Daten
Kommune
Merzenich
Größe
329 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
09.11.15, 13:10
Aktualisiert
09.11.15, 13:10
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Bebauungsplan
Nr. C 24 „Merzpark“
Teil B
UMWELTBERICHT
ALS ERGEBNIS DER UMWELTPRÜFUNG
Aufgestellt: 27. Mai 2015
Geändert: 21. Okt. 2015
Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Reepel
Schweringstraße 1
52349 Düren
Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
Inhalt der Umweltprüfung
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes
Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen
Berücksichtigung Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen
Übergeordnete Pläne
2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
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2.1. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
bei Durchführung der Planung
2.1.1. SCHUTZGUT MENSCH
2.1.2. SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT
2.1.3. SCHUTZGUT BODEN
2.1.4. SCHUTZGUT WASSER
2.1.5. SCHUTZGUT KLIMA/ LUFT
2.1.6. SCHUTZGUT LANDSCHAFT
2.1.7. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER
2.1.8. WECHSELWIRKUNGEN
2.1.9. WEITERE BELANGE DES UMWELTSCHUTZES
2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
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3. VERMEIDUNG UND AUSGLEICH
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3.1. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
3.2. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
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17
4. ZUSÄTZLICHE ANGABEN
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4.1. Technische Verfahren
4.2. Hinweise auf Schwierigkeiten
4.3. Monitoring
18
18
18
5. ZUSAMMENFASSUNG
18
6. ANHÄNGE
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6.1. Quellen
6.2. Gesetzliche Grundlagen
20
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GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
1.
EINLEITUNG
Die P.G.W. Grundbesitz GmbH in Düren-Kreuzau plant am östlichen Siedlungsrand der
Gemeinde Merzenich, erschlossen über die Landesstraße (L 264), einen Wohn- und
Versorgungsstandort als Ergänzung des östlich der L 264 gelegenen Umsiedlungsstandortes
Morschenich – Neu zu errichten. Dass Nutzungskonzeptes sieht das Nebeneinander von
Wohnen und (Nah-) Versorgungseinrichtungen vor. Ein Schwerpunkt liegt beim
Wohnungsbau auf der Errichtung von kompakten Wohngebäuden für betreutes
Seniorenwohnen, ergänzt durch Doppel- und Einzelhäuser. Das Nahversorgungszentrum ist
auf den Flächen zwischen dem geplanten Wohngebiet und der L 264 vorgesehen. Neben
dem Markt sind ergänzende Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten
bzw. sonstige gewerbliche Nutzungen vorgesehen.
Das Nahversorgungszentrum dient der Versorgung der künftigen Bewohner des Plangebietes
und des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu.
Der östliche Teil des Bebauungsplanes überlagert den Bebauungsplan C 23 „MorschenichNeu“, der hier größtenteils landwirtschaftliche Fläche bzw. öffentliche Verkehrsflächen
festsetzt. Für den westlichen Bereich des Plangebietes besteht kein rechtskräftiger
Bebauungsplan.
Zur Umsetzung der Planung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Der vorliegende Umweltbericht (UB) gem. § 2a Nr. 2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB
beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung.
1.1.
Inhalt der Umweltprüfung
-
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes einschließlich
der Beschreibung der Festsetzung des Plans mit Angaben über Standort, Art und Umfang
sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens
-
Darstellung der, in Gesetzen und Plänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes, die für
den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange
bei der Aufstellung berücksichtigt wurden
-
Darstellung grundlegender und übergeordneter Planwerke
-
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Durchführung und Nichtdurchführung der Planung
-
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen.
-
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der
räumliche Geltungsbereich des Plans zu berücksichtigen sind.
-
Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der
Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der
Angaben aufgetreten sind, z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse
-
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)
-
Zusammenfassung der gemachten Angaben
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
3
Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung liegt ein besonderes Augenmerk auf der
Ausgestaltung der Maßnahmen des Lärmschutzes zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse,
der Umsetzung einer landschaftsbildverträglichen Einbindung der Bebauung sowie der
Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes.
Weitere bedeutende Aspekte sind Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen
archäologisch interessanter Objekte, zur Minimierung von Bodenzerstörungen schutzwürdiger
Böden auf das unbedingt erforderliche Maß sowie zur Vermeidung von Störungen der
Grundwasserneubildung.
Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beurteilung der Wirksamkeit der vorgesehenen
Maßnahmen und des Umfangs verbleibender Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung
festgesetzter Maßnahmen.
1.2.
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes sind:
o Sicherung der Nahversorgung für Merzenich, für den Umsiedlungsstandort
Morschenich – Neu sowie für die neuen Wohnnutzungen innerhalb des Plangebietes,
o Verbesserung des Angebotes für betreutes Wohnen innerhalb des Gemeindegebietes
von Merzenich,
o Verbesserung des allgemeinen Wohnungsangebotes,
o Verbesserung der Ausnutzung der bestehenden Infrastruktureinrichtungen, welche
insbesondere für die Umsiedlung von Morschenich – Neu errichtet wurden sowie
o Sicherung bzw. Schaffung von neuen Arbeitsplätzen innerhalb des Gemeindegebietes.
1.3.
Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen
Das insgesamt ca. 33.473 m² große Plangebiet umfasst die Flurstücke 74-79, in der Flur 30,
Gemarkung Merzenich.
Die Fläche befindet sich nordöstlich des Ortsrandes von Merzenich und südwestlich der
Landesstraße 264, die direkt an das Plangelände anschließt. Im Nordwesten grenzen wie im
Südwesten Ackerflächen an, nur dass sich hier ebenfalls eine landwirtschaftliche Hofanlage mit
Wohnhaus und Lagerhalle befindet.
Festgesetzt werden ein Sondergebiet Zweckbestimmung Nahversorgungszentrum und ein
Gewerbegebiet. Weiterhin entsteht ein „Allgemeines Wohngebiet“ innerhalb dessen u.a. eine
Seniorenwohnanlage entstehen soll.
Der BP überplant teilweise den rechtskräftigen BP C 23 „Morschenich-Neu“.
Gewerbe- und Sondergebiet haben eine Grundflächenzahl von 0,8 (Überschreitung bis zu
0,9) und umfassen eine Gesamtfläche von 9.845 m². Für das Allgemeine Wohngebiet gilt eine
GRZ von 0,4, die um 50 bzw. um 100 % überschritten werden kann und eine Gesamtfläche
von 13.432 m² umfasst. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen
festgelegt.
Die Erschließung erfolgt von der Landesstraße L 264 direkt oder über ein Brückenbauwerk.
Die Auf-/Abfahrt dient auch der Erschließung von Morschenich-Neu. Die Erschließung der
Wohnbauflächen wird durch eine Hauptachse mit Verzweigungen, teilweise auf Privatflächen
mit Geh- und Fahrrecht gewährleistet. An zentraler Stelle im Wohngebiet ist eine
Wendemöglichkeit vorgesehen. Hier befindet sich auch der Kinderspielplatz. Eine nördliche
oder südliche Erweiterung ist geplant.
