Daten
Kommune
Merzenich
Größe
359 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
27.01.14, 18:04
Aktualisiert
27.01.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
WA
MD
Dorfgebiete
- Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Nebenanlagen sind auch
der
Neben-
-
- die der Versorgung des Gebietes dienenden
2.
Schank- und Speisewirtschaften sowie
-
0,4
I-II
I
Rotbuche Fagus sylvatica
3.1
1.1
-
Verwaltungen sowie
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
- Kleinsiedlungen
landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen.
mit
entsprechenden
und
-
THmax
7m
- Gartenbaubetriebe,
- Spielhallen,
- Tankstellen,
-
FHmax
11m
- Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung.
-
Salweide Salix caprea
Stiel-Eiche Quercus robur
Eberesche Sorbus aucuparia
Winterlinde Tilia cordata
Feld-Ahorn Acer campestre
Vogel-Kirsche Prunus avium
Zwischen
Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus
Garagen-, Carporteinfahrt bzw. Garagentor und
ist ein Abstand von mind. 5,00 m einzuhalten.
Ausgenommen von dieser Regelung ist das allgemeine Wohngebiet WA 1 a.
Hasel Corylus avellana
-
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes.
Hainbuche Carpinus betulus
Traubeneiche Quercus petraea
3.2
4
- Tankstellen,
Zahl der Vollgeschosse zwingend
- Anlagen
sportliche Zwecke,
- Schank- und Speisewirtschaften,
-
Pflanzliste
21a, 23 Abs. 5 BauNVO)
- Gartenbaubetriebe,
1
Allgemeine Wohngebiete
7
3
- sonstige Gewerbebetriebe,
kursiv und rot
Art der baulichen Nutzung
Crataegus monogyna
Rotdorn Crataegus laevigata
Hundsrose Rosa canina
Zweckbestimmung Sportanlage
Schlehe Prunus spinosa
Roter Hartriegel Cornus sanguinea
Innerhalb der
mit Zweckbestimmung Sportplatz ist die Errichtung eines Betriebs(z.B. Vereinsheim) sowie einer
Die Zweck- bestimmung
Kornelkirsche Cornus mas
Innerhalb der
mit Zweckbestimmung
Schwarzer Holunder Sambucus nigra
Viburnum opulus
(RRA) sind bauliche
-
1.2
-
3.
Zweckbestimmung Friedhof
o
g
Offene Bauweise
-
1.7
Innerhalb der
Baulinie
-
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
- Kleinsiedlungen
landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen,
Baugrenze
-
mit
entsprechenden
und
- Gartenbaubetriebe.
4.
- Gartenbaubetriebe,
- sonstige Gewerbebetriebe,
- Tankstellen,
Einrichtungen und Anlagen:
Einrichtungen und Anlagen:
5.
- Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung.
- Anlagen
sportliche Zwecke,
Verwaltungen sowie
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
1.3
- Einzelhandelsbetriebe, Schank und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungswesens.
-
- sonstige Gewerbebetriebe
- Gartenbaubetriebe,
- Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung.
- Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe,
-
-
-
- die nach
-
5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO allgemein
Allgemein
sind ein
2.1
Zweckbestimmung:
-
Das
der baulichen Nutzung ist jeweils als Maximalwert im Bereich der allgemeinen
Wohngebiete WA 1 a, WA 1 b, WA 2 a, WA 2 b und WA 3 auf 0,4 und in den Dorfgebieten MD 1,
MD 2, MD 3 auf 0,6 festgesetzt.
6.
-
-
- Gartenbaubetriebe,
mit der Dachhaut. Als
gilt die
Bei
gilt die Oberkante der
des
erfolgt, gemessen auf der
in der
- Tankstellen,
- Anlagen und Einrichtungen zur Kleintierhaltung.
