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Verwaltungsergänzung (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
06.03.13, 12:06
Aktualisiert
06.03.13, 12:06
Verwaltungsergänzung (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 3 / V 11/2013 Datum: 04.03.2013 Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege În der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 21.02.2013 wurden hinsichtlich der Elternbeitragssatzung folgende Eckpunkte beschlossen: a) b) c) Einheitliche Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung in Tagespflege Einführung einer zusätzlichen Beitragsfreiheit für Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII sowie von Wohngeld Ausweitung der bisherigen Beitragstabelle für die Gruppentypen I und III auf alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ohne eine Erhöhung der Elternbeiträge zur Refinanzierung der Mindereinnahmen aufgrund der Satzungsänderung. Die Verwaltung hatte in der Sitzung zugesagt, eine entsprechende Elternbeitragssatzung vorzulegen (siehe Anlage) gez. I. V. Poth