Daten
Kommune
Bedburg
Größe
100 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
26.09.16, 09:07
Aktualisiert
29.03.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9170/2016
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 37
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
04.10.2016
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimme(n), 0
Gegenstimme(n), 0
Stimmenthaltung(en)
Betreff:
Antrag bzgl. Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Kultur und Soziales nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Mit Antrag vom 11.05.2016 wurde durch die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bedburg
e.V. beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, das Gesetz über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 hinsichtlich
eventueller Veränderungen städtischer Aufgaben und Verpflichtungen sowie Auswirkungen auf die
städtischen Finanzen zu prüfen (Anlage 1).
Auf Grundlage der Vorlage WP9-54/2016 wurde durch den Ausschuss die Bildung eines
Arbeitskreises Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
(BHKG) beschlossen um die Fragestellungen zur Änderungen und Auswirkungen für die Stadt
Bedburg wie auch in der Folge für die Freiwillige Feuerwehr Bedburg aus- bzw. aufzuarbeiten.
Der Arbeitskreis hat bisher zweimal getagt. In der Ersten Sitzung vom 11.07.2016 wurden die
Eckpunkte der Themen, welche im Rahmen dieses Arbeitskreises aufzuarbeiten sind vorgestellt.
In der zweiten Sitzung am 31.08.2016 wurden als erstes Kernthema die Anpassungen der
Aufwandsentschädigungen detailliert besprochen und Vorschläge erarbeitet. Diese müssen jedoch
noch mit den notwendigen sachlichen Begründungen ausgeführt und als entsprechende Vorlage
aufgearbeitet werden. Auf Grund der Kürze der Zeit sowie notwendiger Abstimmungen mit den
anderen Feuerwehren im Rhein-Erft-Kreis sind diese jedoch noch nicht für diese Sitzung
benennbar.
Im Weiteren werden folgende Punkte mit Bezug auf eventuelle Veränderungen städtischer
Aufgaben und Verpflichtungen sowie Auswirkungen auf die städtischen Finanzen durch den
Arbeitskreis sowie die Verwaltung beleuchtet:
- Erstellung bzw. Anpassungen von Gefahrenabwehrplänen
Hier ist z.B. auch der Gefahrenabwehrplan mit Bezug auf die atomaren Auswirkungen eines
möglichen Schadensszenarios vom Atomkraftwerken (Thiange) erfasst, welcher sich bereits in der
Erstellung befindet.
- Veränderung bei der Abarbeitung von Ölspuren durch die Feuerwehr
Derzeit besteht noch eine abwartende Haltung auf die Untersuchungsergebnisse vom Verband
der Feuerwehren, dem Ministerium für Inneres und Kommunales, dem Ministerium für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sowie den kommunalen Spitzenverbänden und Straßen
NRW. Von dort wird eine Handlungsempfehlung erwartet, nach welcher sich durch eine
Verschiebung der Zuständigkeit möglicherweise Auswirkungen ergeben.
- Zuständigkeit der Bevölkerungswarnung
Durch eine Ausschüttung finanzieller Mittel (ca. 17.500,- €) durch das Land aus 2014 wurden in
der Stadt Bedburg an einigen Stellen Verbesserungen zur Warnung der Bevölkerung bereits
umgesetzt. So wurden drei Sirenenstandorte technisch erneuert und weitere Maßnahmen zur
Sicherstellung einer Warnung umgesetzt. Für die Folgezeit ist die Auf- und Überarbeitung aller
Standorte bereits geplant, die Umsetzung erfolgt sukzessive.
- Ehrenamtsförderung
Ein Punkt der Ehrenamtsförderung ist die Verbesserung der Aufwandspauschalen, welche - wie
beschrieben - bereits durch den Arbeitskreis behandelt werden. Weitere Punkte wie das Ehrenamt
zu fördern ist, werden Gegenstand der weiteren Termine des Arbeitskreises sein. Finanzielle Mittel
wurden planerisch bereits für die kommenden Haushaltsjahre angepasst, da das Thema aber
noch nicht abschließend bearbeitet wurde, sind noch weitere Anpassungen möglich.
Mitteilungsvorlage WP9-170/2016
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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-Einrichtung einer Kinderfeuerwehr
Diese Thematik ist derzeit nicht geplant, aber wird für die Zukunft ins Auge gefasst. Gegenwärtig
ist das durch die Feuerwehr noch nicht leistbar.
- Öffnen der Feuerwehr für nicht im Brandschutz eingesetzte Mitglieder
Es gibt Mitglieder, welche in Feuerwehren andere Aufgaben übernehmen können als den
Brandschutz. Hierfür müssen neben eigenen aber auch die rechtlichen Vorgaben (Verordnung
über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen in der Freiwilligen Feuerwehr NRW)
angepasst sein, um die Rahmenbedingungen abzustecken. Die grundsätzliche Umsetzung ist für
die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bedburg geplant, der Zeitpunkt ist jedoch aktuell nicht
absehbar.
- Zahlung einer Prämie an Arbeitgeber, die Ihre Kräfte für den Einsatz freistellen.
Diese Überlegung ist zu diskutieren, festzulegen und ggf. durch Satzung zu regeln.
- Anpassung der Einsatzkosten durch die Änderung der rechtlichen Grundlage
Die Berechnung auf Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) ist bereits in Arbeit und wird nach Fertigstellung dem Ausschuss zur
Entscheidung im Rahmen der Satzungsänderung vorgelegt. Es ist mit einer Anhebung der Sätze
(also Mehreinahmen) zu rechnen.
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss wird regelmäßig informiert.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Garbe
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
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