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Beschlussvorlage (Abfallwirtschaftsplan NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 MB
Datum
28.05.2009
Erstellt
29.05.09, 07:45
Aktualisiert
29.05.09, 07:45

Inhalt der Datei

Bezirksregierung Detmold Kreis Kreis Minden-Lübbecke Minden - Lübbecke Kreis Herford Kreis Herford Stadt Stadt Bielefeld Bielefeld Kreis Kreis Gütersloh Gütersloh Kreis Lippe Kreis Lippe Kreis Paderborn Kreis Paderborn Kreis Höxter Kreis Höxter AWP Abfallwirtschaftsplan Teilplan Siedlungsabfälle für den Regierungsbezirk Detmold Juni 2004 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Inhaltsverzeichnis Seite 1 1. AWP – Teilplan Siedlungsabfälle aus 1998 1.1 Fortschreibungserfordernis 1 1.2 Rechtsgrundlagen und Rechtswirkungen 2 1.3 Verhältnis des AWP zu anderen Planungsinstrumenten 6 1.3.1 AWP und Gebietsentwicklungsplan 6 1.3.2 AWP und kommunale Abfallwirtschaftskonzepte 6 2. Landeseinheitliche Planaussagen 9 2.1 AWP – relevante Abfallarten 9 2.2 Entsorgungssicherheit 10 2.3 Datenstammblätter 11 2.4 Bestandsaufnahme 12 2.5 Datenprognose 12 2.6 Abgleich der landeseinheitlichen Richtwerte mit der Datenlage 2002 im Regierungsbezirk Detmold 15 3. Sachlicher Geltungsbereich 18 4. Grundpflichten und Grundstrukturen der Siedlungsabfallentsorgung 23 4.1 Abfallvermeidung 23 4.2 Abfallverwertung 24 4.3 Verpackungen und Verpackungsabfälle 25 4.4 Abfallwirtschaftliche Zielsetzung 28 4.5 Umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen 28 4.6 Vorbehandlung von Siedlungsabfällen im Regierungsbezirk Detmold 30 4.7 Übergangsregelungen für den befristeten Weiterbetrieb von Deponien 31 5. Vorhandene Strukturen im Entsorgungsraum 5.1 Stadt Bielefeld 33 33 5.1.1 Strukturdaten 33 5.1.2 Vorhandene Entsorgungsstrukturen in der Stadt Bielefeld 33 5.1.3 Datenstammblatt Bielefeld 5.2 Kreis Gütersloh 5.2.1 Strukturdaten 5.2.2 Vorhandene Entsorgungsstrukturen im Kreis Gütersloh 34 / 35 36 36 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 5.2.3 Datenstammblatt Gütersloh 38 / 39 5.3 Kreis Herford 40 5.3.1 Strukturdaten 40 5.3.2 Vorhandene Entsorgungsstrukturen im Kreis Herford 40 5.3.3 Datenstammblatt Herford 43 / 44 5.4 Kreis Höxter 45 5.4.1 Strukturdaten 45 5.4.2 Vorhandene Entsorgungsstrukturen im Kreis Höxter 45 5.4.3 Datenstammblatt Höxter 48 / 49 5.5 Kreis Lippe 50 5.5.1 Strukturdaten 50 5.5.2 Vorhandene Entsorgungsstrukturen im Kreis Lippe 50 5.5.3 Datenstammblatt Lippe 52 / 53 5.6 Kreis Minden-Lübbecke 54 5.6.1 Strukturdaten 54 5.6.2 Vorhandene Entsorgungsstrukturen im Kreis Minden-Lübbecke 54 5.6.3 Datenstammblatt Minden-Lübbecke 56 / 57 5.7 Kreis Paderborn 58 5.7.1 Strukturdaten 58 5.7.2 Vorhandene Entsorgungsstrukturen im Kreis Paderborn 58 5.7.3 Datenstammblatt Paderborn 60 / 61 6. Entwicklung des Abfallaufkommens von 1995 bis 2002 62 6.1 Prognoserelevante Abfälle 62 6.2 Siedlungsabfallaufkommen 1995 – 2002 im Regierungsbezirk Detmold 62 6.3 Spezifisches Abfallaufkommen aus den Haushaltungen in den Körperschaften des Regierungsbezirks 66 6.3.1 Hausmüllaufkommen 67 6.3.2 Bioabfallaufkommen 68 6.3.3 Getrennt erfasste Wertstoffe 69 6.3.4 Vergleich des Hausmüllpotentials 71 6.4 Behandlungsbedürftiges Abfallaufkommen von 1995 bis 2002 im Regierungsbezirk Detmold 71 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 7. Prognose 75 7.1 Vorgehensweise 75 7.2 Restabfall 75 7.2.1 Restabfall Bielefeld 76 7.2.2 Restabfall Gütersloh 77 7.2.3 Restabfall Herford 78 7.2.4 Restabfall Höxter 79 7.2.5 Restabfall Lippe 80 7.2.6 Restabfall Minden-Lübbecke 81 7.2.7 Restabfall Paderborn 82 7.3 Prognoseansatz für den Restabfall im Regierungsbezirk 83 7.4 Prognoseansatz für die Infrastrukturabfälle 84 7.5 Prognoseansatz für den hausmüllähnlichen Gewerbeabfall 86 7.6 Prognoseansatz für die sonstigen Gewerbeabfälle und 90 Baustellenabfälle 7.7 Behandlungsbedürftige Abfälle aus der Kompostierung von Biound Grünabfällen und der Sortierung von Wertstoffen 91 7.8 Vergleich des behandlungsbedürftigen Abfallaufkommens 2002 mit 7.9 der Prognose 2005/2008 93 Prognosekorridore und Entsorgungssicherheit 97 8. Landesweite Prognose der den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassenden behandlungsbedürftigen Abfälle 9. Entsorgungskonzept für den Regierungsbezirk Detmold 109 114 9.1 Behandlungsbedürftige Restabfälle 114 9.2 Bioabfälle 115 9.3 Deponien 117 9.3.1 Siedlungsabfalldeponien 117 9.3.2 Boden- und Bauschuttdeponien 118 Anhang: Kataster (Auszug) der Entsorgungsanlagen für Siedlungsabfälle Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen Tab. 1.1 Tab. 2.1 Stand der Abfallwirtschaftskonzepte AWP-relevante Abfallgruppen mit Abfallarten Seite 8 10 Tab. 4.1 Getrennt gesammelte Schadstoffe aus Haushaltungen 29 Tab. 6.1 Tab. 6.2 Vergleich des Hausmüllpotentials 1998/2002 Behandlungsbedürftiges Abfallaufkommen in den Jahren 1995 – 2002 71 Tab. 7.1 Tab. 7.2 Tab. 7.3 Tab. 7.4 Tab. 7.5 Tab. 7.6 Tab. 7.7 Tab. 7.8 Prognose Restabfall (spezifisch) Prognose Restabfall (absolut) Entwicklung der Infrastrukturabfälle (absolut) Prognose für Infrastrukturabfälle Behandlungsbedürftiger Anteil der Infrastrukturabfälle Entwicklungskorridor für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Sonstige nicht ausgeschlossene Abfälle und Baustellenabfälle Behandlungsbedürftiger Anteil der sonstigen nicht ausgeschlossenen Abfälle und Baustellenabfälle Behandlungsbedürftige Abfälle aus der Bio- und Grünabfallkompostierung und der Sortierung von Wertstoffen Aufkommen der behandlungsbedürftigen Fraktionen 2002 Aufkommen der behandlungsbedürftigen Fraktionen 2005 nach dem Prognosemodell – wahrscheinliches Szenario hmähnl. Gewerbeabfälle Aufkommen der behandlungsbedürftigen Fraktionen 2008 nach dem Prognosemodell – wahrscheinliches Szenario hmähnl. Gewerbeabfälle Aufkommen der behandlungsbedürftigen Fraktionen 2005 nach dem Prognosemodell – min Szenario hmähnl. Gewerbeabfälle Aufkommen der behandlungsbedürftigen Fraktionen 2008 nach dem Prognosemodell – min Szenario hmähnl. Gewerbeabfälle Aufkommen der behandlungsbedürftigen Fraktionen 2005 nach dem Prognosemodell –max Szenario hmähnl. Gewerbeabfälle Aufkommen der behandlungsbedürftigen Fraktionen 2008 nach dem Prognosemodell – max Szenario hmähnl. Gewerbeabfälle Zuliefermengen zur thermischen Behandlung in 2005 Zuliefermengen zur thermischen Behandlung in 2008 83 83 84 84 85 89 91 Tab. 7.9 Tab. 7.10 Tab. 7.11 Tab. 7.12 Tab. 7.13 Tab. 7.14 Tab. 7.15 Tab. 7.16 Tab. 7.17 Tab. 7.18 Tab. 8.1 Tab. 8.2 Behandlungsbedürftige Abfälle Landeseinheitliche Prognose 2008 der den örE im Regierungsbezirk Detmold zu überlassenden behandlungsbedürftigen Abfälle 73 91 92 93 93 94 95 95 95 96 106 106 111 112 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Tab. 8.3 Tab. 9.1 Tab. 9.2 Tab. 9.3 Landeseinheitliche Prognose 2008 der den örE in NRW zu überlassenden behandlungsbedürftigen Abfälle Bioabfallaufkommen 2008 Biokompostwerke Grünabfall, Garten-, Park- und Friedhofsabfall 113 116 116 117 Abb. 2.1 Abb. 2.2 Abb. 2.3 Abb. 2.4 Abb. 2.5 Abb. 2.6 Abb. 2.7 Haushaltsabfälle Restabfall (Haus- und Sperrmüll) Bio-/Grünabfall Wertstoffe (Papier/Pappe/Glas/LVP) Wertstoffe (Papier/Pappe) Wertstoffe (Glas) Wertstoffe (LVP) 15 15 16 16 16 17 17 Abb. 6.1 Abb. 6.2 Abb. 6.3 Abb. 6.4 Entwicklung des Siedlungsabfallaufkommens absolut (Mg) Entwicklung des Siedlungsabfallaufkommens spezifisch (kg/E*a) Entwicklung des Gewerbeabfallaufkommens absolut (Mg) Entwicklung der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle in den Körperschaften Entwicklung der in Haushaltungen anfallenden Abfälle Hausmüllaufkommen 2002 absolut (Mg) Hausmüllaufkommen 2002 spezifisch (kg/E*a) Bioabfallaufkommen absolut (Mg) Bioabfallaufkommen spezifisch (kg/E*a) Getrennt erfasste Wertstoffe 2002 absolut (Mg) Getrennt erfasste Wertstoffe 2002 spezifisch (kg/E*a) Entwicklung des behandlungsbedürftigen Abfalls Vergleich der tatsächlichen Mengenentwicklung mit der Prognose aus 1998 62 63 64 65 Abb. 6.5 Abb. 6.6 Abb. 6.7 Abb. 6.8 Abb. 6.9 Abb. 6.10 Abb. 6.11 Abb. 6.12 Abb. 6.13 Abb. 7.1 Abb. 7.2 Abb. 7.3 Abb. 7.4 Abb. 7.5 Abb. 7.6 Abb. 7.7 Abb. 7.8 Abb. 7.9 Abb. 7.10 Abb. 7.11 Entwicklungskorridor (Beispiel) Vergleich des behandlungsbedürftigen Abfallaufkommens 2002 in den Körperschaften mit der Prognose 2005/2008 (wahrscheinliches Szenario) Entwicklung des behandlungsbedürftigen Abfallaufkommens in den Körperschaften (Vergleich der Szenarien) Verhältnis Pflichtabfall zu marktabhängigem Gewerbeabfall in 2008 Entwicklungskorridor Restabfall Stadt Bielefeld Entwicklungskorridor Restabfall Kreis Gütersloh Entwicklungskorridor Restabfall Kreis Herford Entwicklungskorridor Restabfall Kreis Höxter Entwicklungskorridor Restabfall Kreis Lippe Entwicklungskorridor Restabfall Kreis Minden-Lübbecke Entwicklungskorridor Restabfall Kreis Paderborn 66 67 68 68 69 70 70 72 73 89 94 96 97 98 99 100 100 101 102 103 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Abb. 7.12 Abb. 7.13 Entwicklungskorridor Restabfall bis zum Jahr 2008 für den Regierungsbezirk Detmold Zuliefermengen zur MVA Bielefeld aus dem Regierungsbezirk Detmold 105 107 Verzeichnis der Abkürzungen AbfAblV AWP AWK AVV BA BImSchG BImSchV DepV DK GEP GewAbfV hmä IAE KrW-/AbfG kg/E*a LAbfG LAGA LVP LPlG MBA MA MVA Mg MUNLV MURL NachwV OWL örE SBS RB TASi VerpackV Abfallablagerungsverordnung Abfallwirtschaftsplan Abfallwirtschaftskonzept Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis Biologische Abfallbehandlungsanlagen Bundes-Immissionsschutzgesetz Bundes-Immissionsschutzverordnung Deponieverordnung Deponieklasse Gebietsentwicklungsplan Gewerbeabfallverordnung hausmüllähnlich Interargem-Entsorgungs GmbH Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Kilogramm pro Einwohner und Jahr Landesabfallgesetz NRW Länderarbeitsgemeinschaft Abfall Leichtverpackungen Landesplanungsgesetz NRW Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage Mechanische Abfallbehandlungsanlage Müllverbrennungsanlage Megagramm (entspricht einer Tonne und ersetzt das Kürzel t) Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW Nachweisveerordnung Ostwestfalen-Lippe öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger Sekundärbrennstoff Regierungsbezirk Technische Anleitung Siedlungsabfall Verpackungsverordnung Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 1. AWP – Teilplan Siedlungsabfälle aus 1998 Der bisher gültige Abfallwirtschaftsplan-Teilplan Siedlungsabfälle für den Regierungsbezirk Detmold wurde 1998 im Benehmen mit dem Bezirksplanungsrat aufgestellt und am 3. August 1998 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold bekannt gegeben. 1.1 Fortschreibungserfordernis Nach § 29 Abs. 9 KrW-/AbfG und § 17 Abs. 5 LAbfG sind die Abfallwirtschaftspläne alle 5 Jahre fortzuschreiben. Damit soll sichergestellt werden, dass veränderten abfallwirtschaftlichen und abfallrechtlichen Gegebenheiten Rechnung getragen wird. In dieser Fortschreibung, dem AWP - Teilplan Siedlungsabfälle 2004, werden diese inzwischen eingetretenen Veränderungen dargestellt und eine Prognose der Abfallmengenentwicklung, insbesondere für die vorzubehandelnden Restabfälle, bis zum Jahr 2008 entwickelt. Von besonderer Bedeutung bei dieser Fortschreibung ist die Beantwortung der Frage, ob mit dem Verbot der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle gemäß Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) ab dem 01.06.2005 Entsorgungssicherheit für den Regierungsbezirk gegeben ist. Der Mindestprognosezeitraum bis zum Jahr 2008 wurde zwischen dem MUNLV und den Bezirksregierungen vereinbart. Es bestand insofern Einvernehmen, dass derzeit insbesondere die Entwicklung der gewerblichen Abfälle aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen nur schwer zu prognostizieren und daher ein 10 jähriger Prognosezeitraum kaum darstellbar ist. Um der im § 29 Abs. 2 KrW-/AbfG enthaltenen Forderung gerecht zu werden, bei der Darstellung des Bedarfs die innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren zu erwartenden Entwicklungen zu berücksichtigen, bleibt nur der Weg, flexible Anlagenkonzepte zu realisieren. Dies geschieht bei einzelnen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) im Regierungsbezirk Detmold durch die Errichtung von mechanischen Anlagen (MA) und mechanischbiologischen Anlagen (MBA) und darüber hinaus durch den Verbund von Anlagen. Kapitel 1 1 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Die Abfallmengenentwicklung soll auch wie bisher jährlich fortlaufend kontrolliert und mit der Prognose abgeglichen werden. Darüber hinaus ist nach Ablauf von 5 Jahren in 2008 eine weitere Fortschreibung des AWP vorgesehen, die die bis dahin eingetretenen Entwicklungen vorausschauend berücksichtigen kann. 1.2 Rechtsgrundlagen und Rechtswirkungen Rechtsgrundlagen und Rechtswirkungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. Damit der AWP 2004 eine in sich geschlossene Einheit darstellt, werden diese im Folgenden nochmals dargestellt: Die Länder stellen gemäß § 29 KrW-/AbfG für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Der Landesgesetzgeber hat in § 17 LAbfG festgelegt, dass die Bezirksregierungen als obere Abfallwirtschaftsbehörden die Pläne im Benehmen mit dem Regionalrat aufzustellen und bekannt zu geben haben. Die betroffenen kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden sowie Abfallentsorgungsverbände und der Altlastensanierung- und Altlastenaufbereitungsverband Nordrhein-Westfalen sind bei der Aufstellung des Planes zu beteiligen. Die Pläne benachbarter Regierungsbezirke sind untereinander abzustimmen. Im Abfallwirtschaftsplan sind die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung sowie die zur Sicherung der Beseitigung innerhalb des Landes erforderlichen Abfallbeseitigungsanlagen darzustellen. Die Pläne haben ferner zugelassene Abfallbeseitigungsanlagen und geeignete Flächen für die Abfallbeseitigungsanlagen zur Endablagerung von Abfällen (Deponien) sowie für sonstige Abfallbeseitigungsanlagen (§ 29 Abs. 1 KrW-/AbfG) auszuweisen. Die Abfallwirtschaftspläne stellen die zur Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderlichen Abfallbeseitigungsanlagen dar. Sie weisen neben den bereits zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen geeignete Flächen für weitere Deponien und sonstige Abfallbeseitigungsanlagen, soweit dafür der AWP ein Erfordernis feststellt, aus. Abfallentsorgungsanlagen für die von diesem Abfallwirtschaftsplan erfassten, der Kapitel 1 2 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ öffentlichen Entsorgung unterliegenden Abfälle sind Müllverbrennungsanlagen (MVA), mechanisch-biologische Behandlungsanlagen (MBA), Kompostierungsanlagen und Deponien (Deponieklassen D I und DII). Diese Anlagen sind im Anhang dargestellt. Abfallentsorgungsanlagen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem BImSchG bedürfen und privat betriebene Deponien sind im Kapitel 5 „Vorhandene Entsorgungsstrukturen in den Körperschaften“ dargestellt. Bei der Ermittlung des Bedarfs für zusätzliche Abfallbeseitigungsanlagen sind gemäß § 29 Abs. 2 KrW-/AbfG zukünftige, innerhalb eines Zeitraumes von mindestens 10 Jahren zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen. Diese Forderung korrespondiert mit der in § 16 LAbfG festgeschriebenen 10-jährigen Entsorgungssicherheit. Wegen der Prognoseunsicherheit für gewerbliche Abfälle wurde für NRW ein Prognosehorizont von 5 Jahren festgelegt (vgl. Kapitel 2, Nr. 2.5) Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung sind bei der Abfallwirtschaftsplanung zu berücksichtigen (§ 29 Abs. 5 KrW-/AbfG). Der Abfallwirtschaftsplan wird mit seiner Bekanntgabe Richtlinie für alle behördlichen Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Abfallentsorgung Bedeutung haben (§ 17 Abs. 5 LAbfG). Er hat als Richtlinie ermessenslenkende Funktion gegenüber allen Behörden, die der Weisungsbefugnis des Landes unterliegen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die Festlegungen des AWP bei der Aufstellung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte zu beachten (§ 5 a Abs. 1 Satz 2 LAbfG). Die Verbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplanes wird durch Erlass einer Verordnung erreicht. Eine Verbindlichkeitserklärung ist bundesgesetzlich beschränkt auf die im Plan ausgewiesenen geeigneten Flächen zur Endablagerung von Abfällen (Deponien) sowie für sonstige Abfallbeseitigungsanlagen und auf die im Plan bestimmten Entsorgungsträger und die Beseitigungsanlagen, derer sich die Beseitigungspflichtigen zu bedienen haben (§ 29 Abs.4 KrW-/AbfG, § 18 LAbfG). Kapitel 1 3 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Für eine Verbindlichkeitserklärung des AWP 2004 – Teilplan Siedlungsabfälle besteht kein Bedarf. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Beseitigung der durch diesen Plan erfassten Abfälle sind die kreisfreie Stadt Bielefeld und die Kreise des Regierungsbezirks. Das Einsammeln und Befördern der Abfälle obliegt den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (§ 5 LAbfG). Die Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die in ihrem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu verwerten bzw. zu beseitigen (§ 15 KrW/AbfG) sowie die Überlassungspflichten an diese (§ 13 KrW-/AbfG), die Möglichkeiten zum Ausschluss aus der Entsorgungspflicht (§ 13 Abs. 3 KrW-/AbfG) und die Möglichkeiten zur Übertragung von Entsorgungsaufgaben und von Entsorgungspflichten an Dritte, Verbände oder Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern) sind im Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetz neu geregelt worden. Diese Neuerungen wirken sich auch auf die abfallwirtschaftlichen Planungen aus. Der Bundesgesetzgeber verfolgt mit dem KrW-/AbfG das Ziel, die eigenverantwortliche Entsorgung der in der Privatwirtschaft anfallenden Abfälle zu stärken. Er hat die Übertragung von Entsorgungsaufgaben und Pflichten allerdings jeweils an Voraussetzungen gebunden, die die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern mit erheblichem Aufwand aufgebauten und in der Regel mit hohen Fixkosten belasteten vorhandenen Entsorgungsstrukturen schützen sollen. So können die Erzeuger- und Besitzerpflichten nur ganz oder teilweise übertragen werden, wenn unter anderem keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Grundsätzlich sind die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen selber verpflichtet, diese zu verwerten (§ 5 Abs. 2 KrW-/AbfG), oder, soweit eine Verwertung nach den näheren Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes nicht vorrangig ist, sie Kapitel 1 4 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ nach den Grundsätzen der allgemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung zu beseitigen (§ 11 Abs. 2 KrW-/AbfG). Abweichend von diesem Grundsatz sind gemäß § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlichrechtliche Entsorgungsträger), den Kreisen, den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Gemeinden zu überlassen, soweit die Erzeuger nicht selbst zu einer Verwertung in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. Diese Überlassungspflicht gilt auch für Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, wenn sie diese nicht in eigenen Anlagen beseitigen oder überwiegende öffentliche Interessen eine Überlassung erfordern. Einschränkungen der Überlassungspflicht bestehen für Rücknahme- oder Rückgabepflichten aufgrund von Rechtsverordnungen, gemeinnützigen Sammlungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch für gewerbliche Sammlungen (§ 13 Abs. 3 KrW-/AbfG). Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können gemäß § 15 Abs. 3 KrW-/AbfG Abfälle von der Entsorgung ausschließen, soweit diese einer durch Rechtsverordnung begründeten Rücknahmepflicht unterliegen und entsprechende Rücknahmeeinrichtungen tatsächlich bestehen. Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen können ausgeschlossen werden, soweit diese nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können oder die Sicherheit der umweltverträglichen Beseitigung im Einklang mit dem Abfallwirtschaftsplan durch einen anderen Entsorgungsträger oder Dritten gewährleistet ist. Gemäß § 16 KrW-/AbfG können die zur Entsorgung von Abfällen verpflichteten Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen, ohne dass damit die Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflicht übergeht. Die zuständige Behörde kann auf Antrag mit Zustimmung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger deren Pflicht, das heißt, einschließlich der Verantwortung für die Kapitel 1 5 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Pflichterfüllung, auf einen Dritten übertragen, wenn die ordnungsgemäße Pflichterfüllung gewährleistet ist und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Letztere können z. B. durch entgegenstehende Festlegungen eines Abfallwirtschaftsplanes begründet sein. 1.3 Verhältnis des AWP zu anderen Planungsinstrumenten 1.3.1 Abfallwirtschaftsplan und Gebietsentwicklungsplan Die Abfallwirtschaft ist als Teil der Entsorgungsinfrastruktur im Gebietsentwicklungsplan (GEP) von Bedeutung. Der GEP für den Regierungsbezirk Detmold, gegliedert in Teilabschnitte, legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplanes die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirks und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen - also auch für raumbedeutsame Abfallentsorgungsanlagen - im Plangebiet fest (vgl. § 14 Abs.1 Landesplanungsgesetz). Neben den textlichen Zielen werden die raumbedeutsamen Abfallentsorgungs- und -behandlungsanlagen zeichnerisch dargestellt. Die so dargestellten Flächen werden gegenüber konkurrierenden räumlichen Nutzungsansprüchen planerisch gesichert. Die in den Teilabschnitten des GEP dargestellten diesbezüglichen Ziele entsprechen den Grundsätzen und Zielen der Siedlungsabfallentsorgung dieses Abfallwirtschaftsplanes. Die nach diesem AWP für die regionale Entsorgung erforderlichen Anlagen sind gem. 3. DVO zum LPlG dargestellt. Da im Regierungsbezirk Detmold kein Bedarf an Flächen für neue Deponien oder räumliche Vorsorge für Abfallbehandlungsanlagen besteht, sind insofern auch keine weiteren zeichnerischen Darstellungen im GEP erforderlich. 1.3.2 Abfallwirtschaftsplan und kommunale Abfallwirtschaftskonzepte Gemäß § 19 Abs. 5 KrW-/AbfG haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Ge biet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) regeln die Länder. Kapitel 1 6 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Gemäß § 5 a Abs. 2 LAbfG gibt das kommunale Abfallwirtschaftskonzept eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung. Es enthält mindestens: • Angaben über Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle, • eine Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der nicht ausgeschlossenen Abfälle, • die begründete Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind, • den Nachweis einer 10-jährigen Entsorgungssicherheit, • Angaben über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Bau- und Betriebskosten der zur Entsorgung des Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen. Ziel und Inhalt der Abfallwirtschaftskonzepte müssen sein, auf der Basis einer gesicherten Mengenerfassung aller zu entsorgenden Abfälle und realistischer Prognosen die zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit notwendigen Maßnahmen und Anlagen für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren darzustellen. Gleichermaßen haben sie die Festlegung dieses Abfallwirtschaftsplanes bei der Fortschreibung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte zu berücksichtigen. Die Prognosen für gewerbliche Abfälle in diesem AWP wurden gemeinsam mit den örE entwickelt und abgestimmt. Sie sind daher bei der Fortschreibung der AWK zugrunde zu legen. Abfallwirtschaftsplan und Abfallwirtschaftskonzepte sind Planungsinstrumente auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Der Abfallwirtschaftsplan hat Rahmenwirkung; er formuliert Ziele, die in den AWK konkretisiert werden müssen. Diese Zielformulierung kann einerseits konkret sein, kann sich andererseits aber auch indirekt aus den Festlegungen des Abfallwirtschaftsplanes ergeben. Kapitel 1 7 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Der Abfallwirtschaftsplan ersetzt kein Abfallwirtschaftskonzept, sondern muss durch diese Konzepte ausgefüllt werden; er übernimmt nicht die Verantwortung und die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Sicherung der Entsorgung, sondern gibt ihnen Orientierung und stellt Aufgaben aus übergreifender Sicht. Der Abgleich der beiden Planungsinstrumente muss nach dem Gegenstromprinzip (vgl. hierzu § 29 Abs. 2 KrW-/AbfG sowie § 5 a und § 16 Abs. 1 LAbfG) erfolgen. Dies ist besonders dort wirksam, wo sich die Abfallwirtschaftskonzepte in Überarbeitung befinden. Der Abfallwirtschaftsplan greift zwar Vorstellungen auf, die sich dort finden, kann aber offene Beschlusslagen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht als gegebene Tatsachen berücksichtigen, sondern bewertet sie entsprechend bei der Frage nach der Entsorgungssicherheit. Der aktuelle Stand der AWK ergibt sich aus der Tabelle 1.1 Tab. 1.1 Stand der Abfallwirtschaftkonzepte Stadt / Kreis AWK vom: Fortschreibung bis: Bielefeld 21.12.2000 2005 Gütersloh 14.11.2002 2007 Herford 11.06.1999 2004 Höxter 30.10.2002 2007 Lippe 07.06.1999 2004 Minden-Lübbecke 06.06.1998 2003 Paderborn 04.05.1998 2003 Mit der Bekanntgabe dieses Abfallwirtschaftsplanes sind die darin enthaltenen Aussagen bei einer Fortschreibung der AWK zu berücksichtigen. Kapitel 1 8 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 2. Landeseinheitliche Planaussagen In Nordrhein-Westfalen werden die Abfallwirtschaftspläne, Teilplan Siedlungsabfall, gemäß § 17 Landesabfallgesetz durch die Bezirksregierungen als obere Abfallwirtschaftsbehörden aufgestellt und bekannt gegeben. Diese Dezentralisierung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Regierungsbezirke in NRW hinsichtlich Einwohnerzahl und Abfallaufkommen mit anderen Bundesländern vergleichbar sind. Die Abfallwirtschaftspläne sollen zwar den Besonderheiten bzw. typischen Ausprägungen in den Regierungsbezirken Rechnung tragen, was situationsabhängige individuelle Ansätze bedingt. Die Landesregierung hat aber sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben in den Abfallwirtschaftsplänen einheitlich umgesetzt werden. Deshalb sind zwecks Vergleichbarkeit und landesweiter Aggregation von Angaben auf Regierungsbezirksebene bestimmte einheitliche Planungsgrundlagen erforderlich. Diese sind nachstehend skizziert. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Prognose sowie die Feststellungen zur Entsorgungssicherheit sind im Kapitel 6 und 7 dargestellt. 