Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
13.03.2013
Erstellt
19.02.13, 04:05
Aktualisiert
19.02.13, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 5/2013
25.01.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
27.02.2013
Kreisausschuss
13.03.2013
K 81, Ausbau Zubringer Strempt
hier: Zustimmung zum Bauentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung.
X Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt: 54201
Zeile: 25
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Die Haushaltsmittel und die benötigten Verpflichtungsermächtigungen
werden bis zur erforderlichen Höhe über die Veränderungsliste 2013
bereitgestellt.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der K 81, Zubringer Strempt zu und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördergelder mit der Ausführung
des Projektes.
-2-
Begründung:
Mit Beschluss zu V 345/2001 stimmte der Kreisausschuss der Vorplanung zum Ausbau der K 81 zu
und beauftragte die Verwaltung, die weiteren Planungsphasen durchzuführen.
Die Maßnahme wurde zugunsten anderer Maßnahmen vorübergehend zurückgestellt. Aufgrund des
desolaten Fahrbahnaufbaus zeichneten sich erwartungsgemäß weitere Schäden ab.
Insofern wurden die nächsten Planungsleistungen seitens der Fachabteilung abgerufen und der Bauentwurf nun fertig gestellt.
Gegenüber der Vorplanung wurde bei der Entwurfsplanung der nicht ausgebaute, parallel zur Bahn
verlaufende Abschnitt der K 81 bei den Planungen mit berücksichtigt, so dass sich der gesamte Streckenzug nach Durchführung der geplanten Baumaßnahmen in einem ordnungsgemäßen Zustand
befindet.
1. Umfang der Baumaßnahme
Die Maßnahme umfasst den Ausbau der außerorts gelegenen Kreisstraße 81 vom Sportplatz bei
Roggendorf, vorbei an der Ortslage Strempt bis zur B 266 einschließlich der Knotenpunkte K
81/Poststraße und B266/K81/K25.
Im Zuge der Maßnahme sollen Fahnbahnquerschnitt und Fahrbahnaufbau entsprechend der vorhandenen Verkehrsbelange angepasst werden und erstmals durchgängig Straßen begleitende Rad/Gehwege entlang der K 81 und entlang der K 25 bis zum Anschluss an das landesweite Radverkehrswegenetz NRW (Wirtschaftsweg auf Höhenrücken) angelegt werden. Die Ausbaulänge über alle
Maßnahmen umfasst ca. 1350 m.
2. Gegenwärtiger Zustand
Die Kreisstraße 81 ist eine stark genutzte Verbindungsstraße zwischen den Ortschaften Strempt,
Roggendorf und dem Zentrum der Stadt Mechernich. Dem Nutzungsanspruch der verschiedenen
Verkehrsteilnehmer wird der bestehende Verkehrsraum nicht gerecht.
Die außerörtlich gelegene Straße ist nicht nur Verbindungsstraße für den Kfz-Verkehr, sondern
gleichzeitig Verbindungsweg für Fußgänger und Radfahrer zwischen Roggendorf, Strempt und Mechernich. Die in ihrer Breite wechselnde Fahrbahn der K 81 ist somit gleichzeitig Aufenthaltsraum für
nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer, wobei bis auf einen kurzen Abschnitt mit einem räumlich stark
eingeschränkten Gehweg von unter 1,0 m Breite jegliche Schutzräume fehlen.
Auch die heute vorhandenen Knotenpunkte bedürfen dringend einer Verkehrsverbesserung. Aufgrund der Unfallsituation wurden in der Vergangenheit an der Einmündung Poststraße bereits verkehrsberuhigende Maßnahmen in Form von mobilen Elementen installiert. Der Knotenpunkt mit der B
266 entspricht nicht den fahrgeometrischen Anforderungen. Hierdurch kommt es in der Einmündung
der K 81 bei Abbiegevorgängen von großen Fahrzeugen teilweise zu Rangiermanövern im laufenden
Verkehr. Der vorhandene Versatz zwischen der K 81 und der K 25 ist für Fahrzeuge, welche die B
258 kreuzen wollen verkehrstechnisch problematisch. Hinzu kommt die generell ungünstige Ausfahrsituation, die in beiden Einmündungen zu langen Wartezeiten und damit verbundenen risikobehafteten Fahrmanövern und Rückstauungen führt.
-3Neben wechselnden Fahrbahnbreiten zwischen 4,50 m und 6,20 m weist der vorhandene Oberbau
Frostschäden, Risse und Setzungen auf. Die vorhandene Straßenentwässerung weist erhebliche
Schäden auf. Auch die Bankettbereiche sind aufgrund der abschnittsweise geringen Fahrbahnbreite
stark in Mitleidenschaft gezogen und bedingen hierdurch einen andauernden, nicht mehr vertretbaren
Unterhaltungsaufwand.
Insgesamt kann der Straßenkörper aufgrund seines Alters (Einstreudecke) und den damit verbundenen Mängelerscheinungen mit wirtschaftlichen Mitteln nicht mehr instand gesetzt werden.
3. Zukünftiger Zustand
Die geplante Regelfahrbahnbreite beträgt im Abschnitt zwischen dem Sportplatz bei Roggendorf und
dem Knotenpunkt Poststraße 5,50 m und ab dort bis zum geplanten Kreisverkehr auf der B 266 6,50
m. Die von den Richtlinien abweichende Fahrbahnbreite von 5,50 m ist hierbei den Zwangspunkten
auf dem bahnparallelen Abschnitt geschuldet.
