Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
21.02.2013
Erstellt
12.02.13, 12:00
Aktualisiert
12.02.13, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 12.07.2012
PROTOKOLL
über das Ergebnis der ersten Sitzung
der Arbeitsgruppe „Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung“
am 03.07.2012 im Raum C 231 des Kreishauses Euskirchen
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
19:45 Uhr
Die Arbeitsgruppe besteht aus 7 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) Mitglieder
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen (CDU-Fraktion)
Mende, Ellen, Euskirchen (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel (SPD-Fraktion)
Plützer, Martin, Blankenheim (UWV-Fraktion)
Grau, Christian, Zülpich (FDP-Fraktion)
Klöcker, Rolf (Vors. AG Tageseinrichtungen)
b) Verwaltung
TOP 1
Poth, Manfred (Allgemeiner Vertreter d. Landrates)
Bierdel, Erdmann ( Abteilungsleiter Abt. 51)
Firmenich, Jörg (Abt. 51)
Hermes, Alois (Abt. 51 -zur Protokollführung- )
Festlegung der zu behandelnden Themenfelder
Die mit der Einladung versandten Fragestellungen werden um folgenden Punkt
erweitert:
- Soll aufgrund des unterschiedlichen (qualitativen) Angebots zwischen Tagespflege
und Kindertageseinrichtung für die Tagespflege ein anderer (geringerer)
Kostenbeitrag erhoben werden?
TOP 2
Festlegung der Zeitschiene
Planung zweier weiterer Termine:
30.08.2012
25.09.2012
17.00 Uhr
17.00 Uhr
(wird eventuell auf 04.09.2012 verschoben)
Einladungen erfolgen über die Verwaltung.
TOP 3
Diskussion und Erarbeitung von Lösungsansätzen
(Stichpunktartige Ergebnisse der folgenden Erörterungen)
Anerkennung von Betreuungszeiten - Obergrenze:
- Grundsätzlich soll das Angebot in der Tageseinrichtung an den Bedarfen der Eltern
orientiert werden
- 35 Std. Betreuung (ohne Angabe besonderer Gründe) zur Erfüllung des
Rechtsanspruches in Tagespflege/Tageseinrichtung ausreichend
- Verwaltung wird beauftragt, einen Kriterienkatalog für die Bewilligung eines höheren
Betreuungsbedarfs zu erarbeiten (unter Beteiligung der Träger)
- Entscheidungen, inwieweit höhere Fremdbetreuungszeiten dem Wohl des Kindes
widersprechen, obliegen der Verwaltung im Rahmen einer Einzelfallprüfung.
Definition der Betragsfreigrenze:
- Einführung der Beitragsfreiheit für BuT-Leistungsempfänger unstrittig
- Fraglich ist, inwieweit die 15.000 € - Einkommensgrenze erhalten bleiben soll
- Verwaltung wird verschiedene Vorschläge erarbeiten und hierbei unter Beteiligung
von Abt. 50 Berechnungen der Einkommensgrenzen für
¾ Wohngeldempfänger
¾ SGB II/SGB XII
¾ Kindergeldzuschlag (sofern möglich)
erstellen.
2
Erweiterung der Elternbeitragsfreiheit für Geschwisterkinder:
- die Ergebnisse der zwei eingereichten Klagen werden abgewartet
Behinderte Kinder und deren Geschwister:
- Verwaltung erfragt bei den Kommunen die voraussichtlichen finanziellen
Auswirkungen der Geschwisterbefreiung auf der Basis der Vorjahre.
Zusammenführung der beiden Elternbeitragstabellen nach Gruppenform I/III
und II:
Verwaltung wird beauftragt, Folgendes darzustellen:
¾ Wie viele Kinder können in welchen Einrichtungen tatsächlich betroffen sein
(Basis Kindergartenbedarfsplan)
¾ Ermittlung der Kosten anhand der konkreten Ergebnisse anhand möglichst
einfach zu ermittelnder Zahlen (Stadt Euskirchen).
Schriftführer
Gesehen:
Landrat
3