Bei
1.5
Zweckbestimmung:
Friedhof
Als Bezugspunkte
die Ermittlung der mittleren
von
Garagen und
(Carports) werden die endausgebauten
der an die
gemessen am Schnittpunkt der zu bebauenden
mit der angrenzenden
der vom jeweiligen
- Kleinsiedlungen
landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen,
- Einzelhandelsbetriebe,
Beherbergungswesens.
M1 - M7
gilt als Bezugspunkt die
der Oberkante der endausgebauten
gemessen am Schnittpunkt der gemeinsam zu bebauenden
Zweckbestimmung:
- Anlagen
sportliche Zwecke.
9.
Schank-
mit
10. Sonstige Planzeichen
In der mit M 2
vorwiegend
bezeichneten
1. Ordnung
ist die Verwendung heimischer
der Pflanzliste,
festgesetzt. Wegeverbindungen sind unversiegelt
In der mit M 4 bezeichneten
ist die Entwicklung einer
unter Verwendung einer
artenreichen
(z.B. RSM 8.1
regionale Saatgutmischung) sowie eine
Mahd festgesetzt. Auf mind.
der
sind
vorzunehmen, hierbei sind heimische
der Pflanzliste, vorwiegend
2. oder 3.
Ordnung
oder auch
zu verwenden.
Verwaltungen sowie
entsprechenden
und
ist eine dichte
unter Verwendung von Arten der
Speisewirtschaften
In niederschlagsreichen Jahreszeiten ist mit aufstauendem Sickerwasser zu rechnen. Es wird
jedes Bauwerk ein standortbezogenes Baugrundgutachten empfohlen, in dem die Erfordernisse an
die Bauweise festgelegt werden.
zum Schutz
Bauteile (Bodenplatten,
Trafo- und Verteilerstationen, Pumpstation
Im Plangebiet werden die zur Versorgung des Gebietes notwendigen Standorte
2 BauNVO mit je ca. 2 x 3 m
im Bereich
14 Abs.
bzw.
sowie
Betriebe
des
Ist zum Zeitpunkt der Erstellung eines (Amtlichen) Lageplans
ein Bauvorhaben
einen
Bauantrag, 68 BauO NRW, oder die Freistellung, 67 BauO NRW, noch kein Endausbau der
angrenzenden
erfolgt, so sind zur Ermittlung der
der Bezugspunkte die
Diese sind als verbindlich und rechtswirksam anzuhalten,
der
davon, ob sich durch eine
oder einen von der Planung abweichenden Endausbau der
- Gartenbaubetriebe,
- Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse.
- Tankstellen,
1.6
Im Bereich der
mit Anbindung an die
zu begleiten. Mit Suchschnitten entlang der
sind die
im
Plangebiet
folgend festgesetzt:
Allgemeine Wohngebiete (WA 1 a WA 1 b, WA 2 a, WA 2 b, WA 3):
Bei 1-geschossiger Bauweise sind eine maximale
(FHmax) von 9,50 m und eine
Bei 2-geschossiger Bauweise sind eine maximale
(FHmax) von 11,00 m und eine
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bei Erdarbeiten jederzeit
und
entdeckt werden
Diese sind
15 und 16 Denkmalschutzgesetz
(DSchG)
der Gemeinde, der oberen
oder dem Landschaftsverband
5.6
Niederschlagswasserbeseitigung
in den mit M 7 bezeichneten
Landschaftsrasenansaat und
aus heimischen
Pflanzliste
Kreuzungsbereiche und Sichtdreiecke sind von
auszunehmen.
und
sind mit
der
6.1
Es kann keine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gegeben werden. Damit sind bei
Kampfmittelverdacht
der Erd bzw. Bauarbeiten die Arbeiten
einzustellen und
die
Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung
Trennerlass
die Anforderungen an die
fahren vom 26.05.2004 sind die
regelung fallen, dezentral zu behandeln.
im Trennversobald sie nicht unter die Ausnahme-
Gemeinde Merzenich
Dachformen und Dachneigungen
86 Abs. 4 BauO NRW wird festgesetzt, dass
mit einer Neigung bis maximal
"Morschenich-Neu"
6.2
Bei
und Hausgruppen sind einheitliche Trauf- und
einheitliche
Dachneigungen sowie einheitliche Material- und Farbwahl bei der Dachgestaltung und einheitliche
Materialwahl bei der Fassadengestaltung einzuhalten. Dies gilt auch
bauliche
oder
die in Bezug auf ein einheitliches Gesamterscheinungsbild des
Doppelhauses untereinander abzustimmen sind.
