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Beschlussvorlage GB (Anlage zur V 346/2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
30.11.12, 04:04
Aktualisiert
30.11.12, 04:04
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Allgemeine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer des kreiseigenen IPAD Seite 1 von 3 Stand: 29.11.2012 § 1 Allgemeines Zur Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst stellt der Eigentümer dem Nutzer ein IPAD mit oder ohne Mobilfunkkarte zur Verfügung. Beides bleibt Eigentum des Kreises Euskirchen und ist nach Ausscheiden aus dem Kreistag an den Kreis zurück zu geben. Der Nutzer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet werden. Diese Einwilligung ist widerruflich und freiwillig. Die Daten werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Gerätes/der Mobilfunkkarte verarbeitet. Bei Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten wird der Kreis die Bereitstellung des Gerätes/der Mobilfunkkarte beenden. Nachfolgende Daten werden verarbeitet:  Name, Vorname  Rufnummer, PIN und PUK der SIM-Karte  Apple ID, kreisinterne Invent Nummer sowie  IMEI Nr. sowie MAC Adresse des Gerätes § 2 Dienstliche und private Nutzung (1) Das Gerät und die Mobilfunkkarte werden zur Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst und dienstlichen Verwendung übergeben. (2) Die private Nutzung in der Bundesrepublik Deutschland ist erlaubt. (3) Die Benutzung im Ausland sowie das Herunterladen kostenpflichtiger Dienste, die über die Mobilfunkkarte abgerechnet werden, sind untersagt. (4) Die Einrichtung eines privaten Benutzerkontos ist untersagt. Da privat erworbene Applikationen nicht auf andere Geräte übertragbar sind, gehen privat über das Kreis-Benutzerkonto gekaufte und bezahlte Applikationen mit Rückgabe des IPAD in das Eigentum des Kreises über. (5) Für die private Nutzung zahlt der Nutzer an den Kreis einen Pauschalbetrag je Monat in Höhe von 12,50 € für ein IPAD mit Mobilfunkkarte. je Monat in Höhe von 3,50 € für ein IPAD ohne Mobilfunkkarte. Die Beträge werden jährlich zum 1. Oktober für ein ganzes Jahr fällig. Der Nutzer erklärt hiermit sein Einverständnis zur Verrechnung mit der in diesem Monat auszuzahlenden Aufwandsentschädigung. Nicht durch die Flatrate abgedeckte Kosten werden vom Nutzer zusätzlich zur v. g. Pauschale erstattet. Dies sind insbesondere Gebühren oder Entgelte, die durch die in § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 beschriebenen Nutzungen entstehen. § 3 Sicherheit, Datenschutz, Pflichten des Nutzers (1) Das Gerät und die Mobilfunkkarte sind höchstpersönlich für den Nutzer bestimmt und darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden, ausgenommen sind die Mitarbeiter/innen des Teams TUIV. (2) Die Mitarbeiter/innen des Teams TUIV sind ausdrücklich über das Verbot belehrt worden, die Daten auf dem IPAD/der Mobilfunkkarte zu sichten, weiterzugeben oder für sich und/oder andere verwertbar zu machen. Außerdem wurden sie belehrt, dass ein Verstoß konsequente arbeits- bzw. dienstrechtliche Folgen haben wird. (3) Falls das Gerät oder die Mobilfunkkarte verloren gehen, hat der Nutzer unverzüglich den Kreis, Team TUIV, zu informieren. Kreis Euskirchen Der Landrat Allgemeine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer des kreiseigenen IPAD Seite 2 von 3 (4) Mit der Art und Weise, der Form, dem Inhalt oder dem verfolgten Zweck der Benutzung der Geräte und der Mobilfunkkarte, der hiermit verbundenen Internet- oder Netzwerknutzung und der Nutzung für die Kommunikation jeder Art (bspw. E-Mail oder Messaging) darf nicht gegen gesetzliche Verbote, Rechte Dritter (bspw. Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) oder die guten Sitten verstoßen werden. (5) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, dafür Sorge zu tragen, dass über das Gerät und die Mobilfunkkarte:  keine urheberrechtlich geschützten Inhalte, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte dargestellt, zugänglich gemacht, zum Tausch angeboten, heruntergeladen oder verbreitet werden  nicht zu Straftaten aufgerufen wird oder Anleitungen hierfür dargestellt werden  keine Kettenbriefe, unzulässige Werbesendungen oder sonstige belästigende Nachrichten (Spam) oder Viren übertragen oder versendet werden  keine Systeme und Dateien durch irgendwelche Computerroutinen beschädigt, nachteilig beeinflusst oder persönliche Daten und Informationen abgefangen oder manipuliert werden  keine Nutzung durch illegalen oder nichtautorisierten Zugang zu anderen Computern oder Netzwerken vorgenommen wird, speziell durch irgendwelche Engines, Software, Tools, Agentenprogramme, Geräte oder andere Mechanismen § 4 Vorgehen bei Verstößen (1) Der Kreis wird bei Verstößen des Nutzers gegen die o. g. Pflichten und Obliegenheiten das Gerät zurückfordern und die Nutzung der Mobilfunkkarte umgehend beenden. (2) Strafbare Handlungen werden den Strafverfolgungsbehörden angezeigt. (3) Eine Weitergabe der Nutzerdaten des Nutzers ist ohne dessen Zustimmung zulässig, wenn dies durch Strafverfolgungsbehörden veranlasst wird, wenn eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder wenn der Kreis von Dritten wegen eines Verstoßes gegen die Pflichten und Obliegenheiten aus diesen Nutzungsbedingungen in Anspruch genommen wird. § 5 Haftung des Nutzers, Haftungsausschluss des Kreises (1) Der Nutzer haftet für Schäden am Gerät nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. (2) Bei einem Verstoß gegen die Pflichten und Obliegenheiten aus diesen Nutzungsbedingungen, haftet der Nutzer gegenüber dem Kreis auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden. Der Nutzer stellt den Kreis im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen und Forderungen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Pflichten und Obliegenheiten resultieren. (3) Der Nutzer haftet allein für etwaige Ansprüche auf Zahlung von Gebühren und Entgelten, die von Dritten durch den Zugriff des Nutzers auf Websites, Produkte oder Dienste über den Service des Kreises entstehen können. (4) Der Nutzer stellt den Kreis im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus derartigen Zugriffen entstehen können. (5) Der Nutzer sorgt selber für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen für alle auf seinem Endgerät installierten Programme und deren bestimmungsgemäße Nutzung. Er sorgt selbst durch geeignete Maßnahmen (z.B. Passwort auf Betriebssystem-Ebene) dafür, dass sensible Daten auf seinem Endgerät vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. (6) Der Kreis haftet nicht für eventuelle Schäden, die dem Nutzer unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des WLAN/Internet-Zuganges entstehen. (7) Eine Haftung des Kreises dafür, dass ein Dritter die über die Mobilfunkkarte übertragenen Dienste nutzt, um Daten des Nutzers mitzuspeichern oder zu modifizieren, ist ausgeschlossen. (8) Von Dritten übertragene Inhalte sind nicht Gegenstand der Leistung des Kreises und werden von ihm nicht überprüft. Das betrifft auch die durch den Nutzer selbst zur Verfügung gestellten Inhalte. Kreis Euskirchen Der Landrat Allgemeine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer des kreiseigenen IPAD Seite 3 von 3 § 6 Schlussbestimmungen (1) Der Kreis behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit fortzuschreiben oder zu ergänzen. Die Nutzer werden hierüber entsprechend informiert. (2) Ausschließlicher Gerichtsstandort aus dieser Leistungsbeziehung ist das zuständige Gericht am Sitz des Kreises. (3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Kreis Euskirchen, Der Landrat vertreten durch Ort, Datum Vor- und Nachname Ich habe die Nutzungsvereinbarung gelesen und bin damit einverstanden: Ort, Datum Vor- und Nachname des Nutzers