Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
07.11.12, 12:02
Aktualisiert
06.12.12, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 71/2012
22.10.2012
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2012
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
Abgabe einer sogenannten Patronatserklärung für den Neubau einer achtgruppigen Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Weilerswist-Süd
Sachbearbeiter: Herr Firmenich
x
Tel.: 15-624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, dass die Verwaltung gegenüber den Eigentümern der neu zu errichtenden
achtgruppigen Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Weilerswist – Süd die als Anlage beigefügte
Patronatserklärung abgeben darf.
Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Begründung:
-2-
Im Rahmen des zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurde zum
01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr eingeführt.
Der Kreis hat daher im Jugendhilfeausschuss am 12.03.2009 (s. V 510/2009) beschlossen, den o.g.
Rechtsanspruch durch einen stufenweisen Ausbau der Betreuungsquote auf 35 % für die Kinder ab
vollendeten 1. Lebensjahr bis zum 01.08.2013 umzusetzen.
Um den Rechtsanspruch kreisweit sicher zu stellen, hat der Kreistag am 14.12.2011 beschlossen,
den notwendigen Ausbau der Tageseinrichtungen für Kinder bis zu einer Höhe von insgesamt
8.012.000 € zu bezuschussen (s. V 238/2011).
Aufgrund der speziellen – hinlänglich diskutierten – Situation im Kreis Euskirchen (Fortführung einer
bedingt freiwilligen Aufgabe auf Basis eines Konsens zwischen den kreisangehörigen Kommunen im
Nothaushalt und dem Kreis Euskirchen) steht mittlerweile fest, dass zur Abdeckung des o.g. Rechtsanspruches neu zu errichtende Einrichtungen durch Investoren errichtet werden.
Der o.g. Konsens hat zur Folge, dass die kreisangehörigen Kommunen den Eigenanteil, der gemäß
§ 20 KiBiz bei den Trägern der Tageseinrichtungen verbleibt, übernehmen. Dies beinhaltet u.a. die
Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und dem KiBiz-Zuschuss in Höhe von z.Zt. 7,74 €/qm.
Die o.g. Regelung bedarf in allen Fällen der Zustimmung (Genehmigung) der hiesigen Kommunalaufsicht und muss einer Wirtschaftlichkeitsprüfung standhalten.
Auf dieser Basis hat der Kreis bereits in der D 55/2012 beschlossen, eine sogenannte Patronatserklärung bezüglich der insgesamt vier neu zu errichtenden Kindertageseinrichtungen in Euskirchen (Rüdesheimer Platz, Frauenberger Str., Mitbachaue) sowie in Zülpich (Theodor-Heuss-Str.) abzugeben.
Zwischenzeitlich hat eine Überprüfung ergeben, dass die Kinderzahl im Gebiet der Gemeinde Weilerswist aufgrund des Neubaugebietes Weilerswist-Süd stark zugenommen hat.
Auf der Basis der zum 30.06.2012 ermittelten Einwohnerzahlen ist daher zurzeit von einem Bedarf
von ca. vier weiteren Gruppen auszugehen.
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat daher in seiner Sitzung am 18.10.2012 beschlossen, eine
achtgruppige Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Weilerswist-Süd über einen Investor errichten
zu lassen, der gleichzeitig als Ersatzbau für die viergruppige Einrichtung in der Bahnhofsallee dient
und nach Rückgang der Kinderzahlen als Ersatzbau für die eingruppige Einrichtung in Müggenhausen sowie für eine halbe Gruppe der Tageseinrichtungen in Derkum dienen soll.
Träger wird das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Euskirchen.
Der Investor der Einrichtung erklärt, dass er sowohl zu seiner eigenen Absicherung als auch für die
Kreditgewährung eine sogenannte „Patronatserklärung“ benötigt. Ansonsten würden Kredite zu erheblich ungünstigeren Konditionen gewährt und damit eine höhere Miete zur Folge haben.
Diese Erklärung wird für eine maximale Laufzeit von 30 Jahren abgegeben.
Da die Verwaltung an dem Konsens mit den Städten und Kommunen festhalten will, und die o.g. Einrichtung dringend zur Erfüllung des Rechtsanspruchs benötigt wird, wird empfohlen, die als Anlage
beigefügte Patronatserklärung abzugeben.
Bei der Patronatserklärung handelt es sich im Sinne des § 87 GO um einen Gewähr- bzw. Garantievertrag, der gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 Buchstabe o KrO NRW durch den Kreistag zu beschließen ist
und der Anzeige bei der Bezirksregierung bedarf.
Grundsätzlich wäre für die Abgabe einer Patronatserklärung die Erhebung eines Entgeltes, z.B. analog der Bürgschaftsrichtlinien, angemessen.
-3Da der wirtschaftliche Vorteil der Eigentümer direkt Einfluss auf die zu veranschlagende Miete hat,
soll in diesen Einzelfällen auf die Erhebung eines Entgelts verzichtet werden.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die entsprechenden notariellen Verträge als Voraussetzung für die baldmögliche Umsetzung der
Neubaumaßnahmen müssen unverzüglich unterzeichnet werden, da ansonsten die Inbetriebnahme
der o.g. Einrichtungen zum 01.08.2013 gefährdet ist.
gez. Kolvenbach
gez. Uwe Schmitz
gez. Reiff
gez. Grutke
gez. Troschke
gez. i. V. Poth
Landrat
gez. Bell
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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