1.100| Container c) Grundgebühr für 1.100| Container bei wöchentlich einmaligerEntleerung 781.00€ / Jahr bei wöchentlich einmaligerEntleerung 786.00€/Jahr bei'14{ägiger Entleerung 426.00€ / Jahr bei'14{ägiger Entleerung 428.00€ / Jahr bei4-wöchentlicher Entl€erung 248.00€ / Jahr bei4-wöchentlicher Entleerung 248.00€ / Jahr d) füf einenAbfallsack d) für einenAbfallsack Die Erstausstattung der anschlusspfl ichtigen Grundstückemit Abfallbehältern bei Inkrafttreten der Satzungund beim erstmaligen Entstehender Anschlusspflicht wird kostenlos vorgenommen.Für die Ausstattungeines Normbehälters mit einem Schlosswird eine jährlicheN,4ietgebührvon5.30€/ Schlosserhoben. Die Erstausstattung der anschlusspflichtigen Grundstücke mit Abfallbehältern oel Inkrafttreten der Satzungund beimersf maligenEntstehender Anschlusspflicht wird kostenlos vorgenommen. Für die Ausstattung einesNormbehälters mit ei nem Schlosswird einejährlichelvlietgebührvonäglgl9qhlggg erhoben. Für alle Anderungenin der Ausstattung (2.B, Veränderungder Anzahl und der Größe der Biotonnen,Restmüllbehälter oder Papierbehälter)wird eine Andeje verändertemGefäßerhorungsgebühr je Tauschterben. Die Anderungsgebühr minstaffeltsichwiefolgt: Für alle Anderungen in der Ausstattung (2.8. Veränderung der Anzahlund der Größe der Biotonnen,Restmüllbehälter oder Papierbehälter) wird eine Andeje verändertem rungsgebühr cefäß erhoje Tauschterben.Die Anderungsgebühr minstaffelt sichwiefolgtl FürdasersteGefäß mitVerwiegung | Fürdaserstecefäß mitVerwiegung : FürjedesweitereGefäß mitVerwiegungr 12,92€ 8,79€ FürjedesweitereGefäß mitVerwiegung: 12,92€ 8,79€ FürdasersteGefäß ohneVenviegung (Papie0: 9,66€ FürdasersteGefäß ohneVe|Wiegung (Papieo: 9,66€ Fürjedesweiterecefäß ohneVerwiegung (Papier): 5,53€ Fürjedesweiterecefäß ohneVerwiegung (Papier): 5,53€ . . DieseSatzung trittam01.01.2008 in Kraft. Diese Salzung trittam01.0'1.2009 in Kraft,