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Verwaltungsergänzung (Anlage 1 zur Z 5/A 90/2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
21.02.2013
Erstellt
12.02.13, 12:00
Aktualisiert
12.02.13, 12:00
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Euskirchen, 12.07.2012 PROTOKOLL über das Ergebnis der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe „Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung“ am 03.07.2012 im Raum C 231 des Kreishauses Euskirchen Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung: 19:45 Uhr Die Arbeitsgruppe besteht aus 7 Mitgliedern. Anwesend sind a) Mitglieder Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen (CDU-Fraktion) Mende, Ellen, Euskirchen (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) Waasem, Thilo, Bad Münstereifel (SPD-Fraktion) Plützer, Martin, Blankenheim (UWV-Fraktion) Grau, Christian, Zülpich (FDP-Fraktion) Klöcker, Rolf (Vors. AG Tageseinrichtungen) b) Verwaltung TOP 1 Poth, Manfred (Allgemeiner Vertreter d. Landrates) Bierdel, Erdmann ( Abteilungsleiter Abt. 51) Firmenich, Jörg (Abt. 51) Hermes, Alois (Abt. 51 -zur Protokollführung- ) Festlegung der zu behandelnden Themenfelder Die mit der Einladung versandten Fragestellungen werden um folgenden Punkt erweitert: - Soll aufgrund des unterschiedlichen (qualitativen) Angebots zwischen Tagespflege und Kindertageseinrichtung für die Tagespflege ein anderer (geringerer) Kostenbeitrag erhoben werden? TOP 2 Festlegung der Zeitschiene Planung zweier weiterer Termine: 30.08.2012 25.09.2012 17.00 Uhr 17.00 Uhr (wird eventuell auf 04.09.2012 verschoben) Einladungen erfolgen über die Verwaltung. TOP 3 Diskussion und Erarbeitung von Lösungsansätzen (Stichpunktartige Ergebnisse der folgenden Erörterungen) Anerkennung von Betreuungszeiten - Obergrenze: - Grundsätzlich soll das Angebot in der Tageseinrichtung an den Bedarfen der Eltern orientiert werden - 35 Std. Betreuung (ohne Angabe besonderer Gründe) zur Erfüllung des Rechtsanspruches in Tagespflege/Tageseinrichtung ausreichend - Verwaltung wird beauftragt, einen Kriterienkatalog für die Bewilligung eines höheren Betreuungsbedarfs zu erarbeiten (unter Beteiligung der Träger) - Entscheidungen, inwieweit höhere Fremdbetreuungszeiten dem Wohl des Kindes widersprechen, obliegen der Verwaltung im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Definition der Betragsfreigrenze: - Einführung der Beitragsfreiheit für BuT-Leistungsempfänger unstrittig - Fraglich ist, inwieweit die 15.000 € - Einkommensgrenze erhalten bleiben soll - Verwaltung wird verschiedene Vorschläge erarbeiten und hierbei unter Beteiligung von Abt. 50 Berechnungen der Einkommensgrenzen für ¾ Wohngeldempfänger ¾ SGB II/SGB XII ¾ Kindergeldzuschlag (sofern möglich) erstellen. 2 Erweiterung der Elternbeitragsfreiheit für Geschwisterkinder: - die Ergebnisse der zwei eingereichten Klagen werden abgewartet Behinderte Kinder und deren Geschwister: - Verwaltung erfragt bei den Kommunen die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen der Geschwisterbefreiung auf der Basis der Vorjahre. Zusammenführung der beiden Elternbeitragstabellen nach Gruppenform I/III und II: Verwaltung wird beauftragt, Folgendes darzustellen: ¾ Wie viele Kinder können in welchen Einrichtungen tatsächlich betroffen sein (Basis Kindergartenbedarfsplan) ¾ Ermittlung der Kosten anhand der konkreten Ergebnisse anhand möglichst einfach zu ermittelnder Zahlen (Stadt Euskirchen). Schriftführer Gesehen: Landrat 3