2.1 AWP-relevante Abfallarten Unter dem Aspekt der landesweiten Koordinierung und Zusammenführung wurde in Übereinstimmung mit den jährlich veröffentlichten landesweiten MUNLV-Abfallbilanzen und den Datenstammblättern festgelegt, welche Abfallgruppen erfasst, analysiert und im AWP dargestellt werden und aus welchen Einzelfraktionen sich diese zusammensetzen. Alle Einzelfraktionen sind landeseinheitlich definiert und mit sechsstelligen Abfallschlüsseln gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) gekennzeichnet (s. Datenstammblätter in Kapitel 5). Die vereinbarten Abfallgruppen mit den entsprechenden Einzelfraktionen sind in Tabelle 2.1 dargestellt. Kapitel 2 9 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Tab. 2.1 AWP-relevante Abfallgruppen mit Abfallarten Abfallgruppe AVV Schlüssel Einzelfraktionen Hausmüll, Sperrmüll Hausmüll Sperrmüll Problemabfälle aus Haushaltungen Infrastrukturabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Abfälle aus der Kanalreinigung Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen Bioabfall getrennt erfasste Bioabfälle biologisch abbaubare Abfälle (Grünabfälle, Garten-, Park- und Friedhofsabfälle) getrennt erfasste Papier und Pappe, Wertstoffe Verpackungen aus Papier und Pappe Glas Verpackungen aus Glas Verpackungen andere Wertstoffe Metalle Holz Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte Bekleidung, Textilien sonstige getrennt gesammelte Fraktionen Gewerbliche Abfälle Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle gemischte Bau- u. Abbruchabfälle sonstige nicht ausgeschlossene Abfälle Abfälle aus Verwertungs-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen Sekundärabfälle Abfälle aus MVA 20 03 01 20 03 07 20 01 20 03 02 20 03 03 20 03 06 18 01 01 18 01 04 20 03 01 20 02 01 20 01 01 15 01 01 20 01 02 15 01 07 15 01 02 bis 15 01 06 20 01 40 20 01 38 20 01 35* 20 01 36 20 01 10 20 01 11 20 01 20 03 01 17 09 04 lfd. Nr. Summe DatenDatenstammblatt stammblatt 1 3 9 4 I 5 7 8 10 11 II 12 13 III 14 15 16 18 19 20 2 6 21 V IV 25 26 2.2 Entsorgungssicherheit Die durch den AWP darzustellende Entsorgungssicherheit im Planungsraum bezieht sich auf nachstehende Abfallarten (gem. laufender Nr. der Datenstammblätter) Haushalts-, Infrastrukturabfälle • Haus-, Sperrmüll, Problemabfälle aus Haushaltungen, Nr. 1, 3, 9 Infrastrukturabfälle, Nr. 4, 5, 7, 8 (Summe I der Datenstammblätter) • nicht verwertbare Anteile aus der getrennten Erfassung von o Bioabfall, Nr. 10, 11 (Summe II der Datenstammblätter) o Wertstoffen, Nr. 12, 13, 14, 15, 16, 18, 19, 20 (Summen III und V der Datenstammblätter) Kapitel 2 10 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Gewerbliche Abfälle, soweit sie den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) auch zukünftig zur Beseitigung zu überlassen sind, • hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Nr. 2 • gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Nr. 6 • sonstige nicht ausgeschlossene Abfälle, Nr. 21 (Summe IV der Datenstammblätter) Sekundärabfälle • Abfälle aus Verwertungs-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen, Nr. 25 • Abfälle aus MVA, Nr. 26 2.3 Datenstammblätter Die Bestandsdaten aller örE im Lande werden über ein landeseinheitlich vereinbartes Datenstammblatt erfasst. Dieses umfasst 26 Einzelfraktionen (mit AVV - Schlüsseln), die zu entsorgungswirtschaftlich relevanten Summen zusammengefasst werden. Das Aufkommen pro Abfallfraktion wird in Verwertung und Beseitigung aufgeteilt und nach Entsorgungswegen strukturiert. Die Datenstammblätter liefern ein landeseinheitliches Datengerüst, dessen Einzelelemente (Abfallfraktionen und bestimmte Summenbildungen) sich landesweit aufaddieren lassen und folglich Ausgangspunkt für Mengengerüste und Analyseansätze auf Landesebene sind (s. voranstehende Ausführungen zu den Abfallarten). Die Bestandsaufnahmen der fünf Abfallwirtschaftspläne in NRW lassen sich darüber unmittelbar vergleichen. In diesem AWP sind die Datenstammblätter in Kapitel 5 den jeweiligen örE zugeordnet (Nr. 5.1.3 – 5.7.3). Kapitel 2 11 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 2.4 Bestandsaufnahme Als Bezugsjahr für die Bestandsaufnahme wurde landeseinheitlich das Jahr 2002 vereinbart. 2.5 Datenprognose Zwecks Vereinheitlichung der AWP-Fortschreibung wurde als einheitlicher Prognosehorizont das Jahr 2008 vereinbart. Dieser Zeithorizont entspricht der gesetzlich vorgeschriebenen fünfjährigen Frist zur Fortschreibung der Abfallwirtschaftspläne. Als Klammer zwischen den jeweiligen Prognoseansätzen, die typischen Ausgangsdaten und regionalen Besonderheiten Rechnung tragen, wurde von MUNLV und den Bezirksregierungen ein Eckpunktepapier entwickelt. Dieses Eckpunktepapier benennt für die Abfallgruppen • Haushaltsabfälle/Restabfall • Bio-/Grünabfälle • Wertstoffe bestimmte einwohnerspezifische Mengen, die als Richtwerte für Zielprognosen und entsorgungswirtschaftliche Maßnahmen dienen: Haushaltsabfälle (Hausmüll, Sperrmüll, Bioabfall, Wertstoffe), Bruttoaufkommen < 450 kg/E*a Restabfall (Haus- und Sperrmüll) < 250 kg/E*a Bio- und Grünabfall >120 kg/E*a ländlicher Raum (< 1000 E/km2) > 80 kg/E*a städtischer Raum (1000-2000 E/km2) > 50 kg/E*a großstädtischer Raum (> 2000 E/km2) Kapitel 2 12 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Wertstoffe > 65 kg/E*a Papier/Pappe > 25 kg/E*a Glas > 25 kg/E*a Leichtverpackungen (LVP) Summe > 115 kg/E*a Wertstoffe (Zielwert 130 Kg/E*a) Sperrmüll Es wird mit einer Verwertungsquote von 10 % bezogen auf eine weitgehend konstante Erfassungsmenge (Basisjahr 2002) ge rechnet. In Abhängigkeit von der vorgesehenen Restabfallbehandlung des örE, z. B. Stoffstromtrennung und Aufbereitung in MA, können sich im Einzelfall erheblich höhere Verwertungsquoten ergeben. Infrastrukturabfälle Es kann von weitgehend konstanten Mengen ausgegangen werden. Soweit diese Ansätze durch gezielte Maßnahmen bereits erreicht werden, sind Status-Quo-Prognosen zulässig oder darauf aufbauende individuelle Ansätze vorzunehmen. Berechnungen und Prognosen, die auf das Potential überlassungspflichtiger gewerblicher Abfälle abstellen, sind wegen der Entsorgungspflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, aber auch wegen der gesetzlich vorgegebenen Pflichten der Abfallerzeuger darzustellen, damit rechtzeitig die zur Entsorgungssicherheit insgesamt erforderlichen Maßnahmen, auch durch die private Entsorgungswirtschaft, ergriffen werden können. Für die Prognose der den örE zur Beseitigung zu überlassenden gewerblichen Abfälle kommen grundsätzlich folgende Szenarien in Betracht: • Soweit die den örE überlassenen gewerblichen Abfälle bereits im Jahr 2002 TASi/AbfAblV-konform behandelt und/oder abgelagert wurden, kann von einer Konstanz dieser Abfallmenge im Prognosezeitraum (bis zum Jahr 2008) ausgegangen werden. Kapitel 2 13 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Sollte aber - was zu prüfen ist - wegen einer rechtskonformen Behandlung ein Kosten-/Gebührennachteil aufgetreten sein, der zu einem (temporären) Wegbrechen von gewerblichen Abfällen geführt hat, kann nach Fortfall dieses Nachteils ein (Teil-)Rückfluss jener Abfallströme eintreten. • Soweit die den örE überlassenen gewerblichen Abfälle im Jahr 2002 nicht TASi/AbfAblV-konform behandelt und/oder abgelagert wurden, sollte bezogen auf den Prognosehorizont 2008 (wegen des Wegfalls des Kostenvorteils nach Umsetzung des Behandlungsgebots) von einer deutlichen Mengenreduzierung ausgegangen werden. Bei der Prognose für überlassungspflichtige gewerbliche Abfälle sind auch Sekundärabfälle, wie z. B. Abfälle aus Verwertungs-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen, aufzunehmen. Wurden diese im Jahr 2002 nicht TASi/AbfAblV-konform behandelt und/oder abgelagert, sollte im Prognosezeitraum (bis zum Jahr 2008) von einer deutlichen Reduzierung insbesondere jener Mengenanteile ausgegangen werden, die durch Sortierung und Aufbereitung von Abfällen entstanden sind, die nicht aus dem eigenen Bezirk stammen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Abfälle an ihrem ursprünglichen Entstehungsort hinsichtlich der Entsorgungssicherheit relevant werden. Wegen der Unsicherheiten, in welchem Umfang gewerbliche Abfälle künftig den örE überlassen werden, können Prognosekorridore ermittelt werden. 2.6 Abgleich der landeseinheitlichen Richtwerte mit der Datenlage 2002 im Regierungsbezirk Detmold In den Abb. 2.1 bis 2.7 ist das Aufkommen der in Nr. 2.5 aufgeführten Abfälle in den 7 Körperschaften des Regierungsbezirks und als gemittelter Wert im Regierungsbezirk dargestellt und mit den Richtwerten abgeglichen worden und daraus ggf. im Rahmen der Prognose Zielansätze getroffen worden. Kapitel 2 14 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ kg/E*a Abb. 2.1 Haushaltsabfälle 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 < 450 Stadt B ielefeld Kreis Güterslo h Kreis Herfo rd Kreis Hö xter Kreis Lippe Kreis M indenLübbecke Kreis P aderbo rn RB Detmo ld Kreis Hö xter Kreis Lippe Kreis M indenLübbecke Kreis Paderbo rn RB Detmo ld Kreis Hö xter Kreis Lippe Kreis M indenLübbecke Kreis Paderbo rn RB Detmo ld Abb. 2.2 Restabfall (Haus- und Sperrmüll) 300 < 250 250 kg/E*a 200 150 100 50 0 Stadt B ielefeld Kreis Güterslo h Kreis Herfo rd kg/E*a Abb. 2.3 Bio-/Grünabfall 160 140 120 100 80 60 40 20 0 > 120 > 80 Stadt B ielefeld Kreis Güterslo h Kreis Herfo rd Kapitel 2 15 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ kg/E*a Abb. 2.4 Wertstoffe (Papier/Pappe, Glas, LVP) 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 > 115 Stadt Bielefeld Kreis Gütersloh Kreis Herford Kreis Höxter Kreis Lippe Kreis MindenLübbecke Kreis Paderborn RB Detmold Kreis Lippe Kreis M indenLübbecke Kreis P aderbo rn RB Detmo ld Kreis Lippe Kreis M indenLübbecke Kreis P aderbo rn RB Detmo ld kg/E*a Abb. 2.5 Wertstoffe (Papier/Pappe) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 > 65 Stadt B ielefeld Kreis Güterslo h Kreis Herfo rd Kreis Hö xter kg/E*a Abb. 2.6 Wertstoffe (Glas) 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 > 25 Stadt B ielefeld Kreis Güterslo h Kreis Herfo rd Kreis Hö xter Kapitel 2 16 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ kg/E*a Abb. 2.7 Wertstoffe (LVP) 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 > 25 Stadt B ielefeld Kreis Güterslo h Kreis Herfo rd Kreis Hö xter Kreis Lippe Kreis M indenLübbecke Kreis P aderbo rn RB Detmo ld Der Abgleich mit den landeseinheitlichen Richtwerten zeigt, dass das Aufkommen der Haushaltsabfälle und der Restabfall diese Richtwerte deutlich unterschreiten und die Wertstoffentnahme aus den Haushaltsabfällen sowie die getrennte Bioabfallsammlung zum größten Teil wesentlich bessere Ergebnisse aufzeigen. Soweit dies bei einzelnen örE nicht der Fall ist, wird im Rahmen der Prognose ein entsprechender Ansatz zur Annäherung an den Richtwert getroffen. Kapitel 2 17 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 3. Sachlicher Geltungsbereich Dieser Abfallwirtschaftsplan gilt für Siedlungsabfälle einschließlich der gemeinsam mit Siedlungsabfällen entsorgten gewerblichen Abfälle, soweit sie der öffentlichrechtlichen Entsorgung durch die Kreise des Bezirks und die kreisfreien Stadt Bielefeld unterliegen, d. h. nicht durch Satzung ausgeschlossen sind. Er enthält keine Aussagen zur künftigen Entsorgung des Klärschlammes aus den Kläranlagen der Kommunen des Regierungsbezirks. Dieser Klärschlamm wird derzeit noch weitgehend landwirtschaftlich verwertet. Abfälle zur Verwertung unterliegen nicht der Überlassungspflicht. Dies gilt auch für die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle, soweit sie von den Erzeugern einer Verwertung zugeführt werden. Für die Erfüllung ihrer gegenüber der Beseitigung vorrangigen Pflicht zu einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung sind die Erzeuger oder Besitzer dieser Abfälle selbst verantwortlich. Sie können sich dazu der auf dem Entsorgungsmarkt tätigen Unternehmen bedienen, bleiben aber gegenüber den zuständigen Behörden selbst darlegungspflichtig. Abfälle zur Beseitigung sind den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) zu überlassen, es sei denn, gewerbliche Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung nutzen eigene Anlagen. Die Entsorgung der gewerblichen Siedlungsabfälle wird auch durch die am 01.01.2003 in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt. Mit dieser Verordnung soll die bisher häufig praktizierte „Scheinverwertung auf Billigdeponien“ unterbunden werden. Die Verordnung erhöht die Anforderungen an die Vorbehandlung und Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen. Nach der Verordnung haben Erzeuger und Besitzer dieser Abfälle bestimmte Abfallfraktionen, wie z. B. Papier, Glas, Kunststoffe, getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern und einer Verwertung zuzuführen. Abweichend davon ist auch eine gemeinsame Erfassung der genannten Fraktionen möglich, wenn sie einer Vorbehandlungsanlage zugeführt und dort in weitgehend gleicher Menge und stofflicher Reinheit wieder aussortiert werden. Kapitel 3 18 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Die GewAbfV sieht vor, dass die Vorbehandlungsanlage, in die ausnahmsweise gemischt bereitgestellte Abfälle gelangen, bis zum 31.12.2003 eine Verwertungsquote von mindestens 65 %, bis zum 31.12.2004 dann mindestens eine Verwertungsquote von 75 %, danach dann mindestens von 85 % erreichen muss. Für neu zu genehmigende Anlagen gilt grundsätzlich die Sortierquote von mindestens 85 %. Dem Siedlungsabfall sind folgende Abfallfraktionen zuzuordnen: Hausmüll, Sperrmüll, Problemabfälle aus Haushaltungen, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Marktabfälle, Straßenkehricht, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Abfälle aus der Kanalreinigung, getrennt erfasste Bioabfälle, Grünabfälle, Garten-, Park- und Friedhofsabfälle, Papier und Pappe, Glas, Verpackungen, Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine, Krankenhausabfälle, andere Wertstoffe wie Metall, Holz, Elektogeräte. Die o. g. Abfälle sind gemäß der Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses vom 10.12.2001 (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel zu kennzeichnen: Hausmüll AVV-Schlüssel 20 03 01 Abfälle, hauptsächlich aus privaten Haushalten, die von den Entsorgungspflichtigen selbst oder von beauftragten Dritten in genormten, im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behältern regelmäßig gesammelt, transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt werden. Sperrmüll AVV-Schlüssel 20 03 07 Feste Bestandteile des Hausmülls, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgesehenen Behälter passen und daher getrennt gesammelt und transportiert werden. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle AVV-Schlüssel 20 03 01 Kapitel 3 19 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ In Gewerbe- und Industriebetrieben, Geschäften, Dienstleistungsbetrieben und öffentlichen Einrichtungen anfallende Abfälle, die nach Art und Menge gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden können. Marktabfälle AVV-Schlüssel 20 03 02 Auf Märkten anfallende Abfälle, wie z. B. Obst- und Gemüseabfälle und Verpa- ckungsabfälle. Straßenkehricht AVV-Schlüssel 20 03 03 Abfälle aus der öffentlichen Straßenreinigung, die mit Straßen- und Reifenabrieb durchsetzt sind sowie Streumittel des Winterdienstes. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle AVV-Schlüssel 17 09 04 Überwiegend nicht mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit geringfügigen Fremdanteilen. Je nach Sortieraufwand auf den Baustellen kann das Verhältnis der mineralischen zur nicht mineralischen Fraktion erheblich schwanken. Abfälle aus der Kanalreinigung AVV-Schlüssel 20 03 06 Rechengut und Sandfangrückstände aus Kläranlagen sowie Rückstände aus der Kanalisations- und Gullyreinigung. Krankenhausabfälle AVV-Schlüssel 18 01 01 AVV-Schlüssel 18 01 04 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen. Kapitel 3 20 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Problemabfälle aus Haushaltungen AVV-Schlüssel 20 01 Getrennt mit Schadstoffmobilen oder speziell in den Gemeinden errichteten Sammelstellen gesammelte Fraktionen als besonders überwachungsbedürftige Abfälle wie z. B. Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Leuchtstoffröhren, Reinigungsmittel, Farben u. Klebstoffe, die gefährliche Stoffe enthalten. Getrennt erfasste Bioabfälle AVV-Schlüssel 20 03 01 Nativ-organische, biologisch gut abbaubare Abfallanteile, die im Wesentlichen in Haushaltungen aber auch in Kantinen anfallen, sowie Gartenabfälle. Grünabfall, Garten-, Park- und Friedhofsabfall AVV-Schlüssel 20 02 01 Überwiegend pflanzliche Abfälle, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken, in öffentlichen Parkanlagen und auf Friedhöfen sowie auf sonstigen öffentlichen Flächen anfallen. Wertstoffe aus Haushaltungen Dies sind stofflich verwertbare, reine oder gemischte Fraktionen von Glas, Kunststoffen, Papier, Textilien, die dort bereits getrennt gehalten und vom Entsorgungspflichtigen, von beauftragten Dritten oder im Rahmen von Sammelsystemen getrennt eingesammelt werden (Holsystem). Daneben werden aber auch Altpapier und Glas oder Textilien in Bringsystem-Containern gesammelt. Papier und Pappe AVV-Schlüssel 20 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe AVV-Schlüssel 15 01 01 Glas AVV-Schlüssel 20 01 02 AVV-Schlüssel 15 01 07 Kapitel 3 21 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Leichtverpackungen, haushaltsnah erfasst AVV-Schlüssel 15 01 02 – 15 01 06 Textilien AVV-Schlüssel 20 01 10, 20 01 11 Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Gipsbaustoffe) AVV-Schlüssel 17 01 01 - 17 01 03, 17 01 07, 17 05 04, 17 08 02 Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit geringen Fremdanteilen. Straßenaufbruch AVV-Schlüssel 17 01 01, 17 03 01, 17 03 02 Mineralische Stoffe, die hydraulisch, mit Teer oder Bitumen gebunden im Straßenbau verwendet wurden. Sonstige nicht ausgeschlossene Abfälle In Industrie und Gewerbe oder sonstigen Einrichtungen anfallende Abfälle, die keine Siedlungsabfälle sind, jedoch nach Art, Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle Die im Abfallverzeichnis der Abfallverzeichnis-Verordnung mit einem Sternchen versehenen gefährlichen Abfallarten sind besonders überwachungsbedürftig. Von diesen Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere der im Anhang III der Richtlinie 91/689/EWG des Rates v. 12.12.91 über gefährliche Abfälle aufgeführten Eigenschaften oder Merkmale aufweisen. Bei der Entsorgung dieser Abfälle gelten besondere Nachweispflichten (§ 2 ff. NachwV). Kapitel 3 22 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 4. Grundpflichten und Grundstrukturen der Siedlungsabfallentsorgung Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden, in zweiter Linie stofflich oder energetisch zu verwerten (§ 4 KrW-/AbfG). Die Verwertung der Abfälle hat ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen (§ 5 KrW/AbfG). Scheinverwertungen müssen verhindert werden. Abfälle, die nicht verwertet werden, sind dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen und zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen (§§ 10, 11 KrW-/AbfG). Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen überlassenen Siedlungsabfälle und sonstige Abfälle, die nicht durch Satzung von der Annahme ausgeschlossen sind, zu verwerten oder gemeinwohlverträglich zu beseitigen (§ 15 KrW-/AbfG). Auch die Dienststellen des Landes, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind bei ihren Tätigkeiten nach § 2 LAbfG verpflichtet, durch ihr Verhalten zu einer Schonung der natürlichen Ressourcen und zur Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen beizutragen. Diese Dienststellen unterliegen damit einer besonderen Vorbildfunktion. 4.1 Abfallvermeidung Die Abfallvermeidung umfasst alle Handlungen, die darauf gerichtet sind, ein Entstehen von Abfällen bereits im Produktionsprozess zu verhindern oder bei der Produktion anfallende Stoffe wieder einzusetzen und dadurch die Entstehung von Abfällen so gering wie möglich zu halten. Auch durch gezieltes Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger ist die Abfallvermeidung zu beeinflussen. Durch gezielte ortsnahe Beratung haben die Kreise und die kreisfreie Stadt Bielefeld Betriebe und private Haushalte auf die Möglichkeiten der Vermeidung hinzuweisen. Die Strategien der Abfallvermeidung sind in den Abfallwirtschaftskonzepten der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger darzustellen. Kapitel 4 23 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Die Überwachung der Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG, bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG Abfälle, soweit technisch möglich und zumutbar zu vermeiden, andernfalls ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten, obliegt den Staatlichen Umweltämtern. Es besteht somit auch hier die Möglichkeit, bereits beim Produktionsprozess auf Abfallvermeidungsansätze hinzuwirken. 4.2 Abfallverwertung Abfallverwertung geschieht durch die stoffliche Nutzung von Abfällen oder durch die Gewinnung von Energie bei ihrer Verbrennung. Bei den Siedlungsabfällen findet eine stoffliche Verwertung im Bereich der Bio- und Grünabfälle und bei den Wertstoffen aus Haushaltungen für Glas, Papier, Pappe und teilweise für Kunststoffe statt. Dies gilt gleichermaßen auch für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, bei denen auch zunehmend durch Sortiervorgänge in speziellen Anlagen heizwertreiche Fraktionen für eine thermische Verwertung aussortiert werden. Bei der stofflichen Verwertung liegt der Hauptzweck unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise in der Nutzung des Abfalls und nicht in der Beseitigung des Schadstoffpotentials. Die energetische Verwertung beinhaltet den Einsatz von Abfall als Ersatzbrennstoff. Der Hauptzweck muss also in der Gewinnung von Energie bestehen (vgl. EuGH - Urteil vom 13.02.2003, C – 458 / 00). Die Pflicht zur Verwertung von Abfällen ist einzuhalten, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und für den gewonnenen Stoff oder die gewonnene Energie ein Markt vorhanden ist. Der Vorrang der Verwertung entfällt nur, wenn die Beseitigung die umweltverträglichere Lösung darstellt. Auch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Verwertung der ihnen überlassenen Abfälle verpflichtet (§ 15 Abs.1 KrW-/AbfG). Kapitel 4 24 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 4.3 Verpackungen und Verpackungsabfälle Die „Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ formuliert als erste Priorität die Vermeidung von Verpackungsabfall. Als weitere Hauptprinzipien benennt sie die Wiederverwendung von Verpackungen, die stoffliche Verwertung und die anderen Formen der Verwertung der Verpackungsabfälle, sowie als Folge daraus eine Verringerung der einer endgültigen Beseitigung zuzuführenden Abfälle, um Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden bzw. die Auswirkungen zu verringern. Von der Richtlinie betroffen sind • Verkaufsverpackungen oder Erstverpackungen, d.h. Verpackungen, die in der Verkaufsstelle als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen, • Umverpackungen oder Zweitverpackungen, d.h. Verpackungen, die als zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware vor Beschädigungen oder Verschmutzungen für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind, • Transportverpackungen oder Drittverpackungen, d.h. Verpackungen, welche die Handhabung und den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen. Grundsätzlich ist die Gesamtmenge der Verpackungen insbesondere durch einen hohen Anteil von Mehrwegverpackungen zu verringern. Verpackungen sind darüber hinaus so herzustellen und zu vertreiben, dass • Verpackungsvolumen und –masse auf das Mindestmaß begrenzt werden, das zur Erhaltung der erforderlichen Sicherheit und Hygiene des verpackten Produkts und zu dessen Akzeptanz für den Verbraucher angemessen ist, Kapitel 4 25 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ • ihre Wiederverwendung und Verwertung möglich ist und die Umweltauswirkungen bei der Verwertung und Beseitigung von Verpackungsabfällen auf ein Mindestmaß beschränkt sind, • schädliche und gefährliche Stoffe und Materialien bei der Beseitigung von Verpackungsabfällen auf ein Mindestmaß beschränkt sind. Möglichkeiten der Verwertung von Verpackungsabfällen sind: Stoffliche Verwertung Die in einem Produktionsprozess erfolgende Wiederaufbereitung der Abfallmaterialien für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke einschließlich der organischen Verwertung (Biogaserzeugung, Rotte). Energetische Verwertung Die Verwendung von brennbarem Verpackungsabfall zur Energieerzeugung durch direkte Verbrennung mit oder ohne Abfall anderer Art, aber mit Rückgewinnung der Wärme. Nicht vermeidbare, nicht verwendbare und nicht verwertbare Verkaufsverpackungen und Verpackungsabfälle sind unter Beachtung des Anhanges I Nr. 1 der VerpackV nach den Grundsätzen der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung gem. §§ 10, 11 KrW-/AbfG zu beseitigen. Die VerpackV sieht zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen nach §§ 4 –7 die Einrichtung von Systemen vor für • die Rücknahme und / oder Sammlung von gebrauchten Verpackungen und / oder Verpackungsabfällen beim Verbraucher oder jedem anderen Endabnehmer bzw. aus dem Abfallaufkommen mit dem Ziel einer bestmöglichen Entsorgung, • die Wiederverwendung oder Verwertung der gesammelten Verpackungen und / oder Verpackungsabfälle, um die Zielvorgaben der VerpackV zu erfüllen. Kapitel 4 26 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Nach § 4 VerpackV besteht für den Hersteller und Vertreiber die Pflicht, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen. Im Rahmen wiederkehrender Belieferung kann die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen. Vertreiber, die Waren in Umverpackungen anbieten, sind verpflichtet, bei der Abgabe der Ware an Endverbraucher die Umverpackungen zu entfernen oder dem Endverbraucher in der Verkaufsstelle Gelegenheit zum Entfernen und zur unentgeltlichen Rückgabe der Umverpackung zu geben. Für Verkaufsverpackungen gilt für den Vertreiber die Pflicht, dem Endverbraucher gebrauchte, restentleerte Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbare Nähe unentgeltlich zurückzunehmen und den Anforderungen des Anhangs 1 der VerpackV entsprechend einer Verwertung zuzuführen. Über dies sieht die Verordnung seit 1991 für Verpackungen bestimmter Getränke in § 9 Abs. 2 eine Pfanderhebungspflicht für den Fall vor, dass der Anteil dieser in Mehrwegverpackungen abgefüllte Getränke dauerhaft unter 72 % sinkt. Diese Pfandpflicht gilt ab dem 01.01.2003 für Einwegverpackungen in Höhe von 0,25 je Verpa- ckung, ab einem Füllvolumen von 1,5 Liter von mind. 0,50 , nachdem ein Rückgang der Mehrweganteile für bestimmte Getränkegruppen in den Jahren 1997 – 2001 bis auf nur noch 63,81 % festgestellt worden ist. Die Vorgaben der Richtlinie 94/62/EG und die Ziele der VerpackV werden, soweit sie die öffentlich-rechtliche Entsorgung von Siedlungsabfällen betreffen und soweit dieser Abfallwirtschaftsplan in der Lage ist, die Ziele umzusetzen, in diesem Plan aufgegriffen. Im Regierungsbezirk Detmold wurde ein flächendeckendes Duales System außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zur Erfassung und Verwertung von Verpackungsabfällen installiert. Entsprechend der Zielvorgabe der VerpackV sollen von den gesamten Verpackungsabfällen 65 Gewichts-% verwertet und 45 Gewichts-% stofflich verwertet werden. Kapitel 4 27 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Während