Seitlich der Straßen werden öffentliches Verkehrsgrün und Flächen gem. § 9 (1) Nr. 20
BauGB, auf den Baugrundstücken Bäume und am Wendeplatz ein Spielplatz festgesetzt.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
Für die Baumaßnahme werden ca. 3.923 m² Grünlandfläche, teilweise mit Gehölzstrukturen
und 23.610 m² Acker beansprucht.
1.4.
Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen
Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Gesetze
für die Bebauungsplanung relevant:
Schutzgut
Gesetz
Mensch
Baugesetzbuch
Zielaussage
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine
Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c
BauGB).“
Bundesimmissionsschutzgesetz „Zweck dieses Gesetzes ist es Menschen ... vor schädlichen
inkl. der Verordnungen und Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher
Umweltwirkungen vorzubeugen.“
Erlasse
Tiere
Pflanzen
TA Lärm
Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche.
DIN 18005
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die
Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen
Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch
städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und –
minderung bewirkt werden soll.
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a
BauGB).“
und Baugesetzbuch
Bundesnaturschutzgesetz
(Landschaftsgesetz NRW)
„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und
als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich
so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich,
wiederherzustellen, dass
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter,
die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten
und Lebensräume sowie
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert
von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“ (§1)
„Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden,
wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in
angemessener Frist auszugleichen oder in sonstiger Weise zu
kompensieren sind und die Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur
und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.(§ 15)
Es ist verboten,
1. Wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen
oder zu zerstören,
2. Wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der
europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,
Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu
stören; …,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der
besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
4. Wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder
ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder
ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 (1))
Boden
Baugesetzbuch
Bundesbodenschutzgesetz
Wasser
Baugesetzbuch
Wasserhaushaltsgesetz
Die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege
zuständigen Behörden…können von den Verboten des § 44 im
Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen….Eine Ausnahme darf nur
zugelassen werden wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben
sind und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht
verschlechtert…. (§ 45 (7) BauGB)
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
„Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen
werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen
Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die
Möglichkeiten der Entwicklung der Stadt insbesondere durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und
andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie
Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ (§
1a (2) BauGB)
Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des
Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind
schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und
Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen
zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den
Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner
Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie
möglich vermieden werden.
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange de Umweltschutzes, insbesondere ...
die Auswirkungen auf ... Wasser ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
„Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu
bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im
Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare
Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt
von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im
Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit
insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei
sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen
Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anders zu
berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt
insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des
Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“ (§ 1a WHG)
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
Landeswassergesetz
Luft
Baugesetzbuch
Bundesimmissionsschutzgesetz
„Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen
Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher
Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“
TA Luft
Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§ 1 Abs. 5 Nr. 7a BauGB).“
§ 1 (s. o.).
Klima
Baugesetzbuch
Landschaft
und
biologische
Vielfalt
Bundesnaturschutzgesetz
(Landschaftsgesetz NW)
1.5.
„Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren
Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den
Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu
erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem
Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem
Nutzen Einzelner dienen. Dies erfordert die Ordnung des
Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft und als
Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung
und andere Gewässernutzungen.“ (§ 2 LWG)
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
Übergeordnete Pläne
Der Landesentwicklungsplan (LEP) des Landes NRW (1995) stellte den Bereich um
Merzenich als 'Freiraum' dar.
Da sich der neue Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen in Erarbeitung befindet,
wurden landesplanerische Regelungen zum großflächigen Einzelhandel in einem „Sachlichen
Teilplan Großflächiger Einzelhandel“ zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP
NRW) vorgezogen, der seit dem 13. Juli 2013 rechtswirksam ist. Grundsätzlich sind die Ziele
und Grundsätze der Landesplanung von den planenden Gemeinden (Planungshoheit) zu
beachten bzw. zu berücksichtigen. Die zunächst vor allem durch die geplante
Einzelhandelsnutzung entstehenden Konflikte konnten im Vorfeld geklärt oder ausgeräumt
werden.
Im Regionalplan Köln, TA Aachen liegt die östliche Siedlungsentwicklung von Merzenich
außerhalb des „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB). Der Regionalplan stellt an dieser Stelle
„Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Für eine Entwicklung der kommunalen
Bauleitplanung aus dem Regionalplan ist die Darstellung eines „Allgemeinen Siedlungsbereiches
– ASB“ erforderlich. Für die angestrebten Wohnbau-, Sondergebiets- und gewerbliche
Flächen wurde von der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 17.10.2014 die
Anpassungserklärung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung nach § 34 LPlG
bestätigt. Seitens der Bezirksregierung Köln bestehen nunmehr keine Bedenken gegen die
Planung.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich (1992) stellt in seiner derzeit gültigen
Fassung für das Plangebiet zumeist „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
Für den Umsiedlungsstandort Morschenich – Neu wurde der FNP im Rahmen der 16.
Änderung entsprechend den Zielen des Braunkohleplans bereits angepasst. Das Plangebiet der
17. Änderung überlagert die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes teilweise. Das
betroffene Gebiet wird als „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „sonstige überörtliche und
örtliche Hauptverkehrsstraße“ dargestellt.
Der unter „Flächennutzungsplan“ genannte Überlagerungsbereich ist auch Teil des
Bebauungsplanes Merzenich C 23 „Morschenich-Neu“.
Als Grundlage für die weiteren Planungsschritte auf der Ebene der Bauleitplanung wurde durch
GMA ein „Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich“
(Mai 2013) erarbeitet. Im Gutachten wird der zentrale Versorgungsbereich (ZVB) Merzenichs
festgelegt, eine zentrenrelevante Merzenicher Sortimentsliste definiert und Potentialflächen des
ZVB untersucht. Kurzfristige Ergänzungen sind für den Einzelhandel jedoch nur auf kleinen
Flächen möglich. Der „Ürlingsweg“ (Plangebiet) wird als Ergänzungsstandort geführt und in
Bezug auf 2 Varianten begutachtet.
Die Fläche liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes. Es liegen auch keine
Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders
geschützte Teile von Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb
oder im nächsten Umfeld des Änderungsbereichs.
Das nächste Naturschutzgebiet liegt nordwestlich und westlich von Merzenich entlang der
Bahnstrecke Köln-Aachen, das NSG „Vorbahnhofsgelände Düren“ (DN-031). Die Fläche ist
ebenfalls im Biotopkataster unter BK-5105-902 registriert.
Sonstige
Schutzgebiete
oder
Restriktionsflächen
(wie
Wasserschutzgebiete,
Überschwemmungsgebiete, etc.) sind innerhalb des Geltungsbereiches und seines näheren
Umfeldes nicht vorhanden.
Merzenich liegt in der Erdbebenzone 3 nach der Kategorisierung der DIN 4149. Daher sind
hier für Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden
Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau
weitere einschlägige Regelwerke zu beachten.
