Daten
Kommune
Bedburg
Größe
210 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
12.06.17, 16:50
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-60/2013
1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss (8. WP)
16.04.2013
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Aufstellung eines Siedlungsflächenkonzeptes Wohnen
hier: Sachstand – Untersuchung der Wohnbauflächenreserven
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.03.2016 beschlossen, dass für das
Stadtgebiet ein Siedlungsflächenkonzept aufgestellt wird, in dem die vorhandenen
Wohnbaupotenziale der Stadt dargestellt und zukünftige strategische Entwicklungen aufgezeigt
werden. Gemeinsam mit dem sich in Aufstellung befindlichen Baulückenkataster sowie dem
regionalen Gewerbeflächenkonzept stellt dies zudem eine wichtige Grundlage für den städtischen
Beitrag zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln dar. Mittelfristig ist auch der aus dem Jahr
1980 stammende Flächennutzungsplan der Stadt neu aufzustellen. Auch hierfür bildet das
Siedlungsflächenkonzept Wohnen eine wesentliche Basis.
In dieser Sitzung soll ein kurzer Überblick über den Sachstand – auch mit Blick auf das im Januar
stattfindende Kommunalgespräch mit der Bezirksregierung Köln – gegeben werden.
Hintergrund:
Die fortschreitende Baulandentwicklung und anhaltend hohe Bautätigkeit in Bedburg sowie sich
wandelende gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen führen zu einer notwendigen
Begleitung bzw. Steuerung durch die verschiedenen Planungsebenen. Hierbei spielen auch
interkommunale Abstimmungsprozesse eine wichtige Rolle, die im Zuge begrenzter
Flächenverfügbarkeiten an Bedeutung gewinnen. Insbesondere in Zeiten der anstehenden
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP) und des Regionalplans Köln mit
entsprechenden Flächenzuweisungen sind die aktuellen kommunalen Flächenreserven zu
überprüfen und den prognostizierten Flächenbedarfen gegenüberzustellen. Entscheidende
Grundlage dieses Prozesses ist eine fundierte Bestandsanalyse der Flächenverfügbarkeiten im
Stadtgebiet, um die eigens ermittelten Werte den Berechnungen der Bezirksregierung Köln
gegenüberzustellen und zu diskutieren. Insbesondere die Tatsache, dass einige formal
existierende Flächenreserven durch Restriktionen (schlechte Bodenverhältnisse, Lärmproblematiken usw.) faktisch nicht für eine Entwicklung zur Verfügung stehen, können nur durch
eigene Erhebungen vermittelt werden. Hierzu wird derzeit durch die Verwaltung eine
Bestandsanalyse der Wohnbauflächenreserven durchgeführt, dessen Ergebnisse in einer
Kurzpräsentation in der Sitzung am 29.11.2016 vorgestellt werden.
Bezogen auf den thematischen Aspekt „Siedlungsraum“ sieht der neue LEP Ziele und Grundsätze
vor, die auf der nachgelagerten regionalen und kommunalen Planungsebene zu beachten und zu
berücksichtigen sind. So wird u.a. als Ziel 6.1-1 eine flächensparende und bedarfsgerechte
Siedlungsentwicklung gefordert, an der sich die Ausweisung der Allgemeinen Siedlungsbereiche
und Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen orientiert. Unter Ziel 6.1-2 wird der
Nationalen Stadtentwicklungspolitik Rechnung getragen, um dem Ziel einer Reduzierung der
täglichen Inanspruchnahme von Grund und Boden für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 5
Hektar pro Tag in Nordrhein-Westfalen bzw. 30 Hektar pro Tag in der Bundesrepublik
Deutschland bis zum Jahr 2020 gerecht zu werden. Die positive Entwicklung der bundesweiten
täglichen Flächeninanspruchnahme von 129 Hektar in den Jahren 1997 bis 2000 auf 69 Hektar in
den Jahren 2011 bis 2014 gilt es fortzusetzen. Im Idealfall sollte Innenentwicklung vor
Außenentwicklung im Verhältnis von 3:1 erfolgen, was jedoch aufgrund häufiger Restriktionen
(eigentumsrechtliche Schwierigkeiten, Familienvorhaltung, Freiflächenbedarf usw.) als sehr
ambitioniert angesehen werden kann. Diese Aspekte wurden durch die Baugesetzbuch-Novelle
aus dem Jahr 2013 wesentlicher Bestandteil einer nachhaltig orientierten Bauleitplanung und
können als Leitlinie für kommunale Planungsakteure angesehen werden. Die erwähnten und
weitere Ziele und Grundsätze der Raumordnung können der gleichnamigen Anlage entnommen
werden.
Bezogen auf die Wohnflächenreserven soll in einem weiteren Schritt eine Verknüpfung der
ermittelten Flächenreserven im Flächennutzungsplan mit den Erkenntnissen des
Baulückenkatasters hergestellt werden, um auch realistische Potenziale im Innenbereich bei der
Bedarfsermittlung einbeziehen zu können und gegenüber der Bezirksregierung Köln in den
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anstehenden Gesprächen zur Regionalplanaufstellung geltend zu machen. Zudem werden die
Flächen für eine gewerbliche und industrielle Nutzung analysiert.
Ausblick:
Die ermittelten Wohnbauflächenreserven sowie entsprechende strategische Überlegungen werden
in einer Kurzpräsentation in der Sitzung am 29.11.2016 vorgestellt. Die anschließende
Verknüpfung mit den Ergebnissen des Baulückenkatasters stellt eine wesentliche Grundlage für
das im Januar anstehende Kommunalgespräch mit der Bezirksregierung Köln zur Fortschreibung
des Regionalplans dar. Darüber hinaus soll eine Priorisierung der Flächenentwicklung Grundlage
für die Bauleitplanung der Kommune in den nächsten Jahren darstellen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im
Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die Siedlungsflächenentwicklung hat entscheidenden Einfluss auf die zukünftige Rolle Bedburgs als Wohn- und
Arbeitsstandort und damit auf den Umgang mit dem demographischen Wandel insgesamt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 10.11.2016
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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