die in kommunaler oder gewerblicher Regie installierte Erfassung Papier Pappen und Karton (PPK) und Glas Qualitäten mit hoher Verwertbarkeit liefert, weisen die eingesammelten Leichtverpackungen (gelber Sack) erhebliche Verschmutzungen und auch Fehlwürfe auf. In den Sortieranlagen für diese Leichtverpackungen fallen daher bis zu 44 % des Input an, die als Abfall zur Beseitigung den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen sind. 4.4 Abfallwirtschaftliche Zielsetzung Trotz hoher Erfassungsquote bei den getrennt erfassten Wertstoffen und beim Bioabfall hat sich der Haus- und Geschäftsmüll in den letzten Jahren nicht weiter reduzieren lassen (vgl. Kap. 6, Abb. 6.5). Das mag einerseits am Verbraucherverhalten liegen, wird andererseits aber in erster Linie bestimmt durch die Produkte und deren Verpackung. Die Verstärkung von Initiativen zur Erzeugung bzw. Verwendung abfallarmer Produkte muss daher das Ziel sein. Zur Umsetzung dieses Zieles sollten die Körperschaften folgende Möglichkeiten nutzen: • Intensivierung der Abfallberatung sowohl im Hausmüll- wie im Gewerbeabfallbereich • Schaffung von Gebührenanreizen zur Abfallvermeidung • Individuelle Staffelung von Sammelgefäßgrößen und Abfuhrrhythmen • Erfassung der spezifischen Abfallmengen durch Verwiegung • Offensive und regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit 4.5 Umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen Mit der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen vom 20. Februar 2001 (Abfallablagerungsverordnung – AbfAblV) hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, welche Anforderungen an abzulagernde Siedlungsabfälle zu Kapitel 4 28 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ stellen sind und welche Voraussetzungen die Deponien erfüllen müssen, auf denen diese Abfälle abgelagert werden sollen. Weitere Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Deponien ergeben sich aus der Verordnung über Deponien und Langzeitlager vom 24.07.2002 (Deponieverordnung – DepV). Diese Verordnungen gelten unmittelbar für alle Deponiebetreiber. Die AbfAblV lässt für die Ablagerung reaktiver organischer Restabfälle Übergangsregelungen zu, wenn das Wohl der Allgemeinheit dadurch nicht beeinträchtigt wird und die Nutzung vorhandener Behandlungskapazitäten nicht zumutbar ist. Übergangsregelungen gelten längstens bis zum 31. Mai 2005. Ab dem 01. Juni 2005 sind diese Abfälle vorzubehandeln. Die Vorbehandlung kann auf thermischem Wege in Müllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologisch in MBA erfolgen. Die Schadstoffentfrachtung des Hausmülls ist, wie bereits im AWP aus 1998 gefordert, auch weiterhin fortzusetzen, da die Freisetzung von langlebigen und bioakkumulierbaren Stoffen, wie sie in Batterien, Lack- und Farbresten, quecksilberhaltigen Materialien oder Gegenständen, Lösungsmitteln etc. enthalten sind, soweit diese Stoffe mit dem Restabfall auf Deponien abgelagert werden, auf dem Weg über das Sickerwasser oder Deponiegas Schäden im Ökosystem hervorrufen können. Die bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern installierten Erfassungssysteme haben sich grundsätzlich bewährt. Aus der Tabelle 4.1 ergeben sich die absoluten und spezifischen Mengen an getrennt gesammelten Schadstoffen aus Haushaltungen für den Zeitraum von 2000 bis 2002. Tab. 4.1 Getrennt gesammelte Schadstoffe aus Haushaltungen 2000 Mg/a Einwohner 2001 kg/E*a Mg/a Einwohner 2002 kg/E*a Mg/a Einwohner kg/E*a Stadt Bielefeld 127 321.177 0,40 143 322.472 0,44 155 323.713 0,48 Kreis Gütersloh 100 344.195 0,29 200 346.381 0,58 110 348.920 0,32 Kreis Herford 271 254.225 1,07 172 254.929 0,67 168 255.514 0,66 Kreis Höxter 96 155.723 0,62 89 155.700 0,57 81 155.416 0,52 Kreis Lippe 283 365.034 0,78 283 364.746 0,78 243 364.931 0,67 Kreis Minden-Lübbecke 136 322.211 0,42 129 322.749 0,40 152 323.422 0,47 Kreis Paderborn RB Detmold 62 289.094 0,21 54 291.397 0,19 64 293.791 0,22 1.075 2.051.659 0,52 1.070 1.766.977 0,61 973 2.065.707 0,47 Kapitel 4 29 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Die Zahlen machen deutlich, dass das im AWP aus 1998 im Kapitel 3 auf Seite 31 formulierte Ziel, die Erfassung auf 1 bis 1,5 kg / E*a zu steigern, nicht erreicht werden konnte. Konkrete Ursachen hierfür sind nicht erkennbar. Die Haushalte sollten aber auch weiterhin durch die zuständigen Körperschaften in geeigneter Form auf Ort und Zeitpunkt der Sammlungen und die Notwendigkeit der Entfrachtung des Restabfalls von diesen Schadstoffen hingewiesen werden. 4.6 Vorbehandlung von Siedlungsabfällen im Regierungsbezirk Detmold. Der Regierungsbezirk verfügt über eine Müllverbrennungsanlage, die MVA Bielefeld. Im Rahmen der Konzernlösung (IAE) bestehen auch Möglichkeiten der Mitbenutzung der MVA Hameln (vgl. Kapitel 7, S. 107). Der Kreis Minden- Lübbecke errichtet zur Zeit eine mechanisch-biologische Anlage (MBA) mit dem Ziel, die so vorbehandelten Abfälle auf der Deponie Pohlsche Heide über den 31.05.2005 hinaus ablagern zu können. Die Anlage wurde mit Bescheid vom 14.05.2002 durch die Bezirksregierung Detmold genehmigt. Die MBA erfüllt mit ihrer Konzeption die Anforderungen der AbfAblV und der 30. BImSchV. Nach erfolgter europaweiter Ausschreibung wird im Kreis Paderborn angrenzend an die Deponie Alte Schanze eine Anlage zur mechanischen Behandlung (MA) vornehmlich von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen errichtet, so dass ab dem 01.06.2005 die Vorbehandlung der Restabfälle gewährleistet ist. Die heizwertreichen Fraktionen werden im Rahmen dieser Behandlung ausgeschleust und als Sekundärbrennstoffe z. B. in Zementwerken eingesetzt. Die bei der Sortierung anfallende Schwerfraktion wird thermisch in der MVA Bielefeld entsorgt. Für die Beseitigung des Hausmülls nutzt der Kreis Paderborn ebenfalls die MVA Bielefeld. Kapitel 4 30 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Der Kreis Gütersloh kooperiert mit dem Kreis Warendorf. Gemeinsam wurde auf dem an die Deponie Ennigerloh angrenzenden Gelände eine Anlage zur Herstellung von Sekundärbrennstoff (SBS) aus Abfällen errichtet. Des Weiteren ist derzeit eine Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen (BA) im Bau mit dem Ziel, die so behandelten Abfälle auf der Deponie Ennigerloh über den 01.07.2004 ablagern zu können. An dieser Anlage ist auch der Kreis Soest beteiligt. Eine Ausnahmeregelung nach der AbfAblV, bis zum 01.07.2004 unbehandelten Abfall auf der Deponie ablagen zu können, wurde von der Bezirksregierung Münster erteilt. Für Abfälle, die in diesen Anlagen nicht ablagerungsfähig vorbehandelt werden können, nutzt der Kreis Gütersloh die MVA Bielefeld. Die Stadt Bielefeld, der Kreis Herford, der Kreis Höxter und der Kreis Lippe werden für die Beseitigung organikhaltiger Restabfälle ausschließlich die MVA Bielefeld und ggf. die MVA Hameln nutzen. Die Stadt Bielefeld und die Kreise Gütersloh und Herford betreiben keine eigenen Deponien der Klasse II für Siedlungsabfälle. 4.7 Übergangsregelungen für den befristeten Weiterbetrieb von Deponien. Im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 1 AbfAblV wurden durch die Bezirksregierung Detmold im Dezember 2002 folgende Übergangsregelungen zugelassen: Kreis Höxter Weitere Ablagerung von behandlungsbedürftigem Restabfall auf der Deponie Wehrden bis zum 31.05.2005, verbunden mit der Verpflichtung, 2003 = 16.000 Mg , 2004 = 16.000 Mg, bis 5/2005 = 8.000 Mg zur MVA nach Bielefeld zu liefern, die Deponie ab dem 01.06.2005 still zu legen und zügig mit einer Oberflächenabdichtung zu versehen. Kapitel 4 31 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Kreis Lippe Weitere Ablagerung von behandlungsbedürftigem Restabfall auf der Deponie Hellsiek bis zum 01.07.2004, verbunden mit der Verpflichtung, 2003 = 40.000 Mg, bis 6/2004 = 20.000 Mg zur MVA nach Bielefeld zu liefern, die Deponie ab dem 01.07.2004 still zu legen und zügig mit einer Oberflächenabdichtung zu versehen. Minden-Lübbecke Weitere Ablagerung von behandlungsbedürftigem Restabfall auf der Deponie Pohlsche Heide bis zur Inbetriebnahme der sich im Bau befindlichen MBA, längstens bis zum 31.12.2004. Kreis Paderborn Weitere Ablagerung von behandlungsbedürftigem Restabfall auf der Deponie Alte Schanze bis zum 31.05.2005, verbunden mit der Verpflichtung, 2003 = 30.000 Mg, 2004 = 30.000 Mg, bis 5/2005 = 15.000 Mg zur MVA nach Bielefeld zu liefern, den derzeit betriebenen Deponieabschnitt ab dem 01.06.2005 still zu legen und zügig mit einer Oberflächenabdichtung zu versehen. Kapitel 4 32 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 5. Vorhandene Strukturen im Entsorgungsraum 5.1 Stadt Bielefeld 5.1.1 Strukturdaten Bevölkerung (30.11.2002) 324.820 E Prognose * 318.024 E (2008) * BR Detmold (Regionalplanung) Fläche 258 km² Besiedlungsdichte 1.259 E/km² 5.1.2 Vorhandene Entsorgungsstrukturen in der Stadt Bielefeld Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazi- Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet tät/ Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit 2002 Müllverbrennungsanlage Müllverbrennungsanlage Bielefeld Bielefeld-Herford GmbH Eckendorfer Straße 57 Eckendorfer Straße 57 keine Begrenzung 330.000 Mg/a 328.000 Mg keine Begrenzung 284.300 Mg/a 210422 Mg 33609 Bielefeld Abfallumschlag- Sita Wiebe GmbH und Sortieranlage Herforder Str. 311 Herforder Str. 311 33609 Bielefeld ( verschiedene Betriebseinheiten ) Abfallumschlag- GAB Recycling-Zentrum und Sortieranlage GmbH Eckendorfer Str. 41-43 Eckendorfer Str. 41-43 keine Begrenzung 35.000 Mg/a 25.413 Mg keine Begrenzung 18.500 Mg/a 40.634 Mg 33608 Bielefeld Abfallumschlag- Wolfgang Dehne und Sortieranlage Uferstraße 12 Bielefeld-Brake 33729 Bielefeld Uferstraße 12 Abfallumschlag- und Siegfried Leifer Sortieranlage Walter-Werning-Str. 8 Gem. Hillegossen 33699 Bielefeld Behandlung n.b.ü.b. keine Begrenzung Abfälle < 10 t/d Keine Angaben Umschlag n.b.ü.b. Walter-Werning-Str. 8 Abfälle < 100 t/d Kapitel 5 33 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazi- Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet tät/ Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Abfallumladestation und Fischer Abfallentsor- Sortieranlage bzw. gung GmbH Siebanlage Driburger Straße 15 tieranlage Gem. Brackwede 33649 Bielefeld 35.000 Mg/a keine Begrenzung Umschlag- und Sor- Flur 12, Flurstück 606 Siebanlage (Driburger Str. 15) 10.000 Mg/a Boden- und Bauschutt- Manfred König deponie Am Königshof 4 Stadt Bielefeld und Gem. Quelle 33649 Bielefeld nähere Umgebung 2002 6.000 m3 23.112 Mg 0 Flur 3, Flurstück 273 Boden- und Bauschutt- Ingrid Meyer zu Bentrup deponie Vogelweide 2 Stadt Bielefeld und Gem. Quelle 33649 Bielefeld nähere Umgebung 20.000 m3 0 Betrieb ruht seit 1989 Flur 3, Flurstücke 559, 560 Bodendeponie August Quakernack Gem. Jöllenbeck Straßen- und Tiefbau Stadt Bielefeld und Flur 2, Flurstück 41, 42 GmbH & Co. nähere Umgebung (je tlw.) Artur-Ladebeck-Str. 187 Boden- und Bauschutt- Brigitte Stork deponie Uhlandstraße 9 Stadt Bielefeld und Gem. Jöllenbeck 32120 Hiddenhausen nähere Umgebung 77.000 m3 0 255.000 m3 0 33647 Bielefeld Flur 5, Flurstück 1824 (tlw.) 5.1.3 Datenstammblatt Bielefeld (Anlage) Kapitel 5 34 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 5.2 Kreis Gütersloh 5.2.1 Strukturdaten Bevölkerung (30.11.2002) 349.656 E Prognose* 355.805 E (2008) * BR Detmold (Regionalplanung) Fläche 967 km² Besiedlungsdichte 362 E/km² 5.2.2 Vorhandene Entsorgungsstrukturen im Kreis Gütersloh Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapa- Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet zität/ Restvolu- Ablagerungsmenge men 2002 Laufzeit Deponie AWG Kreise Warendorf, Ennigerloh Kreis Warendorf Gütersloh Kompostwerk Fa Kompotec ab 2005 auch Soest Gütersloh Kompostierungsanlage Kreise Gütersloh, Gem. Gütersloh GmbH Herford Flur 6, Flurstücke 58, 60 (Am Max-Planck-Str. 15 Stadt Bielefeld Stellbrink 25) 33428 Marienfeld Sekundärbrennstoffaufbereitung ECOWEST Kreise Warendorf, (SBS) Westring 10 Gütersloh Ennigerloh 59320 Ennigerloh Biologische Abfallbehandlung BIOWEST Kreise Warendorf, Westring 10 Gütersloh, Soest Ennigerloh 59320 Ennigerloh 1.703.979 m³ 187.000 m³ > 2020 52.500 Mg/a 52.078 Mg 160.000 Mg/a 2002 Probebetrieb Restabfall Inbetriebnahme 80.000 Mg/a 2004 Klärschlamm 20.000 Mg/a Abfallsortieranlage DEPOTERRA Gem. Lintel Baurecycling GmbH Flurstück 168/169 Kupferstraße 30 (Kupferstraße 30) 33378 Rheda- keine Beschränkung 120.000 Mg/a (25 Mg/h) derzeit nicht betrieben Wiedenbrück Kapitel 5 36 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapa- Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet zität/ Restvolu- Ablagerungsmenge men 2002 Laufzeit Abfallsortieranlage Tönsmeier Entsorgung Gem. Wiedenbrück GmbH & Co. KG Flur 3, Flursstücke 743, 752 Pilgerpatt 3 (Am Pilgerpatt 3) keine Beschränkung 85.000 Mg/a 40.151 Mg (280 Mg/d) 33378 RhedaWiedenbrück Altpapiersortieranlage Vorsor- Grumbach tier- und Umschlaganlage GmbH & Co. KG Gem. Greffen In der Heide 2 Flur 12, Flurstücke 6, 7, 9, 66, 33428 Harsewinkel keine Beschränkung Altpapier ca. 71.000 Mg/a (236 Mg/d) 61.944 Mg Vorsortierung und 91 Umschlag (In der Heide 2) 12.000 Mg/a (40 Mg/d) Altholz 7.000 Mg/a (24 Mg/d) gesamte Anlage 90.000 Mg/a Abfallumschlag- und Abfallsor- GEG / Landrat tieranlage des Kreises Gütersloh Halle 33324 Gütersloh Kreis Gütersloh 30.000 Mg/a 6.600 Mg (99 Mg/d) Gem. Tatenhausen Tatenhausener Str. Dahlbrede 1 Abfallumschlag- und Sortieran- Kathöfer GbR lage Druffeler Str. 105 Rietberg 33397 Rietberg-Druffel Kreis Gütersloh 34.829 Mg Industriestraße 49 Sortieranlage Bartsch Umschlag Gütersloh GmbH & Co. KG 1.500 Mg/d Elisabethstr. 46-48 Elisabethstr. 46-48 Sortierung 33332 Gütersloh 500 Mg/d Sortier- und Umschlaganlage Tönsmeier - Entsor- Rheda-Wiedenbrück gungs GmbH & Co.KG Gem. Lintel Kupferstraße 30 Flur 9, FLurstück 168 33378 Rheda- Kupferstr. 30 Wiedenbrück Kreis Gütersloh 30.000 Mg/a 24.100 Mg 160 Mg/d zusätzlich GEG 99 Mg/d Boden- und Bauschuttdeponie Landrat Kreis Gütersloh + Gem. Borgholzhausen des Kreises Gütersloh nördl. angrenzende 950.000 m³ Flur 31, Flurstück 1 + 46 (tlw.) 33324 Gütersloh Bereiche von Biele- unbegrenzt 36.800 Mg feld u. Melle Kapitel 5 37 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapa- Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet zität/ Restvolu- Ablagerungsmenge men 2002 Laufzeit Boden- und Bauschuttdeponie Landwehr Abbruch- Gem. Gütersloh-Niehorst unternehmen GmbH Kreise Gütersloh, Flur 1, Flurstücke 83, 118 Samtholzstraße 80 Herford, Osnabrück, 33442 Herzebrock- Stadt Bielefeld 79.000 m³ 0 m³ 27.000 m³ 5.000 m³ Clarholz Bodendeponie Friedrich Frye Kreise Gütersloh, Gem. Steinhagen GmbH & Co. KG Herford, Osnabrück, Flurstück 1737, 1738, 1739, Oldendorfer Str. 41-45 Stadt Bielefeld 1740, 1748, 1749, 1761, 1762 49324 Melle 5.2.3 Datenstammblatt Gütersloh (Anlage) Kapitel 5 38 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 5.3 Kreis Herford 5.3.1 Strukturdaten Bevölkerung (30.11.2002 ) 255.745 E Prognose* 258.537 E (2008) * BR Detmold (Regionalplanung) Fläche 450 km² Besiedlungsdichte 568 E/km² 5.3.2 Vorhandene Entsorgungsstrukturen im Kreis Herford Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazi- Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet tät/ Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Deponie Reesberg Landrat Kirchlengern-Oberbehme des Kreises Herford Kreis Herford 250.000 m3 32051 Herford Stadt Bielefeld 15.07.09 36.250 Mg/a 2002 24.277 m³ Grünabfallkompostierungsanlage; Kompotec GmbH Bioabfall-Umladestation Klosterstraße 13 Kreis Herford Enger 33428 Marienfeld Teilgebiet Stadt Dornbreede 41.036 Mg Bielefeld Abfallsortier- und Umschlaganla- AVR Abfallverwertung Kreise Herford, Min- ge für Baustellenabfälle Recycling GmbH den-Lübbecke, Os- Bünde Lange Straße 72 nabrück, Gütersloh, Lange Straße 72 32257 Bünde Stadt Bielefeld Abfallsortieranlage und Bau- H. + P. Hirschhorn schuttbrechanlage oHG Kreis Herford Herford Nordstraße 3 Nordstraße 3 32051 Herford Abfallumschlag- und Sortieranla- Preiß Entsorgung & ge, Zwischenlager Recycling GmbH NRW/ Bünde Enger Straße 259 Niedersachsen Enger Straße 259 32257 Bünde Kapitel 5 2,8 Mg/h 10 Mg/d 58.117 Mg/a 2489 Mg 1.280 Mg 58.240 Mg 40 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazi- Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet tät/ Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Sortieranlage und Lagerung von Hillkom Entsorgungs- Kreise Minden- Anlage Nr. 8.4 der überwachungsbedürftigen Abfäl- GmbH Lübbecke, Herford 4. BImSchV len und nicht überwachungsbe- Hasenkamp 39 und angrenzendes <10t Mg/d, Niedersachsen Lagern büA dürftigen Abfällen zur Verwertung 32457 Porta WestfaliLöhne-Bischofshagen ca 2002 3.300 Mg < 10t/d Am Truppenübungsplatz Behandeln büA < 10t/d, Umschlag- und Sortieranlage Tönsmeier Entsorgung Herford GmbH & Co. KG Auf der Helle 35 Auf der Helle 35 Kreis Herford 120 Mg/d 30.000 Mg 32052 Herford Abfallumschlag- und Sortier- Göhner GmbH anlage Enger Meller Straße 102 Meller Straße 102 32130 Enger Abfallumschlag- und Sortier- Jurok Niederlassung anlage Herford der Tönsmeier GmbH Normannstraße 10 NRW/Niedersachsen & Co. KG Kreis Herford Keine Angabe 240 Mg/d 90.000 Mg 60.000 Mg Normannstraße 10 32051 Herford Abfallumlade- und Sortieranlage, E. Kuhlmann Zwischenlager Spradower Weg 81-83 Kreise Herford, Gem. Kirchlengern 32278 Kirchlengern Minden-Lübbecke 30 Mg/d 28.500 Mg 37.300 Mg/a 21.370 Mg Flur 21, Flurstück 53 (Spradower Weg 81-83) Abfallumlade- und Sortieranlage, Berg Abfallbeseiti- Brecheranlage gungs GmbH & Co. Kreis Herford Gem. Hiddenhausen KG z.T. Stadtgebiet Flur 10, Flurstück 287 Dieselstraße 24 Bielefeld (Dieselstraße 24) 32120 Hiddenhausen Abfallumschlag- und Sortieranla- Schürmann ge Abfallbeseitigungs- Kreise Herford, Lip- Gem. Valdorf GmbH pe, Minden-Lübbecke 10.000 Mg/a 4.000 Mg Flur 4, Flurstück 442 Bretthorststraße 165 Vlotho 32695 Vlotho Regierungsbezirk 12.000 Mg/a 9.150 Mg Bretthorststraße 165 Abfallumlade- und Sortieranlage SITA Wiebe GmbH Gem. Ostkilver Herforder Straße 311 Flur 5, Flurstück 236 33609 Bielefeld Detmold Rödinghausen Schäferweg 46 Kapitel 5 41 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazi- Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet tät/ Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Abfallumlade- und Sortieranlage Paul Schulten & Sohn Gem. Gohfeld Hochstraße 107 Flur 45, Flurstücke 151, 152 32584 Löhne 2002 feste Abfälle < 3000 Mg/a Keine Begrenzung Löhne-Gohfeld 4000 Mg Abfälle aus Abwasserreini- Brückenstraße 99 gung <1000 Mg/a Bodendeponie und Straßenauf- Deponie Oldinghau- bruch sen Kreis Herford 410.000 m3 Gem. Oldinghausen Biermanski GmbH & Stadt Bielefeld 2023 Flur 4, Flurstücke 2, 81 Co. KG Kreis Herford 6.000 m3 25.250 Mg Apfelstraße 32130 Enger Bodendeponie Westerhold GmbH Bünde Mühlenstr. 43 Gem. Muckum 32257 Bünde 2.000 Mg 2004 Flur 2, Flurstück 215 Boden- und Bauschuttdeponie Stork-Tongruben- Gem. Diebrock u. Transportunter- Flur 2, Flurstück 223 nehmen GmbH Flur 4, Flurstücke 10, 53, 18 tlw. Kreis Herford 125.000 m3 31.330 Mg 2008 Uhlandstr. 9 32120 Hiddenhausen Bodendeponie Stork-Tongruben- Gem. Lenzinghausen u. Transportunter- Flur 3, Flurstücke 13, 14 jeweils nehmen GmbH tlw. Uhlandstr. 9 Boden- und Bauschuttdeponie Fa. Diembeck Oldinghausen Affhüper Str. 47 Flur 6, Flurstücke 130, 178 32139 Spenge Kreis Herford 25.000 m3 2.500 Mg 2008 32120 Hiddenhausen Verlängerungsantrag Kreis Herford 31.12.2006 Keine Angaben Entscheidung offen Bodendeponie Baustoffwerke Gem. Oldinghausen Minden-Ravensberg Kreis Herford Flur 4, Flurstück 72 GmbH tlw. Stadt Bielefeld 108.000 m3 Betrieb noch nicht aufgenommen Stadtheider Str. 16 33609 Bielefeld Bodendeponie Jürgen Petring Gem. Muckum Tief- und Straßenbau Flur 8, Flurstück 9 GmbH Kreis Herford 57.000 m3 Betrieb noch nicht Siemensstr. 12 aufgenommen Kreis 32120 Hiddenhausen Herford Bodendeponie Barzik Tiefbaugesell- Gem. Eickum schaft mbH Melanch- Kreis Herford 60.000 m3 Flur 6, Flurstück 10 + 11 thonstr. 75 Stadt Bielefeld 2008 Flur 7, Flurstück 7 tlw. 33615 Bielefeld Kapitel 5 13.200 Mg 42 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazi- Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet tät/ Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Bodendeponie Friedrich Frye GmbH Kreis Herford, Bünde & Co. KG angrenzendes Nie- Gem. Muckum Oldendorfer Str. 41-45 dersachsen 122.000 m3 2002 Betrieb noch nicht aufgenommen 49324 Melle 5.3.3 Datenstammblatt Herford (Anlage) Kapitel 5 43 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 5.4 Kreis Höxter 5.4.1 Strukturdaten Bevölkerung (30.11.2002) 155.436 E Prognose* 157.177 E (2008) * BR Detmold (Regionalplanung) Fläche 1.200 km² Besiedlungsdichte 130 E/km² 5.4.2 Vorhandene Entsorgungsstrukturen im Kreis Höxter Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazität/ Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit 2002 3 Deponie Wehrden Landrat Regierungsbezirk 70.000 m Beverungen -Wehrden des Kreises Höxter Detmold 31.05.2005 36.000 m³ 37669 Höxter Kompostwerk Kompotec Kompostie- Gem. Oeynhausen rungsanlagen GmbH Regierungsbezirk Nieheim-Oeynhausen Max-Planck-Straße 15 Detmold 75.000 Mg 20.000 Mg Kreis Höxter 28.000 Mg/a 11.800 Mg Kreis Höxter 22.000 Mg/a 11.800 Mg Kreis Höxter 35.000 Mg/a 5.800 Mg 33428 Marienfeld Müllumlade- und Sor- FBS Mülltransport tieranlage GmbH & Co. KG Warburg-Rimbeck Auf der Hellbecke 2 Flur 6, Flurstück 34414 Warburg- 342/359 Scherfede (Bernhardusstraße) Müllumlade- und Sor- Freitag Recycling tieranlage GmbH Nieheim, Flur 12, Flur- Bredenborner Str. 35 stück 143 33039 Nieheim Abfallumlade- und Hellwig + Wehrmann Sortieranlage GbR Beverungen Friedensstr. 8 Flur 1, Flurstück 421 37688 Beverungen Zum Osterfeld 20 Kapitel 5 45 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazität/ Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Abfallsortieranlage Containerdienst Brakel Erkerling Unteres Königsfeld 11 Tegelweg 22 2002 Behandlung n.b.ü. Kreis Höxter Abfälle 1.500 Mg < 10 Mg/d 33034 Brakel Umschlag Abfallsortieranlage E. Beverungen Behandlung n.b.ü. Höxter Inh. W. Altmiks Gutenbergstr. Brinkweg 30 < 100 Mg/d Kreis Höxter Abfälle 2.150 Mg < 10 Mg/d 37671 Höxter Umschlag < 100 Mg/d Abfallumschlaganlage, Alfred Beverungen Sortieranlage Gutenbergstr. 20 Höxter 37671 Höxter Behandlung n.b.ü. Kreis Höxter Abfälle 5.500 Mg < 10 Mg/d Gutenbergstr. 20 Umschlag < 100 Mg/d Abfallsortieranlage Beforth Entsorgungs Steinheim GmbH Hagedorner Str. 57 Hagedorner Str. 57 Umschlag n.b.ü. Abfälle Kreis Höxter < 100 Mg/d 3.600 Mg Lagerung 32839 Steinheim < 10 Mg/d Sortierung n.b.ü. Abfälle < 10 Mg/d Boden- und Bauschutt- Südzucker AG deponie - Werk Warburg - betriebseigene 43.000 m3 Warburg Bahnhofstr. Deponie 31.05.2009 Flur 4, Flurtücke 94, 34414 Warburg Kreis Höxter 490.000 m3 4.500 m3 102, 103, 107, 124, 356, 378 Boden- und Bauschutt- Nolte GmbH deponie Florianweg 10 Gem. Scherfede 34414 Warburg 18.500 m3 2028 Flur 13, Flurstück 135 Boden- und Bauschutt- J. Krekeler deponie Auf der Frankenburg 22 betriebseigene 15.000 m3 Gem. Steinheim 32839 Steinheim 2013 Deponie 500 m3 Flur 21, Flurstück 466 Bodendeponie Nolte GmbH & Co. KG Gem. Amelunxen Industriestr. 14 Flur 7, Flurstücke 24, 37688 Beverungen Kreis Höxter 181.000 m3 30.000 m3 2013 25, 29 Kapitel 5 46 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazität/ Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Bodendeponie Herr Ludger Peine Gem. Dringenberg Falhauser Feld 1 Flur 19, Flurstück 247 33014 Bad Driburg Kreis Höxter 113.000 m3 2002 7.650 m3 2015 tlw. Bodendeponie BFW Bodendeponie Gem. Germete GmbH Kreis Höxter Flur 4, Flurstücke 5, 6, Hainanger 31 7, 111, 112, 113, 114 34414 Warburg Bodendeponie Erdbau Hake GmbH Gem. Bruchhausen Auf dem Schild 9 betriebseigene Deponie Flur 8, Flurstück 524 37688 Beverungen Bodendeponie Gebr. Altmiks Gem. Bremerberg Zur Ölmühle 1 Flur 3, Flurstücke 56, 37671 Höxter 399.500 m3 14.900 m3 2020 Kreis Höxter 708.000 m3 2.250 m3 2028 833.000 m3 22.900 m3 2028 58, 59, 60, 61, 67, 76, 55, 57, 63, 65 Bodendeponie Heinz Sander Gem. Peckelsheim Sportplatzweg Flur 12, Flurstück 16 34434 Borgentreich Bodendeponie Poller Steinbrüche Gem. Niesen "Steinbruch Beller" Flur 3, Flurstück 61 Riesenbergstr. Kreis Höxter 60.940 m3 29.300 m3 2006 Kreis Höxter 920.000 m3 3.200 m3 2028 37647 Vahlbruch Boden- und Bauschutt- Landrat deponie des Kreises Höxter Gem. Borgentreich 37669 Höxter Kreis Höxter 25.000 m3 1.300 m3 2009 Flur 8, Flurstücke 18, 19 Bodendeponie Nolte GmbH Gem. Daseburg Florianweg 10 Flur 10, Flurstücke 35, 34414 Warburg Kreis Höxter 14.000 m3 4.000 m3 2005 36 Bodendeponie Franz Bielefeld Gem. Erkeln Sonnenbrede 12 Flur 8, Flurstücke 16 33034 Brakel Kreis Höxter 330.100 m3 4.600 m3 2018 tlw. Boden- und Bauschutt- Containerdienst ablagerung als Verfül- Erkerling lung einer Gewerbeflä- Tegelweg 22 che 33034 Brakel Kreis Höxter 6.500 m³ 1.990 m³ 2007 Brakel Märsch Flur 20 Kapitel 5 47 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazität/ Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Entschlammungsteich Südzucker AG Gem. Warburg - Werk Warburg - betriebseigene Flur 4 Bahnhofstraße 80 Deponie (Zachariasgrund) 34414 Warburg 45.00m³ 2002 4.500 m³ 31.05.2005 5.4.3 Datenstammblatt Höxter (Anlage) Kapitel 5 48 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 5.5 Kreis Lippe 5.5.1 Strukturdaten Bevölkerung (30.11.2002) 365.132 E Prognose* 369.582 E (2008) * BR Detmold (Regionalplanung) Fläche 1.246 km² Besiedlungsdichte 293 E/km² 5.5.2 Vorhandene Entsorgungsstrukturen im Kreis Lippe Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazität/ Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Deponie Hellsiek Abfallbeseitigungs- Detmold -Mosebeck GmbH Regierungsbezirk Zur Maibolte 200 Detmold 120.000 m³ 2002 121.306 Mg 2004 32657 Lemgo Kompostwerk Albert Freise Gem. Augustdorf Mergelweg 6 Flur 12, Flurstück 528 32832 Augustdorf Gemeinde Augustdorf < 0,75 Mg/h 3.770 Mg Kreise Lippe, Herford, 13.000 Mg/a 6.461 Mg tlw. (Nord-West-Ring 2) Klärschlamm- IAA Ingenieurgesell- Kompostierungs- schaft für Abfall und anlage Abwasser mbH & Co. Gem. Gastrup-Hölsen KG Flur 7, Flurstücke 10, Alte Siedlung 15 18, 19 32689 Kalletal Warendorf Bad Salzuflen-Retzen Im Bodenkamp Kompostierungs- Hölsen Kompost GmbH anlage Sylbacher Str. 379 Bad Salzuflen 32108 Bad Salzuflen Kreis Lippe 4900 Mg/a Kreis Lippe 38.000 Mg/a 5271 Mg Gastrup-Hölsen Kompostwerk Abfallbeseitigungs- Kreis Lippe GmbH Lippe 46.557 Mg Zur Maibolte 200 32657 Lemgo Kapitel 5 50 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazität/ Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Sortieranlage DST Werkstoffsortie- Gem. Detmold rung Flur 29, Flurstück 193 und Recycling (Westerfeldstr. 20) Postfach 14 53 Abfallumlade- und Sor- Groka GmbH tieranlage Industriestr. 9 Dörentrup 32694 Dörentrup 2002 Kreis Lippe 320 Mg/d 80.000 Mg Kreis Lippe 41.000 Mg/a 19.613 Mg Kreis Lippe 4,5 Mg/h 8.818 Mg Kreis Lippe 10 Mg/d 2650 Mg 10 Mg/h 20.299 Mg Kreis Lippe 3650 Mg/a 3.770 Mg Kreis Lippe 220.000 m³ 7.947 m³ 32440 Porta Westfalica Industriestr. 