Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
31 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
13.03.13, 13:43
Aktualisiert
14.03.13, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2:
Datum:
D 7/2013
13.03.2013
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im
Kindergartenjahr 2013/2014
Gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung festzulegen, welchen Gruppenformen und Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden.
Die festgelegte Angebotsstruktur muss bis zum 15.03.2013 dem Landesjugendamt gemeldet werden
und ist die Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des Landeszuschusses.
Die Festlegung der Angebotsstruktur erfolgte bereits im Rahmen der am 21.02.2013 im Jugendhilfeausschuss beratenen D 7/2013.
Zwischenzeitlich sind folgende Änderungen eingetragen, die eine zusätzliche Meldung über die
D7/2013 hinaus erforderlich machen:
Stadt Bad Münstereifel:
Aufgrund einer weiteren Nachfrage an Plätzen im Kernort Bad Münstereifel war es erforderlich, zusätzliche Kindpauschalen für den katholischen Kindergarten einzubuchen. Eine Versorgung in anderen Einrichtungen ist nicht möglich.
Stadt Euskirchen:
Entgegen der ursprünglichen Planung teilte der Träger Füngeling Router e.V. mit, dass der Waldkindergarten in Euskirchen nicht eröffnet wird. Als Begründung werden im Wesentlichen fehlende Investitionsmittel angeführt.
Die bereits eingeplanten Mittel wurden für weitere U3-Kindpauschalen in anderen Einrichtungen verwendet.
Gemeinde Hellenthal sowie Stadt Mechernich:
Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen meldete verschiedene Umbuchungen, welche insgesamt zu einer Reduzierung der Betriebskosten führt.
-2Gemeinde Weilerswist:
Aufgrund des steigenden Bedarfes an Betreuungsplätzen durch den Zuzug junger Familien im Neubaugebiet Weilerswist-Süd war bisher lediglich der Neubau einer achtgruppigen Einrichtung geplant,
der bis zum 31.07.2013 abgeschlossen sein sollte.
Mit der Eröffnung sollte gleichzeitig der fünfgruppige Kindergarten in der Bahnhofsallee sukzessive
geschlossen werden.
Im Rahmen der D7/2013 wurden daher in Absprache mit dem DRK Euskirchen als Träger beider Einrichtungen sowie der Gemeinde Weilerswist insgesamt acht Gruppen (4 Gruppen in der Bahnhofsallee, 4 Gruppen in Weilerswist-Süd) eingeplant.
Zwischenzeitlich steht aufgrund weiter eingehender Anträge fest, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen die Kapazität dieser acht Gruppen bei weitem überschreitet.
Gleichzeitig hat der Investor klargestellt, dass mit einem Bauabschluss des neuen Kindergartens
nicht vor dem 01.02.2014 gerechnet werden kann. Die Gemeinde Weilerswist hat sich daraufhin bereit erklärt, für die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.01.2014 die Kosten für ein Provisorium in Modulbauweise für bis zu 5 Gruppen zu tragen. Des weiteren soll der Kindergarten in der Bahnhofsallee weitergeführt werden.
In Kooperation mit dem DRK Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist wurden daher die Eltern aller
nicht versorgten Kinder am 11.03.2013 kurzfristig zu einem Informationsabend eingeladen.
In diesem Rahmen wurden die Eltern über die o.g. Maßnahmen informiert und gleichzeitig der konkrete Betreuungsbedarf ermittelt. Eltern mit geringem Betreuungsbedarf wurden gebeten,
auf einen Platz zumindest bis 01.02.2014 zu verzichten.
Eingeladen wurden die Eltern von insgesamt 91 Kindern. Die Eltern von 41 Kindern bestätigten den
Bedarf zum 01.08.2013, die Eltern von 17 Kindern benötigen einen Platz zum 01.02.2014, die Eltern
von 3 Kindern haben auf einen Platz im Kindergartenjahr 2013/2014 verzichtet. Die Eltern von 30
Kindern haben nicht teilgenommen.
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit der Gemeinde Weilerswist sowie dem DRK Euskirchen auf
der Basis der entsprechenden Rückmeldungen Folgendes vor:
-
der Kindergarten Weilerswist-Süd wird mit insgesamt 8 Gruppen eingeplant: 4 Gruppen mit
insgesamt 50 Plätzen bis 31.01.2014 in Provisorien, 4 Gruppen mit weiteren 50 Plätzen werden nach Bauabschluss eröffnet.
Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der Eltern, die an der Informationsveranstaltung
nicht teilgenommen haben, erst zum 01.02.2014 einen Platz benötigen werden. 9 Plätze ständen
noch regulär ab dem 01.08.2013 zur Verfügung. Weitere 8 Plätze könnten im Rahmen einer – nicht
eingeplanten – Überbelegung des o.g. Provisoriums geschaffen werden. Einem weiterem Bedarf
müsste ggf. in anderen Einrichtungen als Überbelegung bzw. in Tagespflege abgeholfen werden.
Um den Rechtsanspruch umsetzen zu können, ist es weiterhin notwendig
-
den Kindergarten in der Bahnhofsallee mit insgesamt 4 Gruppen (1 Gruppe des Gruppentyps
II, 3 Gruppen des Gruppentyps III) aufrecht zu erhalten
eine weitere Gruppe des Gruppentyps II in der Grundschule Lommersum einzurichten.
Die Verwaltung geht aufgrund der aktuellen Entwicklung der Kinderzahlen in Weilerswist davon aus,
dass mit einer Schließung der Bahnhofsallee entgegen der bisherigen Planung in den nächsten Jahren nicht zu rechnen sein wird.