Entlang des Abschnitts zwischen der Poststraße bis zum Ausbauende auf Höhe des kreuzenden
Wirtschaftsweges Richtung Hostel ist die Neuanlage eines Straßen begleitenden gemeinsamen Rad-/
Gehwegs in einer Breite von 2,50 m geplant. Dieser wird durch einen Sicherheitstrennstreifen von
1,75 m als Grünstreifen von der Fahrbahn abgesetzt.
Für den Abschnitt parallel der Gleisanlagen von Strempt Heiligenhäuschen bis zum Anschluss an den
vorhandenen Ausbau auf Höhe des Sportplatzes ist die Anordnung des Rad- /Gehwegs aufgrund der
räumlichen Enge zwischen Bahndamm und Bebauung nicht möglich. Für diesen Bereich ist die Verbreiterung des schmalen parallelen Gehwegs auf ein Maß von 1,80 m vorgesehen.
Durch die Umplanung der beiden Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen wird ein geringeres Geschwindigkeitsniveau und eine übersichtlichere Gestaltung erzielt. Der verkehrstechnisch ungünstige
Versatz der Kreuzung B266/K25/K81 entfällt. In allen Ästen der Kreisverkehrsplätze werden Fahrbahnteiler vorgesehen. Im Zuge der Rad- und Gehwege werden diese zur Sicherung der Fußgängerquerbeziehungen als barrierefreie Überquerungsstellen ausgerichtet.
Durch die Anlage von Rad- und Gehwegen wird den Sicherheitsbedürfnissen der nicht motorisierten
Verkehrsteilnehmer erstmalig entsprochen.
4. Bautechnische Einzelheiten
Fahrbahnbreite :
Rad-/Gehwegbreite :
mind. 5,50 m bis 6,50 m
2,50 m zuzüglich 1,75 m Grünstreifen als Trennstreifen
Kreisverkehrsdurchmesser Poststraße:
Kreisverkehrsdurchmesser B 266 :
30,00 m
35,00 m
Fahrbahnaufbau der K 81 nach RStO´01 Bauklasse IV
4 cm Asphaltdeckschicht
14 cm Asphalttragschicht
52 cm Frostschutzschicht
70 cm Gesamtaufbau
-4Rad-/Gehwegaufbau
3 cm Asphaltdeckschicht
8 cm Asphalttragschicht
19 cm Frostschutzschicht
30 cm Gesamtaufbau
5. Abstimmungsstand
Die Entwurfsplanung wurde mit Strassen NRW als Baulastträger für die B 266 sowie mit der Stadt
Mechernich abgestimmt. Ebenfalls besteht Kontakt zu den Baulastträgern der im Trassenverlauf befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen. Mit dem Großteil der betroffenen Grundstückseigentümer
konnten bereits Bauvorverträge abgeschlossen werden
Nach Vorliegen der endgültigen Entwurfsunterlagen werden die geänderten Planunterlagen bei der
Bewilligungsbehörde vorgelegt.
Es ist beabsichtigt, im unmittelbaren Vorfeld der Maßnahme eine Bürgerinformation zum Bauablauf
der Maßnahme durchzuführen. Grundsätzlich ist der Bauablauf auf die laufenden Baumaßnahmen
zur Bahnübergangsbeseitigung im Zuge der B 477 in Mechernich und die damit verbundene Vollsperrung der K 81 abzustellen. Diesbezüglich besteht enger Kontakt zu Strassen NRW und der Stadt Mechernich.
Bezüglich des Eingriffs in Natur und Landschaft wird derzeit ein landschaftspflegerisches Fachgutachten erstellt. Besondere Schwierigkeiten sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten.
6. Kosten und Finanzierung
Die Planunterlagen zum Finanzierungsantrag wurden der Bewilligungsbehörde vorsorglich bereits
vorgelegt. Die Baukosten einschließlich des erforderlichen Grunderwerbs belaufen sich nach derzeitiger Kostenberechnung auf 3.350.000,- €. Die Gesamtkosten wurden mit 3.500.000,- € veranschlagt.
Der Kreis ist alleiniger Kostenträger der Maßnahmen im Zuge der K 81 bzw. K 25. Für den Kreisverkehrsplatz im Zuge der B 266 sind die Kosten gemäß dem Bundesfernstraßengesetz zwischen Strassen NRW und dem Kreis zu teilen. Diesbezügliche Verwaltungskosten werden dem Kreis durch
Strassen NRW prozentual erstattet. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung befindet sich derzeit in Vorbereitung. Seitens der Stadt Mechernich sind die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung zu tragen.
Nach Abzug der o.g. Kostenanteile verbleiben für den Kreis Investitionskosten von rund 2.700.000,-€.
Wie bereits in Info 159/2012 dargestellt wurde, kann mit Hinblick auf die Fördermittelbewilligung in
2013, nur noch für die zum Beschluss stehenden Maßnahmen an der Kreisstraße 81 eine Förderzusage erwartet werden. Dies liegt darin begründet, dass es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit
Strassen NRW handelt. Grundsätzlich ist mit einer Förderung in Höhe von 60 % der Baukosten zu
rechnen.
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Durch die Investition entstehen bei einer Nutzungsdauer von 45 Jahren und einem Eigenanteil von
40%, Folgekosten für jährliche Nettoabschreibungen in Höhe von ca. 24.000,- € und eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagenkapitals in Höhe von 21.500,- €. Ein Restwert ist für den betreffenden
Straßenabschnitt nicht mehr vorhanden.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu den geplanten Ausbaumaßnahmen.
Anlagen
Lagepläne
Regelquerschnitte
Folgekostenberechnung
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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