9 Abfallumlade- und Sor- Robert Beiner KG tieranlage Am Fischerskamp 18 Bad Salzuflen 32105 Bad Salzuflen Am Fischerskamp 18 Abfallumladung und AGL Abfallbeseiti- Sortierung gungs-GmbH Gem. Heiden Im Seelenkamp 26 Flur 1, Flurstück 125 32791 Lage Im Seelenkamp 26 Abfallumladung und Riemeier Sortierung Containerdienst GmbH Regierungsbezirk Bad Salzuflen Siemensstr. 43-45 Detmold Siemensstr. 43-45 32105 Bad Salzuflen Abfallumladung und Albert Freise Sortierung Mergelweg 6 Augustdorf 32823 Augustdorf Nord-West-Ring 33 Boden- und Bauschutt- Abfallbeseitigungs- deponie GmbH Lippe Gem. Augustdorf Zur Maibolte 200 Flur 18 32657 Lemgo 2018 Gem. Pivitsheide VL Flur 5 Boden- und Bauschutt- A.S.D. Augustdorfer deponie Sandgruben und De- Gem. Augustdorf ponie Flur 20, Flurstück 63 Kreis Lippe 474.200 m³ 35.800 m³ Stadt Blomberg 45.000 m³ 52 m³ GmbH Postfach 80 80 32758 Detmold Boden- und Bauschutt- Stadtdirektor Blomberg deponie Postfach 14 52 Gem. Blomberg 32820 Blomberg (Hohendämsen) Flur 10, 11 Kapitel 5 51 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazität/ Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Bodendeponie Ellberbrock Gem. Wüsten Händelstr. 31 Flur 6, Flurstücke 1190, 32105 Bad Salzuflen betriebseigene Deponie 1.800 m³ 2002 180 m³ 2008 154 Bodendeponie Karl von Lengerke Gem. Wüsten Gut Steinbeck Flur 6, Flurstücke 136, 32108 Bad Salzuflen 78.000 m³ 0 betriebseigene Deponie 127.954 m³ 5.707 m³ Kreis Lippe 3.509.804 m³ 84.293 m³ Kreis Lippe 275.000 m³ betriebseigene Deponie 400.000 m³ 137, 657 Boden- und Bauschutt- Müller Bau deponie Postfach 28 Gem. Heesten 32672 Lügde- Flur 2, Flurstück 24 Rischenau (Bruch I) Boden- und Bauschutt- Abfallbeseitigungs- deponie GmbH Lippe Gem. Bentrup Zur Maibolte 200 Flur 4 32657 Lemgo Bodendeponie Martin Ahle Gem. Gastrup-Hölsen Quellenstr. 27 Flur 1, Flurstücke 27, 32791 Lage-Hörste 0 29, 30 alle tlw., 31 Bodendeponie Quakernack Gem. Gastrup-Hölsen Straßen- und Tiefbau Flur 4, Flurstücke 5, 6, Am Fischerskamp 4-8 65, 68 32105 Bad Salzuflen 50.000 m³ Gem. Retzen, Flur 4, Flurstück 43 5.5.3 Datenstammblatt Lippe (Anlage) Kapitel 5 52 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 5.6 Kreis Minden-Lübbecke 5.6.1 Strukturdaten Bevölkerung (30.11.2002) 323.671 E Prognose* 325.793 E (2008) * BR Detmold (Regionalplanung) Fläche 1.152 km² Besiedlungsdichte 281 E/km² 5.6.2 Vorhandene Entsorgungsstrukturen im Kreis Minden - Lübbecke Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazi- Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet tät/ Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Deponie Pohlsche Heide AML Abfallentsorgungs- Kreis Minden- Gem. Hille betrieb des Kreises Lübbecke, Regie- Flur 33, 32, 18 Minden-Lübbecke rungsbezirk Detmold, Pohlsche Heide 1 benachbarte Landkrei- 32479 Hille se in Niedersachsen 3,19 Mio m³ 2002 122.667 Mg > 2030 Feuerungsanlage/Heizwerk ENERGOS Minden Deutschland GmbH Karlstraße Mindener Straße 44 (Industriehafen) 32547 Bad Oeynhausen Bio-Kompostwerk Gesellschaft zur Verwertung organischer Abfälle mbH - GVoA Pohlsche Heide 1 Gem. Hille Flur 33, Flurstücke 19, 20 keine Begrenzung 40.000 Mg/a 36.000 Mg Kreis Minden- 50.000 Mg/a 51.526 Mg Lübbecke 32479 Hille Umschlag- und Sortieran- Fa. Reinhard Schwier lage Wittemoor 176 Kreis Minden- Petershagen 32425 Minden Lübbecke, Nachbar- Gem. Friedewalde 50 Mg/d 4.425 Mg kreise Große Kamp 3 Sortierung, Umschlag Adolf Meier Zwischenlager Rhaden (AMR) Lagerkapazität Rhaden Weller Str. 15 keine Begrenzung noch keine Daten Weller Str. 15 32369 Rhaden des Durchsatzes vorhanden keine Begrenzung Kapitel 5 70 Mg Neuanlage errichtet in 2003 54 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazi- Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet tät/ Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Umschlag- und Sortieran- Uwe Aussieker lage Benzstr. 3 Kreis Minden- Gem. Lübbecke 32312 Lübbecke Lübbecke keine Begrenzung 2002 5.699 Mg des Durchsatzes Flur 3, Flurstück 925 Benzstr. 3 Müllumschlagstation und W. + H. Kottmeyer Sortieranlage GmbH Bad Oeynhausen Brückenstr. 9 Gem. Werste 32549 Bad Oeynhausen keine Begrenzung 9 Mg/h 6.772 Mg 9,8 Mg/ h 30.600 Mg < 150 Mg/d 3.455 Mg Flur 15, Flurstück 82 (Brückenstr. 9) Müllumladestation und Budde GmbH & Co. KG Sortieranlage Werster Str. 59 Kreise Minden- Gem. Hille 32584 Löhne Lübbecke, Herford u. Gem. Eickhorst Stadt Bielefeld (Am Schobbruch 6) Müllumlade- und Sortieran- H. Drinkuth lage Hans-Böckler-Str. 16 NRW/ Gem. Minden 32425 Minden Niedersachsen Flur 39, Flurstücke 94, 96100, 103 (tlw.), 104 (tlw.) (Hans-Böckler-Str. 16) Abfall- und Wertstoffsor- Wüppenhorst tieranlage Entsorgung & Recycling Gem. Oppenwehe GmbH Flur 9, Flurstück 17 Grenzweg 9 (Grenzweg 9) 32351 Stemwede 1 Abfallsortieranlage Tönsmeier Entsorgung Gem. Espelkamp GmbH & Co. KG Kreis Minden- Flur 8, Flurstück 330/331 An der Pforte 2 Lübbecke (Fritz-Souchaustr. 4) 32457 Porta Westfalica Altkreis Lübbecke 5.000 Mg/a 3.972 Mg 80 Mg/d 20.000 Mg 2.000 Mg/a 1.000 Mg 300 Mg/d 75.000 Mg Müllumlade- und Sortieran- Kurt Husemeyer lage Borsigstr. 10 Kreise Minden- Gem. Lübbecke 32312 Lübbecke Lübbecke, Gütersloh, Flur 5, Flurstück 1530 Herford, Lippe, Stadt (Borsigstr. 10) Bielefeld Müllumlade- und Sortieran- Tönsmeier lage GmbH & Co. KG Kreis Minden- Gem. Neesen Postfach 13 68 Lübbecke Lerbeck 32457 Porta Westfalica (An der Pforte 2 Kapitel 5 55 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazi- Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet tät/ Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Bodendeponie Kiesgruben und Boden- Porta Westfalica deponie Eisbergen Kreis Minden- Gem. Holzhausen GmbH Lübbecke Flur 3, Flurstücke 25, 45, Auf den Enden 22 46, 71, 72, 103 32547 Bad Oeynhausen Boden- und Bauschuttde- AML Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke Pohlsche Heide 1 32479 Hille ponie Gem. Varl Flur 16, Flurstück 37 Bodendeponie Wilhelm Becker Gem. Frotheim Hoch- und Tiefbau Flur 10, Flurstück 55 Stahlbeton 800.000 m³ 2002 5.600 m³ Restlaufzeit nicht begrenzt Kreis MindenLübbecke 195.000 m³ 0 m³ Restlaufzeit nicht begrenzt Minden-Lübbecke 16.600 m ³ 660 m ³ Restlaufzeit nicht Sollingweg 40 begrenzt 32427 Minden Bodendeponie Bodendeponie Holsen Gem. Holsen GmbH, Flur 4, Flurstücke 61, 123, Beendorfer Str. 39, 125, 218/50, 221/63, 291 32609 Hüllhorst Minden-Lübbecke 200.000 m ³ 16.000 m³ Restlaufzeit nicht begrenzt tlw. Bodendeponie Ing. Fritz Störmer "Störmer" GmbH & Co. KG Minden-Lübbecke und Hille Postfach 15 54 Herford 32558 Löhne Bodendeponie Wilhelm Edler, Gem. Möllbergen, Sand- und Kiesgruben 4.000 m³ Restlaufzeit nicht begrenzt Minden-Lübbecke und Flur 7, Flurstücke 152, 160, GmbH & Co. KG, südliches Niedersach- 167 sen Pflugweg 70, 93.000 m³ 550.000 m³ 51.000 m³ Restlaufzeit nicht begrenzt 32457 Porta Westfalica 5.6.3 Datenstammblatt Minden- Lübbecke (Anlage) Kapitel 5 56 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 5.7 Kreis Paderborn 5.7.1 Strukturdaten Bevölkerung (30.11.2002) 294.811 E Prognose* 305.509 E (2008) * BR Detmold (Regionalplanung) Fläche 1.245 km² Besiedlungsdichte 237 E/km² 5.7.2 Vorhandene Entsorgungsstrukturen im Kreis Paderborn Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazität/ Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Deponie Alte Schanze Landrat Paderborn-Elsen des Kreises Paderborn Regierungsbezirk (AV.E Eigenbetrieb) Detmold 2,85 Mio m³ 2002 133.000 m³ > 2030 33102 Paderborn Grüngutkompostierung Landrat Paderborn-Elsen des Kreises Paderborn Gelände der Zentral- (AV.E Eigenbetrieb) deponie "Alte Schanze" 33102 Paderborn Baumischabfallsortier- H. Schlotmann GmbH anlagen Staumühler Str. 200 Gemeinde Hövelhof 33161 Hövelhof Kreis Paderborn keine Begrenzung 7.470 Mg Kreis Paderborn Keine Angaben Kreis Paderborn 42.000 Mg/a 24.776 Mg Kreis Paderborn Keine Angaben 82.816 Mg 36..397 Mg Flur 23, Flurstück 115 (Staumühler Str. 180) Abfall- und Wertstoff- CLEANAWAY sortieranlage (Niederlassung Borchen) Borchen Niederbergheimer Str.173 Buchenhof 6 59494 Soest Sortieranlage, Zwi- Peitzmann GmbH schenlager Am Atlaswerk 22 Paderborn 33106 Paderborn Am Atlaswerk 22 Umschlag- und Sortier- Paul GmbH anlage Westring 8 Büren 33142 Büren Behandlung n.b.ü. Kreis Paderborn Abfälle 4.751 Mg < 10 Mg/d Westring 8 Umschlag < 100 Mg/d Kapitel 5 58 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazität/ Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Sortieranlage Adolf Mückenhaupt Delbrück-Westenholz Grubebachstr. 43 Am Grubebach 43 33129 Delbrück Umlade- und Sortieran- Fa. Uta Strauch-Nolte lage Waldweg 13 Paderborn-Marienloh 33104 Paderborn- An der Talle 102 c Kreis Paderborn Keine Angaben Kreis Paderborn 90.000 Mg/a 2002 63.450 Mg 0 90 Mg/d Marienloh Umschlag- und Sortier- Pöhler Entsorgung GmbH anlage Halberstädter Str. 14 a Paderborn Paderborn Kreis Paderborn Keine Angaben keine Beschränkung 50.000 m³ Keine Angaben Flur 50, Flurstück 807, 331, 336 Bodendeponie "Bee II" Kiesbaggerei Gem. Marienloh August Bee Flur 5, Flurstück 46 Am Beispring 15 4.500 m³ 2010 33175 Bad Lippspringe Bodendeponie Stadtdirektor Bad Wün- Stadtdirektor Bad Gem. Wünnenberg nenberg Wünnenberg (Im Steinhaarsgrund) 33181 Wünnenberg- 33181 Wünnenberg- Flur 3, Flurstücke 207, Fürstenberg 65.000 m³ 5.000 m³ 2010 Fürstenberg 66 tlw., 67 tlw. Bodendeponie Stadtdirektor Bad Wün- Stadtdirektor Bad Gem. Wünnenberg nenberg Wünnenberg Gollentaler Grund 33181 Wünnenberg- 33181 Wünnenberg- Fürstenberg 20.000 m³ 0 m³ 2008 Fürstenberg Bodendeponie Mitteldeutsche Gem. Bleiwäsche Hartstein Industrie Kreis Paderborn, Flur 2 Postfach 11 27 Hochsauerlandkreis 1.000.000 m³ derzeit nur Eigenentsorgung aus dem 59942 Winterberg- Steinbruchbetrieb Hildfeld Bodendeponie Landrat Stadt Delbrück des Kreises Paderborn Gem. Hagen AV.E Eigenbetrieb Flur 3, Flurstücke 39 33102 Paderborn Kreis Paderborn 70.250 m³ 2.000 m³ 2015 tlw., 40, 62 Bodendeponie Stephan Bau GmbH 33142 Büren Sternlied 19 Gem. Hegensdorf 33412 Büren-Weine Keine Beschränkung 65.000 m³ 27.000 m³ 2007 Flur 1, Flurstück 3 Kapitel 5 59 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Anlage Betreiber/ Entsorgungsraum/ Verfügbare Kapazität/ Durchsatzmenge/ Name/ Standort Zulassungsinhaber Einzugsgebiet Restvolumen Ablagerungsmenge Laufzeit Mineralstoffdeponie Stadt Paderborn / Eigen- Atlas betrieb Stadt Paderborn und Paderborn, Gem. Pa- 33095 Paderborn Gemeinde Borchen 800.000 m³ 2002 130.000 m³ 2010 derborn, Flur 48, Flurst. 117 tlw., 137 tlw., 771 tlw. 825, 826 5.7.3 Datenstammblatt Paderborn (Anlage) Kapitel 5 60 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 6. Entwicklung des Abfallaufkommens von 1995 bis 2002 6.1 Prognoserelevante Abfälle Für die zu erstellende Prognose der behandlungsbedürftigen Restabfälle wird zunächst das gesamte Abfall- und Wertstoffaufkommen der Jahre 1995 bis 2002 dargestellt. Das Wertstoffaufkommen setzt sich zusammen aus den Abfallgruppen „getrennt erfasste Wertstoffe“ und „andere Wertstoffe“ (vgl. Tab. 2.1, Kap. 2, S. 10). Die Abfallgruppe „andere Wertstoffe“ wird in den Datenstammblättern in Kapitel 5 mit erfasst, ihre Jahresmenge im Regierungsbezirk ist aber gering und nicht prognoserelevant. Im Übrigen bieten die vorhandenen privaten Entsorgungsstrukturen ausreichende Entsorgungssicherheit. 6.2 Siedlungsabfallaufkommen 1995 – 2002 im Regierungsbezirk Detmold Bei der Entwicklung des Siedlungsabfallaufkommens ist, wie sich aus Abb. 6.1 ablesen lässt, absolut gesehen über den betrachteten Zeitraum keine wesentliche Veränderung eingetreten. Abb. 6.1: Entwicklung des Siedlungsabfallaufkommens (absolut) Hausmüll Bioabfall Sperrmüll Infrastrukturabfälle Gewerbeabfälle Wertstoffe 1200000 1000000 229107 246386 265830 280871 282498 282101 280870 296652 279303 275963 287640 256987 282442 800000 356069 Mg/a 317199 288188 600000 84273 66648 92907 86309 83655 87188 46411 66619 37338 85231 43435 45853 44940 41193 37198 34477 127556 162923 174181 181575 188973 189632 193937 276710 258661 257453 258936 255629 258223 1997 1998 1999 2000 2001 2002 400000 80104 200000 353101 312900 0 1995 1996 Kapitel 6 62 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Das Gesamtaufkommen betrug 1995 1.146.089 Mg, im Jahr 2002 1.134.624 Mg, der Rückgang beträgt somit 11.465 Mg, das sind rd. 1 %. Erst im Jahr 2002 ergab sich ein weiterer Rückgang, der im Wesentlichen aus dem Rückgang bei den Gewerbeabfällen resultierte. Im Weiteren wird hierauf näher eingegangen. Auch die Darstellung der Entwicklung der Siedlungsabfälle pro Kopf der Bevölkerung in kg/E *a (spezifisch) ergibt keinen anderen Verlauf (vgl. Abb. 6.2). Der in den Jahren 1996 und 1997 eingetretene Rückgang bei den Gewerbeabfällen, der damals dem gerade in Kraft getretenen KrW-/AbfG zugeschrieben wurde, hob sich bereits 1998 wieder auf und erreichte in etwa den Stand von 1996. Abb. 6.2: Entwicklung des Siedlungsabfallaufkommens (spezifisch) Hausmüll Bioabfall Sperrmüll Infrastrukturabfälle Gewerbeabfälle Wertstoffe 700 600 500 115 122 kg/E * a 400 178 157 138 138 137 136 137 142 146 137 135 140 124 131 300 200 42 22 40 33 23 33 18 42 23 45 22 42 20 41 18 42 17 63 80 85 89 92 92 94 100 177 155 136 127 126 126 124 125 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 0 Die Entwicklung der Einzelfraktionen bei den Gewerbeabfällen ergibt sich aus Abb. 6.3 . Die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle erreichten 1997 zunächst ihren Tiefstand, um sich dann in den Jahren von 1998 bis 2001 i. M. auf etwa 225.000 Mg einzupendeln. Erst im Jahr 2002 erfolgte ein deutlicher Rückgang auf rd. 191.000 Mg im Regierungsbezirk. Kapitel 6 63 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Diese Entwicklung ist aber sehr uneinheitlich in den einzelnen Gebietskörperschaften (vgl. Abb. 6.4). Insgesamt vollzog sich ab 1999 auch ein deutlicher Rückgang bei den Baustellenabfällen. Dies ist offensichtlich auf eine gesteigerte Wiederverwertungsquote einerseits und auf konjunkturelle Einflüsse andererseits zurückzuführen. Bei den sonstigen nicht ausgeschlossenen Abfällen ergeben sich Schwankungsbreiten, die wahrscheinlich ebenfalls konjunkturellen Ursprungs sind. Abb. 6.3: Entwicklung des Gewerbeabfallaufkommens (absolut) Sonstige nicht ausgeschlossene Abfälle Baustellenabfälle Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle 400000 350000 300000 91999 250000 24608 83061 21618 Mg 200000 66814 41425 26891 24296 34840 15283 38545 18591 47317 8653 54941 10600 150000 100000 239462 212520 197078 1996 1997 228336 229180 218827 231670 1998 1999 2000 2001 191446 50000 0 1995 2002 Der Rückgang bei den hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen vollzog sich somit wesentlich anders als im Rahmen der Prognose des AWP 1998 angenommen. Damals wurde der Ansatz aus der restriktiven Bedarfsprüfung des MURL entnommen. Aber auch die Einschätzung vieler Körperschaften war seinerzeit sehr viel restriktiver als sie sich tatsächlich in der Realität ergab. Kapitel 6 64 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Die tatsächliche Entwicklung der behandlungsbedürftigen Abfälle im Vergleich zur Prognose aus 1997 ergibt sich aus Abb. 6.13 (S. 73)und wird im Zusammenhang mit der Prognose dieser Fortschreibung zu diskutieren sein. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass sich die Entwicklung der Gewerbeabfälle in den einzelnen Körperschaften des Bezirks unterschiedlich vollzog, wie sich am Beispiel der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle aus Abb. 6.4 ableiten lässt. Abb. 6.4: Entwicklung der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle in den Körperschaften 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 80000 70000 60000 50000 Mg 40000 30000 20000 10000 0 Stadt B ielefeld Kreis Güterslo h Kreis Herfo rd Kreis Hö xter Kreis Lippe Kreis M indenLübbecke Kreis P aderbo rn Die Entwicklung der Haushaltsabfälle hat sich dagegen nur unwesentlich verändert . Wie aus der Abb. 6.5 ersichtlich, hat sich bei den Einzelfraktionen Hausmüll, Bioabfall, getrennt erfasste Wertstoffe allerdings eine positive Veränderung von der Beseitigung weg zur Verwertung hin vollzogen. Die hierbei erreichten Werte, ausgedrückt in kg/E*a, schneiden auch im Landesvergleich sehr gut ab, wie sich aus den Landesabfallbilanzen NRW, herausgegeben vom MUNLV, ableiten lässt. Kapitel 6 65 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Abb. 6.5: Entwicklung der in Haushaltungen anfallenden Abfälle 300 250 Bioabfall Wertstoffe Hausmüll Verwertung 200 kg/E*a 150 100 50 0 50 100 115 40 1995 177 131 138 138 137 136 137 63 80 85 89 92 92 94 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 155 136 127 126 126 124 125 122 150 Beseitigung 200 Aus der bisherigen Entwicklung kann allerdings auch gefolgert werden, dass sich bei den erreichten hohen Verwertungsquoten zukünftig keine nennenswerten Steigerungen erreichen lassen. Eine auf die einzelnen Körperschaften bezogene Betrachtung erfolgt im Rahmen der Prognose in Kapitel 7. Die Entwicklung der Infrastrukturabfälle hält sich im zurückliegenden Zeitraum auf relativ gleichbleibendem Niveau. Gleiches trifft auch für den Sperrmüll zu (vgl. Abb. 6.1und 6.2, S. 62/63). 6.3 Spezifisches Abfallaufkommen aus den Haushaltungen in den Körperschaften des Regierungsbezirks Bezogen auf den Regierungsbezirk hat sich das Müllaufkommen seit 1998 nur geringfügig verringert (vgl. Abb. 6.1). Auch der getrennt eingesammelte Bioabfall und die getrennt erfassten Wertstoffe bewegen sich auf relativ gleichem Niveau. Im Folgenden soll nunmehr die Entwicklung in den einzelnen Körperschaften dargestellt und miteinander verglichen werden. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass Kapitel 6 66 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ die Prognose der künftigen Abfallmengenentwicklung differenziert für jede Körperschaft durchgeführt wird (vgl. Kapitel 7). 6.3.1 Hausmüllaufkommen Die Stadt Bielefeld hat absolut und auch spezifisch beim Hausmüllaufkommen im Regierungsbezirk einen Spitzenplatz. Deutlich spiegelt sich in diesen Zahlen das andere Verbraucherverhalten gegenüber den ländlich strukturierten Bereichen in den übrigen Körperschaften wieder. An dieser Stelle sei auf die „Abfallbilanzen NRW für Siedlungsabfälle“ verwiesen, die beim Vergleich des Aufkommens der Einzelfraktionen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 4 Regionen zuordnen. Bielefeld zählt danach zu den städtischen Regionen und wird so gegenüber den großstädtischen und ländlich dichter besiedelten Regionen abgegrenzt . Zu den ländlichen Regionen zählen im Regierungsbezirk Detmold die Kreise Höxter und Paderborn. Das Pro Kopf-Aufkommen für den Hausmüll liegt beim Kreis Lippe mit 92 kg/E*a am niedrigsten, d. h. die zu beseitigende Menge der in den Haushaltungen anfallenden Restabfälle ist sehr gering. Abb. 6.6 Hausmüllaufkommen 2002 absolut (Mg) Bielefeld Gütersloh Herford Lippe Minden-Lübb. Paderborn 36879 Höxter 61471 38500 33721 39086 15234 33332 Kapitel 6 67 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Abb. 6.7 Hausmüllaufkommen 2002 spezifisch (kg/E*a) Bielefeld Gütersloh Herford Lippe Minden-Lübb. Paderborn 126 Höxter 190 119 92 112 98 130 6.3.2 Bioabfallaufkommen Die flächendeckende Einführung der getrennten Bioabfallsammlung war 1998 im Regierungsbezirk abgeschlossen. Nach einer Stagnation in den Jahren 2000/2001 ergab sich im Jahre 2002 nochmals eine Steigerung auf 94 kg/E*a (vgl. Abb. 6.5). Aus Abb. 6.9 wird aber deutlich, dass das Pro Kopf-Aufkommen im Bezirk noch sehr uneinheitlich ist. Abb. 6.8: Bioabfallaufkommen absolut (Mg) Bielefeld Gütersloh Herford Lippe Minden-Lübb. Paderborn 34814 Höxter 19951 29438 37840 19630 33895 Kapitel 6 18319 68 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Im Kreis Minden-Lübbecke ist das absolute Bioabfallaufkommen am höchsten, das im Kreis Höxter aufgrund der geringen Bevölkerung am niedrigsten. Entscheidend für eine vergleichende Betrachtung ist jedoch das spezifische Aufkommen. Abb. 6.9: Bioabfallaufkommen spezifisch (kg/E*a) Bielefeld Gütersloh Herford Lippe Minden-Lübb. Paderborn Höxter 62 118 84 117 77 93 118 In der Stadt Bielefeld wird mit 62 kg/E*a das geringste Ergebnis erzielt, während im Kreis Paderborn mit 118 kg/E*a annähernd doppelt so viel pro Kopf der Bevölkerung eingesammelt wird. Ebenso gute Werte erreichen die Kreise Minden- Lübbecke und Höxter. 6.3.3 Getrennt erfasste Wertstoffe Im Vergleich der absoluten Zahlen für die getrennt erfassten Wertstoffe Glas, Papier, Pappe, LVP liegt der Kreis Lippe im Regierungsbezirk an der Spitze. Auch beim Vergleich der spezifischen Werte bleibt es für den Kreis Lippe mit 162 kg/ E*a im Bezirk bei der Spitzenposition, gefolgt von den Kreisen Gütersloh und Herford. Schlusslicht bildet der Kreis Minden-Lübbecke mit 119 kg/E*a. Kapitel 6 69 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Abb. 6.10: Getrennt erfasste Wertstoffe 2002 absolut (Mg) Bielefeld Lippe Gütersloh Minden-Lübb. Herford Paderborn 37857 Höxter 42959 38643 48614 35009 59283 20077 Es stellt sich somit die Frage, ob im Kreis Minden-Lübbecke die Sammlungssysteme für die Wertstoffe verbessert werden können oder die Bevölkerung durch gezielte Aktionen auf die Getrennthaltung der Hausmüllfraktionen hingewiesen werden müsste (vgl. Kap. 4, Nr. 4.5) Abb. 6.11: Getrennt erfasste Wertstoffe 2002 spezifisch (kg/E*a) Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübb. Paderborn 133 129 119 139 162 137 129 Kapitel 6 70 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 6.3.4 Vergleich des Hausmüllpotentials Als Hausmüllpotential wird die Summe der in den Haushaltungen anfallenden Abfälle (ohne Sperrmüll) definiert. Der Vergleich dieser Abfälle zwischen 1898 und 2002 zeigt, dass das Pro Kopf– Aufkommen in der Stadt Bielefeld als städtische Region mit 384 kg/E*a am höchsten liegt. Seit 1998 hat sich bezüglich des Potentials praktisch keine Veränderung ergeben (vgl. Tab. 6.1). Tab. 6.1 Vergleich des Hausmüllpotentials 1998/2002 Hausmüll Bioabfall Einwohner 1998 getr. erfasste Wertstoffe Hausmüllpotential spezifisch ( kg/E*a ) 2002 2002 1998 Bezugsdatum: 30.06. Bielefeld 322546 323713 190 62 133 384 385 Gütersloh 338558 348920 112 84 139 336 315 Herford 252975 255514 130 77 137 344 351 Höxter 154925 155416 98 118 129 345 350 Lippe 363765 364931 92 93 162 348 338 Minden-Lübbecke 320288 323422 119 117 119 356 354 Paderborn 284579 293791 126 118 129 373 364 Den niedrigsten Gesamtwert weist der Kreis Gütersloh auf. Außerdem zeigt der Vergleich, dass sich das Hausmüllpotential in einigen Kreisen nach oben bewegt hat. Daraus ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass Abfallvermeidung durch die Bürgerinnen und Bürger durch ihr Konsumverhalten nicht ausreichend stattfindet, sehr wohl aber in hohem Maße Abfalltrennung in den Haushaltungen durchgeführt wird, so dass höhere Verwertungsquoten erreicht werden konnten (vgl. Abb. 6.5, S. 66). 6.4 Behandlungsbedürftiges Abfallaufkommen von 1995 bis 2002 im Regierungsbezirk Detmold Mit in Kraft treten der TA Siedlungsabfall (TASi) im Jahr 1993 wurde für Abfälle, die auf Deponien abgelagert werden sollen, Zuordnungskriterien festgelegt. Insbesondere für organikhaltige Abfälle ergab sich daraus eine grundsätzliche Behandlungsver- Kapitel 6 71 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ pflichtung. Die Umsetzung dieser Verpflichtung in den Deponiebescheiden erfolgte nicht in allen Fällen rechtswirksam, da teilweise gegen die Änderungsbescheide Widerspruch eingelegt wurde. Mit in Kraft treten der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) im Jahr 2001 gelten diese Zuordnungskriterien unmittelbar für alle Deponiebetreiber, soweit nicht i.S. von § 6 Abs.2 Nr.1 der AbfAblV Ausnahmen zugelassen wurden (vgl. Kapitel 4, Nr. 4.7) Aus dem Siedlungsabfallaufkommen sind die Teilfraktionen Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Infrastrukturabfälle und Sperrmüll wegen des hohen Organikanteils behandlungsbedürftig. Die Behandlung kann entweder in einer Müllverbrennungsanlage (MVA) oder einer mechanisch-biologischen Anlage (MBA)stattfinden. Die Entwicklung des behandlungsbedürftigen Abfalls im Regierungsbezirk ergibt sich aus der Abb. 6.12. Nicht enthalten sind in dieser Zusammenstellung die Sekundärabfälle aus Anlagen zur Behandlung und Sortierung von Abfällen (vgl. Kap. 7, Tab. 7. 9, S. 92) Aus Abb. 6.12 wird deutlich, dass die behandlungsbedürftigen Abfallmengen des Bezirks von 1998 bis 2001 relativ konstant geblieben sind. Der Rückgang von rd. 36.000 Mg im Jahr 2002 ist, wie an anderer Stelle erläutert, auf den Rückgang der Gewerbeabfälle zurückzuführen. Abb. 6.12: Entwicklung des behandlungsbedürftigen Abfalls 800000 Hausmüll Sperrmüll Infrastrukturabfälle 700000 600000 43435 46411 500000 Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Gewerbeabfälle, Baustellenabfälle 37338 239462 45853 44940 41193 37198 34477 212520 Mg 400000 197078 228336 229180 218827 231670 276710 258661 257453 258936 255629 258223 1997 1998 1999 2000 2001 2002 191446 300000 200000 353101 312900 100000 0 1995 1996 Kapitel 6 72 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Das Gesamtaufkommen aus den Einzelfraktionen innerhalb des dargestellten Zeitraumes ergibt sich aus Tab. 6.2. Tab. 6.2 Behandlungsbedürftiges Abfallaufkommen in den Jahren 1995 - 2002 1995 1996 1997 1998 678227 607782 548319 563361 1999 Mg 552738 2000 2001 2002 546252 555983 521110 Die Abb. 6.13 gibt dieses Ergebnis als Liniendiagramm wieder und vergleicht außerdem die tatsächliche Mengenentwicklung mit der prognostizierten Entwicklung aus dem AWP 1998. Aus der Darstellung in Abb. 6.13 lässt sich ableiten, dass die im AWP 1998 auf der Datenbasis von 1997 prognostizierte Mengenentwicklung nicht eingetreten ist. Dies beruht zum einen darauf, dass sich der für den Hausmüll angenommene Vermeidungsansatz nicht eingestellt hat (vgl. hierzu Abb. 6.5, S. 66), d. h. dass die im KrW-/AbfG postulierte Zielhierarchie „Vermeidung vor Verwertung“ nicht im erforderlichen Umfang umgesetzt wurde. Abb. 6.13: Vergleich der tatsächlichen Mengenentwicklung mit der Prognose aus 1998 800.000 tatsächliche Entwicklung Entwickl.Restabfall linear AWP 1998 700.000 Entwickl.Restabfall degressiv AWP 1998 600.000 500.000 Mg 400.000 Kapazität MVA Bielefeld 300.000 200.000 100.000 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Kapitel 6 2002 2003 2004 2005 2006 2007 73 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Auch die Bemühungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch Information und Beratung zur Müllvermeidung und Verwertung haben diesbezüglich keine nachhaltigen Veränderungen bewirkt. Daher sollten die Pflichten der Kreise und kreisfreien Städte zur ortsnahen Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung von Abfällen erneut aktiviert werden (§ 3 LAbfG, Kap. 4, Nr. 4.4). Hauptursache für die anders verlaufene Entwicklung gegenüber der Prognose aus 1998 ist aber, dass die Gewerbeabfälle weit weniger rückläufig waren, als seinerzeit, u.a. auch im Rahmen der restriktiven Bedarfsprüfung, angenommen wurde. Kapitel 6 74 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 7. Prognose 7.1 Vorgehensweise Die Vorgehensweise bei der Erstellung der Prognose für die einzelnen Abfallfraktionen ist aufgrund der tatsächlichen Entwicklung und der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Körperschaften differenziert darzustellen. Zunächst wird für die Abfälle aus Haushaltungen getrennt nach Körperschaften die Entwicklung der letzten 4 Jahre abgebildet und daraus die Mengenentwicklung bis zum Jahr 2008 prognostiziert. Für die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle sind prognostische Einschätzungen schwierig, da die den örE angedienten Mengen, wie auch die Vergangenheit zeigt, durch die unterschiedlichen Einflussfaktoren bestimmt werden. Im Regierungsbezirk Detmold wird für die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle ein Prognosemodell angewendet, mit dem versucht wird, über Einflussfaktoren mit unterschiedlicher Wichtung die Entwicklung in den einzelnen Körperschaften als Entwicklungskorridor darzustellen. Dieses Prognosemodell wurde mit den örE erörtert und abgestimmt. Die Datenbasis wurde von den örE geliefert. Aus Gründen der landesweiten Vergleichbarkeit der den örE im Jahr 2008 zu überlassenden behandlungsbedürftigen Abfälle wurde vom MUNLV auf der Basis der Abfallbilanz des Jahres 2002 eine eigene Prognose durchgeführt. Die Prognoseansätze und -ergebnisse werden unter Kapitel 8 dargestellt und mit der eigenen Prognose verglichen. 