Daten
Kommune
Merzenich
Größe
1,7 MB
Datum
20.02.2014
Erstellt
27.01.14, 18:04
Aktualisiert
27.01.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 23
Morschenich-Neu
1. Änderung
Teil A – Begründung
Anhang
Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen
Tel. 0241 / 470 580 Email: info@bkr-ac.de
Auftraggeber
Gemeinde Merzenich
Valdersweg 1, 52399 Merzenich
Tel:
Fax:
02421 – 399-0
02421 – 399-299
Ansprechpartner:
Thomas Lüssem
Amtsleiter Bauamt / Liegenschaften
Tel.
Fax.
02421 – 399-132
02421 – 399-233
E-Mail: tluessem@gemeinde-merzenich.de
Auftragnehmer
Aachen, Noky & Simon
Stadtplaner Umweltplaner
Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen
Tel.:
Fax:
Email:
Bearbeitung
0241 – 470 58-0
0241 – 470 58-15
info@bkr-ac.de
Dipl. Umweltwiss. Inge Ahlhelm
Dipl. Ing. Christoph Küpper
Dipl. Ing. Thomas Balzhäuser
Projektnummer
31310
Stand
24. Januar 2013
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
Teil A – Begründung
1
Planungsvorgaben und Verfahrensstand ........................................................................ 1
1.1
Planungsanlass .......................................................................................................... 1
1.2
Stand des Verfahrens ................................................................................................. 1
2
Lage, Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes ................................................ 2
3
Vorhandenes Planungsrecht............................................................................................. 2
4
3.1
Braunkohlenplan .........................................................................................................2
3.2
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln .............................................................. 3
3.3
Landschaftsplan .......................................................................................................... 3
3.4
Flächennutzungsplan .................................................................................................. 3
3.5
Bebauungsplan ........................................................................................................... 4
Inhalte, Ziele und Zwecke der Planung............................................................................. 4
4.1
Allgemeine Zielsetzung ............................................................................................... 4
4.2
Gegenstand der 1. Änderung des B-Plans C23 ‚Morschenich-Neu’ ............................ 4
4.2.1 Änderungsbereich 1 ........................................................................................... 4
4.2.2 Änderungsbereich 2 ........................................................................................... 6
4.2.3 Änderungsbereich 3 ........................................................................................... 7
4.2.4 Änderungsbereich 4 ........................................................................................... 7
4.2.5 Änderungsbereich 5 ........................................................................................... 9
5
Verkehr ...............................................................................................................................9
6
Entwässerung .................................................................................................................. 10
7
Immissionsschutz ............................................................................................................ 10
7.1
Lärm ......................................................................................................................... 10
7.2
Geruch ...................................................................................................................... 10
8
Energie.............................................................................................................................. 10
9
Boden ............................................................................................................................... 11
10 Artenschutz: ..................................................................................................................... 11
11 Begründung der geänderten Planinhalte ....................................................................... 11
11.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ................................................ 11
11.1.1
Allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO) ..................................................... 11
11.1.2
Dorfgebiet ................................................................................................... 12
11.1.3
Flächen für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)................................... 13
I
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
11.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) und überbaubare
Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 2 BauGB)..................................................................... 13
11.3 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und §§ 12, 14, 21a, 23 Abs. 5 BauNVO) ............................ 14
11.4 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) .............................................................. 14
11.5 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) .................................................................... 14
11.5.1
Öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung........................................... 15
11.5.2
Flächen mit Maßnahmen nach § 9 Abs.1 Nr. 20 u. 25 BauGB .................... 15
11.6 Flächen für die Versorgung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB) ................................. 15
12 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 86 Abs. 4 BauO NRW ......................... 15
12.1 Dachneigung............................................................................................................. 15
12.2 Gestaltung von Doppelhäusern ................................................................................. 15
12.3 Einfriedungen............................................................................................................ 16
13 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ....................................................................... 16
14 Hinweise ........................................................................................................................... 17
15 Berücksichtigung des Umweltberichts in der Planung ................................................. 18
16 Bodenordnung und Kosten ............................................................................................. 19
17 Vertragliche Regelungen ................................................................................................. 19
18 Plandaten.......................................................................................................................... 20
Anhang 1
Eingriffsbilanz ....................................................................................................... 1
Anhang 2 – Quellen ..................................................................................................................2
Anhang 3 – Rechtsgrundlagen ................................................................................................ 6
Tabellen
Tabelle 1:
Plandaten 1. Änderung Bebauungsplan C 23 ‚Morschenich-Neu' ................. 20
Tabelle 2:
Ökologische Wertigkeit der Flächen des Geltungsbereiches gem.
ursprünglicher Planung ................................................................................... 1
Tabelle 3:
Ökologische Wertigkeit des Plangebietes im Planzustand der 1.
