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Beschlussvorlage (Anlage 2 Legende Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
359 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
27.01.14, 18:04
Aktualisiert
27.01.14, 18:04
Beschlussvorlage (Anlage 2 Legende Bebauungsplan)

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Inhalt der Datei

Planungsrechtliche Festsetzungen 1. WA MD Dorfgebiete - Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Nebenanlagen sind auch der Neben- - - die der Versorgung des Gebietes dienenden 2. Schank- und Speisewirtschaften sowie - 0,4 I-II I Rotbuche Fagus sylvatica 3.1 1.1 - Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und - Kleinsiedlungen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. mit entsprechenden und - THmax 7m - Gartenbaubetriebe, - Spielhallen, - Tankstellen, - FHmax 11m - Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung. - Salweide Salix caprea Stiel-Eiche Quercus robur Eberesche Sorbus aucuparia Winterlinde Tilia cordata Feld-Ahorn Acer campestre Vogel-Kirsche Prunus avium Zwischen Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Garagen-, Carporteinfahrt bzw. Garagentor und ist ein Abstand von mind. 5,00 m einzuhalten. Ausgenommen von dieser Regelung ist das allgemeine Wohngebiet WA 1 a. Hasel Corylus avellana - - Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Hainbuche Carpinus betulus Traubeneiche Quercus petraea 3.2 4 - Tankstellen, Zahl der Vollgeschosse zwingend - Anlagen sportliche Zwecke, - Schank- und Speisewirtschaften, - Pflanzliste 21a, 23 Abs. 5 BauNVO) - Gartenbaubetriebe, 1 Allgemeine Wohngebiete 7 3 - sonstige Gewerbebetriebe, kursiv und rot Art der baulichen Nutzung Crataegus monogyna Rotdorn Crataegus laevigata Hundsrose Rosa canina Zweckbestimmung Sportanlage Schlehe Prunus spinosa Roter Hartriegel Cornus sanguinea Innerhalb der mit Zweckbestimmung Sportplatz ist die Errichtung eines Betriebs(z.B. Vereinsheim) sowie einer Die Zweck- bestimmung Kornelkirsche Cornus mas Innerhalb der mit Zweckbestimmung Schwarzer Holunder Sambucus nigra Viburnum opulus (RRA) sind bauliche - 1.2 - 3. Zweckbestimmung Friedhof o g Offene Bauweise - 1.7 Innerhalb der Baulinie - - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, - Kleinsiedlungen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen, Baugrenze - mit entsprechenden und - Gartenbaubetriebe. 4. - Gartenbaubetriebe, - sonstige Gewerbebetriebe, - Tankstellen, Einrichtungen und Anlagen: Einrichtungen und Anlagen: 5. - Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung. - Anlagen sportliche Zwecke, Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und 1.3 - Einzelhandelsbetriebe, Schank und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungswesens. - - sonstige Gewerbebetriebe - Gartenbaubetriebe, - Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, - Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung. - Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, - - - - die nach - 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO allgemein Allgemein sind ein 2.1 Zweckbestimmung: - Das der baulichen Nutzung ist jeweils als Maximalwert im Bereich der allgemeinen Wohngebiete WA 1 a, WA 1 b, WA 2 a, WA 2 b und WA 3 auf 0,4 und in den Dorfgebieten MD 1, MD 2, MD 3 auf 0,6 festgesetzt. 6. - - - Gartenbaubetriebe, mit der Dachhaut. Als gilt die Bei gilt die Oberkante der des erfolgt, gemessen auf der in der - Tankstellen, - Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung. Bei 1.5 Zweckbestimmung: Friedhof Als Bezugspunkte die Ermittlung der mittleren von Garagen und (Carports) werden die endausgebauten der an die gemessen am Schnittpunkt der zu bebauenden mit der angrenzenden der vom jeweiligen - Kleinsiedlungen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen, - Einzelhandelsbetriebe, Beherbergungswesens. M1 - M7 gilt als Bezugspunkt die der Oberkante der endausgebauten gemessen am Schnittpunkt der gemeinsam zu bebauenden Zweckbestimmung: - Anlagen sportliche Zwecke. 9. Schank- mit 10. Sonstige Planzeichen In der mit M 2 vorwiegend bezeichneten 1. Ordnung ist die Verwendung heimischer der Pflanzliste, festgesetzt. Wegeverbindungen sind unversiegelt In der mit M 4 bezeichneten ist die Entwicklung einer unter Verwendung einer artenreichen (z.B. RSM 8.1 regionale Saatgutmischung) sowie eine Mahd festgesetzt. Auf mind. der sind vorzunehmen, hierbei sind heimische der Pflanzliste, vorwiegend 2. oder 3. Ordnung oder auch zu verwenden. Verwaltungen sowie entsprechenden und ist eine dichte unter Verwendung von Arten der Speisewirtschaften In niederschlagsreichen Jahreszeiten ist mit aufstauendem Sickerwasser zu rechnen. Es wird jedes Bauwerk ein standortbezogenes Baugrundgutachten empfohlen, in dem die Erfordernisse an die Bauweise festgelegt werden. zum Schutz Bauteile (Bodenplatten, Trafo- und Verteilerstationen, Pumpstation Im Plangebiet werden die zur Versorgung des Gebietes notwendigen Standorte 2 BauNVO mit je ca. 2 x 3 m