Daten
Kommune
Merzenich
Größe
126 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
18.11.13, 13:23
Aktualisiert
18.11.13, 13:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 63/2013
- öffentlich -
Abteilung: 2
Datum: 11.11.2013
Gemeinderat
Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2012
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2013 den Jahresabschluss der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2012 mit einem Fehlbetrag von 1.647.625,51 € festgestellt (§ 96
Abs. 1 Satz 1 GO NRW).
Nach Satz 2 a. a. O. beschließt der Gemeinderat über die Behandlung des v. g. Fehlbetrages.
Ausweislich der beigefügten Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals ist zum
31.12.2011 eine Ausgleichsrücklage nach § 75 Abs. 3 GO NRW in Höhe von 2.278.418 €
vorhanden.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, den Fehlbetrag der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschloss,
Der festgestellte Jahresfehlbetrag der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2012 in Höhe
von 1.647.625,51 € wird der Ausgleichsrücklage entnommen.
(Harzheim)
(Klein)