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Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss 2012; Ermächtigungsübertragung nach § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
08.03.13, 12:01
Aktualisiert
08.03.13, 12:01
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Kreis Euskirchen Der Landrat Öffentliche Sitzung Datum: V 17/2013 01.03.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 13.03.2013 Kreistag 20.03.2013 Jahresabschluss 2012; Ermächtigungsübertragung nach § 22 GemHVO Sachbearbeiter/in: Frau Huthmacher-Schmitz, Herr Schmitz Tel.: 423 / 424 Abt.: 20.1 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Ermächtigungsübertragungen bis zur Höhe der Ansätze lt. beiliegender Listen. -2Begründung: Gemäß § 22 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Der Landrat regelt mit Zustimmung des Kreistages die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen. Ein entsprechendes Regelwerk wird zur Zeit erstellt und dem Kreistag zur Zustimmung vorgelegt. Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Die jeweiligen Übertragungsansätze sind in den beiliegenden Tabellen mit Kurzerläuterung aufgelistet. Im Rahmen des Wertaufhellungsprinzips ist zu beachten, dass sämtliche am Abschlussstichtag objektiv bestehenden Tatsachen bei der späteren Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang kann sich in Einzelfällen die in der Teilergebnisrechnung ausgewiesene Ermächtigungsübertragung verringern. Die zu übertragenden Ermächtigungen verstehen sich daher als Maximalbetrag. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)