Daten
Kommune
Merzenich
Größe
130 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
27.04.15, 18:12
Aktualisiert
27.04.15, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 28/2015
- öffentlich -
Abteilung: 2
Datum: 23.04.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
Zustimmung zu außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW;
Abrechnung der einheitsbedingten Belastungen des Landes NW für das Haushaltsjahr 2013
Aus der Abrechnung der v. g. Belastungen für die Haushaltsjahre 2006 bis 2012 hat die
Gemeinde Merzenich per Saldo im Jahr 2014 eine Rückerstattung in Höhe von 187.119 €
erhalten (s. 16.611.01.00/4181000).
In der Haushaltsplanung 2014/2015 wurde davon ausgegangen, dass es ab dem Jahr
2013 zu keinen Erstattungen bzw. Nachzahlungen mehr kommt. Entsprechend wurde ab
2015 weder ein Ertrag, noch ein Aufwand geplant.
Nach dem nunmehr vorliegenden Abrechnungsbescheid für das Jahr 2013 wurde jetzt
doch eine Nachzahlung durch die Gemeinde Merzenich an das Land NW in Höhe von
61.182 € festgesetzt.
Aus dem Vertikalbudget 16.611.01 ist der Betrag nicht leistbar, so dass der Betrag nach §
83 GO NW außerplanmäßig bereit gestellt werden muss.
Da die außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung erheblich ist, bedarf sie der vorherigen
Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NW).
Die entsprechende haushaltsmäßige Deckung ist durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen in
einem anderen Budget bzw. Produktsachkonto sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl:
Der Betrag von 61.182 € wird nach § 83 GO NW außerplanmäßig bereit gestellt (§ 83
GO NW).
(Harzheim)
(Klein)