Im Bereich der Ortslage Merzenich liegen geologische Störungen des Verwerfungssystems des
Rurrandes. Innerhalb des Änderungsbereiches verlaufen keine aktiven Störungen. Der
Werhahn Sprung, der im Westen durch den Änderungsbereich verläuft, wird vom
Geologischen Dienst NW nicht als seismisch aktiv bewertet.
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1.
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
2.1.1.
Schutzgut Mensch
Die Flächen des Änderungsbereichs werden überwiegend ackerbaulich genutzt, ein kleiner
Teilbereich dient als Viehweide, auf der auch mehrere Schuppen sowie wenige Bäume und
Sträucher stehen. Nördlich grenzt ein landwirtschaftliches Gehöft an. So ist im Gebiet mit
saisonal auftretenden Immissionen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu rechnen.
Für die Bewohner der nächstgelegen Bebauung stellen der Änderungsbereich und sein
Umfeld siedlungsnahen und durch ein Wegenetz erschlossenen Freiraum dar. Die in diesem
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
Sinne zu nutzenden Feldwege werden nicht überplant sondern bleiben in ihrer Funktion
erhalten. Lediglich der offene Blick in die freie Landschaft wird durch die Bebauung künftig
verhindert. Im Umfeld stehen mindestens gleichwertige, ausgedehnte Flächen zur Verfügung.
Die angrenzende L 264 hat u.a. durch den Umsiedlungsstandort, die Verlegung der A 4 und
dem dadurch entstehenden neue Autobahnanschluss eine neue Verkehrsbedeutung mit
steigendem Verkehrsaufkommen erhalten (siehe IGEPA Juli 2011).
Auswirkungen
Mit der Realisierung des Baugebietes gehen landwirtschaftliche Produktionsflächen und
siedlungsnaher Freiraum verloren. Im neuen Wohngebiet wird Wohnraum für Familien und
Senioren geschaffen mit Einrichtungen einer wohnortnahen Versorgung.
Mögliche Immissionskonflikte zwischen der Wohnbebauung und dem bestehenden
landwirtschaftlichen Betrieb wurden durch Einarbeitung im Lärmgutachten der Accon Köln
GmbH berücksichtigt. Der Betrieb ist gem. Nr. 1c der TA Lärm eine „nicht
genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlage“ da keine Tierhaltung beantragt wurde und
somit von der Anwendung der TA Lärm ausgenommen. Ein in diesem Sinne geführter Hof ist
in der Praxis wenig störend da entstehende Geräuschemissionen wie z.B. Erntearbeiten nicht
permanent wirken und demgegenüber auch lange Zeiträume ohne nennenswerte
Geräuschemissionen auftreten. Darüber hinaus sind unaufschiebbare Erntearbeiten auch in
ruheempfindlichen Zeiten ungehindert durchführbar, da sie durch das Feiertagsgesetz NW
und diverse Rechtsprechungen von VGH und OVG NS rechtlich abgesichert sind.
Das erstellte Schallgutachten der Fa. ACCON prognostiziert die zu erwartende Geräuschsituation im Plangebiet. Diese wird jedoch eher niedriger als berechnet sein da die sukzessiv
entstehende Bebauung, zunehmend lärmpegelmindernd wirkt.
Für die gewerblichen Nutzungen wurden Emissionskontingente berechnet, bei deren
Einhaltung keine unzulässigen Immissionen im geplanten Wohngebiet zu erwarten sind.
Außerdem ermöglichen Emissionskontingente die Regelung der verschiedenen einwirkenden
Lärmquellen.
Außer im östlichen Teil des Allgemeinen Wohngebietes werden die Orientierungswerte des
Beiblattes 1 zur DIN 18005 eingehalten oder unterschritten. (55 dB tags und 40 dB nachts).
Die moderate Überschreitung im östlichen WA-Gebiet um etwa 6 dB(A) tags und nachts
resultiert aus der relativen Nähe zur Anbindung Morschenich-Neu, sie kann durch erhöhte
Anforderungen an die Bauausführung der Gebäude aufgefangen werden. Hier wird passiver
Schallschutz gem. den Lärmpegelbereichen III nach DIN 4109 im Bebauungsplan festgesetzt.
Die zusätzlichen Hinweise zum Einbau schallgedämmter Fenster in den Richtlinien DIN 4109,
VDI 2719 und DIN 1946 sind zu beachten. Liegen an den betroffenen ersten Fassaden
Schlafräume, sind fensterunabhängige Lüftungen vorzusehen.
Durch diese Maßnahmen werden gesunde Wohnbedingungen ermöglicht.
Die Gewerbelärmemissionen von max. 40 dB(A) am Wohnhaus des Hofes sind laut
Gutachten weit unter dem Tagesrichtwert von 60 dB(A) für Außengebiete.
Die Grundflächenzahl im östlichen Teil des „Allgemeinen Wohngebietes“ kann für
Nebenanlagen, Garagen etc. auf ca. 0,8 erhöht werden. Dies ist notwendig um eine
Tiefgarage für den ruhenden Verkehr realisieren zu können. Negative Auswirkungen auf die
gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden dadurch nicht hervorgerufen da die
Tiefgarage oberirdisch begrünt werden kann.
Aufgrund der Lage in der Erdbebenzone 3 sind bei Entwurf, Bemessung und Konstruktion von
Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte
mit höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten.
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
Die Auf-/Abfahrt und das Brückenbauwerk an der Landesstraße zum Umsiedlungsstandort
dienen auch der Erschließung von Wohngebiet, Sonder- und Gewerbegebiet. Damit ist auch
eine risikolose Querung der Landesstraße an dieser Stelle möglich. Eine direkte
Straßenanbindung an das Wegenetz der Altortschaft wird nicht hergestellt, so dass auch keine
unberechenbaren „Schleichverkehre“ zur Landesstraße oder zum Einkaufszentrum entstehen.
Eine Fuß- bzw. Radwegeanbindung wurde allerdings bereits im Zuge der Umsetzung des
Bebauungsplanes C 23 eingerichtet. Eine Weiterentwicklung des Wohngebietes „Merzpark“ in
nördliche und südliche Richtung ist straßentechnisch vorgesehen.
Da das Baugebiet „Merzpark das erste und innenliegende Teilstück der vorbereitenden
Bauleitplanung (17. Änderung FNP) darstellt, ist eine landschaftsgerechte Einbindung des
Baugebietes „Merzpark“ nicht vorgesehen. Dies geschieht nur im Bereich der Zufahrtsstraße.
Eine optische und kleinklimatische Aufwertung des Wohngebietes erfolgt durch festgesetzte
Baumpflanzungen.
Die im Bebauungsplan dargestellten Festsetzungen erfüllen insofern die allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Nach bisherigem Kenntnisstand ist die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der
menschlichen Gesundheit bzgl. Luftschadstoffe der 39. BImSchV zu erwarten.
2.1.2.
