Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
14.02.13, 12:00
Aktualisiert
20.03.13, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 4/2013
22.01.2013
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
27.02.2013
Kreisausschuss
13.03.2013
Kreistag
20.03.2013
Neubesetzung der Delegiertenversammlung bzw. des Verbandsrates des Erftverbandes
Sachbearbeiter/in: Frau Adams
Tel.: 15 229
Abt.: 60
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1.
Der Kreistag entsendet aufgrund der vollen Beitragseinheit Herrn Hans Schmitz (SPD) in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes.
2.
-2Der Kreistag beschließt für die Mitgliedergruppe 4 – Kreise - entsprechend der Beitragsteileinheiten
einen einheitlichen Wahlvorschlag wie folgt:
a) Der Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis-Neuss und der Kreis Euskirchen entsenden für ihre vollen Beitragseinheiten je 1 Delegierten.
b) Die zwei zu wählenden Delegierten stellen der Kreis Düren und der Rhein-Sieg-Kreis mit jeweils 1
Delegiertensitz, damit jeder Kreis in der Delegiertenversammlung vertreten ist.
c) Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Delegierten stellen die beiden beitragsstärksten Kreise den 1. und 2. Nachfolger. Demnach 1. Nachfolger vom Rhein-Erft-Kreis und 2. Nachfolger vom
Kreis Euskirchen. Als 2. Nachfolger benennt der Kreis Euskirchen Herrn Urban-Josef Jülich (CDU).
d) Aufgrund des vereinbarten Rotationsverfahrens stellen die drei beitragsstärksten Mitglieder RheinErft-Kreis, Kreis Euskirchen und Rhein-Kreis-Neuss das Mitglied im Verbandsrat. Für die kommende
Legislaturpersiode stellt der Kreis Euskirchen das ordentliche Mitglied und der Rhein-Erft-Kreis das
stellvertretende Mitglied. Der Kreis Euskirchen benennt als ordentliches Mitglied im Verbandsrat
Herrn Josef Reidt (CDU).
Begründung:
Die Amtszeit der derzeitigen Delegierten in der Delegiertenversammlung läuft am 30.04.2013 aus.
Gem. § 16 Abs. 4 Erftverbandsgesetz werden die Delegierten für 5 Jahre in die Delegiertenversammlung gewählt. In den letzten 3 Monaten vor Beendigung der Amtszeit sind die Delegierten für die
nächste Amtszeit zu benennen. Wiederwahl und Wiederberufung sind zulässig.
Gem. § 16 Abs. 2 Erftverbandsgesetz dürfen nicht mehr Vertreter der Verwaltung einer Gebietskörperschaft als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt bzw. gewählt werden. Die
Zusammensetzung der Delegiertenversammlung ist in § 15 des Erftverbandsgesetzes geregelt. Hiernach entfallen auf die Mitgliedergruppe 4 (Kreise) nach wie vor 5 Delegiertensitze. Die Zuordnung
dieser 5 Delegiertensitze auf die einzelnen Mitglieder einer Mitgliedergruppe regelt § 15 Abs. 3 Erftverbandsgesetz. Hiernach sind sog. Beitragseinheiten zu ermitteln. Sie wurden vom Erftverband für
die einzelnen Mitglieder der Mitgliedergruppe 4 – Kreise – wie folgt festgesetzt:
Rhein-Erft-Kreis
Kreis Euskirchen
Rhein-Kreis Neuss
Rhein-Sieg-Kreis
Kreis Düren
1,5003
1,3862
1,1202
0,4990
0,4943
Die auf den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Kreis Neuss und den Kreis Euskirchen entfallenden vollen
Beitragseinheiten berechtigen diese Kreise zur Entsendung jeweils einer/eines Delegierten. Diese
sind dem Erftverband spätestens bis zum 18.03.2013 mitzuteilen.
Die der Mitgliedergruppe 4 noch verbleibenden 2 Delegiertensitze sowie ein/e 1. und 2. Nachfolger/in
für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens einer/eines Delegierten sind von allen Mitgliedern mit Beitragsteileinheiten, also von allen 5 Kreisen, in einer Wahlversammlung bem. § 15 Abs. 4 Erftverbandsgesetz zu wählen. Hierauf kann verzichtet werden, wenn von einer Mitgliedergruppe nur ein
Wahlvorschlag, der von allen Mitgliedern getragen wird, eingereicht wird. Der von der Verwaltung im
Beschlussentwurf vorgestellte Wahlvorschlag wird von den andern beteiligten Kreisen – vorbehaltlich
der politischen Beschlussfassung – unterstützt.
Es wird daher vorgeschlagen, diesen einheitlichen Wahlvorschlag zu beschließen, damit jeder der 5
Kreise in der Delegiertenversammlung vertreten ist.
Bei den Personenentscheidungen ist darauf zu achten, dass gem. § 24 Abs. 3 Erftverbandsgesetz
Mitglied des Verbandsrates nicht sein kann, wer Delegierter in der Delegiertenversammlung ist.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
-3-
Begründung der Dringlichkeit:
Da der Name der Delegierten/des Delegierten aufgrund der vollen Beitragseinheit bis zum 18.03.2013
dem Erftverband bekannt gegeben werden muss und der einheitliche Wahlvorschlag aufgrund der
Beitragsteileinheiten spätestens bis zum 05.03.2013 beim Erftverband einzureichen ist, kann eine
Entscheidung des Kreistages am 20.03.2013 nicht abgewartet werden, sondern muss im Wege der
Dringlichkeit eintschieden werden.
gez. Reidt
gez. Uwe Schmitz
gez. Grutke
gez. Troschke
gez. Reiff
gez. I. V. Poth
Landrat
gez. Bell
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)