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Verwaltungsergänzung (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2013/2014)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
31 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
13.03.13, 13:43
Aktualisiert
14.03.13, 12:07
Verwaltungsergänzung (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2013/2014) Verwaltungsergänzung (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2013/2014) Verwaltungsergänzung (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2013/2014) Verwaltungsergänzung (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2013/2014) Verwaltungsergänzung (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2013/2014)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2: Datum: D 7/2013 13.03.2013 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2013/2014 Gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung festzulegen, welchen Gruppenformen und Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die festgelegte Angebotsstruktur muss bis zum 15.03.2013 dem Landesjugendamt gemeldet werden und ist die Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des Landeszuschusses. Die Festlegung der Angebotsstruktur erfolgte bereits im Rahmen der am 21.02.2013 im Jugendhilfeausschuss beratenen D 7/2013. Zwischenzeitlich sind folgende Änderungen eingetragen, die eine zusätzliche Meldung über die D7/2013 hinaus erforderlich machen: Stadt Bad Münstereifel: Aufgrund einer weiteren Nachfrage an Plätzen im Kernort Bad Münstereifel war es erforderlich, zusätzliche Kindpauschalen für den katholischen Kindergarten einzubuchen. Eine Versorgung in anderen Einrichtungen ist nicht möglich. Stadt Euskirchen: Entgegen der ursprünglichen Planung teilte der Träger Füngeling Router e.V. mit, dass der Waldkindergarten in Euskirchen nicht eröffnet wird. Als Begründung werden im Wesentlichen fehlende Investitionsmittel angeführt. Die bereits eingeplanten Mittel wurden für weitere U3-Kindpauschalen in anderen Einrichtungen verwendet. Gemeinde Hellenthal sowie Stadt Mechernich: Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen meldete verschiedene Umbuchungen, welche insgesamt zu einer Reduzierung der Betriebskosten führt. -2Gemeinde Weilerswist: Aufgrund des steigenden Bedarfes an Betreuungsplätzen durch den Zuzug junger Familien im Neubaugebiet Weilerswist-Süd war bisher lediglich der Neubau einer achtgruppigen Einrichtung geplant, der bis zum 31.07.2013 abgeschlossen sein sollte. Mit der Eröffnung sollte gleichzeitig der fünfgruppige Kindergarten in der Bahnhofsallee sukzessive geschlossen werden. Im Rahmen der D7/2013 wurden daher in Absprache mit dem DRK Euskirchen als Träger beider Einrichtungen sowie der Gemeinde Weilerswist insgesamt acht Gruppen (4 Gruppen in der Bahnhofsallee, 4 Gruppen in Weilerswist-Süd) eingeplant. Zwischenzeitlich steht aufgrund weiter eingehender Anträge fest, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen die Kapazität dieser acht Gruppen bei weitem überschreitet. Gleichzeitig hat der Investor klargestellt, dass mit einem Bauabschluss des neuen Kindergartens nicht vor dem 01.02.2014 gerechnet werden kann. Die Gemeinde Weilerswist hat sich daraufhin bereit erklärt, für die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.01.2014 die Kosten für ein Provisorium in Modulbauweise für bis zu 5 Gruppen zu tragen. Des weiteren soll der Kindergarten in der Bahnhofsallee weitergeführt werden. In Kooperation mit dem DRK Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist wurden daher die Eltern aller nicht versorgten Kinder am 11.03.2013 kurzfristig zu einem Informationsabend eingeladen. In diesem Rahmen wurden die Eltern über die o.g. Maßnahmen informiert und gleichzeitig der konkrete Betreuungsbedarf ermittelt. Eltern mit geringem Betreuungsbedarf wurden gebeten, auf einen Platz zumindest bis 01.02.2014 zu verzichten. Eingeladen wurden die Eltern von insgesamt 91 Kindern. Die Eltern von 41 Kindern bestätigten den Bedarf zum 01.08.2013, die Eltern von 17 Kindern benötigen einen Platz zum 01.02.2014, die Eltern von 3 Kindern haben auf einen Platz im Kindergartenjahr 2013/2014 verzichtet. Die Eltern von 30 Kindern haben nicht teilgenommen. Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit der Gemeinde Weilerswist sowie dem DRK Euskirchen auf der Basis der entsprechenden Rückmeldungen Folgendes vor: - der Kindergarten Weilerswist-Süd wird mit insgesamt 8 Gruppen eingeplant: 4 Gruppen mit insgesamt 50 Plätzen bis 31.01.2014 in Provisorien, 4 Gruppen mit weiteren 50 Plätzen werden nach Bauabschluss eröffnet. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der Eltern, die an der Informationsveranstaltung nicht teilgenommen haben, erst zum 01.02.2014 einen Platz benötigen werden. 