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
Der Änderungsbereich und sein Umfeld werden von intensiv bewirtschafteten strukturarmen
landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Lediglich eine kleinflächige Wiese mit wenigen
lebensraumtypischen Gehölzen bildet eine Ausnahme. Die ökologische Wertigkeit ist deshalb
überwiegend als gering, für die Wiese als mittel anzusetzen. Agrarraum besitzt für die
Großzahl der heimischen Tierarten eine sehr geringe Lebensraumqualität und weist deshalb
insgesamt eine vergleichsweise geringe Artenvielfalt auf.
Im faunistischen Gutachten zum BP C 23 vom Büro Raskin wurden allerdings Bruthabitate der
planungsrelevanten Vogelarten Feldlerche bzw. der seltenen Grauammer ermittelt, die an
anderer Stelle im Zuge einer CEF-Maßnahme berücksichtigt bzw. kompensiert wurden.
Dasselbe Büro wurde daraufhin beauftragt auch hier eine faunistische Erstuntersuchung des
Plangebietes und seiner Umgebung durchzuführen. Hauptaugenmerk lag auf den oben
genannten Arten. Die Feldlerche ist jedoch laut Gutachten nicht betroffen und die Grauammer
konnte nicht nachgewiesen werden.
Auch der Feldhamster konnte im Zuge einer Begehung (Büro Reepel) Mitte April nicht
nachgewiesen werden, was dem Ergebnis der Untersuchung zum BP C 23 entspricht.
Schließlich konnte im Zuge einer „worst-case-Betrachtung“ für Turteltaube, Feldschwirl und
Kreuzkröte ein Vorhandensein u. Konflikte mit dem § 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG nicht
abschließend ausgeschlossen werden weshalb folgende Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen
sind:
Rodung der vorhandenen Gehölze in der brutfreien Zeit zwischen Anfang
Oktober und Ende Februar
Entfernen der Vegetationsschicht in der brutfreien Zeit zwischen Anfang Oktober
und Ende Februar
Vermeidung der Bildung von Temporärgewässern in Fahrspuren und Senken und
Verhindern des Einwanderns von Amphibien in das Baugebiet.
Das floristische Entwicklungspotential der Ackerfläche ist aufgrund der anhaltenden intensiven
Nutzung gering. Raum für eine spontanere Vegetationsentwicklung findet sich nur in den
Säumen, innerhalb derer auch die Bäume stehen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
Die vorhandenen Gehölze auf der Planungsfläche könnten als Trittsteine in die Landschaft
dienen.
Auswirkungen
Durch die Realisierung der Bebauung werden heutige Acker- und Wiesenflächen in WohnSonder- und Gewerbegebiete umgewandelt. Durch Überbauung und Versiegelung gehen
Flächen als Lebensraum verloren, im Bereich von Grünflächen und Gärten kann eine geringe
Erhöhung der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen angenommen werden.
Grundsätzlich verlieren die Arten der Feldflur durch die Bebauung im Geltungsbereich und
näheren Umfeld direkt durch Flächenverlust sowie indirekt durch neu entstehende
Kulisseneffekte Lebensräume. Allerdings konnte eine Betroffenheit der vermuteten
Grauammer und Feldlerche sowie dem Feldhamster im Vorfeld ausgeschlossen werden.
Möglicherweise verbleibende, baubedingte Konflikte können durch Vermeidungsmaßnahmen
unterbunden werden.
Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag werden interne und externe Ausgleichsmaßnahmen
im Zuge der Eingriffsregelung formuliert. Dies sind intern Baumpflanzungen entlang der
Straßenachsen im Wohngebiet sowie Grünflächen und Flächen gem. § 9(1) Nr. 20 BauGB im
Bereich der Zu- und Abfahrtsstraße. Extern werden Ausgleichsflächen der Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft in Kreuzau (13.185 ökol. Einheiten) und der Stadt Jülich (7.310 m²=29.240
ökol. Einheiten) in Anspruch genommen. So kann die ökologische Abwertung der Natur an
anderer Stelle kompensiert werden.
2.1.3.
Schutzgut Boden
Im Agrarraum östlich von Merzenich treten großflächig typische, tiefgründige Parabraunerden
auf (L331), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/ Erper Lössplatte
entwickelt haben. Diese Böden weisen hohe Bodenwertzahlen (55-75), eine mittlere
Gesamtfilterfähigkeit und eine hohe Erodierbarkeit auf. Vom Geologischen Dienst NRW (GD
NW) werden diese Böden als schutzwürdig aufgrund ihrer hohen bzw. sehr hohen
natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und Pufferfunktion bewertet.
Die betroffenen Böden sind weitgehend ackerbaulich genutzt. In diesen anthropogen
überprägten Bereichen des Plangebietes spielen Bodengefüge und Stoffhaushalt im
Naturhaushalt zwar noch eine wichtige Rolle, diese sind jedoch verändert und der Boden wird
abgetragen.
Im Planbereich befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche, die bei der Unteren
Bodenschutzbehörde unter der Nummer Me 3335 geführt wird. Für das Flurstück
Gemarkung Merzenich, Flur 30, Flurstück 74 wurden deshalb weitere Ermittlungen zu Art und
heutigem Zustand der möglichen Ablagerung notwendig. Durch die Ingenieurgesellschaft
Quadriga mbH wurden 7 Rammkernsondierungen mit jeweils 2,00 m Tiefe abgeteuft. Die
„Vor Ort-Beprobung“ konnte keine bodenfremden Beimengungen feststellen, weshalb auf
eine weitere chemische Untersuchung verzichtet wurde.
Mittels der durchgeführten Bohrungen, deren Beurteilung und einer Begehung des Geländes
konnten keine Hinweise auf das Vorliegen einer Altlast i.S. von schadstoffhaltigen Auffüllungen
oder Ablagerungen festgestellt werden.
Auswirkungen
Durch eine Siedlungsentwicklung werden die schutzwürdigen Böden im Änderungsbereich
großflächig überbaut und versiegelt, teilweise durch Nutzungsänderung weiteren
Veränderungen unterworfen.
Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 im Sonder- und eingeschränkten Gewerbegebiet
kann für Garagen, Nebenanlagen etc. auf bis zu 0,9, die GRZ von 0,4 im östlichen Teil des
„Allgemeinen Wohngebietes“ auf bis zu 0,8 für Garagen, Nebenanlagen etc. erhöht werden.
Sonder- und Gewerbegebiet benötigen die Überschreitung, um einen ausreichend großen
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
11
Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
Parkplatz zu ermöglichen. In den Teilbereichen des allgemeinen Wohngebietes soll der
ruhende Verkehr unterirdisch mittels einer Tiefgarage abgefangen werden. Die verdichtete
Bebauung führt insgesamt zu einer geringeren Flächenbeanspruchung.
Im Bebauungsplan wird mittels Festsetzungen das Maß der Bodenzerstörung und -schädigung
auf das erforderliche Maß beschränkt (Begrenzung der GRZ, Berücksichtigung von
Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase).
Ein Altlastenverdacht konnte nicht bestätigt werden.
2.1.4.
