Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
256 kB
Datum
21.02.2013
Erstellt
12.02.13, 12:00
Aktualisiert
12.02.13, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 27.09.2012
PROTOKOLL
über das Ergebnis der dritten Sitzung
der Arbeitsgruppe ..Elternbeiträqe für Kindertagesbetreuung'
am 25.09.2012 im Raum C 134 des Kreishauses Euskirchen
Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr
Ende der Sitzung:
17:30 Uhr
Die Arbeitsgruppe besteht aus 5 Mitgliedern.
Anwesend sind
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen (CDU-Fraktion)
a) Mitglieder
Mende, Ellen, Euskirchen (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Ramers, Markus, Blankenheim (SPD-Fraktion)
Plützer, Martin, Blankenheim (UWV-Fraktion)
Grau, Christian, Zülpich (FDP-Fraktion)
b) Verwaltung
Poth, Manfred (Allgemeiner Vertreter d. Landrates)
Bierdel, Erdmann (Abteilungsleiter Abt. 51)
Firmenich, Jörg (Abt. 51)
Hermes, Alois (Abt. 51 -zur Protokollführung-)
Entschuldigt fehlen:
a) Mitglieder
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Klöcker, Rolf (Vors. AG Tageseinrichtungen)
TOP 1
Verabschiedung des Protokolls der ersten Sitzung vom 04.09.2012
Das Protokoll wird in der vorliegenden Form verabschiedet.
TOP 2
Aufnahmeverfahren von Kindern zum Kindergartenjahr 2013/2014
Die mit der Einladung versandten Fragebögen zum Betreuungsbedarf finden
grundsätzlich Zustimmung.
Beim Abfragekriterium bei SGB II - Leistungsempfängern soll klargestellt werden,
dass der Betreuungsbedarf an die Teilnahme von Maßnahmen bzw. Schulungen
geknüpft sein soll.
TOP 3
>
Änderung der Elternbeiträge
Erweiterung der Elternbeitraasfreiheit für Geschwisterkinder /
Klagen gegen die Elternbeitraassatzuna
Herr Ramers erklärt, dass die SPD - Fraktion weiterhin an ihrem Antrag auf
Änderung der Elternbeitragssatzung festhält (A 67/2011).
Frau Mende und Herr Plützer erklären, dass dieser Antrag auch von ihren Fraktionen
unterstützt wird.
Herr Grau erklärt, dass die FDP-Fraktion sich dem Vorschlag der Verwaltung
anschließt.
Es wird vereinbart, dass bis Ende Oktober eine Abstimmung mit den jeweiligen
Fraktionen sowie ggf. untereinander erfolgen soll.
Dies gilt auch für die Beitragbefreiung von Geschwisterkinder von integrativen
Kindern.
>
Zusammenführuno der Elternbeitragstabellen:
Alle Mitglieder sprechen sich tendenziell für die Umsetzung der Variante 2b
(s. angefügtes Arbeitspapier) aus, sehen aber noch Beratungsbedarf innerhalb der
Fraktionen.
AV Poth schlägt, vor, dass ein entsprechender Beschluss zum 01.08.2013
umgesetzt und abschließend in der ersten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses 2013 beraten werden sollte.
Es wird vereinbart, dass die Fraktionen ihr Beratungsergebnis
spätestens zum 31.10.2012 der Verwaltung mitteilen.
GB Ill/Abt. 51
Euskirchen, 19. Oktober 2012
Jugend und Familie
Tel.: 624
51.
Arbeitsgruppe „Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung"
Hier: Arbeitspapier für die 3. Sitzung am 25.09.2012
1. Ausweitung der Elternbeitragsbefreiung für Geschwisterkinder
Wie in der Z1 zu A 66, A 67, A68/2011 erläutert, geht die Verwaltung davon aus,
dass ca. 225 Kinder betroffen sind, für welche nach der jetzigen Satzung ein
Elternbeitrag erhoben wird.
Im Fall einer Betragsbefreiung wird von Mindererträgen i.H.v. von ca. 220.000 €/Jahr
im Bereich der Kindertageseinrichtungen ausgegangen.
Bei einem Elternbeitragsvolumen von ca. 2.500.000 € (zzgl. Landeserstattung für das
letzte Kindergartenjahr von ca. 1.470.000€) würde dies ca. 8,8 % entsprechen.
2. Änderungen / Zusammenführung der beiden Elternbeitragstabellen
Entsprechend der von der Stadt Euskirchen abgefragten Elternbeitragsdaten für das
Kindergartenjahr 2011/2012 wurden für 40 im Gruppentyp II betreute Kinder
insgesamt ein Elternbeitrag i.H.v. ca. 74.000 € erbracht. Hierin enthalten sind
Beiträge in Höhe von ca. 27.000 € für 18 Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren.
Für das Kindergartenjahr 2013/2014 ist mit 235 Plätzen des Gruppentyps II zu
rechnen. Auf der Basis der o.g. Daten ist dann mit einem Beitragsvolumen von ca.
440.000 € zu rechnen, wovon ca. 158.000 € (27.000/18*105) auf 105 Kindern (18/40
* 235) imAlter von 2 bis 3 Jahren entfallen.
2.a
Anpassung der Elternbeiträge für alle Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren an die
Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahren runabhängig von der Betreuuno).
