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Beschlussvorlage (Stellungnahme des Kreises)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
595 kB
Datum
28.05.2009
Erstellt
29.05.09, 07:45
Aktualisiert
29.05.09, 07:45
Beschlussvorlage (Stellungnahme des Kreises) Beschlussvorlage (Stellungnahme des Kreises)

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Inhalt der Datei

TOP4 der öffentlichenSiizung AfUFA28.05.2009, Anlqgezul Drucksoche88/2009 l<reis Lippe olsTischvoooe Bericht zum Entwurfdes AWP 1. Allgemein/ Rechtliche Grundlagen Nach $ 29 KrWAbfG sind die Länderfür die Aufstellungvon Abfallwirtschaftsplänen (AWP s) zuständig.Seit2007 ist die Zuständigkeit von de Bezirksregierungen auf das übergegangen. Der AWP wird für einen MUNLV als obersteAbfallwirtschaftsbehörde Zeitraumvon 10 Jahrerlaüfgestelll,im vorliegenden Fall also {ih die Zeit von 2009bis 2019/20.Er ist alle 5 Jahrefortzuschreiben. Die zur Aufslellunggenutzten Datensind in uDdAbfallbilanzeü der Kreiseund kreisfreie ersterLinie die AbfallwiftschaftskonzeDte Städte.Es ist ein Beteiligungsverfahren durchzuführen, bei demu.a.die Gemeinden und zu hörensind.Aüßerdemis1die Offentlichkeitar beteiligen.Mit die Entsorgungsträger der Bekanntgabe des AWP wird er Richtliniefür alle behördlichenEntscheidungen, Maßnahmen und Planungen. Damit kommt den Abfallwirtschaftskonzepton der öffentlichen Entsorgungsträger zentraleBedeutungzu, als Instrumentzur Umsetzungder Ziele des AwP. Es bestehteine wechselwirkungzrvischendem Abfallwiftschaftsplan einerseits und dem Abfallwirtschaftskonzept andererseits.Während die Daten der in die Datengrundlage des Abfallwitschaftsplänes einfließen Abfallwirlschaftskonzepte sind andererseits die Vorgaben des Ablällwirtschaftplanes durch das umzusetzer. Abfallwjrtschaftkonzept 2. Ziele des AWP Der vorliogendo Abfallwirtschaftsplanstellt für die in NRW anfallenden behandlungsbedürftigen Siedlungsabfülle von einer eindeutigonEntsorgungssicherhoit nennter 3 srundlesende Zi€le: fest.Darüberhinaus Grundsatz der Nähe - Siedlungsabfülle sind in der Nähe ihres Entstehungsortes zu enßorgen GrundsatzderAutarkje - Siedlungsabfälle sindim Bundesland selbstzll entsorgon R€ssourcen-uod Klimaschutz ist dürch Minimierung und Optimierungvon Transpotenund eineeffizienteNutzungvon Abfüllenals Rohstoff-undEnergiequelle zu gewährleisten Beitrag der Siedlungsabfalhvirtschaltzü Ressourcen-ünd Klimaschutz genannt, Hierliir werdenverschiedene Maßnahmen die bereitsin unlerschiedlichem Maße umgesetzl sindodernochweiterausgebaut werdensollen,u.a.l - Abfülle Beendigung derAblagerung biologischabbaubarer Nutzungvon Deponiegas Venvendung von Abfill€n als Energieträger ErhöhungderVenvertungsmengen beiBio-,CrülabfallundSpenrnüll BeratungdurchKreiseuDdkreisfreieStädteüberMöglichkeiten zumRessourcenund Klimaschütz MinimierungderTranspotwege im AWK Berücksichtigung Siedlungsabfallmengencntwicldungund Entsorgung In NRW Furd€niln Jahr200?denötlentlich-rechtlichen Entsorgungsträgem ca. 14,6Mio. liir 2019/20rvirdvon einerAbnahmeauf t Siedlungsabfülle tiberlassen. In der Prognose 13,4Mio. t ausgegangen. Währendbeim Haus-und Spemnüllsowiegetrennterfassten Wertstoffen von etwa gleichbleiberden Mengen ausgegangenwüd, resultiefl diese Abnahmein ersterLinie ausAbfällenausgewerblichen Herkunftsbereichen. Von diesen Ab{:illen werden ca. 5 Mio. t behandlungsbedürftigund ca. 3,8 Mio. t ablagerungseihig sein. Demgegenüberstehen in NRW 16 Hausmüllverbremungsanlagen lnit einer Gesamtbehandlungskapaziüitvon 6,3 Mio. Va, 4 mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen mit einer Gesamtkapazität von 475.000t/a zur Verfügung sowie45 Deponienmit ein€mRestvolumen von 57,1Mio. m' mit Standvom 31.12.2007. Im vorliegendenAWP wir daherder Schlussgezogen,dass - die Kapazitätender nordrhein-westfülischen Hausmüllverbr€nnungsanlagen und mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen mehr als ausreichendsind zur Entsorgungder in NRW anfallendenbehandlungsbedürftigen Siedlungsab*ille - dasaufden Deponienzur VerIügung stehendeRestvolumenIih den Planungszeitaum und dadberhinausausreichend ist - für denPlanüngszeitraum in NRW sichergestellt und daherdie Entsorgungssicherheit ist. Stellungnahme des Kr€ises Lippe IolgendeStellungnahme durchdenKreisLippesolltedaherabgegeben werden: desAWP zum RessourcenGrunds:itzlich begrüßtderKreis Lippe die Ausführungen und Klimaschutz sowie zum Grundsatzder Nähe. Es muss aber sichergestelltsein, dassder Grundsatzder Nähe nicht zu Verschlechterung des technischenStandardsführt. Grundsätzlichsollten Anlagen auf höchstemtechnischemNiveau g€nutztwerden.Insbes. der Ressoucen- und Klimaschutzwird auch im AWK desKreisesLippe als besonderes Ziel herr'orgehoben.Dies vorausgeschicktgibt der Kreis Lippe folgende Stellungnahme ab. Der Kreis Lippe stimmtmit AusnahmedesGrundsatzes der Autarkieden Aussagen des AWP grundsätzlichzu. lm Kreis Lippe werden seit Jahren die anfallenden behandlungsbedürftigen Siedlungsabf?ille einer themischen Behandlunguntenogen, teils mit vorheriger nechanischerAulbereitung,teils dir€kt. Die Abfülle werden sowohl in der MVA gelegenen Bielefeldals auch,durchdi€ Vertragslage bedingt,in der in Niedersachsen N{VA EnertecHameln behandelt.Die Abfallströmewerdenrcgelmi8ig so gesteueft,dass sie zu der n?ihergelegenen Anlagegeleitetwerden.So wird insbes.der Forderungnach MinimierungderTransportlvege, wie sie derKlimaschutzfordet, unddemGrundsatz der N?ihenachgekommen. Da die Kapazitätder MVA Bielefeldalleinnichtaüsreichen würde,müssteder lippische der Autarkiemindestens Abfall für die UmsetzungdesGrundsatzes bis nachHammzur nächstgelegenen Anlage in NRW transportiertwerden. Dies ist jedoch unter dem Gesichtspunkt desKlimaschutzes nicht zu rechtfetigen.Dahersolltenim Einzelfallfür Kreisein Grenznähe Ausnahmen vorgesehen werden. Als weitereAnregungsolltealszusätzliches Ziel die MinimierungdesSchadstoffaustrages ausBehandlungsanlagen auf höchstemtechnischen Niveaus(Standder Technik)in den Abfallwirtschaftsolan aufsenommen werden.