Änderung ........................................................................................................ 1
Tabelle 4:
Bilanzierung Aufwertung auf den genannten externen
Kompensationsflächen .................................................................................... 2
II
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
III
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
Abbildungen
Abb. 1: Übersichtsplan der 1. Änderung Bebauungsplan C 23 ‚Morschenich-Neu‘,
Änderungsbereiche 1-5 ................................................................................... 4
Abb. 2: Ausschnitt Bebauungsplan C 23 ‚Morschenich-Neu‘, Satzungsbeschluss
25.04.2013 ...................................................................................................... 5
Abb. 3: Städtebaulicher Entwurf, Änderungsbereich 1 (Stand 18.10.2013;
Darstellung der Gebäude beispielhaft) ............................................................ 5
Abb. 4: Ausschnitt Änderungsbereich 1, 1. Änderung des Bebauungsplan C 23
‚Morschenich-Neu‘ .......................................................................................... 5
Abb. 5: Ausschnitt Bebauungsplan C 23 ‚Morschenich-Neu‘, Satzungsbeschluss
25.04.2013 ...................................................................................................... 6
Abb. 6: Städtebaulicher Entwurf, Änderungsbereich 2 (Stand 18.10.2013;
Darstellung der Gebäude beispielhaft) ............................................................ 6
Abb. 7: Ausschnitt Änderungsbereich 2, 1. Änderung des Bebauungsplan C 23
‚Morschenich-Neu‘ .......................................................................................... 6
Abb. 8: Ausschnitt Änderungsbereich 3, 1. Änderung des Bebauungsplan C 23
‚Morschenich-Neu‘ .......................................................................................... 7
Abb. 9: Ausschnitt Bebauungsplan C 23 ‚Morschenich-Neu‘, Satzungsbeschluss
25.04.2013 ...................................................................................................... 8
Abb. 10: Städtebaulicher Entwurf, Änderungsbereich 4 (Stand 18.10.2013;
Darstellung der Gebäude beispielhaft.) ........................................................... 8
Abb. 11: Ausschnitt Änderungsbereich 4, 1. Änderung des Bebauungsplan C 23
‚Morschenich-Neu‘ .......................................................................................... 9
Abb. 12: Ausschnitt Änderungsbereich 5, 1. Änderung des Bebauungsplan C 23
‚Morschenich-Neu‘ .......................................................................................... 9
IV
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
1
BEGRÜNDUNG
Planungsvorgaben und Verfahrensstand
1.1 Planungsanlass
Der fortschreitende Tagebau Hambach, der mit dem Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1
am 11.05.1977 von der Landesplanungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für verbindlich erklärt wurde, wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit
einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (ca. 500 Einwohner) in der Gemeinde
Merzenich erforderlich machen. Um die jeweils von der Umsiedlung betroffene Generation an
den Planungen zu beteiligen, wird das entsprechende Braunkohlenplanverfahren im Regelfall
mit einem Vorlauf von 15 Jahren zur bergbaulichen Inanspruchnahme der betroffenen Ortschaft
begonnen und dauert etwa 5-6 Jahre. Der Braunkohlenausschuss hat am 05.11.2012 die Aufstellung des Braunkohlenplans Umsiedlung Morschenich beschlossen. Die Genehmigung des
Braunkohlenplans Umsiedlung Morschenich erfolgte am 14.05.2013 durch das Land NRW. Mit
Bekanntmachung des Braunkohlenplans im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW
am 14.06.1013 wurde der Braunkohlenplan wirksam. Um die Planungs- und Umsiedlungsphase
möglichst zeitnah durchzuführen, wurde parallel zur Erarbeitung des Braunkohlenplans mit der
Bauleitplanung begonnen.
Mit den städtebaulichen Planungen für den Umsiedlungsstandort ‚Morschenich-Neu‘ wurde im
Jahr 2009 begonnen, unter intensiver Beteiligung und Mitwirkung der Morschenicher Bevölkerung. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Merzenich am 25.04.2013 wurde der Bebauungsplan C 23 ‚Morschenich-Neu’ als Satzung beschlossen sowie die dazugehörige 16. Änderung des Flächennutzungsplans. Letzterer wurde am 11.07.2013 durch die Bezirksregierung
genehmigt. Durch die öffentliche Bekanntmachung am 19.07.2013 erhielten sowohl der Bebauungsplan als auch der Flächennutzungsplan ihre Rechtskraft bzw. Rechtswirksamkeit. Der 1.
Spatenstich zur Erschließung des Umsiedlungsstandorts Morschenich-Neu fand am 07.09.2013
statt. Erste baureife Grundstücke sollen in der ersten Jahreshälfte 2014 für die Umsiedler bereitstehen.
Im Rahmen des in 2013 begonnenen Grundstücksvormerkungsverfahrens zur Zuteilung der
Grundstücke an die Umsiedler, zeichnete sich ein mangelndes Angebot an passenden Ersatzgrundstücken für die Umsiedler ab. Außerdem wurden im Laufe der Grundstücksvormerkung in
Teilbereichen des Bebauungsplans aufgrund von Anregungen durch die Umsiedler verschiedene Optimierungsvorschläge hinsichtlich der Grundstücksaufteilung und -erschließung entwickelt,
die konkreten Wünschen und Ansprüchen von Umsiedlern entgegen kommen. Aufgrund des
dadurch entstandenen Änderungs- und Überarbeitungsbedarfs, leitete die Gemeinde Merzenich
auf Antrag der RWE Power AG das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. C 23
'Morschenich-Neu' ein.