Schutzgut Wasser
Grundwasser
Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen
Grundwasservorkommen. Durch die Sümpfungsmaßnahmen des heranrückenden Tagebaus
sind im Bereich des Untersuchungsgebietes die tieferen Grundwasserschichten betroffen.
Oberflächengewässer
Das nächstgelegene Gewässer ist der Ellebach, der in etwa 700 westlich, parallel zur
Landesstraße verläuft.
Ein Fließ verläuft nördlich, in über 1 km Entfernung.
Auswirkungen
Mit der Siedlungsentwicklung gehen Versiegelungen einher, so dass Versickerungsflächen bzw.
Flächen zur Grundwasserneubildung verloren gehen.
Im Rahmen der Entwässerungsplanung für den Umsiedlungsstandort Morschenich–Neu
wurden allerdings umfangreiche Kanaltrassen für Schmutz- wie für Niederschlagswasser
angelegt, die auch das Plangebiet der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
berücksichtigen. Das hier anfallende Niederschlagswasser soll über die gerade gebauten
Kanäle zum Regenrückhaltebecken nordöstlich von Morschenich–Neu zugeführt und von dort
gedrosselt in eine Vorflut eingeleitet werden.
Eine Einschränkung ist, dass insgesamt maximal 84 l/s dem namenlosen Vorfluter 3a,
der zum Buirer Fließ führt, eingeleitet werden dürfen, Daraus resultiert ein mittlerer
Befestigungsgrad von 51 %.
Für die Verkehrs- und Parkflächen im Gewerbe- sowie im Sondergebiet wird eine
Vorbehandlung der anfallenden Oberflächenwässer erforderlich.
Im Rahmen der Baugenehmigung bzw. Bauentwurfsplanung ist nachzuweisen, dass der
mittlere Versiegelungsgrad weiterhin eingehalten werden kann.
Sämtliche Untersuchungen erfolgen nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung Düren. Da von
der damals in die Berechnungen eingeflossene Fläche (17. Änd. FNP) maximal 1/3 in Anspruch
genommen wird, werden durch das Vorhaben keine Maßnahmen vorbereitet, welche die
Vollzugsfähigkeit der Entwässerungsplanung und somit des Bebauungsplanes gefährden, so
dass auf eine Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verzichtet werden
kann.
Das Schmutzwasser wird aufgrund des natürlichen Gefälles ebenfalls dem bestehenden
Kanalnetz von Morschenich – Neu zugeführt, welches wiederum über eine Druckleitung an
das Kanalnetz von Merzenich angeschlossen ist.
2.1.5.
Schutzgut Klima/ Luft
Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Erper Lössplatte, der sich aufgrund der Leelage
zur Eifel mit durchschnittlich ca. 600 mm Jahresniederschlag durch relative Trockenheit
auszeichnet. Auch zählt der Raum zu den sonnenreichen und klimatisch milden Gebieten
Westdeutschlands. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 10-10,5°C, die Winter sind
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
12
Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
vergleichsweise mild und schneearm, die Sommer vergleichsweise frisch. Die
Hauptwindrichtung ist West bis Südwest.
Die Ackerflächen stellen nächtliche Kaltluftentstehungsflächen ohne relevante
Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert gute
Durchlüftungsbedingungen.
Es sind lufthygienische Vorbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der L 264
anzunehmen, die durch Verkehrszunahmen resultierend aus der Anschlussstelle Merzenich
der BAB 4 angestiegen sind. Aufgrund der guten Austauschbedingungen sind allerdings keine
Grenzwertüberschreitungen zu erwarten.
Im Untersuchungsgebiet können Feinstaubbelastungen durch Kumulationswirkungen von
Straßenverkehr, heranrückendem Tagebau und ackerbaulicher Nutzung auftreten. Messwerte
aus dem Bereich der Ortslage Merzenich liegen nicht vor. Im Jahr 2005 wurde ein Aktionsplan
und im Jahr 2012 ein Luftreinhalteplan für den Tagebau Hambach konzipiert, die auf eine
Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen in der Umgebung des Tagebaus abzielen.
Auswirkungen
Mit der Realisierung der Bebauung kommt es zu einem Verlust von Kaltluftentstehungsflächen
und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung siedlungsklimatischer Verhältnisse. Da die
Planung zu relativ hoher Bebauung/Versiegelung führt wird es vor allem im Bereich des
Sonder-/Gewerbegebiet und des östlichen Wohngebietes zu einer relativen Erhöhung der
Lufttemperatur durch Aufwärmung bebauter Flächen mit nur geringer Kompensation durch
Verdunstungskälte begrünter Flächen kommen.
Durch die starke Ausnutzung der Flächen wird schonend mit Grund und Boden im
Allgemeinen umgegangen. Ebenso wird auf vorhandene Erschließungseinrichtungen
zurückgegriffen. Durch die Pflanzung von Einzelbäumen, die Festsetzung privater Grünflächen
mit den Zweckbestimmungen Spielplatz, Verkehrsgrün und den beiden als M 7 Flächen
festgesetzten Bereichen soll dem Klimawandel entgegengewirkt, beziehungsweise der
Anpassung an den Klimawandel gedient werden. Dadurch wird dem allgemeinen Klimaschutz
Rechnung getragen.
In Bezug auf das globale Klima gem. § 1 Abs. 5 BauGB besteht bei der Bauleitplanung die
Möglichkeit, durch die Nutzung erneuerbarer Energien über die gesetzlichen Regelungen
hinaus weitergehende Anforderungen an den allgemeinen Klimaschutz zu berücksichtigen.
2.1.6.
Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet befindet sich in einer typischen Bördelandschaft im Naturraum Erper Lößplatte
am Siedlungsrand von Merzenich. Die Landschaft ist geprägt durch weite Ackerflächen ohne
bzw. mit nur wenigen gliedernden Elementen und ein überwiegend ebenes Relief.
Die Ortschaft Merzenich geht an dieser Stelle mit einem Gehölzstreifen und einer
abschließenden Baumreihe zur intensiv genutzter Ackerbaulandschaft über, die vor allem
durch Einzelgehöfte (wie der Fringshof) und damit verbundenen Grünstrukturen sowie Grün
entlang von Straßen und Wegen gegliedert wird. Auch Windkraftanlagen spielen aufgrund der
günstigen Windverhältnisse eine Rolle.
Es bestehen weite Blickbeziehungen auf die umliegenden Orte und in die Börde, die nach
Südwesten bis in die Voreifel und nach Nordosten bis zum Hambacher Forst und zur
Sophienhöhe des Tagebaus Hambach reichen.
Auch der Änderungsbereich selbst wird von Ackerflächen dominiert, nur eine kleine
Wiesenfläche befindet sich in zentraler Lage, hier stehen auch die wenigen im Plangebiet
vorhanden Gehölz- und Vertikalstrukturen (Schuppen).
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
13
Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
Vorbelastungen bestehen im weiteren Umfeld durch eine Hochspannungsleitung im Norden
(rd. 800 m entfernt) und Windräder im Südwesten und Osten (rd. 1.700 bzw. 1.900 m
entfernt) sowie durch Verkehrslärmbelastungen der L 264.
Die Erholungseignung ist aufgrund der Vorbelastungen und fehlenden Abwechslung im Raum
als mäßig anzusehen, die Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering.
Auswirkungen
Der Bebauungsplan C 24 „Merzpark bereitet eine an 3 Seiten freiliegende Bebauung, jedoch
mit Anschluss an den bestehenden Siedlungsraum vor. Außerdem besteht eine optische und
verkehrstechnische Verbindung zum Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu.
Das lokale Erscheinungsbild der Agrarlandschaft zwischen Merzenich und der Landesstraße
wird grundlegend verändert da es zu einer Zerschneidung der Landschaft kommt
Es gehen Flächen mit mäßiger Erholungseignung und zumeist geringer Landschaftsbildqualität
verloren, wie sie im Umfeld in mindestens gleichwertiger Qualität weiterhin großflächig
vorhanden sind. Darüber hinaus werden Bauwerke errichtet, die in der offenen
Bördelandschaft zu einer weiteren technischen Überprägung beitragen.
Im Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ sind Eingrünungen nördlich und südlich der Zu-/Abfahrt
festgesetzt, die die Auswirkungen auf das Landschaftsbild mindern helfen. Im Zuge der
beabsichtigten Erweiterung der Planung können landschaftsgerechte Eingrünungen in den
Randbereichen vorgesehen werden.
2.1.7.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Aufgrund der historischen Besiedlung des Börderaumes spielen Aspekte der Archäologie hier
eine bedeutende Rolle. Im Änderungsbereich wurde deshalb im Januar 2015 eine
Sachverhaltsermittlung durch die Fa. Archaeonet durchgeführt. Eine Prospektion mit
Feldbegehung, Einzelfundeinmessung und anschließender Sondagenanlage war aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten nicht mehr möglich. Nach Absprache mit dem LVR– ABR sollten
daher, als Ersatzmaßnahme, ausreichend große Suchschnitte mit Dokumentation der
Bodenverhältnisse angelegt werden. In der östlichen Hälfte des Untersuchungsgebietes scheint
durch die Straßenbautätigkeiten sowohl in den Boden eingegriffen und als auch Material
aufgetragen worden zu sein, es konnten nur neuzeitliche Befunde erfasst werden.
Im westlichen Teil des Areals konnten in lockerer Streuung 14 archäologisch relevante
Verfärbungen dokumentiert werden, die zumeist nur eine allgemein vorgeschichtliche
Datierung zulassen. Hausgrundrisse können nicht rekonstruiert werden. Die meisten Gruben
enthielten keramisches Fundmaterial der frühen Eisenzeit (Ha C/D). Die sehr fundreiche
Grube Stelle 14 enthielt neben dem Hauptteil der geborgenen Keramik zusätzlich BriquetageFragmente, welche im Zeitraum des 7. bis 5. Jh. v. Chr. den Salzhandel von der
Nordseeküste bis ins Rheinland belegen.
Eine der Gruben enthielt zwei Scherben der altneolithischen Kultur der Bandkeramik (Stelle
26). Diese Grube und drei Schwarzerdebefunde (Stelle 13, 20 und 27) deuten auf einen
neolithischen Fundplatz in der näheren Umgebung hin.
Aufgrund dieser Ergebnisse wurde eine weiter gehende Untersuchung notwendig, um
festlegen zu können, wie mit den Funden umzugehen ist. Hiermit wurde die Firma
Goldschmidt Archäologie & Denkmalpflege, Düren beauftragt. Die Firma nahm am 04. Mai
2015 die Feldarbeiten auf und stand bei Durchführung der Arbeiten in unmittelbarer
Abstimmung mit dem Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland.
Die Untersuchungen ergaben weitere Befunde (u. a. holzkohlehaltige Pfostengruben,
Kreisgraben, vorgeschichtliche Keramikscherben, Holzkohlefilter, Brandlehmbröckchen,
vorgeschichtliche Hausgrundrisse) Nach den nun vorliegenden Erkenntnissen wird für das
Plangebiet eine vollständige Dokumentation und Ausgraben der archäologische Befunde
notwendig. Durch die Planung wird somit die Zerstörung des Bodendenkmals präjudiziert.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
14
Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
Erhalten bleiben im Ergebnis nur die beweglichen Bodendenkmäler (ausgegrabene Funde)
und die Dokumentation der Ausgrabung. Mit Schreiben vom 08.09.2015 bestätigt das
Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland die denkmalgerechte Vorgehensweise innerhalb
des Verfahrens. Aus Sicht des Amtes sind damit die Belange des Bodendenkmalschutzes
für diese Planung nicht mehr abwägungsrelevant. Nach Durchführung dieser Arbeiten
stehen demnach denkmalpflegerische Belange der Planung nicht mehr entgegen.
Auswirkungen
Mit einer Bebauung der archäologisch relevanten Bereiche ist das Risiko einer Beschädigung
oder Zerstörung archäologischer Fundstellen verbunden. Die ursprüngliche Anordnung des
archäologischen Ensembles wird in Bereichen, in denen Erdarbeiten durchgeführt werden,
gestört. Hierdurch ergeben sich grundsätzlich negative Auswirkungen auf das archäologische
Kulturgut, da Bodenurkunden zerstört werden, die sich über Jahrtausende erhalten haben.
Allerdings werden durch die durchgeführten und weiterhin laufenden Grabungen
aufgefundene Bodendenkmäler als Sekundärquelle gesichert und dokumentiert, so dass
Schäden oder negative Auswirkungen soweit als möglich gemindert werden.
Die Firma Goldschmidt Archäologie & Denkmalpflege kann nach jetzigem Erkenntnis- und
Bearbeitungsstand festzustellen, dass spätestens nach Eröffnung der Restflächen und nach
vollständiger Dokumentation und Ausgrabung der archäologischen Befunde einer Bebauung
aus facharchäologischer Sicht nichts entgegen spricht.
Im Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen, dass eine Bebauung nur
nach vorheriger Untersuchung erfolgen kann.
Das außerhalb des Bebauungsplans liegende angrenzende Flurstück 73 (Gemeinde Merzenich,
Flur 30) wurde ist nicht Bestandteil dieser archäologischen Untersuchung.
2.1.8.
Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht ein weitläufiges Netz aus
Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe) sowie
eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (BodenPflanzen, Tiere,
etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und
naturbezogene Erholung sind eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die
Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische
Entwaldung des Naturraums, intensive Ackernutzung, etc.) bereits beeinflusst. Für die
naturbezogene Erholung liegt keine durch besondere Ausprägung der übrigen Schutzgüter
bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor. Die relevanten Wechselwirkungen der
Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt
2.1.9.
Weitere Belange des Umweltschutzes
Das BauGB führt in § 1 Abs. 6 Nr. 7e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes,
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu
berücksichtigen sind:
e)
Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und
Abwässern
wird im Bebauungsplan konkretisiert
f)
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung
von Energie
Im Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen geregelt, welchen den
Anpassungen an den Klimawandel dienen
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
15
Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
g)
h)
2.2.
die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen,
insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
berücksichtigt soweit relevant;
die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen
Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden
Berücksichtigung des Luftreinhalteplans Hambach der Bezirksregierung Köln
(2012).
