Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
21.02.2013
Erstellt
12.02.13, 12:00
Aktualisiert
12.02.13, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 05.09.2012
PROTOKOLL
über das Ergebnis der zweiten Sitzung
der Arbeitsgruppe „Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung“
am 04.09.2012 im Raum C 134 des Kreishauses Euskirchen
Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr
Ende der Sitzung:
19:10 Uhr
Die Arbeitsgruppe besteht aus 7 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) Mitglieder
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen (CDU-Fraktion)
Mende, Ellen, Euskirchen (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel (SPD-Fraktion)
Plützer, Martin, Blankenheim (UWV-Fraktion)
Grau, Christian, Zülpich (FDP-Fraktion)
Klöcker, Rolf (Vors. AG Tageseinrichtungen)
b) Verwaltung
TOP 1
Poth, Manfred (Allgemeiner Vertreter d. Landrates)
Bierdel, Erdmann ( Abteilungsleiter Abt. 51)
Firmenich, Jörg (Abt. 51)
Hermes, Alois (Abt. 51 -zur Protokollführung- )
Verabschiedung des Protokolls der ersten Sitzung vom 03.07.2012
Das Protokoll wird in der vorliegenden Form verabschiedet.
TOP 2
Beantwortung der offenen Fragen der vorherigen Sitzung
Die Verwaltung verteilt die als Anlage nochmals beigefügten Unterlagen als
Diskussionsgrundlage.
Im Wesentlichen wurde folgendes besprochen:
Kriterienkatalog für die Bewilligung einer 45 Stunden - Betreuung:
Die Verwaltung schlägt vor, den beiliegenden - von der Stadt Euskirchen genutzten Vordruck zur Bedarfsabfrage für eine 45 Stunden - Betreuung kreisweit einzusetzen.
2
Die abgefragten Kriterien entsprechen den in § 24 a Abs. 3 SGB VIII genannten
Anforderungen für einen Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren auf eine
Tagesbetreuung bis 31.07.2013.
§ 24 a Abs. 3 SGB VIII lautet:
„Ab dem 1. Oktober 2010 sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet,
mindestens ein Angebot vorzuhalten, dass eine Förderung aller Kinder ermöglicht,
1. deren Erziehungsberechtigte
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des zweiten Buches erhalten;
lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person
an die Stelle der Erziehungsberechtigten;
2. deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. „
Nach intensiver Diskussion wird folgendes vereinbart:
-
-
-
die Verwaltung wird einen Vordruck entwerfen, der eindeutig verständliche
und unterscheidbare Kriterien beinhaltet
die Verwaltung wird eine Arbeitshilfe für die Träger erarbeiten, welche den
Trägern die Auswertung der Vordrucke ermöglicht und für den Bedarfsfall eine
Priorisierung (z.B. bezüglich der Bestandskinder) enthält
die Verwaltung wird Träger wie Eltern darüber informieren, dass – abgesehen
von der durch das KiBiz vorgesehen Grenzen (4 %-Regelung für Steigerung
45 Std.) grundsätzlich die Wünsche der Eltern bezüglich der Betreuungszeiten
maßgeblich sind, und eine Einschränkung der Betreuungszeit auf der Basis
der Auswertung der o.g. Fragebogen lediglich im unwahrscheinlichen Fall
erfolgt, dass ansonsten für U3- oder Ü3-Kindern kein Platz in einer
Tageseinrichtung zur Verfügung steht
die Verwaltung wird die Träger aufgrund der o.g. Thematik des weiteren
nochmals darauf hinweisen, dass eine Zusage/der Abschluss des
Betreuungsvertrages erst nach Abschluss der Bedarfsplanung mit der
Meldung zum 15.03.2012 erfolgen kann.
Mit Blick auf das im Oktober beginnende Anmeldungsverfahren sollen die o.g.
Entwürfe der Verwaltung kurzfristig den Mitglieder der AG übersandt werden, damit
kurzfristig eine Abstimmung in den Fraktionen erfolgen kann.
Ggf. soll nachträglich eine Genehmigung im nächsten Jugendhilfeausschuss über
eine Vorlage eingeholt werden.
Rückmeldung über Tagespflege in Kindertageseinrichtungen
Herr Klöcker teilt mit, dass die Träger grundsätzlich dem Einsatz von Tagespflege
ergänzend bzw. im Anschluss an die Betreuung in der Kindertageseinrichtung positiv
gegenüber stehen.
Von einigen Trägern wird allerdings darauf hingewiesen, dass im Einzelfall
arbeitsrechtliche Probleme entstehen könnten.
2
3
Es wird vereinbart, dass der Einsatz der Tagespflege in einer Kindertageseinrichtung
im individuellen Einzelfall angeboten werden soll, soweit sich im Rahmen der
Trägergespräche bezüglich des Kindergartenjahrs 2013/2014 ein Bedarf ergibt.