9 Plätze ständen noch regulär ab dem 01.08.2013 zur Verfügung. Weitere 8 Plätze könnten im Rahmen einer – nicht eingeplanten – Überbelegung des o.g. Provisoriums geschaffen werden. Einem weiterem Bedarf müsste ggf. in anderen Einrichtungen als Überbelegung bzw. in Tagespflege abgeholfen werden. Um den Rechtsanspruch umsetzen zu können, ist es weiterhin notwendig - den Kindergarten in der Bahnhofsallee mit insgesamt 4 Gruppen (1 Gruppe des Gruppentyps II, 3 Gruppen des Gruppentyps III) aufrecht zu erhalten eine weitere Gruppe des Gruppentyps II in der Grundschule Lommersum einzurichten. Die Verwaltung geht aufgrund der aktuellen Entwicklung der Kinderzahlen in Weilerswist davon aus, dass mit einer Schließung der Bahnhofsallee entgegen der bisherigen Planung in den nächsten Jahren nicht zu rechnen sein wird. -3Stadt Zülpich: Abweichend von der bisherigen Planung für die neue zweigruppige Kindertageseinrichtung im Kernort Zülpich (2 Gruppen des Gruppentyps I) zeigt sich ein erhöhter Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren. Von daher musste eine Änderung der Gruppenstruktur erfolgen (1,5 Gruppen des Gruppentyps II, 0,5 Gruppe des Gruppentyps I). Insgesamt erhöht sich der Betreuungsbedarf auf: 2013/2014 Diff. Zu D 7/2013 U3 Ü3 Gesamt U3 Ü3 Gesamt 64,00 393,76 457,76 5,00 5,00 34,49 199,75 234,24 0,00 11,60 115,12 126,72 0,00 315,00 1536,00 1851,00 15,50 -15,00 0,50 27,60 164,05 191,65 0,00 40,25 273,10 313,35 0,00 150,40 711,00 861,00 -1,00 -7,25 -8,25 18,77 178,81 197,58 0,00 55,58 293,84 349,42 0,00 136,00 450,00 586,00 26,00 11,00 37,00 98,00 494,00 592,00 6,00 -6,00 0,00 951,69 4808,43 5760,12 46,50 -12,25 34,25 Bad Münsteifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe: Finanzielle Auswirkungen: Bisherige Kosten für das Kindergartenjahr 2013/2014: Stadt / Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe Kreis Euskirchen Betriebskos- Zuweisung an ten Träger 3.176.239 2.864.466 1.501.450 1.353.537 605.537 478.374 12.624.528 10.600.489 1.205.180 1.095.176 1.735.041 1.392.042 6.479.136 5.851.907 1.178.538 970.239 2.369.970 2.130.639 4.227.756 3.844.097 3.949.111 3.308.422 39.052.486 33.889.388 Landeszuweisung (Kindpauschalen) 1.147.765 542.652 181.661 4.160.550 438.581 535.938 2.328.427 377.739 857.528 1.526.101 1.308.170 Landeszuweisung integrativ 25.500 12.750 0 102.000 0 0 38.250 25.500 38.250 25.500 51.000 Kreisanteil netto 1.691.201 798.135 296.713 6.337.939 656.595 856.104 3.485.230 567.000 1.234.861 2.292.496 1.949.252 13.405.112 318.750 20.165.528 -4Kosten unter Berücksichtigung der o.g. Änderungen: Stadt / Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe Kreis Euskirchen Betriebskos- Zuweisung an ten Träger 3.222.094 2.905.228 1.501.450 1.353.537 605.537 478.374 12.620.934 10.581.927 1.207.325 1.096.998 1.735.041 1.392.042 6.439.215 5.815.580 1.178.538 970.239 2.369.970 2.130.639 4.552.420 4.139.557 4.002.360 3.356.878 39.434.884 Landeszuweisung (Kindpauschalen) 1.164.434 542.652 181.661 4.151.610 439.290 535.938 2.314.057 377.739 857.528 1.642.988 1.327.340 Landeszuweisung integrativ 25.500 12.750 0 102.000 0 0 38.250 25.500 38.250 25.500 51.000 Kreisanteil netto 1.715.294 798.135 296.713 6.328.317 657.708 856.104 3.463.274 567.000 1.234.861 2.471.069 1.978.538 13.535.236 318.750 20.367.013 34.220.999 Mehraufwendungen Kreis: Stadt / Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe Kreis Euskirchen Kreisanteil (D7/2013) 1.691.201 798.135 296.713 6.337.939 656.595 856.104 3.485.230 567.000 1.234.861 2.292.496 1.949.252 Kreisanteil (neu) 1.715.294 798.135 296.713 6.328.317 657.708 856.104 3.463.274 567.000 1.234.861 2.471.069 1.978.538 20.165.528 20.367.013 Differenz 24.093 0 0 -9.622 1.113 0 -21.956 0 0 178.573 29.286 201.487 Haushaltsjahr 2013: Bezogen auf das Haushaltsjahr 2013 ergibt sich ein Zuschussbedarf (Betriebskostenzuschüsse abzüglich Landeszuschuss) in Höhe von insgesamt ca. 18.209 T€. Der Haushaltentwurf 2013 weist bisher einen Zuschussbedarf von 18.126 T€ aus. Damit ergibt sich ein Mehraufwand von 83 T€. Der o.g. Zuschussbedarf reduziert sich noch um den vom Land ab 01.08.2013 zu zahlenden Belastungsausgleich (Art. 2 des Belastungsausgleichsgesetzes vom 13.11.2012; § 21 Abs. 1 S. 1 KiBiz) in Höhe von 19,96 % der Kinderpauschalen für alle zum 15.03. gemeldeten U3-Kinder. Dieser beträgt für das Kindergartenjahr 2013/2014 insgesamt ca. 1.783 T€, wovon ca. 743 T€ auf das Haushaltsjahr 2013 entfallen. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde bisher von einem Betrag von ca. 713 T€ ausgegangen, womit sich ein Mehrertrag von ca. 30 T€ ergibt. Es ist damit mit einem Mehraufwand von 53 T€ (83 T€ ./. 30 T€) zu rechnen, der im Rahmen der Veränderungsliste einzuplanen wäre. -5Die Verwaltung schlägt daher vor, auch die vorliegende Nachmeldung (s. Betreuungsbedarf Seite 4) im Rahmen der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2013/2014 dem Landschaftsverband für die Gewährung der Landeszuschüsse dem Landschaftsverband zu melden. gez. I. V. Poth