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Fortführung der derzeitigen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen
Veränderungen des Umweltzustandes zu rechnen.
Die optische und funktionale Anbindung des Umsiedlungsstandortes an den Ort Merzenich
unterbleibt.
Die Nahversorgung, sowie das Angebot für betreutes und allgemeines Wohnen unterbleiben
an dieser Stelle und müssen ggf. an anderer Stelle bereitgestellt werden, wobei eine
Voruntersuchung zur Nahversorgung bereits festgestellt hat, dass innerörtlich nur wenig
Spielraum für die Einrichtung eines vergleichbaren Nahversorgungsmarktes besteht.
Erkenntnisse, die aus der archäologischen Untersuchung resultieren werden nicht gewonnen
Langfristig ist, unabhängig von der Planung, nach Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen mit
einem Wiederanstieg des Grundwasserspiegels in den tieferen Grundwasserschichten zu
rechnen; dies wird jedoch keine Auswirkungen auf das Plangebiet haben.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
16
Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
3.
Vermeidung und Ausgleich
3.1.
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Die Lage am Rande des Siedlungsbereiches ermöglicht grundsätzlich verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B.
landschaftsbildgerechte Einbindung der Bebauung, Umsetzung eines passiven Lärmschutzes
durch Nutzungsgliederung, Einrichtung ökologisch hochwertiger Grünflächen).
Innerhalb des Wohngebietes werden entlang der Wegeachsen auf privater Fläche hochstämmige Bäume und am Rande des Plangebietes entlang der Zu- und Abfahrt auf öffentlichen
Grünflächen und Flächen gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB lebensraumtypische Gehölzpflanzungen
festgesetzt. Weitere landschaftsbildverbessernde Maßnahmen, z.B. randliche Eingrünungen
können erst im Zuge der geplanten Erweiterungen vorgesehen werden da der BP C 24
„Merzpark“ inmitten der durch den FNP möglichen Bebauung liegt.
Durch die Positionierung der Bebauung von Sonder- und Gewerbegebiet werden die
Schallimmissionen der Landesstraße und der Zu-und Abfahrt aber auch des Versorgungs- und
Nutzungverkehrs von SO- und GE-Gebietes vom „Allgemeinen Wohngebiet“ abgeschirmt.
Im Plangebiet selbst kann nur im geringen Maße ein ökologischer Ausgleich erfolgen. Der
Hauptanteil wird durch die Bereitstellung diverser Ausgleichsflächen der Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft und der Stadt Jülich abgegolten. Folgende Flächen werden bereitgestellt:
3.2.
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Im Zusammenhang mit der Schaffung des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu, musste
sich die Gemeinde Merzenich gegenüber der Bezirksregierung Köln dahingehend verpflichten,
dass die weitere Siedlungsflächenentwicklung im Bereich der Ortschaft Merzenich vorrangig
auf eine Schließung der Lücke zwischen dem jetzigen Siedlungsschwerpunkt (SSP) und der im
Braunkohlenplan ausgewiesenen Umsiedlungsfläche auszurichten ist
Von der GMA- Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Köln wurde eine
„Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines
Drogeriefachmarktes in Merzenich, Ürlingsweg“ (März 2013) erstellt.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
17
Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
Zusammenfassend wird festgehalten, dass in Merzenich eine Ansiedlung weiterer Nahrungsund Genussmittelanbieter wünschenswert ist. Das Gutachten von März 2013 sieht eine
optimale Ansiedlung dieser Potenzialflächen innerhalb des Ortszentrums.
Für den Ergänzungsstandort Ürlingsweg wurden Nutzungsvarianten aufgeführt. Variante 1
sieht dabei einen Lebensmittelmarkt (Discount) mit einer Verkaufsfläche von 900 m² vor,
Variante 2 einen Lebensmittelmarkt (Discount) mit einer Verkaufsfläche von 800 m² zzgl.
einem Drogeriefachmarkt mit 300 m² Verkaufsfläche. Gemäß den Aussagen des Gutachters
könnte ein Drogeriemarkt in der untersuchten Größenordnung der Variante 2 jedoch einer
möglichen Weiterentwicklung des Ortszentrums entgegenstehen, so dass Variante I der
Vorzug gegeben wurde.
4.
Zusätzliche Angaben
4.1.
Technische Verfahren
Der Umweltbericht berücksichtigt die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a
BauGB. Umfang und Detaillierung wurden endgültig im Zuge der frühzeitigen Beteiligung
festgelegt und orientieren sich an der vorliegenden Planung und dem derzeitigen
Wissensstand.
4.2.
Hinweise auf Schwierigkeiten
Alle relevanten und zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden ausgewertet,
erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit durch die Erstellung entsprechender Gutachten geschlossen. Zum
Zeitpunkt der Offenlage bestehen derzeit noch, für das Verfahren relevante bzw.
wesentlichen Untersuchungs- oder Wissenslücken zum Schutzgut Kulturgüter. Der
Archäologe kann jedoch nach jetzigem Erkenntnis- und Bearbeitungsstand eine mögliche
Bebauung nach vollständiger Dokumentation und Ausgrabung prognostizieren.
4.3.
Monitoring
Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen sind die Überprüfung der
sachgerechten Umsetzung und die funktional erwünschte Entwicklung der im Bebauungsplan
festgesetzten Maßnahmen.
Überprüfung der Vermeidungsmaßnahmen für den Artenschutz
Kontrolle der sachgerechten Bergung
und Dokumentation archäologischer
Fundstücke
Zeitnahe Umsetzung der internen
landschaftspflegerischen Maßnahmen
Zeitnahe Umsetzung der externen
landschaftspflegerischen Maßnahmen
5.
Gemeinde Merzenich
wird im Bebauungsplan festgesetzt
Gemeinde Merzenich
Sicherung durch öffentlich
rechtlichen Vertrag (Ökokonto)
Zusammenfassung
Derzeit wird im Zuge des fortschreitenden Tagebaues Hambach die Ortschaft Morschenich
östlich von Merzenich neu angesiedelt.
Zwischen der Gemeinde Merzenich und der Bezirksregierung Köln wurde in diesem
Zusammenhang eine Vereinbarung getroffen, die kommende Siedlungsentwicklung der
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
18
Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
Gemeinde vorrangig zur Schließung der Lücke zwischen Merzenich und Morschenich-Neu zu
nutzen. Dies wurde mit der Aufstellung der 17. Änderung des FNP in die Wege geleitet und
durch den Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ erstmalig konkretisiert.
Im Rahmen der Änderung des FNP wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung
durchgeführt. Diese ermittelt, beschreibt und bewertet frühzeitig, die mit der Realisierung des
Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage-, und betriebsbedingten Auswirkungen auf den
Menschen und die Umweltschutzgüter.