Die Elternbeiträge für die Gruppenform II sind um durchschnittlich ca. 60 % zu
senken, um den Elternbeitrag für die Gruppenform I, III zu erreichen.
Bei einem o.g. Elternbeitragsvolumen von ca. 158.000€ ergäbe sich ein
Minderertrag von ca. 95.000 €/Jahr (ca. 3,8 % des Elternbeitragsvolumens).
2.b
Anpassung der Elternbeiträge für alle Kinder an die Elternbeiträge für Kinder
über 3 Jahren
Bei einem o.g. Elternbeitragsvolumen von ca. 440.000 € ergäbe sich ein
Minderertrag von ca. 264.000 €/Jahr (ca. 10,6 % des
Elternbeitragsvolumens).
3. Anpassung der Elternbeiträge zur Refinanzierung der Mindererträge:
Die ab 01.08.2013 gültige Elternbeitragstabelle sähe ohne Änderungen wie folgt aus:
Gruppenform I (Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung) und
Gruppenform III (Kinder im Alter von drei Jahren und älter):
25 Stunden
35 Stunden
45 Stunden
Betreuung
Betreuung
Betreuung
Elternbeitrag Elternbeitrag Eitembeltrag
Einkommen
Ms 15.000 €
0,00
0,00
0,00
bis 25.000 €
32,00
35,00
51,00
bis 37.000 €
50,00
55,00
87,00
bis 60.000 €
84,00
92,00
134,00
bis 62.000 €
126,00
140,00
207,00
über 62.000 €
167,00
183,00
273,00
Gruppenform II (Kinder im Alter von unter drei Jahren):
26 Stunden
36 Stunden
45 Stunden
Betreuung
Betreuung
Betreuung
Elternbeitrag Elternbeitrag Eitembeltrag
Einkommen
bis 15.000 €
0,00
0,00
0,00
bis 25.000 €
78,00
85,00
101,00
bis 37.000 €
157,00
172,00
199,00
bis 60.000 €
229,00
250,00
297,00
bis 62.000 €
302,00
330,00
398,00
Über 62.000 €
338,00
374,00
464,00
Wollte man gleiche Beiträge ab dem zweiten Lebensjahr erheben (siehe 2 a) und die
Mindererträge von ca. 95.000 € linear kompensieren (Erhöhung: 3,8 %), sähe die
Tabelle wie folgt aus:
Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschuluno (Alter bestimmt sich nach $ 19
Abs. 4 KiBiz):
26 Stunden
35 Stunden
46 Stunden
Betreuung
Betreuung
Betreuung
Eitembeltrag Eitembeltrag Eitembeltrag
Einkommen
bis 16.000 €
0,00
0,00
0,00
bis 25.000 €
34,00
37,00
53,00
bis 37.000 €
52,00
58,00
91,00
bis 50.000 €
88,00
96,00
140,00
bis 62.000 €
131,00
146,00
215,00
Qber 62.000 €
174,00
190,00
284,00
Kinder im Alter bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr (Alter bestimmt sich nach §
19Abs.4KiBiz):
25 Stunden
35 Stunden
45 Stunden
Betreuung
Betreuung
Betreuung
Eitembeltrag Eitembeltrag Eitembeltrag
Einkommen
bis 15.000 €
0,00
0,00
0,00
bis 26.000 €
81,00
89,00
105,00
bis 37.000 €
163,00
179,00
207,00
bis 50.000 €
238,00
260,00
309,00
bis 62.000 €
314,00
343,00
414,00
über 62.000 €
351,00
389,00
482,00
Wollte man gleiche Beiträge für alle Kinder erheben (siehe 2 b) und die
Mindererträge von ca. 264.000 € linear kompensieren (Erhöhung: 10,6 %), sähe die
Tabelle wie folgt aus:
25 Stunden
35 Stunden
45 Stunden
Betreuung
Betreuung
Betreuung
Eitembeltrag Eitembeltrag Eitembeltrag
Einkommen
bis 16.000 €
0,00
0,00
0,00
bis 26.000 €
36,00
39,00
57,00
bis 37.000 €
56,00
61,00
97,00
bis 50.000 €
93,00
102,00
149,00
bis 62.000 €
140,00
155,00
229,00
Ober 62.000 €
185,00
203,00
302,00
Anmerkungen:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die o.g. Änderung einen Anreiz darstellen
kann, Kinder unter 3 Jahren betreuen zu lassen. Dies könnte erhebliche
Auswirkungen aufden angemeldeten Bedarf für Kinder unter 3 Jahren haben und
könnte damit - neben erhöhten Betriebskostenzuschüssen - weitere Investitionen für
U3-Kinder (Neubau von Gruppen) nach sich ziehen.
Die Auswirkungen aufdie Tagespflege lassen sich aufgrund fehlender Daten (durch
die Einführung von PROSOZ 14plus liegt noch kein Datenbestand von 1 Jahr vor)
nicht ermitteln.
Entsprechend der Sozialraumanalyse 2011 und der vorläufigen Jahresrechnung
2011 waren insgesamt 273 Kinder im Jahr 2011 (Zeitraum) in Tagespflege. Erfasst
ist ein Elternbeitragsvolumen von ca. 178.000 €.
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Schriftführer
Gesehen:
Allgemeiner Vertreter