im Bereich 14 Abs. bzw. sowie Betriebe des Ist zum Zeitpunkt der Erstellung eines (Amtlichen) Lageplans ein Bauvorhaben einen Bauantrag, 68 BauO NRW, oder die Freistellung, 67 BauO NRW, noch kein Endausbau der angrenzenden erfolgt, so sind zur Ermittlung der der Bezugspunkte die Diese sind als verbindlich und rechtswirksam anzuhalten, der davon, ob sich durch eine oder einen von der Planung abweichenden Endausbau der - Gartenbaubetriebe, - Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. - Tankstellen, 1.6 Im Bereich der mit Anbindung an die zu begleiten. Mit Suchschnitten entlang der sind die im Plangebiet folgend festgesetzt: Allgemeine Wohngebiete (WA 1 a WA 1 b, WA 2 a, WA 2 b, WA 3): Bei 1-geschossiger Bauweise sind eine maximale (FHmax) von 9,50 m und eine Bei 2-geschossiger Bauweise sind eine maximale (FHmax) von 11,00 m und eine Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bei Erdarbeiten jederzeit und entdeckt werden Diese sind 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) der Gemeinde, der oberen oder dem Landschaftsverband 5.6 Niederschlagswasserbeseitigung in den mit M 7 bezeichneten Landschaftsrasenansaat und aus heimischen Pflanzliste Kreuzungsbereiche und Sichtdreiecke sind von auszunehmen. und sind mit der 6.1 Es kann keine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gegeben werden. Damit sind bei Kampfmittelverdacht der Erd bzw. Bauarbeiten die Arbeiten einzustellen und die Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Trennerlass die Anforderungen an die fahren vom 26.05.2004 sind die regelung fallen, dezentral zu behandeln. im Trennversobald sie nicht unter die Ausnahme- Gemeinde Merzenich Dachformen und Dachneigungen 86 Abs. 4 BauO NRW wird festgesetzt, dass mit einer Neigung bis maximal "Morschenich-Neu" 6.2 Bei und Hausgruppen sind einheitliche Trauf- und einheitliche Dachneigungen sowie einheitliche Material- und Farbwahl bei der Dachgestaltung und einheitliche Materialwahl bei der Fassadengestaltung einzuhalten. Dies gilt auch bauliche oder die in Bezug auf ein einheitliches Gesamterscheinungsbild des Doppelhauses untereinander abzustimmen sind. 1 5 2 3 4 6.3 von Dorfgebiete (MD 1, MD 2, MD 3): 6.4 - Einzelhandelsbetriebe, sowie Betriebe des Beherbergungswesens, den Feuerwehreinsatz ist unter Anwendung der DVGW W 405 - Bereitstellung von durch die Trinkwasserversorgung und W 331 - Hydrantenrichtlinie zu erstellen. Kampfmittel 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind auf den die und sonstigen Nebenanlagen mit Kletter- oder Rankpflanzen zu - Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, Die In den mit M 6 bezeichneten sind locker bepflanzte im Siedlungsbereich herzustellen. Bei und bei der Anlage von Beeten mit Stauden oder sind vorrangig heimische Pflanzenarten zu verwenden. Die Versiegelungen sind auf maximal der zu begrenzen sowie mit wassergebundenen Materialien kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und - Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, Wohnhaus mit Hausnummer Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse T. (aus: Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland). Es ist die DIN 4149 zu beachten (Fassung April 2005). 5.5 6 und - sonstige Gewerbebetriebe, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Ende August bis Ende Februar) oder alternativ Anbau von hochstehenden Schnittgraskulturen Erdbebenzone M 2: Wald der Erinnerung In der mit M 5 bezeichneten Pflanzliste herzustellen. Als gilt der Schnittpunkt der Oberkante der Schnittlinie Dachhaut der - 8. Baufeldfreimachung 5.4 2.2 - Betriebe des Beherbergungsgewerbes. RRA M 1: Obstwiese 5.4 2 1.4 Zweckbestimmung: Sportanlage 5.1 In der mit M 1 bezeichneten wird die Entwicklung einer extensiv gepflegten Obstwiese festgesetzt. Hierbei ist die Verwendung einer arten- und (z.B. RSM 8.1 regionale Saatgutmischung) vorzusehen sowie eine extensive Beweidung (max. 2 GVE) oder eine Mahd. Bei der Anpflanzung der sind soweit regionale Obstsorten zu verwenden sowie ein Pflanzabstand von etwa einzuhalten. Untergeordnet ist auch die Anlage naturnah Wegeverbindungen Einrichtungen (z.B. - Tankstellen. Zweckbestimmung: 7. Der vorhandene Bodentyp ist, soweit zu erhalten. Bei allen sind der humose Oberboden und der Unterboden getrennt abzubauen, vorrangig einer Wiederverwertung im Gebiet und bis zu diesem Zeitpunkt getrennt zu lagern. Hierbei sind die Vorgaben In der mit M 3 bezeichneten ist die Entwicklung einer unter Verwendung einer artenreichen (z.B. RSM 8.1 regionale Saatgutmischung) sowie eine Mahd festgesetzt. Auf mind. der sind vorzunehmen, hierbei sind heimische der Pflanzliste, vorwiegend 2. oder 3. Ordnung oder auch zu verwenden. Nutzungen, Spielhallen, 1.8 - HZ Schutz des Bodens u. 25 BauGB) 5.3 - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Zweckbestimmung: Heizzentrale 5 5.2 - - Tankstellen, RV soweit 8 - F+R mit Zweckbestimmung Friedhof sind bauliche Anlagen Geschlossene Bauweise Die Einfriedungen im vorderen eine von