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Verwaltungsergänzung (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
21.02.13, 14:11
Aktualisiert
21.02.13, 14:11
Verwaltungsergänzung (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege) Verwaltungsergänzung (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/ Datum: V 11/2013 14.02.2013 Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege Im Rahmen des Ersten KiBiz-Änderungsgesetzes wurde das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei gestellt. Vom Land werden z.Zt. Elternbeiträge in Höhe von ca. 17,5 % der Betriebskosten übernommen. Bei der Haushaltsplanung wurde davon ausgegangen, dass die bisherigen Elternbeiträge um ca. 1.200.000 € sinken werden. Der Haushaltsansatz wurde daher von ursprünglich 3.750.000 € auf 2.550.000 € abgesenkt. Tatsächlich ist mit Elternbeiträgen in Höhe von ca. 3.380.000 € zu rechnen. Diese Mehrerträge haben zwar keine Auswirkungen auf die in der Folgekostenberechnung genannten summarischen Mindererträge (diese wurden auf der Basis von tatsächlich gezahlten Elternbeiträgen in der Stadt Euskirchen hochgerechnet), allerdings auf den prozentualen Anteil am gesamten Elternbeitragsvolumen. Soweit entsprechende Mindererträge durch eine pauschale Erhöhung der Elternbeiträge aufgefangen werden sollen, fällt diese Erhöhung damit geringer aus. Bei einem Elternbeitragsvolumen von ca. 3.380.000 € (zzgl. einer Landeserstattung für das letzte Kindergartenjahr von ca. 1.470.000 €) wirken sich Änderungen in Prozent gegenüber der Folgekostenberechung auf S. 5 der V 11/2013 nun voraussichtlich wie folgt auf das Elternbeitragsvolumen aus: a) Ausweitung der Geschwisterbefreiung: - 220.000 € = - 6,5 % - 95.000 € = - 2,8 % c) Elternbeitrag Ü3 - für alle Kinder: - 264.000 € = - 7,8 % d) Auswirkung bei a) und b) - 315.000 € = - 9,3 % e) Auswirkung bei a) und c) - 484.000 € = - 14,3 %. b) gleiche Beiträge ab dem zweiten Lebensjahr: -2Die in der V 11/2013 enthaltenen Beitragstabellen ändern sich wie folgt: Einheitlicher Elternbeitrag Ü3 - für alle Kinder mit Beitragserhöhung zur Kompensation i.H.v. 264.000 € (Vorschlag der FDP-Fraktion, siehe S. 3 unten) Bis 25 Stunden Betreuung Bis 35 Stunden Betreuung Bis/Über 45 Stunden Betreuung Elternbeitrag Elternbeitrag Elternbeitrag Einkommen bis 15.000 € 0,00 0,00 0,00 bis 25.000 € 35,00 38,00 55,00 bis 37.000 € 54,00 60,00 94,00 bis 50.000 € 91,00 100,00 145,00 bis 62.000 € 136,00 151,00 224,00 über 62.000 € 181,00 198,00 295,00 Einheitlicher Elternbeitrag Ü 3 für alle Kinder sowie Ausweitung der Geschwisterbeitragsbefreiung mit Beitragserhöhung zur Kompensation i.H.v. 484.000 € (siehe S. 5 oben) Bis 25 Stunden Betreuung Bis 35 Stunden Betreuung Bis/Über 45 Stunden Betreuung Elternbeitrag Elternbeitrag Elternbeitrag Einkommen gez. I. V. Poth bis 15.000 € 0,00 0,00 0,00 bis 25.000 € 37,00 41,00 59,00 bis 37.000 € 58,00 63,00 100,00 bis 50.000 € 97,00 106,00 154,00 bis 62.000 € 145,00 161,00 237,00 über 62.000 € 191,00 210,00 313,00