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Mitteilungsvorlage (Antrag bzgl. Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
100 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
26.09.16, 09:07
Aktualisiert
29.03.17, 18:03
Mitteilungsvorlage (Antrag bzgl. Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) Mitteilungsvorlage (Antrag bzgl. Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) Mitteilungsvorlage (Antrag bzgl. Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9170/2016 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 37 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 04.10.2016 Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Betreff: Antrag bzgl. Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Familie, Kultur und Soziales nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Mit Antrag vom 11.05.2016 wurde durch die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 hinsichtlich eventueller Veränderungen städtischer Aufgaben und Verpflichtungen sowie Auswirkungen auf die städtischen Finanzen zu prüfen (Anlage 1). Auf Grundlage der Vorlage WP9-54/2016 wurde durch den Ausschuss die Bildung eines Arbeitskreises Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) beschlossen um die Fragestellungen zur Änderungen und Auswirkungen für die Stadt Bedburg wie auch in der Folge für die Freiwillige Feuerwehr Bedburg aus- bzw. aufzuarbeiten. Der Arbeitskreis hat bisher zweimal getagt. In der Ersten Sitzung vom 11.07.2016 wurden die Eckpunkte der Themen, welche im Rahmen dieses Arbeitskreises aufzuarbeiten sind vorgestellt. In der zweiten Sitzung am 31.08.2016 wurden als erstes Kernthema die Anpassungen der Aufwandsentschädigungen detailliert besprochen und Vorschläge erarbeitet. Diese müssen jedoch noch mit den notwendigen sachlichen Begründungen ausgeführt und als entsprechende Vorlage aufgearbeitet werden. Auf Grund der Kürze der Zeit sowie notwendiger Abstimmungen mit den anderen Feuerwehren im Rhein-Erft-Kreis sind diese jedoch noch nicht für diese Sitzung benennbar. Im Weiteren werden folgende Punkte mit Bezug auf eventuelle Veränderungen städtischer Aufgaben und Verpflichtungen sowie Auswirkungen auf die städtischen Finanzen durch den Arbeitskreis sowie die Verwaltung beleuchtet: - Erstellung bzw. Anpassungen von Gefahrenabwehrplänen Hier ist z.B. auch der Gefahrenabwehrplan mit Bezug auf die atomaren Auswirkungen eines möglichen Schadensszenarios vom Atomkraftwerken (Thiange) erfasst, welcher sich bereits in der Erstellung befindet. - Veränderung bei der Abarbeitung von Ölspuren durch die Feuerwehr Derzeit besteht noch eine abwartende Haltung auf die Untersuchungsergebnisse vom Verband der Feuerwehren, dem Ministerium für Inneres und Kommunales, dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sowie den kommunalen Spitzenverbänden und Straßen NRW. Von dort wird eine Handlungsempfehlung erwartet, nach welcher sich durch eine Verschiebung der Zuständigkeit möglicherweise Auswirkungen ergeben. - Zuständigkeit der Bevölkerungswarnung Durch eine Ausschüttung finanzieller Mittel (ca. 17.500,- €) durch das Land aus 2014 wurden in der Stadt Bedburg an einigen Stellen Verbesserungen zur Warnung der Bevölkerung bereits umgesetzt. So wurden drei Sirenenstandorte technisch erneuert und weitere Maßnahmen zur Sicherstellung einer Warnung umgesetzt. Für die Folgezeit ist die Auf- und Überarbeitung aller Standorte bereits geplant, die Umsetzung erfolgt sukzessive. - Ehrenamtsförderung Ein Punkt der Ehrenamtsförderung ist die Verbesserung der Aufwandspauschalen, welche - wie beschrieben - bereits durch den Arbeitskreis behandelt werden. Weitere Punkte wie das Ehrenamt zu fördern ist, werden Gegenstand der weiteren Termine des Arbeitskreises sein. Finanzielle Mittel wurden planerisch bereits für die kommenden Haushaltsjahre angepasst, da das Thema aber noch nicht abschließend bearbeitet wurde, sind noch weitere Anpassungen möglich. Mitteilungsvorlage WP9-170/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 -Einrichtung einer Kinderfeuerwehr Diese Thematik ist derzeit nicht geplant, aber wird für die Zukunft ins Auge gefasst. Gegenwärtig ist das durch die Feuerwehr noch nicht leistbar. - Öffnen der Feuerwehr für nicht im Brandschutz eingesetzte Mitglieder Es gibt Mitglieder, welche in Feuerwehren andere Aufgaben übernehmen können als den Brandschutz. Hierfür müssen neben eigenen aber auch die rechtlichen Vorgaben (Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen in der Freiwilligen Feuerwehr NRW) angepasst sein, um die Rahmenbedingungen abzustecken. Die grundsätzliche Umsetzung ist für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bedburg geplant, der Zeitpunkt ist jedoch aktuell nicht absehbar. - Zahlung einer Prämie an Arbeitgeber, die Ihre Kräfte für den Einsatz freistellen. Diese Überlegung ist zu diskutieren, festzulegen und ggf. durch Satzung zu regeln. - Anpassung der Einsatzkosten durch die Änderung der rechtlichen Grundlage Die Berechnung auf Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist bereits in Arbeit und wird nach Fertigstellung dem Ausschuss zur Entscheidung im Rahmen der Satzungsänderung vorgelegt. Es ist mit einer Anhebung der Sätze (also Mehreinahmen) zu rechnen. Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss wird regelmäßig informiert. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Garbe ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-170/2016 Seite 3