1
5
2
3
4
6.3
von
Dorfgebiete (MD 1, MD 2, MD 3):
6.4
- Einzelhandelsbetriebe, sowie Betriebe des Beherbergungswesens,
den Feuerwehreinsatz ist unter Anwendung der DVGW
W 405 - Bereitstellung
von
durch die
Trinkwasserversorgung und W 331 - Hydrantenrichtlinie zu erstellen.
Kampfmittel
9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind auf den
die
und sonstigen Nebenanlagen mit Kletter- oder Rankpflanzen zu
- Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe,
Die
In den mit M 6 bezeichneten
sind locker bepflanzte
im Siedlungsbereich
herzustellen. Bei
und bei der Anlage von Beeten mit
Stauden oder
sind vorrangig heimische Pflanzenarten zu verwenden. Die Versiegelungen
sind auf maximal
der
zu begrenzen sowie mit wassergebundenen Materialien
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
- Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe,
Wohnhaus mit Hausnummer
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse T. (aus: Karte der
Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland). Es ist die
DIN 4149 zu beachten (Fassung April 2005).
5.5
6
und
- sonstige Gewerbebetriebe,
zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Ende August bis Ende Februar) oder alternativ Anbau von hochstehenden Schnittgraskulturen
Erdbebenzone
M 2: Wald der Erinnerung
In der mit M 5 bezeichneten
Pflanzliste herzustellen.
Als
gilt der
Schnittpunkt der
Oberkante der Schnittlinie Dachhaut der
-
8.
Baufeldfreimachung
5.4
2.2
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes.
RRA
M 1: Obstwiese
5.4
2
1.4
Zweckbestimmung:
Sportanlage
5.1
In der mit M 1 bezeichneten
wird die Entwicklung einer extensiv gepflegten Obstwiese
festgesetzt. Hierbei ist die Verwendung einer arten- und
(z.B. RSM 8.1
regionale Saatgutmischung) vorzusehen sowie eine extensive Beweidung
(max. 2 GVE) oder eine
Mahd. Bei der Anpflanzung der
sind soweit
regionale Obstsorten zu verwenden sowie ein Pflanzabstand von etwa
einzuhalten.
Untergeordnet ist auch die Anlage naturnah
Wegeverbindungen
Einrichtungen (z.B.
- Tankstellen.
Zweckbestimmung:
7.
Der vorhandene Bodentyp ist, soweit
zu erhalten. Bei allen
sind der
humose Oberboden und der Unterboden getrennt abzubauen, vorrangig einer Wiederverwertung
im Gebiet
und bis zu diesem Zeitpunkt getrennt zu lagern. Hierbei sind die Vorgaben
In der mit M 3 bezeichneten
ist die Entwicklung einer
unter Verwendung einer
artenreichen
(z.B. RSM 8.1
regionale Saatgutmischung) sowie eine
Mahd festgesetzt. Auf mind.
der
sind
vorzunehmen, hierbei sind heimische
der Pflanzliste, vorwiegend
2. oder 3.
Ordnung
oder auch
zu verwenden.
Nutzungen, Spielhallen,
1.8
-
HZ
Schutz des Bodens
u. 25 BauGB)
5.3
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Zweckbestimmung:
Heizzentrale
5
5.2
-
- Tankstellen,
RV
soweit
8
-
F+R
mit Zweckbestimmung Friedhof sind bauliche Anlagen
Geschlossene Bauweise
Die Einfriedungen
im vorderen
eine
von