-3Stadt Zülpich:
Abweichend von der bisherigen Planung für die neue zweigruppige Kindertageseinrichtung im Kernort
Zülpich (2 Gruppen des Gruppentyps I) zeigt sich ein erhöhter Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.
Von daher musste eine Änderung der Gruppenstruktur erfolgen (1,5 Gruppen des Gruppentyps II, 0,5
Gruppe des Gruppentyps I).
Insgesamt erhöht sich der Betreuungsbedarf auf:
2013/2014
Diff. Zu D 7/2013
U3
Ü3
Gesamt
U3
Ü3
Gesamt
64,00
393,76
457,76
5,00
5,00
34,49
199,75
234,24
0,00
11,60
115,12
126,72
0,00
315,00 1536,00 1851,00 15,50 -15,00
0,50
27,60
164,05
191,65
0,00
40,25
273,10
313,35
0,00
150,40
711,00
861,00 -1,00 -7,25
-8,25
18,77
178,81
197,58
0,00
55,58
293,84
349,42
0,00
136,00
450,00
586,00 26,00 11,00
37,00
98,00
494,00
592,00 6,00 -6,00
0,00
951,69 4808,43 5760,12 46,50 -12,25
34,25
Bad Münsteifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe:
Finanzielle Auswirkungen:
Bisherige Kosten für das Kindergartenjahr 2013/2014:
Stadt / Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
Kreis Euskirchen
Betriebskos- Zuweisung an
ten
Träger
3.176.239
2.864.466
1.501.450
1.353.537
605.537
478.374
12.624.528
10.600.489
1.205.180
1.095.176
1.735.041
1.392.042
6.479.136
5.851.907
1.178.538
970.239
2.369.970
2.130.639
4.227.756
3.844.097
3.949.111
3.308.422
39.052.486
33.889.388
Landeszuweisung (Kindpauschalen)
1.147.765
542.652
181.661
4.160.550
438.581
535.938
2.328.427
377.739
857.528
1.526.101
1.308.170
Landeszuweisung integrativ
25.500
12.750
0
102.000
0
0
38.250
25.500
38.250
25.500
51.000
Kreisanteil
netto
1.691.201
798.135
296.713
6.337.939
656.595
856.104
3.485.230
567.000
1.234.861
2.292.496
1.949.252
13.405.112
318.750
20.165.528
-4Kosten unter Berücksichtigung der o.g. Änderungen:
Stadt / Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
Kreis Euskirchen
Betriebskos- Zuweisung an
ten
Träger
3.222.094
2.905.228
1.501.450
1.353.537
605.537
478.374
12.620.934
10.581.927
1.207.325
1.096.998
1.735.041
1.392.042
6.439.215
5.815.580
1.178.538
970.239
2.369.970
2.130.639
4.552.420
4.139.557
4.002.360
3.356.878
39.434.884
Landeszuweisung (Kindpauschalen)
1.164.434
542.652
181.661
4.151.610
439.290
535.938
2.314.057
377.739
857.528
1.642.988
1.327.340
Landeszuweisung integrativ
25.500
12.750
0
102.000
0
0
38.250
25.500
38.250
25.500
51.000
Kreisanteil
netto
1.715.294
798.135
296.713
6.328.317
657.708
856.104
3.463.274
567.000
1.234.861
2.471.069
1.978.538
13.535.236
318.750
20.367.013
34.220.999
Mehraufwendungen Kreis:
Stadt / Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
Kreis Euskirchen
Kreisanteil
(D7/2013)
1.691.201
798.135
296.713
6.337.939
656.595
856.104
3.485.230
567.000
1.234.861
2.292.496
1.949.252
Kreisanteil
(neu)
1.715.294
798.135
296.713
6.328.317
657.708
856.104
3.463.274
567.000
1.234.861
2.471.069
1.978.538
20.165.528
20.367.013
Differenz
24.093
0
0
-9.622
1.113
0
-21.956
0
0
178.573
29.286
201.487
Haushaltsjahr 2013:
Bezogen auf das Haushaltsjahr 2013 ergibt sich ein Zuschussbedarf (Betriebskostenzuschüsse
abzüglich Landeszuschuss) in Höhe von insgesamt ca. 18.209 T€.
Der Haushaltentwurf 2013 weist bisher einen Zuschussbedarf von 18.126 T€ aus. Damit ergibt sich
ein Mehraufwand von 83 T€.
Der o.g. Zuschussbedarf reduziert sich noch um den vom Land ab 01.08.2013 zu zahlenden Belastungsausgleich (Art. 2 des Belastungsausgleichsgesetzes vom 13.11.2012; § 21 Abs. 1 S. 1 KiBiz) in
Höhe von 19,96 % der Kinderpauschalen für alle zum 15.03. gemeldeten U3-Kinder.
Dieser beträgt für das Kindergartenjahr 2013/2014 insgesamt ca. 1.783 T€, wovon ca. 743 T€ auf das
Haushaltsjahr 2013 entfallen. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde bisher von einem Betrag von
ca. 713 T€ ausgegangen, womit sich ein Mehrertrag von ca. 30 T€ ergibt.
Es ist damit mit einem Mehraufwand von 53 T€ (83 T€ ./. 30 T€) zu rechnen, der im Rahmen der Veränderungsliste einzuplanen wäre.
-5Die Verwaltung schlägt daher vor, auch die vorliegende Nachmeldung (s. Betreuungsbedarf Seite 4)
im Rahmen der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2013/2014 dem Landschaftsverband für
die Gewährung der Landeszuschüsse dem Landschaftsverband zu melden.
gez. I. V. Poth