Der vorliegende Umweltbericht beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die
Ergebnisse der Umweltprüfung.
Das Ergebnis dieser Umweltprüfung zum Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ fasst nachfolgend in
Tabellenform die zu erwartenden Umweltauswirkungen und evtl. verbleibende
Untersuchungserfordernisse zusammen.
Schutzgut
Bedeutung/
Empfindlichkeit/Vorbelast
ung
Auswirkungen
Bewertungder
Auswirkungen
Mensch, seine
Gesundheit,
Bevölkerung
Landwirtschaftliche Produktionsflächen;
Vorbelastung insbes. durch
Verkehrslärm
mittel
Tiere und Pflanzen
Insgesamt relativ geringe
Bedeutung
Lebensraumfunktion für
planungsrelevante
Feldvogelarten
Boden
Böden mit hoher natürlicher
Fruchtbarkeit, Schutzwürdigkeit gem. GD NRW;
Altlastenverdachtsfläche
Wasser
Geringe Empfindlichkeit des
Grundwassers; Einleitung
von Niederschlagswasser in
Oberflächengewässer
Klima/Luft
Freilandklima (Kaltluftentstehung) ohne besondere
Ausgleichsfunktion; keine
maßgeblichen lufthygienischen Vorbelastungen
Landschaft
Insgesamt geringe Qualität
des Landschaftsbildes
Kultur- und
Sachgüter
Archäologische Fundplätze
vorliegend
Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen;
Vermeidungsmaßnahmen zum Erreichen
gesunder Wohnverhältnisse in Form von
Lärmkontingenten und passivem Schallschutz;
Verlust und Veränderung von Lebensräumen
für Tiere und Pflanzen;
Vermeidungsmaßnahmen während der
Bauphase,
Artenschutzbezogene Ausgleichsmaßnahmen
nicht notwendig;
Bodenversiegelung nicht vermeidbar; im Zuge
der Eingriffsregelung durch ökologische
Maßnahmen kompensierbar.
Verdichtete Bebauung beansprucht geringere
Fläche;
Altlastenverdacht ausgeräumt;
Verlust von Versickerungsflächen, Verringerung der Grundwasserneubildungsrate;
Beschränkung der Versiegelung auf das
erforderliche Maß; Gedrosselte Ableitung des
Niederschlagwassers in das Buirer Fließ.
Nachweis der funktionalen Ableitung auf
Ebene der Baugenehmigung bzw. Bauentwurfsplanung
Relativ hoher Versiegelungsgrad im Bereich
von SO- und GE-Gebiet, sowie nördlichem
WA-Gebiet. Deshalb kleinklimatische Aufheizung des Gebietes, jedoch aufgrund
geringer Größe keine Entwicklung einer
klimatischen Belastung zu erwarten;
Erweiterung des Siedlungsraumes von
Merzenich in östliche Richtung und Schließung
der Siedlungslücke zwischen Merzenich und
dem Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu;
Lebensraumtypische Randeingrünung nur im
Bereich von Zu- und Abfahrt. Keine weitere
Randeingrünung da südlich und nördlich
Erweiterung vorgesehen.
Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung
archäologischer Fundstellen. Hinweis zu
notwendigen archäologischen Untersuchungen im Bebauungsplan
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
gering
mittel
gering
gering
mittel
mittel
19
Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
6.
Anhänge
6.1.
Quellen
Gestaltungsplan Merz-Park, Architekturbüro Heinz Härtl, Herzogenrath im April 2015
Bebauungsplan und Umweltbericht Merzenich Nr. C 23 „Morschenich-Neu“, BKR Aachen,
Castro & Hinzen Stadtplaner, Umweltplaner, März 2013
Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“, Stadtplanung Zimmermann, Köln , Mai 2015
FNP Gemeindegebiet Merzenich (inkl. Änderungen), Gemeinde Merzenich (1992)
16. Änderung des FNP, BKR Aachen, Castro & Hinzen Stadtplaner Umweltplaner, März 2013
17. Änderung des FNP, Stadtplanung Zimmermann, Köln, Mai 2015
Faunistische Untersuchung, Erfassung von Feldlerche und Grauammer im Bereich des BP C
23 (neu) östlich von Merzenich (= C 24 „Merzpark“), Raskin Umweltplanung und
Umweltberatung GbR, Aachen im Mai 2013
Artenschutzvorprüfung, Büro Reepel, Garten- und Landschaftsarchitekten, Düren im April
2015
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 23 „MorschenichNeu, BKR Aachen, Castro & Hinzen Stadtplaner Umweltplaner, März 2013
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“,
Garten- und Landschaftsarchitektur Reepel im Mai 2015
Merzenich „Merzpark“ NW 2014/1073 Abschlussbericht, Archaeo net Aeissen + Görür GbR,
Bonn im Januar 2015
Zwischenbericht zur archäologischen Flächengrabung Merzenich-Merzpark NW 2015/1039,
Goldschmidt Archäologie und Denkmalpflege, Düren im Mai 2015
Schalltechnisches Fachgutachten zum Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ der Gemeinde
Nörvenich, ACCON Köln GmbH, Köln im April 2015
Erkundung einer Altablagerung, IQ Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen im Mai
2015
Luftreinhalteplan Hambach (Stand Dezember 2012) Bezirksregierung Köln (2012)
Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen, Bezirksregierung Köln
(2003)
Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, Ewald/ Glässer (1978)
Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen,
Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte Geologischer Dienst NRW (2004):
Landschaftsplan Ruraue (in der Fassung vom 29.09.1984) digitale Darstellung, Kreis Düren
(1984); http://geoserver.kreis-dueren.de/GeoDN.html
Informationen aus dem
Bodenschutzbehörde
Altlastenkataster
Kreis
Düren,
Kreis
Düren,
Untere
Sach- und Grafikdaten zu Schutzgebieten, Biotopkatasterflächen, Planungsrelevanten Arten
(MTB, Fundpunkte), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV –
Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen,
Maßnahmen, LINFOS (2009-2011): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW – LANUV –
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
20
Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen
(März 2008), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV (2008)
6.2.
Gesetzliche Grundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl
I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl I S.
2986)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen
Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten- vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502)
1998, Stand: zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 31.7.2009
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S.
1554), Stand: zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 31.7.2009 I 2585
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) Letzte
Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010.
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz-LG), i. d. F der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert am
16. März 2010: Minister für Umwelt-, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen (hrsg.)
Landeswassergesetz NRW (LWG), Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen; in der
Fassung vom 25. Juni 1995 (GV. NW. S. 926), Stand zuletzt geändert 16.03.2010 (GV.
NRW. S. 185)
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung
derRichtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungsoder Zulassungsverfahren; Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz – TA Lärm (1998)
Wasserhaushaltsgesetz WHG, Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das durch Artikel
12 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist
Denkmalschutzgesetz (DSchG) Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande
Nordrhein-Westfalen (mit Stand vom 1.1.2015, Minister für Umwelt-, Raumordnung und
Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (hrsg.)
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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