Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
595 kB
Datum
28.05.2009
Erstellt
29.05.09, 07:45
Aktualisiert
29.05.09, 07:45
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP4 der öffentlichenSiizung
AfUFA28.05.2009,
Anlqgezul Drucksoche88/2009
l<reis Lippe
olsTischvoooe
Bericht zum Entwurfdes AWP
1.
Allgemein/ Rechtliche Grundlagen
Nach $ 29 KrWAbfG sind die Länderfür die Aufstellungvon Abfallwirtschaftsplänen
(AWP s) zuständig.Seit2007 ist die Zuständigkeit
von de Bezirksregierungen
auf das
übergegangen.
Der AWP wird für einen
MUNLV als obersteAbfallwirtschaftsbehörde
Zeitraumvon 10 Jahrerlaüfgestelll,im vorliegenden
Fall also {ih die Zeit von 2009bis
2019/20.Er ist alle 5 Jahrefortzuschreiben.
Die zur Aufslellunggenutzten
Datensind in
uDdAbfallbilanzeü
der Kreiseund kreisfreie
ersterLinie die AbfallwiftschaftskonzeDte
Städte.Es ist ein Beteiligungsverfahren
durchzuführen,
bei demu.a.die Gemeinden
und
zu hörensind.Aüßerdemis1die Offentlichkeitar beteiligen.Mit
die Entsorgungsträger
der Bekanntgabe
des AWP wird er Richtliniefür alle behördlichenEntscheidungen,
Maßnahmen und Planungen. Damit kommt den Abfallwirtschaftskonzepton der
öffentlichen Entsorgungsträger
zentraleBedeutungzu, als Instrumentzur Umsetzungder
Ziele des AwP. Es bestehteine wechselwirkungzrvischendem Abfallwiftschaftsplan
einerseits und dem Abfallwirtschaftskonzept andererseits.Während die Daten der
in die Datengrundlage
des Abfallwitschaftsplänes
einfließen
Abfallwirlschaftskonzepte
sind andererseits die Vorgaben des Ablällwirtschaftplanes durch das
umzusetzer.
Abfallwjrtschaftkonzept
2.
Ziele des AWP
Der vorliogendo Abfallwirtschaftsplanstellt für die in NRW anfallenden
behandlungsbedürftigen
Siedlungsabfülle
von einer eindeutigonEntsorgungssicherhoit
nennter 3 srundlesende
Zi€le:
fest.Darüberhinaus
Grundsatz der Nähe - Siedlungsabfülle
sind in der Nähe ihres Entstehungsortes
zu
enßorgen
GrundsatzderAutarkje - Siedlungsabfälle
sindim Bundesland
selbstzll entsorgon
R€ssourcen-uod Klimaschutz
ist dürch Minimierung und Optimierungvon
Transpotenund eineeffizienteNutzungvon Abfüllenals Rohstoff-undEnergiequelle
zu
gewährleisten
Beitrag der Siedlungsabfalhvirtschaltzü Ressourcen-ünd Klimaschutz
genannt,
Hierliir werdenverschiedene
Maßnahmen
die bereitsin unlerschiedlichem
Maße
umgesetzl
sindodernochweiterausgebaut
werdensollen,u.a.l
-
Abfülle
Beendigung
derAblagerung
biologischabbaubarer
Nutzungvon Deponiegas
Venvendung
von Abfill€n als Energieträger
ErhöhungderVenvertungsmengen
beiBio-,CrülabfallundSpenrnüll
BeratungdurchKreiseuDdkreisfreieStädteüberMöglichkeiten
zumRessourcenund
Klimaschütz
MinimierungderTranspotwege
im AWK
Berücksichtigung
Siedlungsabfallmengencntwicldungund Entsorgung
In NRW Furd€niln Jahr200?denötlentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgem
ca. 14,6Mio.
liir 2019/20rvirdvon einerAbnahmeauf
t Siedlungsabfülle
tiberlassen.
In der Prognose
13,4Mio. t ausgegangen.
