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Verwaltungsergänzung (Anlage 2 zur Z 5/A 90/2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
21.02.2013
Erstellt
12.02.13, 12:00
Aktualisiert
12.02.13, 12:00
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Inhalt der Datei

Euskirchen, 05.09.2012 PROTOKOLL über das Ergebnis der zweiten Sitzung der Arbeitsgruppe „Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung“ am 04.09.2012 im Raum C 134 des Kreishauses Euskirchen Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung: 19:10 Uhr Die Arbeitsgruppe besteht aus 7 Mitgliedern. Anwesend sind a) Mitglieder Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen (CDU-Fraktion) Mende, Ellen, Euskirchen (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) Waasem, Thilo, Bad Münstereifel (SPD-Fraktion) Plützer, Martin, Blankenheim (UWV-Fraktion) Grau, Christian, Zülpich (FDP-Fraktion) Klöcker, Rolf (Vors. AG Tageseinrichtungen) b) Verwaltung TOP 1 Poth, Manfred (Allgemeiner Vertreter d. Landrates) Bierdel, Erdmann ( Abteilungsleiter Abt. 51) Firmenich, Jörg (Abt. 51) Hermes, Alois (Abt. 51 -zur Protokollführung- ) Verabschiedung des Protokolls der ersten Sitzung vom 03.07.2012 Das Protokoll wird in der vorliegenden Form verabschiedet. TOP 2 Beantwortung der offenen Fragen der vorherigen Sitzung Die Verwaltung verteilt die als Anlage nochmals beigefügten Unterlagen als Diskussionsgrundlage. Im Wesentlichen wurde folgendes besprochen: Kriterienkatalog für die Bewilligung einer 45 Stunden - Betreuung: Die Verwaltung schlägt vor, den beiliegenden - von der Stadt Euskirchen genutzten Vordruck zur Bedarfsabfrage für eine 45 Stunden - Betreuung kreisweit einzusetzen. 2 Die abgefragten Kriterien entsprechen den in § 24 a Abs. 3 SGB VIII genannten Anforderungen für einen Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren auf eine Tagesbetreuung bis 31.07.2013. § 24 a Abs. 3 SGB VIII lautet: „Ab dem 1. Oktober 2010 sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, mindestens ein Angebot vorzuhalten, dass eine Förderung aller Kinder ermöglicht, 1. deren Erziehungsberechtigte a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des zweiten Buches erhalten; lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten; 2. deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. „ Nach intensiver Diskussion wird folgendes vereinbart: - - - die Verwaltung wird einen Vordruck entwerfen, der eindeutig verständliche und unterscheidbare Kriterien beinhaltet die Verwaltung wird eine Arbeitshilfe für die Träger erarbeiten, welche den Trägern die Auswertung der Vordrucke ermöglicht und für den Bedarfsfall eine Priorisierung (z.B. bezüglich der Bestandskinder) enthält die Verwaltung wird Träger wie Eltern darüber informieren, dass – abgesehen von der durch das KiBiz vorgesehen Grenzen (4 %-Regelung für Steigerung 45 Std.) grundsätzlich die Wünsche der Eltern bezüglich der Betreuungszeiten maßgeblich sind, und eine Einschränkung der Betreuungszeit auf der Basis der Auswertung der o.g. Fragebogen lediglich im unwahrscheinlichen Fall erfolgt, dass ansonsten für U3- oder Ü3-Kindern kein Platz in einer Tageseinrichtung zur Verfügung steht die Verwaltung wird die Träger aufgrund der o.g. Thematik des weiteren nochmals darauf hinweisen, dass eine Zusage/der Abschluss des Betreuungsvertrages erst nach Abschluss der Bedarfsplanung mit der Meldung zum 15.03.2012 erfolgen kann. Mit Blick auf das im Oktober beginnende Anmeldungsverfahren sollen die o.g. Entwürfe der Verwaltung kurzfristig den Mitglieder der AG übersandt werden, damit kurzfristig eine Abstimmung in den Fraktionen erfolgen kann. Ggf. soll nachträglich eine Genehmigung im nächsten Jugendhilfeausschuss über eine Vorlage eingeholt werden. Rückmeldung über Tagespflege in Kindertageseinrichtungen Herr Klöcker teilt mit, dass die Träger grundsätzlich dem Einsatz von Tagespflege ergänzend bzw. im Anschluss an die Betreuung in der Kindertageseinrichtung positiv gegenüber stehen. Von einigen Trägern wird allerdings darauf hingewiesen, dass im Einzelfall arbeitsrechtliche Probleme entstehen könnten. 