7.2 Restabfall Der Restabfall aus den Haushaltungen, der einer Behandlung/Beseitigung zugeführt werden muss, besteht aus den Einzelfraktionen Hausmüll und Sperrmüll. Problemabfälle aus Haushaltungen sind nicht prognoserelevant (vgl.Datenstammblätter). Kapitel 7 75 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 7.2.1 Restabfall Bielefeld Einwohner Hausmüll (Mg) Sperrmüll (Mg) Σ Hausmüll (kg/E*a) Sperrmüll (kg/E*a) Σ 1999 2000 2001 2002 321.552 321.177 322.472 323.713 62.336 62.228 61.271 61.471 12.472 12.053 10.699 11.396 74.808 74.281 71.970 72.867 194 194 190 190 39 38 33 35 233 231 223 225 Hausmüll (kg/E*a) Sperrmüll (kg/E*a) 250 200 39 38 33 35 194 194 190 190 1999 2000 2001 2002 150 100 50 0 Das Pro Kopf-Aufkommen für den Hausmüll hat in der Stadt Bielefeld in den letzten 4 Jahren leicht rückläufige Tendenz. Ob sich dieser Trend allerdings fortsetzt, hängt im Wesentlichen davon ab, ob es gelingt, die getrennte Bioabfall-Einsammlung zu steigern, denn der Wert von 62 kg/E*a (vgl. Abb. 6.9) liegt im Landesvergleich der städtischen Regionen nur im Mittelfeld. Die Reduzierung beim Sperrmüll ist erfreulich und vermutlich auf Verwertungsbemühungen zurückzuführen. Bei der Getrennterfassung der trockenen Wertstoffe wird eine Steigerung nur noch marginal möglich sein, denn mit 133 kg/E*a (vgl. Abb. 6.11, S. 70) liegt Bielefeld schon relativ hoch. Es wird angenommen, dass sich die Getrenntsammlung für Bioabfälle durch Information und Beratung im Prognosezeitraum um 10 %, das sind 6 kg/E*a , steigern lässt. Dadurch reduziert sich der Hausmüll im selben Umfang. Der Prognosewert für den Hausmüll wird somit auf 184 kg/E*a festgesetzt. Beim Sperrmüll wird der Wert von 35 kg/E*a fortgeschrieben. Kapitel 7 76 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 7.2.2 Restabfall Gütersloh Einwohner Hausmüll (Mg) Sperrmüll (Mg) Σ Hausmüll (kg/E*a) Sperrmüll (kg/E*a) Σ 1999 2000 2001 2002 341.370 344.195 346.381 348.920 34.400 36.800 38.000 39.086 13.800 11.000 9.600 7.587 48.200 47.800 47.600 46.673 101 107 110 112 40 32 28 22 141 139 137 134 Hausmüll (kg/E*a) Sperrmüll (kg/E*a) 150 40 32 28 22 101 107 110 112 1999 2000 2001 2002 100 50 0 Das Pro Kopf-Aufkommen beim Hausmüll hat im Kreis Gütersloh leicht steigende Tendenz. Der Sperrmüllanteil ist im Betrachtungszeitraum erfreulicherweise rückläufig. Der Anteil des zu beseitigenden Sperrmülls wird sich durch Aufbereitung und thermische Verwertung erheblich reduzieren lassen. So ist beabsichtigt, sich an dem Biomassewerk (BMK) in Lünen zu beteiligen. Da sich der spezifische Wert für die getrennt erfassten Wertstoffe mit 139 kg/E*a bereits auf relativ hohem Niveau befindet (vgl. Abb. 6.11, S. 70), wird eine Steigerung dort kaum möglich sein. Eine weitere Steigerung bei der getrennten Bioabfallsammlung wird ebenfalls nicht gesehen. Als Prognoseansatz für den Hausmüll werden daher 112 kg/E*a fortgeschrieben. Der spezifische Wert von 22 kg/E*a für den Sperrmüll wird auf 11 kg/E*a reduziert. Kapitel 7 77 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 7.2.3 Restabfall Herford Einwohner Hausmüll (Mg) Sperrmüll (Mg) Σ Hausmüll (kg/E*a) Sperrmüll (kg/E*a) Σ 1999 2000 2001 2002 253.300 254.225 254.929 255.514 33.579 34.180 33.795 33.332 1.598 1.429 1.133 961 35.177 35.609 34.928 34.293 133 134 133 130 6 6 4 4 139 140 137 134 Hausmüll (kg/E*a) 150 Sperrmüll (kg/E*a) 6 4 4 133 134 133 130 1999 2000 2001 2002 6 100 50 0 Das Pro Kopf-Aufkommen des Hausmülls im Kreis Herford ist in den Jahren 1999/2001 konstant. Der Rückgang in 2002 erklärt sich durch Zunahme der Bioabfallsammlung, die 3 kg/E*a betrug. Der Rückgang des Sperrmüllanteils führt zu einem insgesamt geringeren Restabfallaufkommen. Der spezifische Wert für den Bioabfall mit 77 kg/E*a (vgl Abb. 6.9, S. 69) liegt im Bezirksvergleich noch auf relativ niedrigem Niveau. Seitens des Kreises Herford wird eine Verbesserung dieses Ergebnisses nicht für möglich gehalten. Das spezifische Wertstoffaufkommen liegt mit 137 kg/E*a (vgl. Abb. 6.11, S. 70) auf relativ hohem Niveau, so dass eine Steigerung eher unwahrscheinlich ist. Der Sperrmüllanteil wird sich kaum weiter reduzieren lassen, da dieser mit 4 kg/E*a bereit auf sehr niedrigem Niveau liegt. Als Prognoseansatz für den Hausmüll wird unter Berücksichtigung dieser Bewertung der spezifische Wert von 130 kg/E*a und für den Sperrmüll der Wert von 4 kg/E*a fortgeschrieben. Kapitel 7 78 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 7.2.4 Restabfall Höxter Einwohner Hausmüll (Mg) Sperrmüll (Mg) Σ Hausmüll (kg/E*a) Sperrmüll (kg/E*a) Σ 150 1999 2000 2001 2002 155.226 155.723 155.700 155.416 17.753 16.439 15.511 15.234 801 697 655 507 18.554 17.136 16.166 15.741 114 106 100 98 5 4 4 3 120 110 104 101 Hausmüll (kg/E*a) 5 Sperrmüll (kg/E*a) 4 4 3 114 106 100 98 1999 2000 2001 2002 100 50 0 Das Pro Kopf-Aufkommen für den Hausmüll im Kreis Höxter hat sich in dem betrachteten Zeitraum stetig bis auf 98 kg/E*a reduziert. Das Sperrmüllaufkommen ist ebenfalls abgesunken und befindet sich im Vergleich auf sehr niedrigem Niveau. Das Bioabfallaufkommen hat mit 118 kg/E*a (vgl. Abb. 6.9, S. 69) einen Spitzenplatz erreicht und auch das Wertstoffaufkommen ist mit 129 kg/E*a (vgl. Abb. 6.11, S. 70) für diesen stark ländlich strukturierten Kreis auf einem sehr hohen Niveau. Als Prognoseansatz für den Hausmüll wird unter Berücksichtigung dieser Bewertung der spezifische Wert von 98 kg/E*a und für den Sperrmüll der Wert von 3 kg/E*a fortgeschrieben. Kapitel 7 79 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 7.2.5 Restabfall Lippe Einwohner Hausmüll (Mg) Sperrmüll (Mg) Σ Hausmüll (kg/E*a) Sperrmüll (kg/E*a) Σ 1999 2000 2001 2002 364.102 365.034 364.746 364.931 36.112 35.538 33.095 33.721 7.094 7.824 7.194 7.372 43.206 43.362 40.289 41.093 99 97 91 92 19 21 20 20 119 119 110 113 Hausmüll (kg/E*a) Sperrmüll (kg/E*a) 150 100 50 19 21 99 97 1999 2000 20 91 20 92 0 2001 2002 Das Pro Kopf-Aufkommen für den Hausmüll im Kreis Lippe ist im betrachteten Zeitraum abgesunken. Für das Jahr 2002 ergab sich dann wieder eine leichte Steigerung auf 92 kg/E*a. Das Sperrmüllaufkommen lag i. M. bei 20 kg/E*a und damit auf einem relativ hohen Niveau. Von dem Aufkommen wurde im Jahr 2002 ein Anteil von 68 % verwertet. Der spezifische Wert für den zu beseitigenden Anteil betrug nach der Bilanz des Kreises Lippe 6 kg/E*a. Eine höhere Verwertungsquote wird nicht zu erreichen sein. Bei der getrennten Bioabfallsammlung dürfte sich aufgrund der langjährigen Praxis zukünftig keine Veränderung ergeben. Bei den trockenen Wertstoffen liegt der Kreis Lippe mit dem spezifischen Wert von 162 kg/E*a (vgl. Abb. 6.11, S. 70) auf dem Spitzenplatz im Regierungsbezirk, eine Zunahme ist hier nicht zu erwarten. Als Prognoseansatz für den Hausmüll wird unter Berücksichtigung dieser Bewertung der spezifische Wert von 92 kg/E*a und für den Sperrmüll ein spezifischer Wert von 6 kg/E*a fortgeschrieben. Kapitel 7 80 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 7.2.6 Restabfall Minden-Lübbecke Einwohner Hausmüll (Mg) Sperrmüll (Mg) Σ Hausmüll (kg/E*a) Sperrmüll (kg/E*a) Σ 1999 2000 2001 2002 321.695 322.211 322.749 323.422 38.898 38.704 38.223 38.500 3.802 1.554 1.542 1.183 42.700 40.258 39.765 39.683 121 120 118 119 12 5 5 4 133 125 123 123 Hausmüll (kg/E*a) 150 12 Sperrmüll (kg/E*a) 5 5 4 121 120 118 119 1999 2000 2001 2002 100 50 0 Das Pro Kopf-Aufkommen für den Hausmüll im Kreis Minden-Lübbecke ist im betrachteten Zeitraum relativ konstant geblieben. Beim Sperrmüll ergibt sich eine Reduzierung von 66 % auf einen Wert von 4 kg/E*a, die offensichtlich auf eine höhere Verwertungsrate zurückzuführen ist. Das Bioabfallaufkommen bewegt sich im Kreisgebiet auf einem hohen Niveau (117kg/E*a). Im Gegensatz dazu ist der spezifische Wert für die getrennt erfassten Wertstoffe mit 119 kg/E*a, ähnlich aber auch in Vorjahren, auf einem niedrigen Niveau (vgl. Abb. 6.11, S. 70). Änderungen des Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger sind daher eher unwahrscheinlich. Als Prognoseansatz für den Hausmüll wird unter Berücksichtigung dieser Bewertung der spezifische Wert von 119 kg/E*a fortgeschrieben. Dies gilt auch für den Sperrmüll mit 4 kg/E*a. Kapitel 7 81 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 7.2.7 Restabfall Paderborn Einwohner Hausmüll (Mg) Sperrmüll (Mg) Σ Hausmüll (kg/E*a) Sperrmüll (kg/E*a) Σ 1999 2000 2001 2002 286.399 289.094 291.397 293.791 34.375 35.047 35.734 36.879 5.373 6.636 6.375 5.471 39.748 41.683 42.109 42.350 120 121 123 126 19 23 22 19 139 144 145 144 Hausmüll (kg/E*a) Sperrmüll (kg/E*a) 200 150 19 23 22 19 120 121 123 126 1999 2000 2001 2002 100 50 0 Das Pro Kopf-Aufkommen für den Hausmüll im Kreis Paderborn hatte in den letzten Jahren leicht steigende Tendenz. Auch beim Sperrmüll ergab sich zunächst eine Steigerung, die in 2002 aber wieder auf den Wert von 1999 abgesunken ist. Da das Bioabfallaufkommen im Regierungsbezirk mit 118 kg/E*a (vgl. Abb. 6.9, S. 69) den Spitzenplatz abdeckt und auch das Wertstoffaufkommen auf relativ hohem Niveau liegt, ist eine Änderung des Hausmüllaufkommens eher unwahrscheinlich. Beim Sperrmüllaufkommen wird eine wesentliche Reduzierung durch mechanische Aufbereitung und durch thermische Verwertung erfolgen. Als Prognoseansatz für den Hausmüll wird unter Berücksichtigung dieser Bewertung der spezifische Wert von 126 kg/E*a fortgeschrieben. Der spezifische Wert für den Sperrmüll wird auf 9 kg/E*a angenommen. Kapitel 7 82 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 7.3 Prognoseansätze für den Restabfall im Regierungsbezirk Aus den in den Nrn. 7.2.1 – 7.2.7 im Einzelnen dargelegten differenzierten Bewertungen der Abfallmengenentwicklung in den einzelnen Körperschaften des Regierungsbezirks und den daraus getroffenen Prognoseansätzen für den Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2008 und unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung ergeben sich für den zu behandelnden Restabfall folgende, in der Tab. 7.2 zusammengestellte Werte. Tab. 7.1 Prognose Restabfall spezifisch Einwohner 2002 2005 Restabfall Restabfall 2002 2005 2008 Hausmüll Sperrmüll Hausmüll kg/E*a Restabfall 2008 Sperrmüll Hausmüll Sperrmüll kg/E*a kg/E*a Stadt Bielefeld 323.713 319.670 318.024 190 35 184 35 184 35 Kreis Gütersloh 348.920 350.816 355.805 112 22 112 11 112 11 Kreis Herford 255.514 256.959 258.537 130 4 130 4 130 4 Kreis Höxter 155.416 156.719 157.177 98 3 98 3 98 3 Kreis Lippe 364.931 367.796 369.582 92 20 92 6 92 6 Kreis Minden-Lübbecke 323.422 324.002 325.793 119 4 119 4 119 4 Kreis Paderborn 293.791 299.226 305.509 126 19 126 9 126 9 Tab. 7.2 Prognose Restabfall absolut Restabfall Restabfall 2.002 2.005 Hausmüll Sperrmüll Hausmüll Mg Restabfall 2.008 Sperrmüll Mg Hausmüll Sperrmüll Mg Stadt Bielefeld 61.471 11.396 58.785 11.254 58.483 11.196 Kreis Gütersloh 39.086 7.587 39.298 3.814 39.857 3.868 Kreis Herford 33.332 961 33.405 966 33.610 972 Kreis Höxter 15.234 507 15.362 511 15.407 513 Kreis Lippe 33.721 7.372 33.986 2.380 34.151 2.391 Kreis Minden-Lübbecke 38.500 1.183 38.569 1.185 38.782 1.192 Kreis Paderborn 36.879 5.471 37.561 2.786 38.350 2.845 258.223 34.477 256.966 22.896 258.639 22.977 RB Detmold 292.700 279.862 Kapitel 7 281.616 83 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 7.4 Prognoseansätze für die Infrastrukturabfälle Aus der Tab. 7.3 ergibt sich die Entwicklung der Infrastrukturabfälle von 1999 – 2002. Die Infrastrukturabfälle setzen sich aus den in Tab. 2.1 aufgeführten Einzelfraktionen zusammen. Zusätzlich werden die Garten, Park- und Friedhofsabfälle hier mit einbezogen, da sonst der sonst der Vergleich mit den Vorjahren nicht möglich ist ( Abweichung von der landesweit einheitlichen Vorgabe). Tab. 7.3 Entwicklung der Infrastrukturabfälle (absolut) 1999 2000 2001 2002 Mg Stadt Bielefeld 6.657 7.270 7.307 5.359 Kreis Gütersloh 20.900 22.800 24.090 19.785 Kreis Herford 16.558 7.393 8.825 8.884 Kreis Höxter 5.085 1.707 2.958 3.800 Kreis Lippe 17.262 20.439 17.948 24.500 Kreis Minden-Lübbecke 17.730 17.468 14.076 15.595 8.715 9.232 8.451 9.265 92.907 86.309 83.655 87.188 Kreis Paderborn RB Detmold Soweit der Vergleich der Jahre in den Körperschaften keinen wesentlichen Veränderungen unterliegt, wurde das arithmetische Mittel als Prognosewert festgelegt. In der Tab. 7.4 wird die Entwicklung in den Jahren 1999 – 2002 spezifisch dargestellt. In diesen Jahren ergaben sich für die einzelnen Körperschaften sowohl Schwankungen nach oben als auch nach unten. Als Prognosewert wurde daher für die Jahre 2005/2008 das arithmetische Mittel festgelegt. Tab. 7.4 Prognose für Infrastrukturabfälle 1999 2000 2001 2002 2005 2008 kg/E*a Stadt Bielefeld 21 23 23 17 21 21 2005 2008 Mg Mg 6.597 6.563 Kreis Gütersloh 61 66 70 57 63 63 22.252 22.568 Kreis Herford 65 29 35 35 41 41 10.525 10.589 Kreis Höxter 33 11 19 24 22 22 3.415 3.425 Kreis Lippe 47 56 49 67 55 55 20.205 20.303 16.384 Kreis Minden-Lübbecke 55 54 44 48 50 50 16.294 Kreis Paderborn 30 32 29 32 31 31 9.194 9.387 RB Detmold 45 42 41 42 43 43 88.392 89.221 Kapitel 7 84 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Nur ein Teil der Einzelfraktionen der Infrastrukturabfälle bedarf der Behandlung, der Rest wird einer Verwertung zugeführt oder auf einer Deponie abgelagert. Bis auf die Marktabfälle, die im Regierungsbezirk nicht separat erfasst wurden oder nur eine unbedeutende Menge darstellen, sowie Krankenhausabfälle, die nicht prognoserelevant sind, wird der behandlungsbedürftige Anteil der Fraktionen wie folgt festgelegt: Garten-, Park- und Friedhofsabfall = 5 % Straßenkehricht = 10 % Abfälle aus der Kanalreinigung = 40 % Unter Berücksichtigung dieser Einzelansätze ergaben sich bei den Gebietskörperschaften in den zurückliegenden Jahren i. M. bezogen auf die Infrastrukturabfälle die in der Tab 7.5 enthaltenen Prozentsätze der Behandlung. Tab. 7.5 Behandlungsbedürftiger Anteil der Infrastrukturabfälle Anteil der Behandlung 2005 2008 2005 % Mg 2008 Mg Stadt Bielefeld 6.597 6.563 17 1.135 1.129 Kreis Gütersloh 22.252 22.568 6 1.229 1.247 Kreis Herford 10.525 10.589 6 637 641 Kreis Höxter 3.415 3.425 12 402 403 1.022 Kreis Lippe 20.205 20.303 5 1.017 Kreis Minden-Lübbecke 16.294 16.384 6 978 984 Kreis Paderborn 9.194 9.387 9 843 861 RB Detmold 88.392 89.221 6.241 6.286 Der behandlungsbedürftiger Anteil aus den Infrastrukturabfällen beträgt nach diesen Ansätzen in den Jahren 2005/2008 im Regierungsbezirk 6.241 bzw. 6.286 Mg. Kapitel 7 85 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 7.5 Prognoseansatz für den hausmüllähnlichen Gewerbeabfall Wie bereits in Kapitel 6 ausgeführt und aus Abb. 6.4 (S. 65) ersichtlich, haben sich die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle in den einzelnen Körperschaften des Regierungsbezirks sehr unterschiedlich entwickelt. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig. Sie können in der Entsorgungsstruktur der Körperschaft und den erhobenen Preisen/Gebühren begründet sein. Hinzu kommt, dass durch Akquisition von Entsorgungsunternehmen diese Abfälle häufig den Weg der „Scheinverwertung“ gehen, d. h. nach Durchlaufen einfacher Sortiereinrichtungen dann in aller Regel auf Deponien landen, die diese Abfälle aufgrund des dort vorhandenen geringen technischen Standards zu günstigen Preisen annehmen. Da nur der den örE überlassene Anteil in den Bilanzen erfasst wird, bleibt die offene Frage nach dem Potential dieser Abfälle, d. h. welche Menge an Gewerbeabfällen tatsächlich auf Seiten der Erzeuger angefallen und welcher Anteil von dort direkt in die Verwertung gegangen ist. Für die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle, die auch künftig grundsätzlich nicht von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ausgeschlossen werden können (vgl. § 15 KrW-/AbfG), ist eine Prognose unausweichlich. Die dazu notwendigen Ansätze können unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung (vgl. Abb. 6.4, S. 65) nicht gleichlautend für den Regierungsbezirk festgelegt werden. Auch zukünftig wird sich aufgrund der jeweiligen Rahmenbedingungen in den Körperschaften das Aufkommen für diese Abfälle unterschiedlich entwickeln. Daher müssen die Prognoseansätze für jede Körperschaft separat getroffen werden. Wegen der großen Unsicherheiten in diesem Bereich wird ein Entwicklungskorridor betrachtet, der ein Minimum- und Maximumszenario darstellt. Die örE haben dazu, ausgehend von der Ist-Menge des Jahres 2002 zunächst für ihren Bereich eine Grobeinschätzung vorgenommen. Kapitel 7 86 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Um eine möglichst belastbare Prognose zu erreichen, wurden dann im Rahmen eines von der Bezirksregierung entwickelten und mit den örE im Vorfeld erörterten Prognosemodells folgende Einflussfaktoren für die Entwicklung des hausmüllähnlichen Gewerbeabfalls festgelegt und gewichtet: ! "# # $ $ ! % "& Für die einzelnen Einflussfaktoren erfolgte sodann eine Skalierung, die dazu dient, eine individuelle Bewertung durch die einzelnen örE vornehmen zu können. Multipliziert man die Skalenwerte mit der jeweiligen Gewichtung des Einflussfaktors, ergibt sich daraus die Aussage, ob durch die Bewertung dieses Faktors eine positive oder negative Entwicklung eintritt. Unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren ergibt sich daraus die Entwicklungsrate. Der Rechengang wird im Folgenden modellhaft dargestellt. Wie aus der Abb. 7.1 beispielhaft ersichtlich, ist nach Grobeinschätzung ein Entwicklungskorridor, ausgehend von einer Ist-Menge des Jahres 2002 von 25.000 Mg, mit einer Spanne von 50.000 Mg bis 10.000 Mg möglich. Durch eine Bewertung und Wichtung der einzelnen Einflussfaktoren ergibt sich jedoch aufgrund des Rechenmodells ein wahrscheinlicher Wert von 22.900 Mg. Kapitel 7 87 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Die Einführung der GewAbfV führt zu hohen Steigerungen -1,0 erheblicher Bevölkerungsrückgang x -,08 * -0,4 15% -6 = keine Änderung -0,6 -0,4 * 5 % = -2 x Die Einführung der GewAbfV führt zu hohen Rückgängen -0,2 steigende Entsorgungsgebühren 0 keine Änderung x +0,2 * -0,2 25% = keine Änderung -5 +0,4 +0,6 sinkende Entsorgungsgebühren +0,8 Auf den Anschluss- und Benutzungszwang wird verzichtet +1,0 erhebliche Bevölkerungszunahme X deutlich nachlassende Konjunktur x * -0,2 15 % * 0 25% = 0 -3 = keine Änderung Der Anschluss- und Benutzungszwang wird stärker durchgesetzt Die EU-Osterweiterung wird zügig vorankommen deutliche Konjunkturbelebung keine Änderung intensivere Abfallberatung x x * 0 5% 0 = nachlassendes Angebot oder Nachfrage nach Abfallberatung +0,6 * 5% = +3 Die EU-Osterweiterung wird sich erheblich verzögern -2 -3 erfolgreiche und umfassende Entwicklung langlebiger und abfallarmer Produkte x -0,2 * keine Änderung 5% = -1 0 -1 -6 -5 weiter zunehmender Anteil an kurzlebigen, nicht aufbereitungsfähigen Gebrauchsgütern 0 +3 -14 Kapitel 7 Entwicklungsrate 88 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Abb 7.1: Entwicklungskorridor (Beispiel) !''! !''( Entwicklungskorridor Obergrenze: 50.000 Mg +100 % mögliche Entwicklung 25.000 Mg -14% 22.900 Mg -100% Untergrenze: 10.000 Mg wahrscheinliche Entwicklung bei Berücksichtigung der Entwicklungsrate 15.000 * 0,14 = 2.100 Mg 25.000 - 2.100 = 22.900 Mg Das oben beschriebene Prognosemodell wurde mit der Stadt Bielefeld und den Kreisen des Regierungsbezirks abgestimmt. Die Körperschaften haben jeweils den Entwicklungskorridor und die Bewertung der Einflussfaktoren für ihren Bereich mitgeteilt. Die Ergebnisse nach dem oben dargestelltem Prognosemodell sind in der Tab. 7.6 zusammengefasst worden. Tab. 7.6 Entwicklungskorridor für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle 2002 Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn Summe Ist - Menge maximale Steigerung auf 8.561 20.811 31.712 22.303 29.472 61.554 15.065 189.478 11.129 45.000 41.000 25.000 38.000 80.000 23.000 263.129 2008 maximaler Rückgang auf Mg 5.993 12.000 30.000 2.000 5.000 60.000 12.000 126.993 Kapitel 7 wahrscheinlicher Wert 8.433 21.692 31.763 22.842 33.143 61.414 14.759 194.046 89 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 7.6 Prognoseansatz für die sonstigen Gewerbeabfälle und Baustellenabfälle Unter der Einzelfraktion „sonstige nicht ausgeschlossene Abfälle“ wurden von den örE in den Bilanzen unterschiedliche Abfälle zusammengefasst. Soweit sie aus mineralischen Schlämmen bestehen, die bei der Abwasserreinigung im industriellen Bereich anfallen, ist ihre organische Belastung gering. Soweit die Zuordnungskriterien des Anhangs 1 der AbfAblV eingehalten werden, können diese Abfälle unmittelbar auf Deponien abgelagert werden. Diese Art von Abfällen entsteht z. B. im Kreis Herford. Der behandlungspflichtige Anteil wird wie bisher auch mit 5 % angenommen. Im Kreis Gütersloh wurden in den letzten Jahren für diese Einzelfraktion keine Abfälle mehr ausgewiesen. Für die Stadt Bielefeld und die Kreise Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn wurde aufgrund der in den Bilanzen dargestellten Entsorgungswege der Faktor des behandlungsbedürftigen Anteils ermittelt. Er beträgt in Bielefeld 99 %. Für Höxter und Minden-Lübbecke ergeben sich 50 %. Für Paderborn und Lippe beträgt der Anteil 25 %; hier offensichtlich dadurch begründet, dass ein großer Teil der Abfälle mineralischen Ursprungs ist und zur Zeit noch auf den Deponien Hellsiek und Alte Schanze abgelagert wird. Als Prognosewert für das Aufkommen des Jahres 2008 wird der Anfall der letzten 4 Jahre gemittelt. Die Baustellenabfälle (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) enthalten auch mineralische Anteile. Dieser Anteil hat gegenüber den anderen Bestandteilen ein hohes spezifisches Gewicht. Dies berechtigt zu der Annahme, dass nur 30 % der Baustellenabfälle einer Behandlung zugeführt werden müssen, während 70 %, soweit sie nicht stofflich verwertet werden können, auf einer Deponie abgelagert werden. Soweit sich aus den Bilanzen der örE andere Behandlungsquoten ableiten lassen, werden diese zu Grunde gelegt. Als Prognosewert für das Aufkommen der Baustellenabfälle des Jahres 2008 wird das arithmetische Mittel der letzten 4 Jahre angesetzt. Kapitel 7 90 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Aus diesen Ansätzen ergeben sich die in Tab. 7.7 dargestellten Werte. Tab. 7.7 Sonstige nicht ausgeschlossene Abfälle u. Baustellenabfälle sonst. nicht ausgeschl. Abfälle 1999 Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn RB Detmold 3.102 0 3.267 625 12.063 4.271 11.512 34.840 2000 70 0 5.431 1.575 5.157 8.791 17.521 38.545 2001 11.003 0 2.498 787 9.518 0 23.511 47.317 i.M. Baustellenabfälle 2002 2005/2008 1999 Mg 9.335 2.144 13.830 0 3.000 0 3.714 3.661 45 1.376 2.518 80 8.099 5.659 2.210 3.266 0 2.028 20.454 29.273 5.776 46.245 54.941 15.283 2000 2.032 3.200 0 405 5.570 2.111 5.273 18.591 2001 1.126 0 45 76 4.501 692 2.213 8.653 i.M. 2002 2005/2008 1.071 0 92 115 6.298 807 2.217 10.600 1.593 1.550 46 169 4.645 1.410 3.870 13.282 Hinweis: Die Zahl 0 (vgl. Datenstammblatt) bedeutet in GT und Mi-Lü eine andere Zuordnung, z. B. zu den hmä Gewerbeabfällen Als behandlungsbedürftige Anteile dieser Abfälle ergeben sich für die einzelnen Körperschaften die in der Tabelle 7.8 ermittelten Werte. Tab. 7.8 Behandlungsbedürftige Anteile der sonstigen nicht ausgeschlossenen Abfälle u. Baustellenabfälle Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn RB Detmold sonst. nicht ausgeschl. Abfälle Baustellenabfälle 2005/2008 2005/2008 Mg 1.593 465 14 51 3.716 423 1.161 7.422 9.242 0 186 688 2.025 1.633 5.114 18.887 7.7 Behandlungsbedürftige Abfälle aus der Kompostierung von Bio- und Grünabfällen und der Sortierung von Wertstoffen Aus den Bilanzen der Körperschaften ergeben sich zum Teil nicht unerhebliche Men- Kapitel 7 91 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ gen an behandlungsbedürftigen Abfällen, die im Zuge der Kompostierung von Biound Grünabfällen und bei der Sortierung von Papier, Pappe, Kartonagen und Verpackungen anfallen. Sie entstehen durch unsachgemäße Nutzung der getrennten Sammelsysteme durch private Haushalte, um die eigenen Gebühren niedrig zu halten. Da die Kosten für die Beseitigung dieser Sekundärabfälle aber der jeweiligen beseitigungspflichtigen Körperschaft entstehen, werden sie letztendlich auf alle Gebührenzahler umgelegt. In der Tab. 7.9 sind die in den Jahren 1999 – 2002 in den Körperschaften angefallenen Abfälle aus der Bio- und Grünabfallkompostierung und der Sortierung von Wertstoffen zusammengestellt (Datenstammblätter, Zeilen-Nr. 10, 12, 14). Es ist nicht davon auszugehen, dass sich an der oben beschriebenen Praxis etwas ändern wird. Als Prognosewert 2005/2008 für diese Abfälle wird daher das arithmetische Mittel der vier zurückliegenden Jahre zugrunde gelegt. Tab. 7.9 Behandlungsbedürftige Abfälle aus der Bio- und Grünabfallkompostierung und der Sortierung von Wertstoffen Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn RB Detmold 1999 2000 4.335 11.957 4.659 4.114 10.744 7.888 2.461 46.158 4.496 9.510 3.149 2.114 11.353 10.837 5.041 46.500 2001 Mg 5.392 12.400 1.722 5.431 14.189 9.837 4.423 53.394 2002 5.824 7.121 1.755 6.527 15.332 12.063 3.326 51.948 2005/2008 5.012 10.247 2.821 4.547 12.905 10.156 3.813 49.500 Die unter Nr. 25 der Datenstammblätter aufgeführten Abfallmengen aus Verwertungs-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen werden nicht übernommen, da es sich teilweise um Doppelmeldungen handelt und/oder diese Mengen bereits in den in Tab. 7.9 aufgeführten Mengen enthalten sind. Unter der Nr. 25 sollten im Übrigen die Mengen aufgeführt werden, die als entsorgungspflichtige Anteile (Sekundärabfälle) bei Sortier- und Aufbereitungsanlagen aus den Abfällen entstehen, die von ihrer Herkunft her als Fremdabfälle in diese Anlagen übernommen werden. Eine Besonderheit lag im Jahr 2002 im Kreis Minden-Lübbecke vor. Hier wurden im Hinblick auf die Errichtung der MBA auf der Deponie Pohlsche Heide Versuche mit verschiedenen Sortiertechniken durchgeführt und dafür durch den Betreiber, die GVoA, Fremdabfälle akquiriert. Dies führte dort zu einer Sekundärabfallmenge in Kapitel 7 92 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Höhe von 16.689 Mg (vgl. Kap.5 Nr. 5.6.3 und Zeile 25 Datenstammblatt MindenLübbecke). Ob nach Inbetriebnahme der MBA Minden-Lübbecke - dies gilt auch für gleich gelagerte Fälle, z. B. die MA Paderborn - Sekundärabfälle anfallen, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Daher enthält dieser AWP keine Prognose über die Entwicklung dieser Sekundärabfälle. 