Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
08.02.13, 14:46
Aktualisiert
08.02.13, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 4/2013
17.01.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
27.02.2013
Kreisausschuss
13.03.2013
Kreistag
20.03.2013
Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2013
für die Erneuerung der K 24 von Antweiler nach Billig
Sachbearbeiter/in: Herr Bornhold
Tel.: 15 534
Abt.: IV/66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel sind für den Haushalt 2013 bei Produkt 120 542 01, Zeile 25,
Investitionsnummer I542012580 angemeldet.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Mittel im Vorgriff auf den Haushalt 2013 bereitzustellen und die erforderlichen Aufträge zur Erneuerung der K 24 von Antweiler nach Billig nach vorherigen Vergabeverfahren
an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
-2Begründung:
Mit Beschluss zu V 336/2012 hat der Kreisausschuss den Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 zwischen Antweiler und Billig zugestimmt.
Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächen aus
Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07) gelten bestimmte Einbaubedingungen für Asphaltschichten. Bei Asphaltdeckschichten aus Walzasphalten ≥ 3 cm sind Mindest-Lufttemperaturen von + 5° C und < 3 cm
von +10° C, wobei die Temperatur der Unterlage mindestens + 5° C betragen muss, einzuhalten.
Dem entsprechend sind die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen.
Für die Baumaßnahme ist eine Bauzeit von 6 Monaten erforderlich. Daher muss ein zeitnaher Baubeginn angestrebt werden. Die Durchführung dieser Maßnahme wäre im laufenden Haushaltsjahr
nicht möglich, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der
Haushaltssatzung begonnen werden könnte.
Somit ist eine Durchführung der Maßnahme derzeit nur im Rahmen der Regelung des § 82 Gemeindeordnung über die vorläufige Haushaltsführung möglich.
Die Begründung der Unaufschiebbarkeit der Maßnahme ergibt sich aus der Erhaltung der Verkehrssicherheit und dem Umstand, dass die bereits bewilligten Fördermittel zeitnah abgerufen werden
müssen. Der Auftrag muss daher im Vorgriff auf den Haushalt 2013 vergeben werden. Gleichzeitig
werden durch die frühzeitige Ausschreibung erwartungsgemäß günstigere Angebote erzielt.
Nach entsprechender Entscheidung werden die Vergabeverfahren für die erforderlichen Leistungen
zur Erneuerung der K 24 von Antweiler nach Billig eingeleitet und an den wirtschaftlichsten Bieter
vergeben.
Neben den Fahrbahnerneuerungen ist die Anpassung der Bankette sowie nach Erfordernis die Erneuerung von Straßenausstattung wie Verkehrszeichen vorgesehen. Der zukünftige Fahrbahnaufbau
ist, wie folgt dargestellt, geplant:
Asphaltbeton
4,0 cm
Asphalttragschicht
10,0 cm
Schotterttragschicht
20,0 cm
auf der vorhandenen Frostschutzschicht
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)