Währendbeim Haus-und Spemnüllsowiegetrennterfassten
Wertstoffen von etwa gleichbleiberden Mengen ausgegangenwüd, resultiefl diese
Abnahmein ersterLinie ausAbfällenausgewerblichen
Herkunftsbereichen.
Von diesen Ab{:illen werden ca. 5 Mio. t behandlungsbedürftigund ca. 3,8 Mio. t
ablagerungseihig
sein.
Demgegenüberstehen in NRW 16 Hausmüllverbremungsanlagen
lnit einer
Gesamtbehandlungskapaziüitvon 6,3 Mio. Va, 4 mechanisch-biologische
Abfallbehandlungsanlagen
mit einer Gesamtkapazität
von 475.000t/a zur Verfügung
sowie45 Deponienmit ein€mRestvolumen
von 57,1Mio. m' mit Standvom 31.12.2007.
Im vorliegendenAWP wir daherder Schlussgezogen,dass
-
die Kapazitätender nordrhein-westfülischen
Hausmüllverbr€nnungsanlagen
und
mechanisch-biologischen
Abfallbehandlungsanlagen
mehr als ausreichendsind zur
Entsorgungder in NRW anfallendenbehandlungsbedürftigen
Siedlungsab*ille
-
dasaufden Deponienzur VerIügung stehendeRestvolumenIih den Planungszeitaum
und dadberhinausausreichend
ist
-
für denPlanüngszeitraum
in NRW sichergestellt
und daherdie Entsorgungssicherheit
ist.
Stellungnahme des Kr€ises Lippe
IolgendeStellungnahme
durchdenKreisLippesolltedaherabgegeben
werden:
desAWP zum RessourcenGrunds:itzlich
begrüßtderKreis Lippe die Ausführungen
und
Klimaschutz sowie zum Grundsatzder Nähe. Es muss aber sichergestelltsein, dassder
Grundsatzder Nähe nicht zu Verschlechterung
des technischenStandardsführt.
Grundsätzlichsollten Anlagen auf höchstemtechnischemNiveau g€nutztwerden.Insbes.
der Ressoucen- und Klimaschutzwird auch im AWK desKreisesLippe als besonderes
Ziel herr'orgehoben.Dies vorausgeschicktgibt der Kreis Lippe folgende Stellungnahme
ab.
Der Kreis Lippe stimmtmit AusnahmedesGrundsatzes
der Autarkieden Aussagen
des
AWP grundsätzlichzu.
lm Kreis Lippe werden seit Jahren die anfallenden behandlungsbedürftigen
Siedlungsabf?ille
einer themischen Behandlunguntenogen, teils mit vorheriger
nechanischerAulbereitung,teils dir€kt. Die Abfülle werden sowohl in der MVA
gelegenen
Bielefeldals auch,durchdi€ Vertragslage
bedingt,in der in Niedersachsen
N{VA EnertecHameln behandelt.Die Abfallströmewerdenrcgelmi8ig so gesteueft,dass
sie zu der n?ihergelegenen
Anlagegeleitetwerden.So wird insbes.der Forderungnach
MinimierungderTransportlvege,
wie sie derKlimaschutzfordet, unddemGrundsatz
der
N?ihenachgekommen.
Da die Kapazitätder MVA Bielefeldalleinnichtaüsreichen
würde,müssteder lippische
der Autarkiemindestens
Abfall für die UmsetzungdesGrundsatzes
bis nachHammzur
nächstgelegenen
Anlage in NRW transportiertwerden. Dies ist jedoch unter dem
Gesichtspunkt
desKlimaschutzes
nicht zu rechtfetigen.Dahersolltenim Einzelfallfür
Kreisein Grenznähe
Ausnahmen
vorgesehen
werden.
Als weitereAnregungsolltealszusätzliches
Ziel die MinimierungdesSchadstoffaustrages
ausBehandlungsanlagen
auf höchstemtechnischen
Niveaus(Standder Technik)in den
Abfallwirtschaftsolan
aufsenommen
werden.