7.8 Vergleich des behandlungsbedürftigen Restabfallaufkommens 2002 mit der Prognose 2005/2008 In der nachfolgenden Tab. 7.10 werden die behandlungsbedürftigen Fraktionen der Siedlungsabfälle aus dem Jahr 2002 aufgelistet. Sie sollen einen Vergleich mit dem Prognosejahr 2005/2008, dargestellt in Tab. 7.11 und 7.12 für das wahrscheinliche Szenario des Prognosemodells, ermöglichen. Dieser Vergleich ist auch in der Abb. 7.2 (S. 94) grafisch dargestellt. Tab. 7.10 Aufkommen der behandlungsbedürftigen Fraktionen 2002 Hausmüll Sperrmüll Infrastruktur- hmä abfälle Gewerbeabfälle sonst. Abfälle Baustellenabfälle Abfälle aus Summe der Abfälle Sortierung/ 2002 Behandlung Mg Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn RB Detmold 61.471 11.396 922 8.561 13.692 1.071 5.824 102.936 39.086 7.587 1.093 20.811 0 0 7.121 75.698 33.332 961 537 31.712 183 28 1.755 68.508 15.234 507 447 22.303 1.259 35 6.527 46.312 33.721 7.372 1.233 29.472 1.415 5.038 15.332 93.584 38.500 1.183 936 61.554 0 242 12.063 114.478 36.879 5.471 850 15.065 7.318 665 3.326 69.574 258.223 34.477 6.018 189.478 23.867 7.079 51.948 571.090 Tab. 7.11 Aufkommen der behandlungsbedürftigen Fraktionen 2005 nach dem PrognoseModell - wahrscheinliches Szenario hmä Gewerbeabfälle Hausmüll Sperrmüll Infrastruktur- hmä abfälle Gewerbeabfälle sonst. Abfälle Baustellenabfälle Abfälle aus Summe der Abfälle Sortierung/ wahrscheinlich Behandlung Mg Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn RB Detmold 58.785 11.254 1.135 8.433 9242 1593 5012 95.453 39.298 3.814 1.229 21.692 0 465 10247 76.746 33.405 966 637 31.763 186 14 2821 69.792 15.362 511 402 22.842 688 51 4547 44.403 33.986 2.380 1.017 33.143 2025 3716 12905 89.170 38.569 1.185 978 61.414 1633 423 10156 114.358 37.561 2.786 843 14.759 5114 1161 3813 66.036 256.966 22.896 6.241 194.046 18887 7422 49500 555.958 Kapitel 7 93 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Tab. 7.12 Aufkommen der behandlungsbedürftigen Fraktionen 2008 nach dem Prognosemodell - wahrscheinliches Szenario hmä Gewerbeabfälle Hausmüll Sperrmüll Infrastruktur- hmä abfälle Gewerbeabfälle sonst. Abfälle Baustellenabfälle Abfälle aus Summe der Abfälle Sortierung/ wahrscheinlich Behandlung Mg Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn RB Detmold 58.483 11.196 1.129 8.433 9242 1593 5012 95.086 39.857 3.868 1.247 21.692 0 465 10247 77.376 33.610 972 641 31.763 186 14 2821 70.007 15.407 513 403 22.842 688 51 4547 44.450 34.151 2.391 1.022 33.143 2025 3716 12905 89.352 38.782 1.192 984 61.414 1633 423 10156 114.583 38.350 258.639 2.845 22.977 861 6.286 14.759 194.046 5114 18887 1161 7422 3813 49500 557.756 66.901 Außer in den Kreisen Gütersloh und Herford ergibt sich im Vergleich zur Situation in 2002 in den einzelnen Körperschaften für dieses Szenario tendentiell eine Reduzierung der zu behandelnden Abfallmenge. Abb. 7.2: Vergleich des behandlungsbedürftigen Abfallaufkommens 2002 in den Körperschaften mit der Prognose 2005/2008 (wahrscheinliches Szenario) 120.000 2002 2005 2008 100.000 80.000 Mg 60.000 40.000 20.000 0 Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden- Paderborn Lübbecke In den folgenden Tabellen 7.13 bis 7.16 ist das behandlungsbedürftige Abfallaufkommen unter Berücksichtigung der Szenarien Min und Max für 2005 und 2008 dargestellt. Kapitel 7 94 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Tab. 7.13 Aufkommen der behandlungsbedürftigen Fraktionen 2005 nach dem Prognosemodell - min Szenario hmä Gewerbeabfälle Hausmüll Sperrmüll Infrastrukturabfälle hmä sonst. Abfälle Baustellenabfälle Gewerbeabfälle Abfälle aus Summe der Abfälle Sortierung/ min Behandlung Mg Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn RB Detmold 58.785 11.254 1.135 5.993 9.242 1.593 5.012 93.013 39.298 3.814 1.229 12.000 0 465 10.247 67.054 33.405 966 637 30.000 186 14 2.821 68.028 15.362 511 402 2.000 688 51 4.547 23.560 33.986 2.380 1.017 5.000 2.025 3.716 12.905 61.028 38.569 1.185 978 60.000 1.633 423 10.156 112.944 37.561 2.786 843 12.000 5.114 1.161 3.813 63.278 256.966 22.896 6.241 126.993 18.887 7.422 49.500 488.905 Tab. 7.14 Aufkommen der behandlungsbedürftigen Fraktionen 2008 nach dem Prognosemodell - min Szenario hmä Gewerbeabfälle Hausmüll Sperrmüll Infrastrukturabfälle hmä sonst. Abfälle Baustellenabfälle Gewerbeabfälle Abfälle aus Summe der Abfälle Sortierung/ min Behandlung Mg Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn RB Detmold 58.483 11.196 1.129 5.993 9.242 1.593 5.012 92.647 39.857 3.868 1.247 12.000 0 465 10.247 67.684 33.610 972 641 30.000 186 14 2.821 68.243 15.407 513 403 2.000 688 51 4.547 23.608 34.151 2.391 1.022 5.000 2.025 3.716 12.905 61.209 38.782 1.192 984 60.000 1.633 423 10.156 113.169 38.350 2.845 861 12.000 5.114 1.161 3.813 64.143 258.639 22.977 6.286 126.993 18.887 7.422 49.500 490.703 Tab. 7.15 Aufkommen der behandlungsbedürftigen Fraktionen 2005 nach dem Prognosemodell - max Szenario hmä Gewerbeabfälle Hausmüll Sperrmüll Infrastrukturabfälle hmä sonst. Abfälle Baustellenabfälle Gewerbeabfälle Abfälle aus Summe der Abfälle Sortierung/ max Behandlung Mg Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn RB Detmold 58.785 11.254 1.135 11.129 9.242 1.593 5.012 98.149 39.298 3.814 1.229 45.000 0 465 10.247 100.054 33.405 966 637 41.000 186 14 2.821 79.028 15.362 511 402 25.000 688 51 4.547 46.560 33.986 2.380 1.017 38.000 2.025 3.716 12.905 94.028 38.569 1.185 978 80.000 1.633 423 10.156 132.944 37.561 2.786 843 23.000 5.114 1.161 3.813 74.278 256.966 22.896 6.241 263.129 18.887 7.422 49.500 625.041 Kapitel 7 95 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Tab. 7.16 Aufkommen der behandlungsbedürftigen Fraktionen 2008 nach dem Prognosemodell - max Szenario hmä Gewerbeabfälle Hausmüll Sperrmüll Infrastrukturabfälle hmä sonst. Abfälle Baustellenabfälle Gewerbeabfälle Abfälle aus Summe der Abfälle Sortierung/ max Behandlung Mg Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn RB Detmold 58.483 11.196 1.129 11.129 9.242 1.593 5.012 97.783 39.857 3.868 1.247 45.000 0 465 10.247 100.684 33.610 972 641 41.000 186 14 2.821 79.243 15.407 513 403 25.000 688 51 4.547 46.608 34.151 2.391 1.022 38.000 2.025 3.716 12.905 94.209 38.782 1.192 984 80.000 1.633 423 10.156 133.169 38.350 2.845 861 23.000 5.114 1.161 3.813 75.143 258.639 22.977 6.286 263.129 18.887 7.422 49.500 626.839 Der Vergleich des behandlungsbedürftigen Abfallaufkommens unter Berücksichtigung der verschiedenen Prognoseszenarien ist in Abb. 7.3 dargestellt. Insbesondere in den Kreisen Gütersloh und Minden-Lübbecke ergeben sich aufgrund des maximalen Szenarios bei den hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen insgesamt erhebliche Ausschläge. Abb. 7.3: Entwicklung des behandlungsbedürftigen Abfallaufkommens in den Körperschaften (Vergleich der Szenarien) 140.000 2002 2008 min-Szenario 2008 wahrscheinl. Szenario 2008 max-Szenario 120.000 100.000 80.000 Mg 60.000 40.000 20.000 0 Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Kapitel 7 Lippe Minden- Paderborn Lübbecke 96 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ In der Abb. 7.4 wird dargestellt, welche Pflichtabfälle unzweifelhaft im Jahr 2008 den örE angedient werden. Dazu zählen Hausmüll, Sperrmüll, Infrastrukturabfälle und Baustellenabfälle (behandlungsbedürftiger Anteil) , Abfälle aus der Behandlung von Bio- und Grünabfall und der Sortierung von Wertstoffen. Daneben gestellt sind die Gewerbeabfälle (hausmüllähnlicher und sonstiger Gewerbeabfall), bei denen die angediente Menge durch die unterschiedlichen Einflussfaktoren (s.o.) bestimmt sein kann. Die Verhältnisse dieser Abfälle in den Körperschaften sind sehr unterschiedlich. Dies unterstreicht die Notwendigkeit von Prognosekorridoren, die sehr spezifisch auf die Rahmenbedingungen in den Körperschaften abgestellt sind. Abb. 7.4: Verhältnis Pflichtabfall zu marktabhängigem Gewerbeabfall in 2008 Pflichtabfall Gewerbeabfall (hmä, sonst.Abfälle) 80.000 70.000 60.000 50.000 Mg 40.000 30.000 20.000 10.000 0 Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe MindenLübbecke Paderborn 7.9 Prognosekorridore und Entsorgungssicherheit Die Prognosewerte des Jahres 2005 werden bis 2008 fortgeschrieben. Nach Vorlage der Bilanzen aus dem Jahr 2005 durch die örE sind diese Prognoseansätze zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Im Folgenden werden für die einzelnen örE, ausgehend von der Datenbasis 2002, die Entwicklungskorridore dargestellt und daraus ableitend die Frage beantwortet, ob Kapitel 7 97 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ durch vertragliche Regelungen und die vorhandenen oder geplanten Entsorgungsstrukturen für den Zeithorizont bis 2008 Entsorgungssicherheit für die Gesamtmenge der behandlungsbedürftigen Abfälle gegeben ist. Es erscheint sinnvoll, auch das Jahr 2005 in die Betrachtung mit einzubeziehen, da durch das Ablagerungsverbot unbehandelter Abfälle ab 1. Juni 2005 bereits Änderungen in der Zuordnung von Abfällen zu Entsorgungswegen erfolgen werden. Für die Stadt Bielefeld ergibt sich der in Abb. 7.5 dargestellte Entwicklungskorridor für das behandlungsbedürftige Restabfallaufkommen. Abb. 7.5: Entwicklungskorridor Restabfall Stadt Bielefeld minimales Szenario wahrscheinliches Szenario maximales Szenario 104.000 102.000 102.936 100.000 98.000 Mg 98.149 97.783 95.453 95.086 93.013 92.647 96.000 94.000 92.000 90.000 88.000 86.000 2002 2005 2008 Stadt Bielefeld Durch die vertragliche Konstellation mit der MVA Bielefeld-Herford GmbH zur Übernahme aller anfallenden Restabfälle aus dem Stadtgebiet ergibt sich für die Stadt Bielefeld kein Entsorgungsengpass, zumal das prognostizierte Aufkommen bei allen Szenarien gegenüber 2002 rückläufig ist. Für den Kreis Gütersloh ergibt sich der in Abb. 7.6 dargestellte Entwicklungskorridor für das behandlungsbedürftige Restabfallaufkommen. Kapitel 7 98 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Der Kreis Gütersloh hat mit der MVA Bielefeld-Herford GmbH einen Vertrag über die Zulieferung von 20.000 Mg/a (+/- 6.000 Mg/a Toleranzbereich) an Restabfall. Darüber hinaus betreibt der Kreis Gütersloh im Rahmen einer Kooperation mit dem Kreis Warendorf eine Sekundärbrennstoffaufbereitungsanlage (SBS) in Ennigerloh. Dort wird zur Zeit auch eine Anlage zur biologischen Behandlung (BA) von Restabfall errichtet, an der zusätzlich noch der Kreis Soest beteiligt ist. Abb. 7.6 Entwicklungskorridor Restabfall Kreis Gütersloh minimales Szenario wahrscheinliches Szenario maximales Szenario 110.000 100.000 100.054 90.000 80.000 Mg 70.000 75.698 76.746 67.054 60.000 100.684 77.376 67.684 50.000 40.000 30.000 Kreis Gütersloh 2002 2005 2008 Durch den Vertrag mit der MVA Bielefeld-Herford GmbH, die Anlagenkonzeption der SBS und BA in Ennigerloh sowie ihre Dimensionierung ist sichergestellt, dass die im Korridor dargestellte Menge zwischen rd. 68.000 und 100.000 Mg/a dort behandelt werden und die nicht thermisch verwertbare Fraktion nach biologischer Behandlung auf der Deponie Ennigerloh über den 30.06.2004 hinaus abgelagert werden kann. Für den Kreis Herford ergibt sich der in Abb. 7.7 dargestellte Entwicklungskorridor für das behandlungsbedürftige Restabfallaufkommen. Durch die vertragliche Konstellation mit der MVA Bielefeld-Herford GmbH zur Kapitel 7 99 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Übernahme aller anfallenden Restabfälle aus dem Kreisgebiet ergibt sich für den Kreis Herford kein Entsorgungsengpass, zumal die Schwankungsbreite im Korridor mit 11.000 Mg relativ gering ist. Abb. 7.7: Entwicklungskorridor Restabfall Kreis Herford minimales Szenario 85.000 80.000 75.000 70.000 Mg 65.000 68.508 wahrscheinliches Szenario maximales Szenario 79.028 79.243 69.792 70.007 68.028 68.243 60.000 55.000 50.000 45.000 40.000 Kreis Herford 2002 2005 2008 Für den Kreis Höxter ergibt sich der in Abb. 7.8 dargestellte Entwicklungskorridor für das behandlungsbedürftige Restabfallaufkommen. Abb. 7.8: Entwicklungskorridor Restabfall Kreis Höxter minimales Szenario 50.000 45.000 wahrscheinliches Szenario 46.560 46.312 44.403 40.000 maximales Szenario 46.608 44.450 35.000 Mg 30.000 23.560 25.000 23.608 20.000 15.000 Kreis Höxter 2002 2005 Kapitel 7 2008 100 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Der Kreis Höxter hat mit der MVA Bielefeld-Herford GmbH eine vertragliche Regelung getroffen, mit der die Restabfallmenge des Jahres 2005/2008, die nach dem Prognosemodell nur unwesentlich höher sein wird als die Menge des Jahres 2002, dort übernommen wird. Für den Kreis Höxter besteht insofern Entsorgungssicherheit. Für den Kreis Lippe ergibt sich der in Abb. 7.9 dargestellte Entwicklungskorridor für das behandlungsbedürftige Restabfallaufkommen. Das Maximumszenario liegt nur unwesentlich über dem wahrscheinlichen Szenario. Abb. 7.9: Entwicklungskorridor Restabfall Kreis Lippe minimales Szenario 100.000 90.000 wahrscheinliches Szenario 94.028 93.584 maximales Szenario 94.209 89.170 89.352 61.028 61.209 80.000 Mg 70.000 60.000 50.000 40.000 Kreis Lippe 2002 2005 2008 Der Kreis Lippe hat ebenfalls mit der MVA Bielefeld-Herford GmbH eine vertragliche Regelung über die Zulieferung aller im Kreis Lippe anfallenden behandlungsbedürftigen Restabfälle abgeschlossen. Ab dem 01.07.2004 dürfen auf der Deponie Hellsiek keine behandlungsbedürftigen Abfälle mehr abgelagert werden. Auch diese Situation ist vertraglich abgesichert (vertragliche Bindung mit der MVA Bielefeld-Herford GmbH bis 01.01.2009). Kapitel 7 101 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Im Rahmen des dargestellten Korridors besteht für den Kreis Lippe Entsorgungssicherheit. Der neu gegründete Abfallwirtschaftsverband Lippe führt zur Zeit ein Ausschreibungsverfahren durch, mit dem die thermische Behandlung der beseitigungspflichtigen Restabfälle nach diesem Zeitpunkt festgelegt werden soll. Für den Kreis Minden-Lübbecke ergibt sich der in Abb. 7.10 dargestellte Entwicklungskorridor für das behandlungsbedürftige Restabfallaufkommen. Der Kreis Minden -Lübbecke errichtet zur Zeit eine MBA, die für die Behandlung der in diesem AWP diskutierten Restabfälle eine Behandlungskapazität von 80.000 Mg/a aufweist. Die Gesamtkapazität der Anlage unter Einbeziehung von Klärschlamm und weiteren anaerob behandelbaren Abfällen beträgt 100.000 Mg/a. Diese Behandlungskapazität bezieht sich auf die mechanische Stufe im Einschichtbetrieb. Da sowohl die Ist-Menge und auch die Prognosemenge im Rahmen des Korridors über dieser Menge liegt, ist durch Ausweitung der Betriebszeiten die Durchsatzleistung der mechanischen Behandlungsstufe und das Maß der Ausschleusung von Fraktionen zur thermischen Entsorgung zu steigern, da die Durchsatzleistung für die Rottestufe auf 47.000 Mg/a begrenzt ist. Abb. 7.10: Entwicklungskorridor Restabfall Kreis Minden-Lübbecke minimales Szenario wahrscheinliches Szenario maximales Szenario 135.000 130.000 132.944 133.169 114.358 114.583 112.944 113.169 125.000 120.000 Mg 115.000 114.478 110.000 105.000 100.000 2002 Kreis Minden-Lübbecke 2005 Kapitel 7 2008 102 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Der Abgleich der realen Mengenentwicklung mit dem Prognoseansatz ist durch den Kreis Minden – Lübbecke zeitnah vorzunehmen, damit ggf. eine Erweiterung der Rottestufe rechtzeitig erfolgen und der in der Rottestufe biologisch behandelte Abfall auf der Deponie Pohlsche Heide weiterhin abgelagert werden kann. Optional ist diese Erweiterung der Rottestufe in der genehmigten Planung der MBA vorgesehen. Grundsätzlich besteht mit der vorgesehenen MBA-Konzeption Entsorgungssicherheit für den Kreis Minden-Lübbecke. Für den Kreis Paderborn ergibt sich der in Abb. 7.11 dargestellte Entwicklungskorridor für das behandlungsbedürftige Restabfallaufkommen. Die Restabfälle weisen nach der Prognose für das wahrscheinliche und maximale Szenario steigende Tendenz auf. Die Spreizung des Korridors ist mit 11.000 Mg relativ klein. Der Kreis Paderborn (AV.E) hat mit der MVA Bielefeld-Herford GmbH eine vertragliche Regelung über die Zulieferung von behandlungsbedürftigen Restabfällen in Höhe von 24.000 Mg/a abgeschlossen. Diese könnte um eine Zusatzmenge von 54.000 Mg aufgestockt werden. Abb. 7.11: Entwicklungskorridor Restabfall Kreis Paderborn minimales Szenario wahrscheinliches Szenario maximales Szenario 80.000 74.278 75.000 70.000 75.143 69.574 66.036 Mg 65.000 63.278 66.901 64.143 60.000 55.000 Kreis Paderborn 2002 2005 Kapitel 7 2008 103 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Der Kreis Paderborn hat sich neben der thermischen Beseitigung in der MVA Bielefeld im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung für eine mechanische Behandlung (MA) der hausmüllähnlichen Gewerbabfälle entschieden. Mit dem Bau der Anlage wird in der 2ten Jahreshälfte 2004 begonnen werden. Diese Anlage ist auf eine Durchsatzleistung von 80.000 Mg/a ausgelegt. Vom Kreis Paderborn können hiervon maximal 60.000 Mg/a belegt werden. Die Betreiberin dieser MA hat mit der MVA Bielefeld vertraglich die Zulieferung der Schwerfraktion geregelt, das sind rd. 30.000 Mg/a. Diese Menge liegt im Rahmen der Zusatzmenge, die der Kreis Paderborn mit der MVA als Zusatzmenge vereinbart hat (s. o). Es ist somit festzustellen, dass für den Kreis Paderborn bezüglich des behandlungsbedürftigen Restabfalls Entsorgungssicherheit besteht. Für den Regierungsbezirk Detmold ergibt sich unter Berücksichtigung der Prognoseansätze in den Körperschaften bezogen auf das Jahr 2008 ein Korridor mit einer Spreizung von rd. 136.000 Mg (vgl. Abb. 7.12, S. 105). Die reale Entwicklung der behandlungsbedürftigen Abfälle von 1997 bis 2002 ist ebenfalls aus der Abb. 7.12 zu entnehmen. Mit der Variante Real O wird die Entwicklung wiedergegeben, wie sie auch bereits in Kap. 6, Abb. 6.13 (S. 73) dargestellt wurde. Verfolgt man diese Entwicklung, sind die Veränderungen bis zum Jahr 2001 relativ gering. Der Rückgang um rd. 35.000 Mg im Jahr 2002 liegt in dem Rückgang von Gewerbeabfallmengen in allen Körperschaften (Ausnahme Kreis Höxter) begründet (vgl. Kap. 6, Abb. 6.4). Die Erklärung hierfür ist, dass sich die Entsorgung dieser Abfälle vornehmlich nach dem Marktgeschehen ausrichtet. Die Variante Real beinhaltet ab 1999 auch die Abfälle, die bei der Bio- und Grünabfallkompostierung und der Sortierung von getrennt gesammelten Wertstoffen angefallen sind. Diese Abfälle wurden erstmalig in den Bilanzen aus 1999 getrennt ausgewiesen. Es ist folgerichtig, diese Abfälle als behandlungsbedürftige Abfälle in die Betrachtungen einzubeziehen. Aus der Tab. 7.9 (S. 92) ergeben sich die in den Körperschaften anfallenden Jahresmengen. Wenn in den Körperschaften Anlagen zur BioKapitel 7 104 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ und Grünabfallkompostierung und zur Sortierung von getrennt gesammelten Wertstoffen betrieben werden, ist die Jahresmenge dieser Abfälle entsprechend hoch. Im Regierungsbezirk ergab sich als Mittelwert eine Abfallmenge von 49.500 Mg. Dieser Wert wurde auch als Prognosewert für 2008 zugrunde gelegt. Abb. 7.12: Entwicklungskorridor Restabfall bis zum Jahr 2008 für den Regierungsbezirk Detmold 800.000 Real Real 0 Prognose min Prognose wahrscheinlich Prognose max 700.000 MVA Hameln ( 85.600 Mg ) 625.041 600.000 555.958 SBS/BA Ennigerloh ( 48.000 Mg ) Mg 626.839 571.090 557.756 500.000 MA Paderborn ( 60.000 Mg ) 400.000 488.905 490.703 MBA Minden-Lübbecke ( 100.000 Mg ) MVA Bielefeld ( 330.000 Mg ) 300.000 200.000 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2005 2008 Maßgeblich für die Beantwortung der Frage nach Entsorgungssicherheit im Regierungsbezirk Detmold sind die Entsorgungsstrukturen in den einzelnen Körperschaften und deren vertragliche Vereinbarungen zur Restabfallbehandlung, soweit sie nicht selbst Betreiber von Anlagen sind. Diese Frage wurde daher bei der Diskussion der Prognosekorridore individuell beantwortet. Die Abb. 7.12 soll über diese spezifische Betrachtung hinaus belegen, dass mit den im Regierungsbezirk vorhandenen oder im Bau befindlichen Entsorgungsanlagen und den Nutzungsmöglichkeiten externer Anlagen die im Jahr 2008 anfallende Restabfallmenge (Maximumszenario) vorbehandelt werden kann. Da die Durchsatzleistung in den mechanischen Stufen der MBA ohne Probleme Kapitel 7 105 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ gesteigert werden kann, ergibt sich auch hier zusätzliche Sicherheit. Die biologische Stufe der MBA in Minden-Lübbecke ließe sich durch Hinzufügen weiterer Rotteboxen schnell erweitern Die Ergänzung der Müllverbrennung durch mechanische oder mechanischbiologische Anlagen bietet für den Regierungsbezirk Detmold ein sehr flexibles Handlungskonzept. In den Tab. 7.17 und 7.18 sind die Restabfallmengen der Körperschaften aufgelistet, die bei den einzelnen Prognoseszenarien aufgrund der vertraglichen Konstellation mit der MVA Bielefeld – Herford GmbH thermisch beseitigt werden sollen. Bisher stand dafür nur die MVA Bielefeld zur Verfügung. Tab 7.17 Zuliefermengen zur thermischen Behandlung in 2005 Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn RB Detmold Max-Szenario wahrschl. Szenario 2005 Mg Min -Szenario 98.149 20.000 79.028 46.560 94.028 0 49.139 386.904 95.453 20.000 69.792 44.403 89.170 0 45.018 363.836 93.013 20.000 68.028 23.560 61.028 0 43.639 309.268 Tab 7.18 Zuliefermengen zur thermischen Behandlung in 2008 Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn RB Detmold Max-Szenario wahrschl. Szenario 2008 Mg Min -Szenario 97.783 20.000 79.243 46.608 94.209 0 49.571 387.414 95.086 20.000 70.007 44.450 89.352 0 45.451 364.346 92.647 20.000 68.243 23.608 61.209 0 44.071 309.778 Kapitel 7 106 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Die Zusammenstellung dieser Mengen für die Prognosejahre 2005/2008 in den Tabellen sowie die Abb. 7.13 macht deutlich, dass die MVA Bielefeld selbst beim wahrscheinlichen Szenario eine nicht ausreichende Behandlungskapazität aufweist. Abb. 7.13: Zuliefermengen zur thermischen Behandlung aus dem RB Detmold Bielefeld Gütersloh Herford Höxter 400.000 Lippe Paderborn Kap az i t ät M V A B i el ef eld 350.000 300.000 250.000 Mg 200.000 150.000 100.000 50.000 0 2008 Max-Szenario wahrschl. Szenario Min -Szenario Nach Aussage der Interargem-Entsorgungs GmbH (IAE) kann aber die MVA Hameln, die eine Gesamtkapazität von 163.600 Mg/a aufweist, mit in die Überlegungen einbezogen werden. Durch den Neubau des Müllkessels 1 wird ab 2007 die Verbrennungskapazität dieser Anlage sogar 240.000 Mg/a betragen. Für die Anlage sind bis 2006 78.000 Mg/a aus niedersächsischen Kommunen vertraglich gesichert, so dass derzeit eine freie Kapazität von 85.600 Mg/ a zur Verfügung stünde. Aus Sicht der Bezirksregierung in Hannover bestehen keine weiteren verbindlichen Planungsabsichten für die MVA Hameln. Es bietet sich daher an, diese Anlage aus den angrenzenden Kreisen Höxter und dem Südosten des Kreises Lippe mit zu nutzen. Seitens der IAE ist geplant, der MVA Hameln ab 2007 bis zu 78.000 Mg aus dem Regierungsbezirk zuzuleiten, so dass damit schon annähernd das Maximumszenario (vgl. Tab 7.15) abgedeckt wäre. Kapitel 7 107 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Die örE, die Verträge mit der MVA Bielefeld-Herford GmbH abgeschlossen haben, sollten unter Berücksichtigung der oben dargestellten und im Vorfeld mit ihnen abgestimmten Prognosekorridore rechtzeitig ihre Verträge anpassen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass ab Mitte 2005 bundesweit auch nach Einschätzung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Bedarf an Behandlungskapazität besteht. Die von der MVA Bielefeld-Herford GmbH abgeschlossenen Verträge über die Entsorgung von Abfällen von außerhalb des Regierungsbezirks (z. B. aus dem Hochsauerlandkreis) stellen derzeit vor diesem Hintergrund der Mitbenutzungsmöglichkeit der MVA Hameln und deren anstehender Erweiterung ebenfalls kein Problem bezüglich der Entsorgungssicherheit für den Regierungsbezirk Detmold dar. Durch das in Kapitel 7 angewendete Prognosemodell, das ganz bewusst die Einschätzung der Körperschaften bei Beurteilung der Einflussfaktoren mit einbezogen hat, dürften insbesondere für die abfallwirtschaftliche Diskussion im Regierungsbezirk belastbarere Ansätze erreicht worden sein. Die Entwicklung im Abfallentsorgungsbereich kann jedoch künftig durchaus einen anderen Verlauf nehmen als derzeit prognostiziert, z. B. durch die europäische Gesetzgebung oder Urteile des EuGH. Spätestens im Jahr 2006 sollten daher unter Berücksichtigung der Bilanzen aus 2005 die Prognoseansätze dieser AWP-Fortschreibung überprüft und ggf. korrigiert werden. Kapitel 7 108 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 8. Landesweite Prognose der den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassenden behandlungsbedürftigen Abfälle Um eine landesweite Übersicht über die zukünftig zur Behandlung anstehenden Siedlungsabfälle in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) - unter Zugrundelegung landesweit einheitlicher Annahmen - eine Abschätzung der in den nächsten Jahren zu erwartenden Mengen vorgenommen. Regionale Besonderheiten, wie z. B. Unterschiede in der Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur, wurden dabei nicht berücksichtigt. Auf diese einzugehen, bleibt den auf die einzelnen Regierungsbezirke bezogenen Prognosen vorbehalten, die im Rahmen der AWPAufstellung von den Bezirksregierungen als obere Abfallwirtschaftsbehörden erstellt werden. Es sind daher Abweichungen zwischen der landesweiten Prognose und den individuellen Prognosen der Bezirksregierungen zu erwarten. Die Prognose der behandlungsbedürftigen Abfallmengen basiert auf den Daten der Siedlungsabfallbilanz NRW für das Jahr 2002. Landesweit einheitlich wurden dabei die im Folgenden aufgeführten Annahmen zu Grunde gelegt. Bei Bio- und Grünabfällen sowie Wertstoffen wurden die Richtwerte angesetzt, die zwischen MUNLV und den Bezirksregierungen abgestimmt und in einem sog. Eckpunktepapier festgehalten sind (vgl. Kap. 2). Soweit die folgenden Werte bereits erreicht werden, ist mit den jeweiligen Ist-Mengen des Jahres 2002 gerechnet worden. Bio- und Grünabfall: ländlicher Raum (< 1000 E/km2) städtischer Raum (1000-2000 E/km2) großstädtischer Raum (> 2000 E/km2) >120 kg/E*a > 80 kg/E*a > 50 kg/E*a Wertstoffe: Papier/Pappe Glas Leichtverpackungen > 65 kg/E*a > 25 kg/E*a > 25 kg/E*a Kapitel 8 109 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Von weitgehend konstanten behandlungsbedürftigen bzw. zu beseitigenden Mengen wurde bei allen anderen Einzelfraktionen, mit Ausnahme von Sperrmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (Datenstammblatt, Nrn. 2 und 3) ausgegangen. Hier wurde jeweils mit einer Verwertungsquote von 10 % bezogen auf die Erfassungsmenge des Jahres 2002 gerechnet. Bei den sonstigen nicht ausgeschlossenen Abfällen wurden die Mengen des Jahres 2002 