Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
07.11.12, 12:02
Aktualisiert
07.11.12, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf einer sogenannten „Patronatserklärung“
Achtgruppige Tageseinrichtung für Kinder, Weilerswist-Süd, 53919
Weilerswist, betrieben durch das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband
Euskirchen e.V., Jülicher Ring 32b, 53879 Euskirchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den mit Ihnen geführten Gesprächen wurde eine Art Patronatserklärung des
Kreises Euskirchen gewünscht, wonach bei Insolvenz des Trägers oder Verlust bzw.
Aufgabe der Trägerschaft aus einem anderen Grunde die Einrichtung weiterhin vom
Kreis Euskirchen gefördert wird.
Hierzu erkläre ich Ihnen:
Im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KinderbildungsgesetzKiBiz) ist die finanzielle Förderung von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im
vierten Abschnitt, §§ 18 ff., festgeschrieben. Träger von Tageseinrichtungen für
Kinder erhalten hiernach einen Zuschuss des Jugendamtes von 91 %, sofern es sich
bei dem Träger um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe handelt, der
nicht zugleich in kirchlicher Trägerschaft (andere freie Trägerschaft) ist.
Die Berechnungsgrundlagen für den Zuschuss basieren auf Pauschalen für jedes in
einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen).
Der örtliche Träger der Jugendhilfe, im vorliegenden Fall das Jugendamt des Kreises
Euskirchen, hat bei der Mindesthöhe der Bezuschussung eines Trägers einer
Tageseinrichtung für Kinder keinen Ermessensspielraum nach unten, sondern kommt
einer gesetzlichen Verpflichtung nach.
Eine Bezuschussung der Kindpauschalen erfolgt durch Abschlagszahlungen, die
jeweils zu Beginn eines Monats ausgezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt nach
Ablauf des Kindergartenjahres. Die Mindestzuschusshöhe ist gesetzlich
festgeschrieben.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband
Euskirchen e.V., Insolvenz anmeldet, sich auflöst oder aus einem sonstigen Grund
die achtgruppige Kindertageseinrichtung Weilerswist-Süd, 53919 Weilerswist aufgibt,
verpflichtet sich der Kreis Euskirchen einen neuen Träger oder eine andere
Nutzungsmöglichkeit zu finden, welche die im Mietvertrag mit dem Deutsche Roten
Kreuz, Kreisverband Euskirchen e.V. ausgewiesenen und mit mir sowie der
Gemeinde Weilerswist abgestimmten Mietzahlungen bis zum 31.07.2043 übernimmt.
Ob es sich dabei um einen freien Träger oder einen anderen Träger (ggf. auch der
Kreis Euskirchen) handeln würde, müsste in der konkreten Situation geprüft werden.