Eventuell notwendige Beschlüsse bezüglich einer möglicherweise notwendigen
Erweiterung der entsprechenden Richtlinien werden erst herbeigeführt, wenn
konkreter Bedarf und konkrete Lösungsvorschläge vorliegen (Frühjahr 2013).
Erhaltung der Einkommensgrenze von 15.000 €
Mit Blick auf die Begründung der Verwaltung (s. Anlage) wird vereinbart, die
Einkommensgrenze von 15.000 € beizubehalten.
Einkommensgrenze nach dem SGB II/SGB XII/Wohngeld:
Die AG nimmt die Einkommensgrenzen (s. Anlage) zur Kenntnis.
Die Mitglieder sprechen sich dafür aus, Leistungsempfänger nach dem Bildungs- und
Teilhabegesetz im Rahmen einer Satzungsänderung von einem Elternbeitrag
freizustellen. Ggf. erfolgt noch eine Abstimmung in den Fraktionen.
Erweiterung der Elternbeitragsfreiheit für Geschwisterkinder /Klagen gegen die
Elternbeitragssatzung
Die Verwaltung teilt mit, dass die Klagen gegen die Rechtsauslegung des Kreises
zwischenzeitlich auf Anraten des Richters zurück genommen wurden (siehe Anlage).
Herr Waasem erklärt, dass die SPD – Fraktion – unabhängig vom Ergebnis der
Klagen - an ihrem Antrag auf Änderung der Elternbeitragssatzung festhalten (A
67/2011) wird.
Frau Mende und Herr Plützer erklären, dass dieser Antrag auch von ihren Fraktionen
unterstützt wird.
Von daher kann eine Entscheidung lediglich im Rahmen einer Beschlussfassung
über den Antrag A 90/2012 i.V.m. A 67/2011 erfolgen.
Die Verwaltung erklärt, dass die Notwendigkeit für eine Ausweitung der
Geschwisterbeitragsbefreiung nicht gesehen wird.
Auswirkungen der Geschwisterbefreiung für behinderte Kinder und deren
Geschwister
Die AG nimmt die Ausführungen der Verwaltung (s. Anlage) zur Kenntnis.
Es wurden drei mögliche Varianten erläutert:
- Beibehaltung der Elternbeitragssatzung (Für Geschwisterkinder von behinderten
Kindern im letzten Kindergartenjahr erfolgt eine Heranziehung)
- Für Bestandskinder (Kindergartenjahr 2012/2013) erfolgt eine Freistellung im
Rahmen der Härteregelung nach § 90 SGB VIII; für neu aufgenommene Fälle erfolgt
eine Heranziehung
3
4
- Freistellung der Geschwisterkinder von behinderten Kindern im letzten
Kindergartenjahr durch Satzungsänderung/Härteregelung nach § 90 SGB VIII.
Eine Meinungsbildung soll bis zur nächsten Sitzung unter Beteiligung der Fraktionen
erfolgen.
Zusammenführung der Elternbeitragstabellen
Die Verwaltung stellt die aus der Anlage ersichtlichen Auswirkungen einer
Zusammenführung der Elternbeitragstabellen vor.
Nach intensiver Diskussion wird folgendes vereinbart:
-
Verwaltung erarbeitet kurzfristig Unterlagen bezüglich folgender, möglicher
Varianten:
Gleiche Elternbeiträge für alle Kinder
Kinder ab vollendetem zweiten Lebensjahr zahlen den gleichen
Elternbeitrag (unabhängig vom besuchten Gruppentyp).
-
Neben den finanziellen Auswirkungen soll auch dargestellt werden, wie die
entstehenden Einnahmeausfälle durch eine pauschale Erhöhung der
Elternbeiträge aufgefangen werden können.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Gleichstellung
aller Elternbeiträge Auswirkung auf die nachgefragten Plätze für U3-Kinder haben
wird, und dass die finanziellen Auswirkungen lediglich auf der Basis der in der Anlage
aufgeführten Elternbeitragsdaten der Stadt Euskirchen erfolgen kann.
Die Unterlagen sollen kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, damit bis zur
nächsten Sitzung eine Abstimmung mit den Fraktionen erfolgen kann (siehe Anlage).
TOP 3
Weitere (redaktionelle) Vorschläge zur Satzungsänderung aus
Sicht der Verwaltung
Die Verwaltung verteilt ein entsprechendes Arbeitspapier mit der Bitte um Durchsicht
bis zur nächsten Sitzung.
4
5
TOP 4
Weitere Planung
Herr Grau regt an, die Unterlagen für die Arbeitsgruppe zukünftig entweder über die
Sitzungssoftware zugänglich zu machen oder per Email zuzusenden, damit ein
Ausdrucken vermieden wird.
Die Arbeitsgruppe tagt am
Dienstag , 25.09.2012 um 17.00 Uhr
in Raum C 134 (Anbau/Jugendamt).
Schriftführer
Gesehen:
Landrat
5