Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsergänzung (Anlage zur Z 1/A 7/2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
18.03.13, 15:16
Aktualisiert
18.03.13, 15:16
Verwaltungsergänzung (Anlage zur Z 1/A 7/2013)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1 Satzung über die Zahl der zu wählenden Vertreter des Kreises Euskirchen vom 20. März 2013 Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), und des § 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, 509, 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2011 (GV. NRW. S. 238), in seiner Sitzung am 20. März 2013 beschlossen: §1 Mitglieder des Kreistages Die Zahl der Mitglieder des Kreistages beträgt 42, wovon 21 in Wahlbezirken zu wählen sind. § 33 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (Bildung von Überhangmandaten) bleibt hiervon unberührt. §2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 20. März 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Zahl der zu wählenden Vertreter des Kreises Euskirchen vom 4. Juli 2008 außer Kraft.