fortgeschrieben. Aufgrund der Heterogenität dieser Abfälle sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht sind Einzelfallbetrachtungen auf der Ebene der örE erforderlich. Für Abfälle aus Verwertungs-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen (Datenstammblatt, Nr. 25) wurde ein Minimum-Szenario gewählt. Es wird mit einem Mengenrückgang um 70 % bei vollständiger Umsetzung einer TASi/AbfAblV-konformen Behandlung und/oder Ablagerung sowie der Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung gerechnet. Insbesondere jene Teilmengen, die bei der Sortierung und Aufbereitung von Abfällen entstehen, die nicht aus Nordrhein-Westfalen stammen, dürften dann stark rückläufig sein. Als behandlungsbedürftig wurden grundsätzlich alle Abfälle eingestuft, die weder verwertet noch abgelagert werden (können). Mineralische Bauabfälle, Glas und Metalle (Datenstammblatt, Summe VI sowie Nrn. 13,15) sind nicht in der behandlungsbedürftigen Abfallmenge enthalten. Von den gemischten Bau- und Abbruchabfällen wurde den behandlungsbedürftigen Abfällen ein Anteil von 30 % zugerechnet. Für die sonstigen nicht ausgeschlossenen Abfälle ist aus den oben bereits genannten Gründen keine Zuordnung erfolgt; sie sind in den behandlungsbedürftigen Mengen nicht enthalten. Der Prognose liegen die Einwohnerzahlen des Jahres 2002 zu Grunde. Die in die Prognose einbezogenen und als behandlungsbedürftig eingestuften Abfallarten sind in der nachfolgenden Tab. 8.1 dargestellt. Kapitel 8 110 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Tab. 8.1 Behandlungsbedürftige Abfallarten Abfallgruppen Einzelfraktionen 20 03 01 1 Sperrmüll 20 03 07 3 20 01 9 Marktabfälle 20 03 02 4 Straßenkehricht 20 03 03 5 Abfälle aus der Kanalreinigung 20 03 06 7 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen 18 01 01 18 01 04 8 getrennt erfasste Bioabfälle 20 03 01 10 biologisch abbaubare Abfälle (Grünabfälle, Garten-, Park- und Friedhofsabfälle) 20 02 01 11 Papier und Pappe, Verpackungen aus Papier und Pappe 20 01 01 15 01 01 15 01 02 bis 15 01 06 20 01 38 Verpackungen Holz Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte 20 01 35* 20 01 36 12 Summe Datenstammblatt I II III 14 16 18 sonstige getrennt gesammelte Fraktionen 20 01 10 20 01 11 20 01 hmä Gewerbeabfälle 20 03 01 2 gemischte Bau- u. Abbruchabfälle 17 09 04 6 Bekleidung, Textilien behandlungsbedürftige gewerbl. Abfälle lfd. Nr. Datenstammblatt Hausmüll Problemabfälle aus Haushaltungen behandlungsbedürftiger Siedlungsabfall AVV Schlüssel V 19 20 IV behandlungsAbfälle aus Verwertungs-, Sortier- und bedürftiger Abfall Aufbereitungsanlagen aus Sortieranlagen 25 Für den Regierungsbezirk Detmold ergeben sich bei diesen Annahmen die in der Tab. 8.2 zusammengestellten Werte für die Prognose 2008. Kapitel 8 111 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Tab. 8.2 Landeseinheitliche Prognose 2008 der den örE im Regierungsbezirk Detmold zu überlassenden behandlungsbedürftigen Abfälle Status quo 2002 Prognose 2008 beseitigte Menge zu beseitigende Menge (lfd. Nr. 1-26 ohne 17 (lfd. Nr. 1-26 ohne 17 Datenstammblatt) Datenstammblatt) davon behandlungsbedürftiger Abfall insgesamt behandlungsbedürftiger Siedlungsabfall (Spalte 5, 7, 8) (Summen I, II, III, V Datenstammblatt) behandlungsbedürftiger Restabfall (Haus-, Sperrmüll, Problemabfall) (lfd. Nr. 1, 3, 9 Datenstammblatt) behandlungsbedürftige gewerbliche Abfälle behandlungsbedürftiger Abfall aus Sortieranlagen (lfd. Nr. 2 und 6 Datenstammblatt) (lfd. Nr. 25 Datenstammblatt) Menge in Mg 1 Bielefeld 2 3 4 5 6 7 8 106.509 100.268 85.728 77.702 67.560 8.026 0 Kreis Gütersloh 112.927 110.087 73.949 55.219 46.024 18.730 0 Kreis Herford 109.292 101.009 62.889 33.788 30.424 28.568 533 Kreis Höxter 65.469 58.821 45.510 23.531 15.690 20.107 1.871 Kreis Lippe 150.308 150.308 83.054 51.693 36.325 31.361 0 Kreis Minden-Lübbecke 149.069 131.454 115.822 53.403 38.286 57.412 5.007 Kreis Paderborn 343.191 341.137 62.308 48.084 41.867 14.224 0 RB Detmold 1.036.765 993.085 529.260 343.421 276.177 178.429 7.411 Der Vergleich dieser Prognose mit der eigenen Prognose (wahrscheinliches Szenario, Tab. 7.12, S.94) zeigt eine sehr gute Übereinstimmung. Es ist darauf hinzuweisen, dass die „sonstigen nicht ausgeschlossenen Abfälle“ in die landesweite Prognose nicht mit einbezogen wurden. Der behandlungsbedürftige Anteil dieser Abfälle wurde für den Regierungsbezirk auf 18.887 Mg prognostiziert (vgl. Tab. 7.11, S.93). Addiert man diese Menge zu der Summe der behandlungsbedürftigen Abfälle (Tab. 8.2. Spalte 4) hinzu, ergibt sich eine Menge von 548.147 Mg. Für das o.g. Szenario ergibt sich nach der eigenen Prognose eine Menge von 557.756 Mg (vgl. Tab. 7.11), d. h. die Abweichung beträgt 1,8 % oder9.609 Mg. Eine Übersicht über die nach der landesweiten Prognose in 2008 den örE in NRW zu überlassenden behandlungsbedürftigen Abfälle gibt Tab. 8.3 ( S. 113). Kapitel 8 112 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Tab. 8.3 Landesweite Prognose 2008 der den örE in NRW zu überlassenden behandlungsbedürftigen Abfälle Status quo 2002 Prognose 2008 beseitigte Menge zu beseitigende Menge behandlungsbedürftiger Abfall insgesamt * (lfd. Nr. 1-26 ohne 17 Datenstammblatt) (lfd. Nr. 1-26 ohne 17 Datenstammblatt) (Spalte 5, 7, 8) davon behandlungsbehandlungsbehandlungsbedürftiger bedürftiger bedürftige Restabfall * Siedlungsgewerbliche (Haus-, Sperrmüll, abfall* Abfälle * Problemabfall) (Summen I, II, III, V Datenstammblatt) behandlungsbedürftiger Abfall aus Sortieranlagen * (lfd. Nr. 1, 3, 9 Datenstammblatt) (lfd. Nr. 2 und 6 Datenstammblatt) (lfd. Nr. 25 Datenstammblatt) 6 Menge in Mg 2 3 7 8 RB Arnsberg Bochum Dortmund Hagen Hamm Herne Ennepe-Ruhr-Kreis Hochsauerlandkreis Märkischer Kreis Kreis Olpe Kreis Siegen-Wittgenstein Kreis Soest Kreis Unna 1 3.103.553 169.685 481.194 80.223 63.638 66.493 191.473 329.204 362.594 273.077 498.110 180.875 406.987 2.624.228 162.552 272.419 73.727 47.125 58.496 172.414 310.741 340.622 122.910 495.444 163.325 404.454 1.217.245 141.845 262.498 64.404 42.023 56.648 52.717 75.218 119.730 120.837 105.114 91.302 84.911 910.392 132.980 172.957 61.309 41.024 51.204 47.606 58.775 114.522 22.097 61.959 71.650 74.309 769.906 95.390 162.589 51.255 35.568 47.795 40.446 45.648 101.306 20.740 53.959 49.644 65.566 110.398 8.865 2.841 3.095 998 32 5.111 9.370 4.343 4.680 43.155 19.652 8.257 196.456 0 86.700 0 0 5.413 0 7.073 865 94.060 0 0 2.345 RB Detmold Bielefeld Kreis Gütersloh Kreis Herford Kreis Höxter Kreis Lippe Kreis Minden-Lübbecke Kreis Paderborn 1.036.765 106.509 112.927 109.292 65.469 150.308 149.069 343.191 993.085 100.268 110.087 101.009 58.821 150.308 131.454 341.137 529.260 85.728 73.949 62.889 45.510 83.054 115.822 62.308 343.421 77.702 55.219 33.788 23.531 51.693 53.403 48.084 276.177 67.560 46.024 30.424 15.690 36.325 38.286 41.867 178.429 8.026 18.730 28.568 20.107 31.361 57.412 14.224 7.411 0 0 533 1.871 0 5.007 0 RB Düsseldorf Düsseldorf Duisburg Essen Krefeld Mönchengladbach Mülheim a.d. Ruhr Oberhausen Remscheid Solingen Wuppertal Kreis Kleve Kreis Mettmann Kreis Neuss Kreis Viersen Kreis Wesel 2.683.163 367.419 217.321 283.938 180.761 105.716 108.687 164.863 77.497 95.348 185.431 182.987 168.418 221.900 200.817 122.060 2.501.493 360.501 210.115 253.818 173.723 124.375 104.042 128.484 71.312 93.459 171.769 133.259 167.217 212.638 198.235 98.547 1.825.668 238.681 200.858 240.648 105.703 97.890 69.607 92.385 31.953 50.107 128.754 93.740 117.949 168.398 94.292 94.705 1.514.027 204.047 173.083 180.420 83.559 76.103 56.758 75.847 28.652 42.578 94.934 64.882 117.887 140.348 80.319 94.610 1.366.511 172.265 158.033 161.046 78.680 63.686 53.694 68.704 25.376 40.147 85.200 56.299 112.451 133.048 76.653 81.229 246.375 34.635 27.775 57.343 22.144 1.279 12.848 2.714 3.301 7.529 32.882 8.216 62 21.690 13.862 95 65.267 0 0 2.885 0 20.508 0 13.824 0 0 938 20.642 0 6.360 110 0 RB Köln Aachen Bonn Köln Leverkusen Kreis Aachen Kreis Düren Rhein-Erft-Kreis Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg BAV 3.624.955 80.776 137.513 1.037.913 52.054 178.539 327.538 775.130 103.453 114.163 2.506.201 79.083 94.358 672.874 51.056 176.843 237.181 417.729 77.842 76.051 1.681.718 52.760 92.513 597.135 47.011 63.814 96.422 280.530 56.890 73.185 1.063.300 51.184 73.925 365.114 44.344 63.072 53.953 117.169 42.230 50.357 965.568 43.638 70.711 334.642 40.921 50.431 49.086 109.679 39.927 43.752 166.498 1.156 99 90.048 2.668 306 4.300 13.024 4.185 8.663 451.920 420 18.489 141.973 0 436 38.169 150.337 10.474 14.165 651.754 457.206 193.489 95.565 90.597 20.528 77.396 Rhein-Sieg-Kreis 166.122 165.979 127.971 106.388 92.185 21.521 62 1.294.002 74.175 144.955 92.487 431.458 43.430 221.924 162.433 123.140 1.121.135 69.841 135.952 85.401 327.415 42.240 199.046 147.187 114.053 909.854 43.931 126.795 82.360 235.972 37.842 186.410 108.496 88.048 591.941 33.038 98.545 64.650 72.365 30.462 179.154 56.440 57.289 505.040 28.705 93.872 48.803 53.439 25.282 164.405 44.145 46.391 268.795 10.894 28.074 14.981 124.179 7.379 3.339 51.334 28.614 49.118 0 176 2.729 39.428 0 3.917 722 2.145 11.742.438 9.746.142 6.163.746 4.423.081 3.883.202 970.494 770.171 (Oberberg./Rhein.-Berg. Kreis) RB Münster Bottrop Gelsenkirchen Münster Kreis Borken Kreis Coesfeld Kreis Recklinghausen Kreis Steinfurt Kreis Warendorf NRW 4 5 Datengrundlage: Abfallbilanz Nordrhein-Westfalen für Siedlungsabfälle 2001/2002. hrsg. v. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, Düsseldorf 2003 * Die Einzelfraktionen ergeben sich aus der vorstehenden Tab. 8.1 "Behandlungsbedürftige Abfallarten" Kapitel 8 113 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ 9. Entsorgungskonzept für den Regierungsbezirk Detmold 9.1 Behandlungsbedürftige Restabfälle Abfallwirtschaftspläne sollen gemäß § 29 Abs. 2 KrW-/ AbfG bei der Darstellung des Bedarfs die innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren zu erwartenden Entwicklungen berücksichtigen. Eine solche Zeitspanne kann bei den vielen offenen Fragen zur Entwicklung der Abfallströme im gewerblichen Bereich zur Zeit nicht glaubhaft dargestellt werden. Insbesondere die Auswirkungen der Gewerbeabfallverordnung, der EuGH- Entscheidungen zur thermischen Verwertung von Abfällen, der bundesweiten Durchsetzung des Ablagerungsverbots von behandlungsbedürftigen Abfällen auf Deponien, der EU-Osterweiterung sind derzeit über derart lange Zeiträume nicht absehbar. Für den Regierungsbezirk ist in erster Linie die Frage zu klären, ob ab dem in den Bescheiden für die Körperschaften festgelegten Datum für die Beendigung der Ablagerung von unbehandeltem Restabfall auf Deponien Entsorgungssicherheit im Zusammenhang mit der Restabfallbehandlung besteht. Die Prognose stellt somit zunächst auf das Jahr 2005 ab. Diese Daten wurden aber darüber hinaus bis zum Jahr 2008 fortgeschrieben (vgl. Kap. 2, Nr. 2.5). Um insbesondere bei den Gewerbeabfällen zu einer belastbaren Aussage zu kommen, wurde das in Kapitel 7 unter Nr. 7.5 dargestellte Prognosemodell für den hausmüllähnlichen Gewerbeabfall verwendet und hierbei die Betrachtung auf die einzelnen Gebietskörperschaften heruntergebrochen. Unter Berücksichtigung der Entsorgungsstrukturen in den einzelnen Körperschaften und der vertraglichen Vereinbarungen ist festzustellen, dass die Kapazitäten der MVA Bielefeld, der mechanischen Behandlungsanlage in Paderborn, der mechanisch–biologischen Behandlungsanlage Minden-Lübbecke, der SBS/BA in Ennigerloh im Rahmen der Kooperation des Kreises Gütersloh mit dem Kreis Warendorf und dem Kreis Soest und die Möglichkeit der Nutzung freier Kapazitäten in der MVA in Hameln (vgl. Kap. 7, Seite 107 u. Abb. 7.12) Kapitel 9 114 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ ausreichen, die Restabfallbehandlung aus den Körperschaften des Regierungsbezirks sogar annähernd für das Maximumszenario sicherzustellen. Die vertraglichen Vereinbarungen einzelner örE mit der MVA Bielefeld-Herford GmbH unter Einbeziehung der Enertec Hameln GmbH sind ggf. rechtzeitig anzupassen (vgl. hierzu Kap. 7 Seite 98 ff.). Soweit mechanische oder mechanisch-biologische Behandlungsanlagen für die Restabfallbehandlung genutzt werden sollen (SBS/BA Ennigerloh durch den Kreis Gütersloh, MBA Minden-Lübbecke und MA Paderborn) sind diese Anlagen grundsätzlich in der Lage, die im Rahmen der Min/Max – Prognose anfallenden Restabfälle zu behandeln, da diese Anlagenkonzepte eine flexible Fahrweise ermöglichen. Durch Erhöhung der Betriebszeiten, im äußersten Fall durch Erweiterung der biologischen Stufe (Rotteboxen MBA Minden-Lübbecke), können derzeit nicht vorhersehbare Entwicklungen z. B. aufgefangen werden. 9.2 Bioabfälle Im Regierungsbezirk Detmold ist in allen Körperschaften eine flächendeckende Bioabfallsammlung eingeführt worden. Die Sammlungserfolge sind unterschiedlich, wie sich aus Kapitel 6 Abb. 6.8 und 6.9 ablesen lässt. Sie liegen allerdings im Landesvergleich auf einem relativ hohen Niveau. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache wurde eine Prognose für 2008 erstellt. In der Tab. 9.1 sind die Ergebnisse dargestellt. Für den Regierungsbezirk ergibt sich im Jahr 2008 ein Bioabfallaufkommen von 198.506 Mg. Vergleicht man diese Menge mit der im Regierungsbezirk vorhandenen oder im Bau befindlichen Behandlungskapazität (vgl. Tab. 9.2, S.116) so zeigt sich, dass dieser Menge eine Behandlungskapazität von 227.000 Mg gegenübersteht. Kapitel 9 115 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Tab. 9.1 Bioabfallaufkommen 2008 Einwohner 2008 Bioabfall spez. Bioabfall spez. Bioabfall abs. 2002 2008 2008 Mg kg/E*a Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübb. Paderborn RB Detmold 318.024 62 68 21.626 355.805 84 84 29.888 258.537 77 77 19.907 157.177 118 118 18.547 369.582 93 93 34.371 325.793 117 117 38.118 305.509 118 118 2.090.427 36.050 198.506 Tab. 9.2 Biokompostwerke Biokompostwerk Kapazität 2008 Standort Mg Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Paderborn Lippe Minden-Lübb. RB Detmold 52.000 Gütersloh 75.000 Nieheim-Oeynhausen 50.000 Lemgo-Maibolte 50.000 227.000 Hille-Pohlsche Heide Da in diesen Kompostwerken z. T. aber auch Grünabfälle als Strukturmaterial übernommen werden, müssen diese auch in die Frage nach ausreichender Behandlungskapazität mit einbezogen werden. Im Regierungsbezirk sind im Jahr 2002 als Grünabfall sowie Garten-, Park- und Friedhofsabfall die in Tab. 9.3 dargestellten kompostierfähigen Mengen angefallen. Als für die Kompostierung geeignet wurde ein Anteil von 95 % vom Aufkommen angesetzt. Eine Teilmenge von 34.965 Mg wird in den in Tab. 9.3 genannten Grünkompostierungsanlagen behandelt. Es bleibt eine Restmenge von 23.794 Mg, die den Biokompostwerken zugeliefert wird. Kapitel 9 116 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ Tab. 9.3 Grünabfall, Garten-, Park- und Friedhofsabfall Grünabfall beh. 2002 Grünkompostierung Kapazität Standort Mg Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübb. Paderborn RB Detmold 1.700 0 16.825 0 6.930 16.250 2.441 0 23.241 12.215 * 12.026 10.000 Pohlsche Heide 7.097 8.000 Alte Schanze 70.259 46.465 Enger * Verschiedene Standorte Zusammen ist somit eine Zuliefermenge von Bio– und Grünabfall zu den Kompostwerken von 222.301 Mg anzunehmen. Aus dieser Betrachtung ergibt sich, dass für den Regierungsbezirk mit einer Jahresdurchsatzleistung von 227.000 Mg im Jahr 2008 ausreichende Kapazitäten für die Kompostierung des Bio- und Grünabfalls zur Verfügung stehen. Die Eigenkompostierung von Bioabfällen sollte von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern weiterhin positiv begleitet werden. Die Eigenkompostierung ist überall dort sinnvoll, wo die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen und die Eigenverwertung des Kompostes sichergestellt ist. Nach § 13 KrW-/AbfG besteht die Überlassungspflicht von Abfällen aus Haushaltungen dann nicht, wenn die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zu einer Verwertung in der Lage sind. 9.3 Deponien 9.3.1 Siedlungsabfalldeponien Von den derzeit im Regierungsbezirk Detmold betriebenen Siedlungsabfalldeponien der Klasse II nach der AbfAblV (vgl. Anlagenkataster) werden über das Jahr 2005 Kapitel 9 117 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold _________________________________________________________ hinaus nur noch die Deponien der Kreise Minden-Lübbecke (Pohlsche Heide) und Paderborn (Alte Schanze) betrieben werden. Diese Deponien entsprechen voll dem Stand der Technik, so dass eine Beschränkung der Laufzeit für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Anhänge 1 und 2 der AbfAblV einhalten, nicht erfolgt. Aufgrund der durch Planfeststellungsbeschluss zugelassenen Gesamtkapazität können diese Deponien vielmehr bis über 2030 hinaus beschickt werden. Die Körperschaften, die künftig keine eigenen Deponien mehr betreiben, können grundsätzlich diese beiden Anlagen mit benutzen. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen sind aus Gründen der Entsorgungssicherheit unter Beachtung der Befristung für den eigenen Deponiebetrieb rechtzeitig abzuschließen. Der Kreis Gütersloh wird seine nicht behandlungsbedürftigen Abfälle zur Deponie Ennigerloh verbringen. Hierüber besteht eine Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf. Auch der Betrieb dieser Deponie unterliegt keiner zeitlichen Befristung, so dass für den Kreis Gütersloh diesbezüglich langfristig Entsorgungssicherheit besteht . 9.3.2 Boden- und Bauschuttdeponien Im Regierungsbezirk Detmold gibt es eine Vielzahl von Boden– und Bauschuttdeponien (vgl. Kapitel 5, Entsorgungsstrukturen). Bis auf die Deponien Borgholzhausen im Kreis Gütersloh, Kirchlengern-Reesberg im Kreis Herford, Borgentreich im Kreis Höxter und Atlas im Kreis Paderborn werden diese Deponien privat betrieben. Durch die zunehmende Verwertung dieser Abfallfraktionen und die derzeit schwache Baukonjunktur ist die Inanspruchnahme dieser Deponien jedoch stark rückläufig. Insgesamt kann festgestellt werden, dass für Boden und Bauschutt, soweit er nicht verwertet werden kann, auch zukünftig kein Entsorgungsengpass im Regierungsbezirk Detmold zu befürchten ist. Kapitel 9 118 Abfallmengen Abfallwirtschaftsplanung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Stadt Bielefeld 2002 EXCEL 97 Abfallverzeichnisverordnung Bezeichnung Nr. 1 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll) Gemischte Siedlungsabfälle (hmä. Gewerbeabfälle) Sperrmüll Marktabfälle Straßenkehricht Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Abfälle aus der Kanalreinigung Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen Getrennt gesammelte Fraktionen (Problemabf. aus Haushalten) Gemischte Siedlungsabfälle (getrennt erfasste Bioabfälle) Biologisch abbaubare Abfälle (Grünabf. und Garten-, Park- und Friedhofsabfälle) Papier und Pappe Verpackungen aus Papier und Pappe Glas Verpackungen aus Glas AVV Abfallaufkommen Verwertung thermische Behandlung Ablagerung MBA Schlüssel 2 in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg 3 4 5 6 7 2003 01 61,471 8,561 11,396 0,040 1,986 1,071 1,584 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 61,471 8,561 11,396 0,040 1,986 1,071 1,584 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 1801 01 1801 04 0,708 0,000 0,708 0,000 0,000 2001 1) 0,155 19,951 1,789 0,077 17,817 1,789 0,073 0,000 0,000 0,005 2,134 0,000 0,000 0,000 0,000 2001 01 1501 01 23,487 23,462 0,025 0,000 0,000 2001 02 1501 07 10,154 10,154 0,000 0,000 0,000 1501 02 bis 1501 06 8,386 4,721 3,665 0,000 0,000 2001 40 0,932 1,337 0,932 1,337 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2003 01 2003 07 2003 02 2003 03 1709 04 2003 06 2003 01 2002 01 14. Verpackungen (einschl. getr. ges. kommunaler Verpackungsabfälle) -haushaltsnah erfasst 15. 16. Metalle Holz 17. Gebrauchte Geräte, Geräte, die FCKW enthalten (Weiße Ware) [Angabe in Stück] 2001 36 2001 23 *) 8.657 Stück 8.657 Stück Stück Stück Stück 18. Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte 0,167 0,167 0,000 0,000 0,000 19. Bekleidung, Textilien 2001 35 *) 2001 36 2001 10 2001 11 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 20. Sonstige getrennt gesammelte Fraktionen 2001 1) 21. Summe sonst. nicht ausgeschlossene Abfälle 0,000 13,830 0,000 0,040 0,000 13,790 0,000 0,000 0,000 0,000 22. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik Baustoffe aus Gips 1701 01 bis 1701 03, 1701 07, 1708 02 1,055 1,055 0,000 0,000 0,000 23. Beton, Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte (aus Straßenaufbruch) 1701 01, 1703 01 *) und 1703 02 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 24. Boden und Steine 1705 04 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 25. Abfallmengen aus Verwertungs-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen Abfallmengen aus MVA (Aschen, Flugasche u.a.) 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 77,340 0,077 77,258 0,005 0,000 26. 2001 38 1) Hierbei sind die unter der Kapitelüberschrift 20 01 aufgeführten AVV-Schlüssel zu erfassen , *) besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Zeile 1 bis 9; ohne 2 und 6) I. SUMME Restabfall aus Siedlungsabfällen II. SUMME getrennt erfasster Bioabfälle (Zeile 10 und 11) 21,740 19,606 0,000 2,134 0,000 III. SUMME getrennt erfasster Wertstoffe (Zeile 12, 13 und 14) 42,027 38,337 3,690 0,000 0,000 IV. SUMME gewerblicher Abfälle 23,462 0,040 23,422 0,000 0,000 V. SUMME andere Wertstoffe 2,436 2,436 0,000 0,000 0,000 VI. SUMME mineralische Bauabfälle 1,055 1,055 0,000 0,000 0,000 VII. GESAMTSUMME 168,060 61,551 104,370 2,139 0,000 AWP 2004 -TeilplanSiedlungsabfall (Zeile 2, 6 und 21) (Zeile 15 bis 20; ohne 17) (Zeile 22 bis 24) (Zeile 1 bis 24; ohne 17) Kapitel 5 35 Abfallmengen Abfallwirtschaftsplanung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Kreis Gütersloh 2002 EXCEL 97 Abfallverzeichnisverordnung Bezeichnung Nr. 1 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll) Gemischte Siedlungsabfälle (hmä. Gewerbeabfälle) Sperrmüll Marktabfälle Straßenkehricht Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Abfälle aus der Kanalreinigung Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen Getrennt gesammelte Fraktionen (Problemabf. aus Haushalten) Gemischte Siedlungsabfälle (getrennt erfasste Bioabfälle) Biologisch abbaubare Abfälle (Grünabf. und Garten-, Park- und Friedhofsabfälle) Papier und Pappe Verpackungen aus Papier und Pappe Glas Verpackungen aus Glas AVV Abfallaufkommen Verwertung thermische Behandlung Ablagerung MBA Schlüssel 2 in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg 3 4 5 6 7 2003 01 39,086 20,811 7,587 0,000 2,074 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 14,814 0,000 1,618 0,000 0,000 0,000 0,000 24,272 20,811 5,969 0,000 2,074 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 1801 01 1801 04 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2001 1) 0,110 29,438 17,711 0,000 25,499 17,711 0,110 0,000 0,000 0,000 3,939 0,000 0,000 0,000 0,000 2001 01 1501 01 24,019 24,019 0,000 0,000 0,000 2001 02 1501 07 10,723 10,723 0,000 0,000 0,000 1501 02 bis 1501 06 12,562 9,380 0,000 3,182 0,000 2001 40 0,334 1,449 0,334 1,449 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2003 01 2003 07 2003 02 2003 03 1709 04 2003 06 2003 01 2002 01 14. Verpackungen (einschl. getr. ges. kommunaler Verpackungsabfälle) -haushaltsnah erfasst 15. 16. Metalle Holz 17. Gebrauchte Geräte, Geräte, die FCKW enthalten (Weiße Ware) [Angabe in Stück] 2001 36 2001 23 *) 6.486 Stück 6.486 Stück Stück Stück Stück Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte 2001 35 *) 2001 36 2001 10 2001 11 0,758 0,758 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2001 1) 0,976 0,000 0,976 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 1,584 0,000 0,000 1,584 0,000 18. 2001 38 19. Bekleidung, Textilien 20. Sonstige getrennt gesammelte Fraktionen 21. Summe sonst. nicht ausgeschlossene Abfälle 22. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik Baustoffe aus Gips 23. Beton, Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte (aus Straßenaufbruch) 24. Boden und Steine 25. Abfallmengen aus Verwertungs-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen Abfallmengen aus MVA (Aschen, Flugasche u.a.) 26. 1) Hierbei sind die unter der Kapitelüberschrift 20 01 aufgeführten AVV-Schlüssel zu erfassen 1701 01 bis 1701 03, 1701 07, 1708 02 1701 01, 1703 01 *) und 1703 02 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 1705 04 34,554 0,000 0,000 34,554 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 48,857 0,000 16,542 32,315 0,000 , *) besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Zeile 1 bis 9; ohne 2 und 6) I. SUMME Restabfall aus Siedlungsabfällen II. SUMME getrennt erfasster Bioabfälle (Zeile 10 und 11) 47,149 43,210 0,000 3,939 0,000 III. SUMME getrennt erfasster Wertstoffe (Zeile 12, 13 und 14) 47,304 44,122 0,000 3,182 0,000 IV. SUMME gewerblicher Abfälle 20,811 0,000 0,000 20,811 0,000 V. SUMME andere Wertstoffe 3,517 3,517 0,000 0,000 0,000 VI. SUMME mineralische Bauabfälle 36,138 0,000 0,000 36,138 0,000 VII. GESAMTSUMME 203,776 90,849 16,542 96,385 0,000 AWP 2004 - Teilplan Siedlungsabfall (Zeile 2, 6 und 21) (Zeile 15 bis 20; ohne 17) (Zeile 22 bis 24) (Zeile 1 bis 24; ohne 17) Kapitel 5 39 Abfallmengen Abfallwirtschaftsplanung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Kreis Herford 2002 EXCEL 97 Abfallverzeichnisverordnung Bezeichnung Nr. 1 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll) Gemischte Siedlungsabfälle (hmä. Gewerbeabfälle) Sperrmüll Marktabfälle Straßenkehricht Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Abfälle aus der Kanalreinigung Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen Getrennt gesammelte Fraktionen (Problemabf. aus Haushalten) Gemischte Siedlungsabfälle (getrennt erfasste Bioabfälle) Biologisch abbaubare Abfälle (Grünabf. und Garten-, Park- und Friedhofsabfälle) Papier und Pappe Verpackungen aus Papier und Pappe Glas Verpackungen aus Glas AVV Abfallaufkommen Verwertung thermische Behandlung Ablagerung MBA Schlüssel 2 in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg 3 4 5 6 7 2003 01 33,332 31,712 0,961 0,000 1,543 0,092 0,046 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 33,332 31,712 0,961 0,000 0,000 0,000 0,016 0,000 0,000 0,000 0,000 1,543 0,092 0,030 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 1801 01 1801 04 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2001 1) 0,168 19,630 7,295 0,168 19,630 7,295 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2001 01 1501 01 17,382 17,382 0,000 0,000 0,000 2001 02 1501 07 9,758 9,610 0,000 0,148 0,000 1501 02 bis 1501 06 7,869 6,094 1,775 0,000 0,000 2001 40 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2003 01 2003 07 2003 02 2003 03 1709 04 2003 06 2003 01 2002 01 14. Verpackungen (einschl. getr. ges. kommunaler Verpackungsabfälle) -haushaltsnah erfasst 15. 16. Metalle Holz 17. Gebrauchte Geräte, Geräte, die FCKW enthalten (Weiße Ware) [Angabe in Stück] 2001 36 2001 23 *) 2.971 Stück 2.971 Stück Stück Stück Stück Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte 2001 35 *) 2001 36 2001 10 2001 11 0,426 0,426 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2001 1) 0,000 3,661 0,000 0,000 0,000 0,082 0,000 3,579 0,000 0,000 8,497 0,000 0,000 8,497 0,000 18. 2001 38 19. Bekleidung, Textilien 20. Sonstige getrennt gesammelte Fraktionen 21. Summe sonst. nicht ausgeschlossene Abfälle 22. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik Baustoffe aus Gips 23. Beton, Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte (aus Straßenaufbruch) 24. Boden und Steine 25. Abfallmengen aus Verwertungs-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen Abfallmengen aus MVA (Aschen, Flugasche u.a.) 26. 1) Hierbei sind die unter der Kapitelüberschrift 20 01 aufgeführten AVV-Schlüssel zu erfassen 1701 01 bis 1701 03, 1701 07, 1708 02 1701 01, 1703 01 *) und 1703 02 0,694 0,000 0,000 0,694 0,000 1705 04 25,056 0,000 0,000 25,056 0,000 1,775 0,000 0,000 0,000 1,775 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 36,051 0,168 34,309 1,574 0,000 , *) besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Zeile 1 bis 9; ohne 2 und 6) I. SUMME Restabfall aus Siedlungsabfällen II. SUMME getrennt erfasster Bioabfälle (Zeile 10 und 11) 26,925 26,925 0,000 0,000 0,000 III. SUMME getrennt erfasster Wertstoffe (Zeile 12, 13 und 14) 35,009 33,086 1,775 0,148 0,000 IV. SUMME gewerblicher Abfälle 35,465 0,000 31,794 3,671 0,000 V. SUMME andere Wertstoffe 0,426 0,426 0,000 0,000 0,000 VI. SUMME mineralische Bauabfälle 34,247 0,000 0,000 34,247 0,000 VII. GESAMTSUMME 168,123 60,605 67,878 39,640 0,000 AWP 2004 -Teilplan Siedlungsabfall (Zeile 2, 6 und 21) (Zeile 15 bis 20; ohne 17) (Zeile 22 bis 24) (Zeile 1 bis 24; ohne 17) Kapitel 5 44 Abfallmengen Abfallwirtschaftsplanung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Kreis Höxter 2002 EXCEL 97 Abfallverzeichnisverordnung Bezeichnung Nr. 1 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll) Gemischte Siedlungsabfälle (hmä. Gewerbeabfälle) Sperrmüll Marktabfälle Straßenkehricht Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Abfälle aus der Kanalreinigung Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen Getrennt gesammelte Fraktionen (Problemabf. aus Haushalten) Gemischte Siedlungsabfälle (getrennt erfasste Bioabfälle) Biologisch abbaubare Abfälle (Grünabf. und Garten-, Park- und Friedhofsabfälle) Papier und Pappe Verpackungen aus Papier und Pappe Glas Verpackungen aus Glas AVV Abfallaufkommen Verwertung thermische Behandlung Ablagerung MBA Schlüssel 2 in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg 3 4 5 6 7 2003 01 15,234 22,303 0,507 0,002 0,579 0,115 0,652 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 12,949 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 15,234 9,354 0,507 0,002 0,579 0,115 0,652 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 1801 01 1801 04 0,081 0,000 0,000 0,081 0,000 2001 1) 0,081 18,319 2,569 0,081 13,527 2,569 0,000 0,000 0,000 0,000 4,792 0,000 0,000 0,000 0,000 2001 01 1501 01 10,213 10,213 0,000 0,000 0,000 2001 02 1501 07 4,882 4,882 0,000 0,000 0,000 1501 02 bis 1501 06 4,545 2,811 1,446 0,289 0,000 2001 40 0,437 1,466 0,437 1,466 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2003 01 2003 07 2003 02 2003 03 1709 04 2003 06 2003 01 2002 01 14. Verpackungen (einschl. getr. ges. kommunaler Verpackungsabfälle) -haushaltsnah erfasst 15. 16. Metalle Holz 17. Gebrauchte Geräte, Geräte, die FCKW enthalten (Weiße Ware) [Angabe in Stück] 2001 36 2001 23 *) 2.798 Stück 2.798 Stück Stück Stück Stück 18. Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte 0,350 0,350 0,000 0,000 0,000 19. Bekleidung, Textilien 2001 35 *) 2001 36 2001 10 2001 11 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 20. Sonstige getrennt gesammelte Fraktionen 2001 1) 21. Summe sonst. nicht ausgeschlossene Abfälle 0,000 2,518 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2,518 0,000 0,000 22. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik Baustoffe aus Gips 1701 01 bis 1701 03, 1701 07, 1708 02 21,390 18,538 0,000 2,852 0,000 23. Beton, Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte (aus Straßenaufbruch) 1701 01, 1703 01 *) und 1703 02 6,771 0,000 0,000 6,771 0,000 24. Boden und Steine 1705 04 1,032 0,000 0,000 1,032 0,000 25. Abfallmengen aus Verwertungs-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen Abfallmengen aus MVA (Aschen, Flugasche u.a.) 6,238 0,059 0,000 0,000 1,446 0,000 4,792 0,059 0,000 0,000 17,137 0,081 0,000 17,056 0,000 26. 2001 38 1) Hierbei sind die unter der Kapitelüberschrift 20 01 aufgeführten AVV-Schlüssel zu erfassen , *) besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Zeile 1 bis 9; ohne 2 und 6) I. SUMME Restabfall aus Siedlungsabfällen II. SUMME getrennt erfasster Bioabfälle (Zeile 10 und 11) 20,887 16,096 0,000 4,792 0,000 III. SUMME getrennt erfasster Wertstoffe (Zeile 12, 13 und 14) 19,640 17,906 1,446 0,289 0,000 IV. SUMME gewerblicher Abfälle 24,936 0,000 12,949 11,987 0,000 V. SUMME andere Wertstoffe 2,253 2,253 0,000 0,000 0,000 VI. SUMME mineralische Bauabfälle 29,192 18,538 0,000 10,654 0,000 VII. GESAMTSUMME 114,045 54,873 14,395 44,777 0,000 AWP 2004 - Teilplan Siedlungsabfall (Zeile 2, 6 und 21) (Zeile 15 bis 20; ohne 17) (Zeile 22 bis 24) (Zeile 1 bis 24; ohne 17) Kapitel 5 49 Abfallmengen Abfallwirtschaftsplanung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Kreis Lippe 2002 EXCEL 97 Abfallverzeichnisverordnung Bezeichnung Nr. 1 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll) Gemischte Siedlungsabfälle (hmä. Gewerbeabfälle) Sperrmüll Marktabfälle Straßenkehricht Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Abfälle aus der Kanalreinigung Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen Getrennt gesammelte Fraktionen (Problemabf. aus Haushalten) Gemischte Siedlungsabfälle (getrennt erfasste Bioabfälle) Biologisch abbaubare Abfälle (Grünabf. und Garten-, Park- und Friedhofsabfälle) Papier und Pappe Verpackungen aus Papier und Pappe Glas Verpackungen aus Glas AVV Abfallaufkommen Verwertung thermische Behandlung Ablagerung MBA Schlüssel 2 in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg 3 4 5 6 7 2003 01 33,721 78,449 7,372 0,070 0,014 6,298 0,022 0,000 48,977 5,011 0,070 0,000 0,000 0,000 6,466 17,891 0,268 0,000 0,000 5,640 0,000 27,255 11,581 2,093 0,000 0,014 0,658 0,022 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 1801 01 1801 04 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2001 1) 0,243 33,895 24,464 0,000 27,341 24,464 0,000 0,000 0,000 0,243 6,554 0,000 0,000 0,000 0,000 2001 01 1501 01 30,313 26,675 3,637 0,001 0,000 2001 02 1501 07 16,302 11,670 0,000 4,632 0,000 1501 02 bis 1501 06 12,272 7,132 3,582 1,558 0,000 2001 40 0,390 1,393 0,390 1,393 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2003 01 2003 07 2003 02 2003 03 1709 04 2003 06 2003 01 2002 01 14. Verpackungen (einschl. getr. ges. kommunaler Verpackungsabfälle) -haushaltsnah erfasst 15. 16. Metalle Holz 17. Gebrauchte Geräte, Geräte, die FCKW enthalten (Weiße Ware) [Angabe in Stück] 2001 36 2001 23 *) 11.140 Stück 11.140 Stück Stück Stück Stück 18. Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte 0,460 0,460 0,000 0,000 0,000 19. Bekleidung, Textilien 2001 35 *) 2001 36 2001 10 2001 11 0,013 0,013 0,000 0,000 0,000 20. Sonstige getrennt gesammelte Fraktionen 2001 1) 21. Summe sonst. nicht ausgeschlossene Abfälle 0,006 5,659 0,006 0,055 0,000 0,000 0,000 5,604 0,000 0,000 22. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik Baustoffe aus Gips 1701 01 bis 1701 03, 1701 07, 1708 02 0,008 0,000 0,000 0,008 0,000 23. Beton, Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte (aus Straßenaufbruch) 1701 01, 1703 01 *) und 1703 02 0,085 0,000 0,000 0,085 0,000 24. Boden und Steine 1705 04 8,199 0,000 0,000 8,199 0,000 25. Abfallmengen aus Verwertungs-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen Abfallmengen aus MVA (Aschen, Flugasche u.a.) 0,000 44,317 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 44,317 0,000 0,000 41,442 5,081 6,734 29,627 0,000 26. 2001 38 1) Hierbei sind die unter der Kapitelüberschrift 20 01 aufgeführten AVV-Schlüssel zu erfassen , *) besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Zeile 1 bis 9; ohne 2 und 6) I. SUMME Restabfall aus Siedlungsabfällen II. SUMME getrennt erfasster Bioabfälle (Zeile 10 und 11) 58,359 51,805 0,000 6,554 0,000 III. SUMME getrennt erfasster Wertstoffe (Zeile 12, 13 und 14) 58,887 45,477 7,219 6,191 0,000 IV. SUMME gewerblicher Abfälle 90,406 49,032 23,531 17,843 0,000 V. SUMME andere Wertstoffe 2,262 2,262 0,000 0,000 0,000 VI. SUMME mineralische Bauabfälle 8,292 0,000 0,000 8,292 0,000 VII. GESAMTSUMME 259,648 153,657 37,484 68,507 0,000 AWP 2004 - Teilplan Siedlungsabfall (Zeile 2, 6 und 21) (Zeile 15 bis 20; ohne 17) (Zeile 22 bis 24) (Zeile 1 bis 24; ohne 17) Kapitel 5 53 Abfallmengen Abfallwirtschaftsplanung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Kreis Minden-Lübbecke 2002 EXCEL 97 Abfallverzeichnisverordnung Bezeichnung Nr. 1 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll) Gemischte Siedlungsabfälle (hmä. Gewerbeabfälle) Sperrmüll Marktabfälle Straßenkehricht Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Abfälle aus der Kanalreinigung Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen Getrennt gesammelte Fraktionen (Problemabf. aus Haushalten) Gemischte Siedlungsabfälle (getrennt erfasste Bioabfälle) Biologisch abbaubare Abfälle (Grünabf. und Garten-, Park- und Friedhofsabfälle) Papier und Pappe Verpackungen aus Papier und Pappe Glas Verpackungen aus Glas AVV Abfallaufkommen Verwertung thermische Behandlung Ablagerung MBA Schlüssel 2 in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg 3 4 5 6 7 2003 01 38,500 63,522 1,183 0,118 2,904 0,807 0,032 0,000 1,968 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 38,500 61,554 1,183 0,118 2,904 0,807 0,032 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 1801 01 1801 04 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2001 1) 0,152 37,840 12,659 0,000 32,096 12,659 0,000 0,000 0,000 0,152 5,744 0,000 0,000 0,000 0,000 2001 01 1501 01 19,607 17,254 0,000 2,353 0,000 2001 02 1501 07 9,611 9,297 0,000 0,314 0,000 1501 02 bis 1501 06 8,913 4,947 0,000 3,966 0,000 2001 40 0,512 0,986 0,512 0,986 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2003 01 2003 07 2003 02 2003 03 1709 04 2003 06 2003 01 2002 01 14. Verpackungen (einschl. getr. ges. kommunaler Verpackungsabfälle) -haushaltsnah erfasst 15. 16. Metalle Holz 17. Gebrauchte Geräte, Geräte, die FCKW enthalten (Weiße Ware) [Angabe in Stück] 2001 36 2001 23 *) 2.399 Stück 2.399 Stück Stück Stück Stück 18. Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 19. Bekleidung, Textilien 2001 35 *) 2001 36 2001 10 2001 11 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 20. Sonstige getrennt gesammelte Fraktionen 2001 1) 21. Summe sonst. nicht ausgeschlossene Abfälle 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 22. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik Baustoffe aus Gips 1701 01 bis 1701 03, 1701 07, 1708 02 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 23. Beton, Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte (aus Straßenaufbruch) 1701 01, 1703 01 *) und 1703 02 2,372 0,000 0,000 2,372 0,000 24. Boden und Steine 1705 04 4,349 1,098 0,000 3,251 0,000 25. Abfallmengen aus Verwertungs-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen Abfallmengen aus MVA (Aschen, Flugasche u.a.) 16,689 9,130 0,000 0,000 0,000 0,000 16,689 9,130 0,000 0,000 42,889 0,000 0,000 42,889 0,000 26. 2001 38 1) Hierbei sind die unter der Kapitelüberschrift 20 01 aufgeführten AVV-Schlüssel zu erfassen , *) besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Zeile 1 bis 9; ohne 2 und 6) I. SUMME Restabfall aus Siedlungsabfällen II. SUMME getrennt erfasster Bioabfälle (Zeile 10 und 11) 50,499 44,755 0,000 5,744 0,000 III. SUMME getrennt erfasster Wertstoffe (Zeile 12, 13 und 14) 38,131 31,498 0,000 6,633 0,000 IV. SUMME gewerblicher Abfälle 64,329 1,968 0,000 62,361 0,000 V. SUMME andere Wertstoffe 1,498 1,498 0,000 0,000 0,000 VI. SUMME mineralische Bauabfälle 6,721 1,098 0,000 5,623 0,000 VII. GESAMTSUMME 204,067 80,817 0,000 123,250 0,000 AWP 2004 -Teilplan Siedlungsabfall (Zeile 2, 6 und 21) (Zeile 15 bis 20; ohne 17) (Zeile 22 bis 24) (Zeile 1 bis 24; ohne 17) Kapitel 5 57 Abfallmengen Abfallwirtschaftsplanung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Kreis Paderborn 2002 EXCEL 97 Abfallverzeichnisverordnung Bezeichnung Nr. 1 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll) Gemischte Siedlungsabfälle (hmä. Gewerbeabfälle) Sperrmüll Marktabfälle Straßenkehricht Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Abfälle aus der Kanalreinigung Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen Getrennt gesammelte Fraktionen (Problemabf. aus Haushalten) Gemischte Siedlungsabfälle (getrennt erfasste Bioabfälle) Biologisch abbaubare Abfälle (Grünabf. und Garten-, Park- und Friedhofsabfälle) Papier und Pappe Verpackungen aus Papier und Pappe Glas Verpackungen aus Glas AVV Abfallaufkommen Verwertung thermische Behandlung Ablagerung MBA Schlüssel 2 in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg in 1.000 Mg 3 4 5 6 7 2003 01 36,879 15,065 5,471 0,000 0,806 2,217 0,989 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,567 0,254 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 36,312 14,811 5,471 0,000 0,806 2,217 0,989 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 1801 01 1801 04 1,042 0,000 0,000 1,042 0,000 2001 1) 0,064 34,814 7,470 0,000 34,710 7,470 0,064 0,000 0,000 0,000 0,104 0,000 0,000 0,000 0,000 2001 01 1501 01 20,356 20,356 0,000 0,000 0,000 2001 02 1501 07 8,829 8,829 0,000 0,000 0,000 1501 02 bis 1501 06 7,605 4,383 3,222 0,000 0,000 2001 40 1,067 1,603 1,067 1,549 0,000 0,000 0,000 0,054 0,000 0,000 2003 01 2003 07 2003 02 2003 03 1709 04 2003 06 2003 01 2002 01 14. Verpackungen (einschl. getr. ges. kommunaler Verpackungsabfälle) -haushaltsnah erfasst 15. 16. Metalle Holz 17. Gebrauchte Geräte, Geräte, die FCKW enthalten (Weiße Ware) [Angabe in Stück] 2001 36 2001 23 *) Stück Stück Stück Stück Stück 18. Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte 0,734 0,734 0,000 0,000 0,000 19. Bekleidung, Textilien 2001 35 *) 2001 36 2001 10 2001 11 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 20. Sonstige getrennt gesammelte Fraktionen 2001 1) 21. Summe sonst. nicht ausgeschlossene Abfälle 0,000 29,273 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 29,273 0,000 0,000 22. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik Baustoffe aus Gips 38,471 0,171 0,000 38,300 0,000 23. Beton, Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte (aus Straßenaufbruch) 24. Boden und Steine 25. Abfallmengen aus Verwertungs-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen Abfallmengen aus MVA (Aschen, Flugasche u.a.) 26. 2001 38 1) Hierbei sind die unter der Kapitelüberschrift 20 01 aufgeführten AVV-Schlüssel zu erfassen 1701 01 bis 1701 03, 1701 07, 1708 02 1701 01, 1703 01 *) und 1703 02 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 1705 04 224,480 14,980 0,000 209,500 0,000 0,000 0,205 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,205 0,000 0,000 45,251 0,000 0,631 44,620 0,000 , *) besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Zeile 1 bis 9; ohne 2 und 6) I. SUMME Restabfall aus Siedlungsabfällen II. SUMME getrennt erfasster Bioabfälle (Zeile 10 und 11) 42,284 42,180 0,000 0,104 0,000 III. SUMME getrennt erfasster Wertstoffe (Zeile 12, 13 und 14) 36,790 33,568 3,222 0,000 0,000 IV. SUMME gewerblicher Abfälle 46,555 0,000 0,254 46,301 0,000 V. SUMME andere Wertstoffe 3,404 3,350 0,000 0,054 0,000 VI. SUMME mineralische Bauabfälle 262,951 15,151 0,000 247,800 0,000 VII. GESAMTSUMME 437,235 94,249 4,107 338,879 0,000 AWP 2004 - Teilplan Siedlungsabfall (Zeile 2, 6 und 21) (Zeile 15 bis 20; ohne 17) (Zeile 22 bis 24) (Zeile 1 bis 24; ohne 17) Kapitel 5 61 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Gütersloh Name der Anlage Entsorger - Nr.: E 75478001 Lage Genehmigungsinhaber Sekundärbrennstoffaufbereitungsanlage Rechtswert: 3432426 Entsorgungsverbund Westfalen GmbH Entsorgungsraum Kreise Warendorf, Gütersloh Betriebsbeginn 2002 Abfallmenge 2002 0 Mg Kapazität 160.000 Mg Bemerkungen: 5746858 AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf ECOWEST Betreiber Hochwert: Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Gütersloh Name der Anlage Entsorger - Nr.: E 75478001 Lage Genehmigungsinhaber Deponie Ennigerloh Rechtswert: 343270 Kreis Warendorf AWG Warendorf Betreiber Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf Entsorgungsraum Kreisgebiet Warendorf, Gütersloh und Soest Betriebsbeginn 1981 Abfallmenge 2002 187.000 m³ Deponievolumen Gesamt: ...... Mio m³ Verfüllt: ....... Mio m³ Verfügbar:1,704 Mio m³ Restlaufzeit bis 2020 Bemerkungen: Hochwert: 574710 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Gütersloh Name der Anlage Entsorger - Nr.: E 75478001 Lage Genehmigungsinhaber Sekundärbrennstoffaufbereitungsanlage Rechtswert: 3432426 Entsorgungsverbund Westfalen GmbH Entsorgungsraum Kreise Warendorf, Gütersloh Betriebsbeginn 2002 Abfallmenge 2002 0 Mg Kapazität 160.000 Mg Bemerkungen: 5746858 AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf ECOWEST Betreiber Hochwert: Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Gütersloh Name der Anlage Entsorger - Nr.: E 75478001 Lage Genehmigungsinhaber Biologische Abfallbehandlungsanlage (BA) Ennigerloh Rechtswert: 3432426 Westring 10 59320 Ennigerloh Entsorgungsraum Kreise Warendorf, Gütersloh u. Soest Betriebsbeginn 2004 Abfallmenge 2002 0 Mg Kapazität 100.000 Mg Bemerkungen: 5746858 AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf BIOWEST Betreiber Hochwert: Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Gütersloh Name der Anlage Entsorger - Nr: E 75473011 Lage Genehmigungsinhaber Betreiber Bioabfallkompostierungsanlage Gütersloh Rechtswert: 3453701 Hochwert: 5753486 Kompostierungsanlage GmbH Kompotec Kompotec Entsorgungsraum Kreis Gütersloh Kreis Herford Stadt Bielefeld Betriebsbeginn 1994 Abfallmenge 2002 52.000 Mg * Kapazität 52.000 Mg Bemerkungen: * einschließlich Fremdzulieferungen aus der Stadt Bielefeld und dem Kreis Herford Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Gütersloh Name der Anlage Entsorger - Nr.: E 75478001 Lage Boden-und Bauschuttdeponie Borgholzhausen Rechtswert: 3451806 Genehmigungsinhaber Kreis Gütersoh Betreiber Kreis Gütersloh Entsorgungsraum Betriebsbeginn 1982 Abfallmenge 2002 36.800 m³ Deponievolumen Gesamt: 1,85 Mio m³ Verfüllt: 0,9 Mio m³ Verfügbar: 0,95 Mio m³ Restlaufzeit bis > 2010 Bemerkungen: Kreisgebiet Gütersloh Hochwert: 5772644 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Herford Name der Anlage Entsorger - Nr.: E 75871076 Lage Genehmigungsinhaber Deponie Kirchlengern Rechtswert: 3476016 Kreis Herford Abfallentsorgungs- Betreiber betrieb des Kreises Herford Entsorgungsraum Kreis Herford Stadt Bielefeld Betriebsbeginn: 1970 Abfallmenge 2002 24.277 m³ Deponievolumen Gesamt: 4,3 Mio m³ Verfüllt: 4,05 Mio m³ Verfügbar: 0,25 Mio m³ Restlaufzeit bis 2009 Bemerkungen: Hochwert: 5783350 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Höxter Name der Anlage Entsorger - Nr.: E 76271110 Lage Deponie Wehrden Rechtswert: Genehmigungsinhaber Kreis Höxter Betreiber Kreis Höxter 3525603 Entsorgungsraum Kreisgebiet Höxter Betriebsbeginn 1980 abgelagerte Abfallmenge 2002: 43.581 Mg Deponievolumen Gesamt: 1,1 Mio m³ Verfüllt: 1,03 Mio m³ Verfügbar: 0,07 Mio m³ Restlaufzeit bis 31.05.2005 Bemerkungen: Hochwert: 5731129 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Höxter Name der Anlage Entsorger - Nr: E 76273001 Lage Genehmigungsinhaber Betreiber Bioabfallkompostierungsanlage Oeynhausen Rechtswert: 3505530 Kompotec Kreisgebiet Lippe behandelte Abfallmenge 2002: 20.000 Mg Kapazität 75.000 Mg/a Bemerkungen: 5743713 Kompotec Kompostierungsanlagen GmbH Entsorgungsraum Kreis Höxter Betriebsbeginn 1996 Hochwert: Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Höxter Name der Anlage Entsorger - Nr.: E 76278013 Lage Boden-und Bauschuttdeponie Borgentreich Rechtswert: Genehmigungsinhaber Kreis Höxter Betreiber Kreis Höxter 3518188 Entsorgungsraum Kreisgebiet Höxter Betriebsbeginn 1981 abgelagerte Abfallmenge 2002: 1.300 Mg Deponievolumen Gesamt: 100.000 m³ Verfüllt: 75.000 m³ Verfügbar: 25.000 m³ Restlaufzeit bis 2009 Bemerkungen: Hochwert: 5714168 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Lippe Name der Anlage Entsorger - Nr: E 76671160 Lage Genehmigungsinhaber Betreiber Deponie Hellsiek Rechtswert: 3495832 Hochwert: 5757554 Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH Lippe ABG ABG Lippe Entsorgungsraum Kreisgebiet Lippe Betriebsbeginn 1977 Abfallmenge 2002 95.260 Mg Deponievolumen Gesamt: 2,5 Mio m³ Verfüllt: 2,38 Mio m³ Verfügbar: 120.000 m³ Restlaufzeit bis 1. Juli 2004 Bemerkungen: der letzte Abschnitt mit einem Restvolumen von 600.000 m³ wird nicht mehr genutzt Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Lippe Name der Anlage Entsorger - Nr: E 76673138 Lage Genehmigungsinhaber Betreiber Bioabfallkompostierungsanlage Maibolte Rechtswert: 3497686 Hochwert: 5766992 Abfallbeseitigungsgesllschaft mbH Lippe ABG ABG Lippe Entsorgungsraum Kreisgebiet Lippe Betriebsbeginn 1976 Abfallmenge 2002 38.000 Mg Kapazität 38.000 Mg * Bemerkungen: * Erweiterung auf 50.000 Mg vorgesehen Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Lippe Name der Anlage Entsorger - Nr: E 76678001 Lage Genehmigungsinhaber Betreiber Boden-und Bauschuttdeponie Augustdorf Rechtswert: 3484245 Kalkwerk Dörenschlucht Entsorgungsraum Kreisgebiet Lippe 1980 Abfallmenge 2002: 11.921 Mg Deponievolumen Gesamt: 720.000 m³ Verfüllt: 500.000 m³ Verfügbar: 220.000 m³ Restlaufzeit bis 2016 Bemerkungen: 5754677 Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH Lippe ABG Inh. Freise & Co. GmbH Betriebsbeginn Hochwert: Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Lippe Name der Anlage Entsorger - Nr: E 76678014 Lage Genehmigungsinhaber Betreiber Boden- und Bauschuttdeponie Bentrup Rechtswert: 3492234 Fa. H. Schiewe Entsorgungsraum Kreisgebiet Lippe 1985 Abfallmenge 2002 168.586 Mg Deponievolumen Gesamt: 5,84 Mio m³ Verfüllt: 2,34 Mio m³ Verfügbar: 3,5 Mio m³ Restlaufzeit bis 2015 Bemerkungen: 5761470 Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH Lippe ABG GmbH 6 Co.Kg Betriebsbeginn Hochwert: Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Minden-Lübbecke Name der Anlage Entsorger - Nr.: E 77071301 Lage Genehmigungsinhaber Betreiber Deponie Pohlsche Heide Rechtswert: 3485184 Hochwert: 5805709 Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke AML Gesellschaft Verwertung org. Abfälle, GVoA Entsorgungsraum Regierungsbezirk Detmold Landkreis Nienburg Betriebsbeginn 1988 Abfallmenge 2002 123.000 Mg Deponievolumen Gesamt: 5,45 Mio m³ Verfüllt: 2,26 Mio m³ Verfügbar: 3,19 Mio m³ Restlaufzeit bis > 2030 Bemerkungen: Abschnitt 1 verfüllt, Abschnitt 2 im Betrieb Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Minden-Lübbecke Name der Anlage Entsorger - Nr.: E 77075002 Lage Genehmigungsinhaber Betreiber MBA Minden-Lübbecke Rechtswert: 3485358 Hochwert: 5805621 Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke AML Gesellschaft Verwertung org. Abfälle, GVoA Entsorgungsraum Kreis Minden-Lübbecke Betriebsbeginn Ende 2004 Abfallmenge 2002 0 Mg Kapazität 100.000 Mg Bemerkungen: Abschnitt 1 verfüllt, Abschnitt 2 im Betrieb Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Minden-Lübbecke Name der Anlage Entsorger - Nr: E 77073001 Lage Genehmigungsinhaber Betreiber Entsorgungsraum Bioabfallkompostierungsanlage Hille Rechtswert: 3484369 Hochwert: 5805789 Gesellschaft zur Verwertung organischer Abfälle mbH GVOA GVOA Kreisgebiet MindenLübbecke Betriebsbeginn 1995 Abfallmenge 2002 37.800 Mg Kapazität 35.000 Mg/a Bemerkungen: Anlage muß mittelfristig erweitert werden Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Minden-Lübbecke Name der Anlage Entsorger - Nr.: E 77078007 Lage Genehmigungsinhaber Betreiber Bodendeponie Varl-Haßlage Rechtswert: 3470898 AML Lübbecke Abfallmenge 2002 0 Mg Deponievolumen Gesamt: 225.000 m³ Verfüllt: 30.000 m³ Verfügbar:195.000 m³ Restlaufzeit bis keine Angabe Bemerkungen: 5806909 Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke AML Entsorgungsraum Kreisgebiet Minden- Betriebsbeginn 1987 Hochwert: Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Paderborn Name der Anlage Entsorger - Nr: E 77471253 Lage Genehmigungsinhaber Betreiber Deponie Alte Schanze in Paderborn-Elsen Rechtswert: 3476552 Hochwert: 5729824 Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb des Kreises Paderborn AV.E AV.E Entsorgungsraum Kreisgebiet Paderborn Betriebsbeginn 1978 Abfallmenge 2002 133.000 Mg Deponievolumen Gesamt: 7,6 Mio m³ Verfüllt: 4,75 Mio m³ Verfügbar:2,85 Mio m³ Restlaufzeit bis > 2030 Bemerkungen: Restkapazität des ausgebauten Bereiches: 189.000 Mg Monobereich 264.000 Mg Schüttbereich 4.2 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Paderborn Name der Anlage Entsorger - Nr: E 77475003 Lage Genehmigungsinhaber Betreiber MA Paderborn Rechtswert: 3476733 Pader Entsorgung Entsorgungsraum Kreisgebiet Paderborn Abfallmenge 2002 0 Mg Kapazität 80.000 Mg/a 5729356 Pader Entsorgung GmbH & Co. KG An der Pforte 2, 32457 Porta Westfalica GmbH & Co. KG Betriebsbeginn 2004 Hochwert: Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Paderborn Name der Anlage Entsorger - Nr: E 77478018 Lage Genehmigungsinhaber Betreiber Mineralstoffdeponie Atlas Rechtswert: 3482963 Stadt Paderborn/ Eigenbetrieb ASP Eigenbetrieb ASP Entsorgungsraum Stadtgebiet Paderborn Gemeinde Borchen Betriebsbeginn 1999 Abfallmenge 2002 130.000 m³ Deponievolumen Gesamt: 1,3 Mio m³ Verfüllt: 500000 m³ Verfügbar: 800000 m³ Restlaufzeit bis 2010 Bemerkungen: Hochwert: 5729283 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Paderborn Name der Anlage Entsorger - Nr: E -- Lage Bodendeponie Gollentaler Grund Rechtswert: 3481588 Genehmigungsinhaber Stadt Bad Wünnenberg Betreiber Stadt Bad Wünnenberg Entsorgungsraum Kreisgebiet Paderborn Betriebsbeginn 2002 Abfallmenge 2002 0 Mg Deponievolumen Gesamt: 20000 m³ Verfüllt: 0 m³ Verfügbar: 20000 m³ Restlaufzeit bis 2008 Bemerkungen: Hochwert: 5711408 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Paderborn Name der Anlage Entsorger - Nr: E 77478004 Lage Bodendeponie Steinhaarsgrund II Rechtswert: 3480310 Genehmigungsinhaber Stadt Wünnenberg Betreiber Stadt Wünnenberg Entsorgungsraum Kreisgebiet Paderborn Betriebsbeginn 1993 Abfallmenge 5000 m³ Deponievolumen Gesamt: 120.000 m³ Verfüllt: 55000 m³ Verfügbar: 65000 m³ Restlaufzeit bis 2010 Bemerkungen: Hochwert: 5712087 Abfallwirtschaftsplan 2004 Regierungsbezirk Detmold Kreis Paderborn Name der Anlage Entsorger - Nr: E 77478008 Lage Genehmigungsinhaber Betreiber Bodendeponie Delbrück-Nordhagen Rechtswert: 3467338 Hochwert: 5737246 Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb des Kreises Paderborn AV.E AV.E entfällt Entsorgungsraum Kreisgebiet Paderborn Betriebsbeginn 1999 Abfallmenge 2002 2.000 Mg Deponievolumen Gesamt: 80.000 m³ Verfüllt: 9.750 m³ Verfügbar: 70.250 m³ Restlaufzeit 2005 Bemerkungen: