Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
06.03.13, 12:06
Aktualisiert
06.03.13, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 3 / V 11/2013
Datum: 04.03.2013
Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von
Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege
În der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 21.02.2013 wurden hinsichtlich der Elternbeitragssatzung folgende Eckpunkte beschlossen:
a)
b)
c)
Einheitliche Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die
Betreuung in Tagespflege
Einführung einer zusätzlichen Beitragsfreiheit für Leistungsempfänger nach dem SGB II,
SGB XII sowie von Wohngeld
Ausweitung der bisherigen Beitragstabelle für die Gruppentypen I und III auf alle Kinder ab
dem vollendeten zweiten Lebensjahr ohne eine Erhöhung der Elternbeiträge zur
Refinanzierung der Mindereinnahmen aufgrund der Satzungsänderung.
Die Verwaltung hatte in der Sitzung zugesagt, eine entsprechende Elternbeitragssatzung vorzulegen
(siehe Anlage)
gez. I. V. Poth