Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
12.12.12, 16:28
Aktualisiert
12.12.12, 16:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z.: 1 / V 346/2012
Datum:
11.12.2012
Auszug aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2012
TOP 14
Einführung papierloser Sitzungsdienst
V 346/2012
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) berichtet
von erheblichen Problemen beim Download der Unterlagen, da er
an seinem Wohnort lediglich eine sehr geringe Übertragungsgeschwindigkeit vorfindet. Dies dürfte aus seiner Sicht auch bei anderen Kollegen auffallen, wenn diese das Gerät intensiver nutzen
würden. Ebenso stelle sich seine Fraktion die Frage, wie eine mögliche Rückgabe des Gerätes flexibel gestaltet werden könne. Zudem werde die Nutzung an Grenzen stoßen wenn es beispielsweise um die Bearbeitung von Haushaltsplänen oder der Eröffnungsbilanz geht.
Landrat Rosenke stimmt zu, dass eine gewisse Verbindungsgeschwindigkeit und WLAN notwendig seien, da sonst eine sinnvolle Nutzung ausgeschlossen wäre. Zudem sei die Nutzung freiwillig, so dass auch eine flexible Rückgabe gewährleistet wäre.
Dennoch sei eine Nutzung aller Mitglieder wünschenswert um den
angestrebten Spareffekt erzielen zu können. Ebenfalls sei jede
Neuerung mit Problemen behaftet, so dass auch eine längere Probezeit durchaus akzeptabel sei. Allerdings spreche das durchweg
positive Feedback auch für eine Weiterführung des Projekts.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) verweist auf die Neuerungen und Änderungen der Anwendung (Kommentare, Markierungen
etc.), die nun ein besseres und intensiveres Arbeiten mit dem Gerät möglich machen. Auch eine Bearbeitung des Haushaltes hielte
er für denkbar.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke hält dagegen eine digitale
Bearbeitung des Haushaltes für äußerst schwierig. Unter Verweis
auf § 5 der Nutzungsvereinbarung bittet er um Klarstellung, wie im
Falle des Diebstahls oder Verlustes vorzugehen ist. Zudem ist er
der Meinung, dass die Fortschreibung bzw. Ergänzung der Nutzungsvereinbarung nur zu einem gewissen Zeitpunkt unter Zustimmung der Fraktionen erfolgen sollte.
Herr Adams (GBL I) plädiert dafür den bislang nicht erfassten Fall
des Diebstahls und Verlustes dahingehend auszulegen, dass eine
Anzeige bei der Kreisverwaltung Euskirchen erfolgen muss. Eine
ergänzende Regelung in der Nutzungsvereinbarung hält er aufgrund des bereits bestehenden Umfanges für entbehrlich. Ebenfalls spricht er sich dafür aus, den Haushalt primär elektronisch zur
Verfügung zu stellen. Bei Problemen in Einzelfällen könne man
notfalls eine Papierversion zur Verfügung stellen.
Kreisausschussmitglied Kalnins (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) hält
die Neuerungen ebenfalls für sinnvoll und gut, vermisst jedoch
noch eine Möglichkeit, Markierungen und Notizen in großen Dokumenten beispielsweise in der Miniaturansicht wiederzufinden.
Landrat Rosenke macht deutlich, dass jede Anregung der Nutzer
hilfreich für die Weiterentwicklung sein kann und auch diese entsprechend weitergegeben wird.
Herr Adams (GBL I) ergänzt, dass auch für Januar wieder Neuerungen angekündigt sind und bei Bedarf jederzeit eine entsprechende Infoveranstaltung stattfinden kann. Verbesserungsvorschläge oder Anregungen könnten an ihn oder Herrn Schmitz
(EDV) weitergeleitet werden.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, ab 2013 den papierlosen Sitzungsdienst
wie folgt einzuführen:
1. Der Kreis stellt allen Kreistagsmitgliedern auf Wunsch ein
iPad mit oder ohne Mobilfunkkarte zur Verfügung. Hierüber
werden Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen.
2. Ebenfalls können (auch weiterhin) eigene Geräte genutzt
werden. Hierfür zahlt der Kreis eine
monatl. Entschädigung in Höhe von 3,50 € an die Nutzer.
3. Der Versand von Vorlagen in Papierform wird für die Teilnehmer am papierlosen Sitzungsdienst sowie stellvertretende sachkundige Bürger ab 2013 eingestellt.
4. Jede Kreistagsfraktion erhält wie bislang jeweils eine Papierausfertigung der Unterlagen.
5. Für die Möglichkeit der Privatnutzung sind dem Kreis folgende Kosten pauschal zu erstatten:
Nutzung eines iPads ohne Mobilfunkkarte: monatl. 3,50 €
Nutzung eines iPads mit Mobilfunkkarte: monatl. 12,50 €
6. Zur Verwaltungsvereinfachung werden die zu zahlenden
bzw. zu erstattenden Beträge einmal jährlich abgerechnet.
7. Die gegenüber dem Pilotversuch ergänzend zu beschaffenden iPads sollen umgehend beschafft werden.
8. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2012 überplanmäßig
bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig