Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
15.03.13, 14:57
Aktualisiert
15.03.13, 14:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z.: 1 / V 16/2013
Datum:
15.03.2013
Auszug aus der Niederschrift über die 13. Sitzung des Kreisausschusses vom 13.03.2013
A)
TOP 8
Öffentliche Sitzung
Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages
hier: Papierloser Sitzungsdienst und
Rechnungsprüfungsangelegenheiten
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die Geschäftsordnung des Kreistages
wie folgt zu ändern:
(redaktioneller Hinweis: zur Leseerleichterung sind die
Änderungen unterstrichen)
1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
"Der Kreistag wird von dem Landrat/der Landrätin mit einer
Ladungsfrist von mindestens sieben Kalendertagen schriftlich
einberufen. Im Rahmen des papierlosen Sitzungsdienstes ist
zudem die Einladung auf elektronischem Wege zulässig. Die Frist
gilt als gewahrt, wenn die Einladung acht Tage vor der Sitzung
zur Post gegeben oder im elektronischen Sitzungsdienst
freigegeben ist. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist bis
auf drei Tage verkürzt werden. Unberührt bleibt die Möglichkeit,
Einladungen und Vorlagen mittels eines passwortgeschützten
Zugangs im Kreistagsinformationssystem abzurufen."
2. § 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Vorlagen werden vom Kreisausschuss oder vom Landrat / von
der Landrätin in schriftlicher und
elektronischer Form mit
Begründung des Beschlussvorschlages an den Kreistag
gerichtet.
3. § 26 Punkt d) erhält folgende Fassung:
"Die Öffentlichkeit ist über die in § 7 dieser Geschäftsordnung
genannten Fälle hinaus ausgeschlossen bei der Behandlung von
Angelegenheiten, die der Kreisausschuss im Rahmen der
staatlichen Verwaltung gemäß § 59 Abs. 1 KrO wahrnimmt sowie
bei Angelegenheiten der Rechnungsprüfung, soweit sie im
Rechnungsprüfungsausschuss und im Kreisausschuss behandelt
werden."
V 16/2013
4. § 26 Punkt e) erhält folgende Fassung:
Niederschriften über die Ausschuss-Sitzungen sind den
Ausschussmitgliedern sowie allen übrigen Kreistagsmitgliedern,
den Fraktionen und dem Landrat / der Landrätin unverzüglich
zuzuleiten.
5. § 28 erhält folgende Fassung:
"Die Geschäftsordnung tritt am 20.03.2013 in Kraft. Gleichzeitig
tritt die Geschäftsordnung vom 02.07.2012 außer Kraft."
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig