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Beschlussvorlage (Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2011)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
126 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
18.11.13, 13:23
Aktualisiert
18.11.13, 13:23
Beschlussvorlage (Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2011)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 62/2013 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 11.11.2013 Gemeinderat Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2011 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2013 den Jahresabschluss der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2011 mit einem Fehlbetrag von 1.182.549,62 € festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW). Nach Satz 2 a. a. O. beschließt der Gemeinderat über die Behandlung des v. g. Fehlbetrages. Ausweislich der beigefügten Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals ist zum 31.12.2010 eine Ausgleichsrücklage nach § 75 Abs. 3 GO NRW in Höhe von 3.460.968 € vorhanden. Verwaltungsseitig wird empfohlen, den Fehlbetrag der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss: Der festgestellte Jahresfehlbetrag der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2011 in Höhe von 1.182.549,62 € wird der Ausgleichsrücklage entnommen. (Harzheim) (Klein)