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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Mittelanforderung des Zweckverband Region Aachen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
08.02.13, 12:03
Aktualisiert
14.03.13, 12:07
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 6/2013 04.02.2013 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 18.02.2013 Kreisausschuss 13.03.2013 Kreistag 20.03.2013 Mittelanforderung des Zweckverband Region Aachen Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel wurden im Haushalt 2013 bei Produkt 571 04, Zeile 15 eingeplant. Der Haushalt 2013 ist noch nicht rechtswirksam. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die sofortige Auszahlung einer Abschlagszahlung in Höhe von 50.000 € an den Zweckverband Region Aachen, um nach Geschäftsaufnahme am 01.01.2013 dessen Liquidität sicher zu stellen. -2- Begründung: Der Kreistag Euskirchen hat am 31.10.2012 seine Beteiligung am Zweckverband Region Aachen beschlossen. Ebenso wurde beschlossen, dass der Mittelfluss zwecks Sicherstellung der Liquidität unmittelbar nach Verabschiedung des Haushalts 2013 erfolgen soll. Über eine vorherige Abschlagszahlung wurde nicht beraten. Der Zweckverband Region Aachen hat am 01.01.2013 seine Geschäftstätigkeit als Nachfolgeorganisation des Regio Aachen e.V. aufgenommen und fordert mit Schreiben vom 23.12.2013 bei allen Zweckverbandsmitgliedern eine jeweilige Abschlagszahlung in Höhe von 50.000 € an. Diese Forderung basiert auf einem Beschluss der konstituierenden Sitzung des Zweckverbands am 03.12.2012, dass bereits am 01.01.2013 50.000 € als Abschlagszahlung geleistet werden sollen. Da 12 Vertreter des Kreistages den Beschluss der Verbandsversammlung vom 03.12.2012 mit gefasst und getragen haben, geht die Verwaltung von einer positiven Beschlussfassung aus. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Sicherstellung der Liquidität des Zweckverbands Region Aachen ist im Sinne des Kreises Euskirchen. Eine umgehende Auszahlung der Abschlagszahlung in Höhe von 50.000 € kann erst nach Modifizierung der Beschlusslage vom 31.10.2012 erfolgen. Daher ist dieser Beschluss per Dringlichkeit zu fassen. gez. Reidt gez. Häger gez. Reiff gez. Grutke gez. Troschke gez. Rosenke gez Bell Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)