2 3 Es wird vereinbart, dass der Einsatz der Tagespflege in einer Kindertageseinrichtung im individuellen Einzelfall angeboten werden soll, soweit sich im Rahmen der Trägergespräche bezüglich des Kindergartenjahrs 2013/2014 ein Bedarf ergibt. Eventuell notwendige Beschlüsse bezüglich einer möglicherweise notwendigen Erweiterung der entsprechenden Richtlinien werden erst herbeigeführt, wenn konkreter Bedarf und konkrete Lösungsvorschläge vorliegen (Frühjahr 2013). Erhaltung der Einkommensgrenze von 15.000 € Mit Blick auf die Begründung der Verwaltung (s. Anlage) wird vereinbart, die Einkommensgrenze von 15.000 € beizubehalten. Einkommensgrenze nach dem SGB II/SGB XII/Wohngeld: Die AG nimmt die Einkommensgrenzen (s. Anlage) zur Kenntnis. Die Mitglieder sprechen sich dafür aus, Leistungsempfänger nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz im Rahmen einer Satzungsänderung von einem Elternbeitrag freizustellen. Ggf. erfolgt noch eine Abstimmung in den Fraktionen. Erweiterung der Elternbeitragsfreiheit für Geschwisterkinder /Klagen gegen die Elternbeitragssatzung Die Verwaltung teilt mit, dass die Klagen gegen die Rechtsauslegung des Kreises zwischenzeitlich auf Anraten des Richters zurück genommen wurden (siehe Anlage). Herr Waasem erklärt, dass die SPD – Fraktion – unabhängig vom Ergebnis der Klagen - an ihrem Antrag auf Änderung der Elternbeitragssatzung festhalten (A 67/2011) wird. Frau Mende und Herr Plützer erklären, dass dieser Antrag auch von ihren Fraktionen unterstützt wird. Von daher kann eine Entscheidung lediglich im Rahmen einer Beschlussfassung über den Antrag A 90/2012 i.V.m. A 67/2011 erfolgen. Die Verwaltung erklärt, dass die Notwendigkeit für eine Ausweitung der Geschwisterbeitragsbefreiung nicht gesehen wird. Auswirkungen der Geschwisterbefreiung für behinderte Kinder und deren Geschwister Die AG nimmt die Ausführungen der Verwaltung (s. Anlage) zur Kenntnis. Es wurden drei mögliche Varianten erläutert: - Beibehaltung der Elternbeitragssatzung (Für Geschwisterkinder von behinderten Kindern im letzten Kindergartenjahr erfolgt eine Heranziehung) - Für Bestandskinder (Kindergartenjahr 2012/2013) erfolgt eine Freistellung im Rahmen der Härteregelung nach § 90 SGB VIII; für neu aufgenommene Fälle erfolgt eine Heranziehung 3 4 - Freistellung der Geschwisterkinder von behinderten Kindern im letzten Kindergartenjahr durch Satzungsänderung/Härteregelung nach § 90 SGB VIII. Eine Meinungsbildung soll bis zur nächsten Sitzung unter Beteiligung der Fraktionen erfolgen. Zusammenführung der Elternbeitragstabellen Die Verwaltung stellt die aus der Anlage ersichtlichen Auswirkungen einer Zusammenführung der Elternbeitragstabellen vor. Nach intensiver Diskussion wird folgendes vereinbart: - Verwaltung erarbeitet kurzfristig Unterlagen bezüglich folgender, möglicher Varianten: Gleiche Elternbeiträge für alle Kinder Kinder ab vollendetem zweiten Lebensjahr zahlen den gleichen Elternbeitrag (unabhängig vom besuchten Gruppentyp). - Neben den finanziellen Auswirkungen soll auch dargestellt werden, wie die entstehenden Einnahmeausfälle durch eine pauschale Erhöhung der Elternbeiträge aufgefangen werden können. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Gleichstellung aller Elternbeiträge Auswirkung auf die nachgefragten Plätze für U3-Kinder haben wird, und dass die finanziellen Auswirkungen lediglich auf der Basis der in der Anlage aufgeführten Elternbeitragsdaten der Stadt Euskirchen erfolgen kann. Die Unterlagen sollen kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, damit bis zur nächsten Sitzung eine Abstimmung mit den Fraktionen erfolgen kann (siehe Anlage). TOP 3 Weitere (redaktionelle) Vorschläge zur Satzungsänderung aus Sicht der Verwaltung Die Verwaltung verteilt ein entsprechendes Arbeitspapier mit der Bitte um Durchsicht bis zur nächsten Sitzung. 4 5 TOP 4 Weitere Planung Herr Grau regt an, die Unterlagen für die Arbeitsgruppe zukünftig entweder über die Sitzungssoftware zugänglich zu machen oder per Email zuzusenden, damit ein Ausdrucken vermieden wird. Die Arbeitsgruppe tagt am Dienstag , 25.09.2012 um 17.00 Uhr in Raum C 134 (Anbau/Jugendamt). Schriftführer Gesehen: Landrat 5