1.2 Stand des Verfahrens
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat am 10.10.2013 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (‚Morschenich-Neu’) gem. § 2 (1) BauGB als beschleunigtes
Verfahren nach § 13a BauGB sowie die einhergehende Berichtigung des Flächennutzungsplans nach § 13a Abs.2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
1
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
Die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB erfolgte
im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich am 8. November 2013.
Die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt vom 21. November 2013 bis 20. Dezember 2013 einschließlich.
2
Lage, Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes
Lage und Abgrenzung des Plangebiets des Bebauungsplans C23 bleiben von der 1. Änderung
unberührt. Die Beschreibung des Plangebiets kann der Begründung zum Bebauungsplan C23
‘Morschenich-Neu’ der Gemeinde Merzenich vom 25.04.2013 entnommen werden.
3
Vorhandenes Planungsrecht
3.1 Braunkohlenplan
In Braunkohlenplänen, die die Festlegung von Umsiedlungsstandorten zum Gegenstand haben,
erfolgt eine Umweltprüfung und insbesondere die Festlegung
- der umzusiedelnden Ortschaften,
- der Umsiedlungsfläche,
- des Umsiedlungszeitraums,
- ergänzender Regelungen, u.a. für die Umsiedlung von Mietern sowie von landwirtschaftlichen
und gewerblichen Betrieben.
Mit Datum vom 11.05.1977 erklärte die Landesplanungsbehörde des Landes NordrheinWestfalen den Teilplan 12/1 - Hambach für verbindlich. Im landesplanerisch genehmigten Abbaugebiet Hambach befindet sich die Ortschaft Morschenich (Gemeinde Merzenich), deren
Umsiedlung dem Abbaufortschritt folgend erforderlich wird. Um die jeweils von der Umsiedlung
betroffene Generation an den Planungen zu beteiligen, wird das entsprechende Braunkohlenplanverfahren im Regelfall mit einem Vorlauf von 15 Jahren zur bergbaulichen Inanspruchnahme der betroffenen Ortschaft begonnen.
Die bergbauliche Inanspruchnahme von Morschenich ist nach derzeitigen Planungen ab dem
Jahr 2024 vorgesehen. Vor diesem Hintergrund hat der Braunkohlenausschuss auf Antrag der
RWE Power AG in seiner Sitzung am 24.04.2009 die Regionalplanungsbehörde Köln mit der
Erstellung eines Vorentwurfes für die Umsiedlung des Ortes Morschenich als Grundlage für den
Beschluss zur Erarbeitung eines entsprechenden Braunkohlenplanes beauftragt. In der gleichen Sitzung beschloss der Braunkohlenausschuss die Bildung eines Arbeitskreises aus seiner
Mitte nach § 23 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LPlG). Der Arbeitskreis wurde damit beauftragt,
die Arbeiten der Regionalplanungsbehörde am Planentwurf zu begleiten und die entsprechenden Beschlüsse des Braunkohlenausschusses vorzubereiten.
Der Braunkohlenausschuss hat am 05.11.2012 die Aufstellung des Braunkohlenplans Umsiedlung Morschenich beschlossen. Die im Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich enthaltene
Umsiedlungsfläche mit einer Größe von 20 ha ist wesentlicher Teil des Plangebiets.
2
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
Der Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich wurde am 14.05.2013 durch das Land NRW
genehmigt. Mit Bekanntmachung des Braunkohlenplans im Gesetz- und Verordnungsblatt des
Landes NRW am 14.06.2013 wurde der Braunkohlenplan wirksam.
3.2 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Ziele der Raumordnung, die wiederum aus den Zielen der Landeplanung zu entwickeln sind,
werden gemäß Raumordnungsgesetz in Regionalplänen dargestellt. Regionalpläne besitzen
behördeninterne Verbindlichkeit. Flächennutzungspläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Dies ist Genehmigungsvoraussetzung. Über die Berücksichtigung in der Bauleitplanung erlangen Regionalpläne auch Rechtswirksamkeit nach 'Außen' das heißt gegenüber Dritten.
Der Regionalplan (bis zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes vom 03.05.2005 als Gebietsentwicklungsplan - GEP bezeichnet) ist ein flächendeckender Gesamtplan für den Regierungsbezirk Köln, zu dem auch der Kreis Düren gehört. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest (vgl. §
18 LPlG NRW). Neben dem Erarbeiten des Regionalplanes wird dieser durch Änderungsverfahren ständig aktualisiert. Der Regionalplan erfüllt zusätzlich die Funktion eines Landschaftsrahmenplans und eines forstlichen Rahmenplans.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (2003) stellt das
Plangebiet überwiegend als 'Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich' dar, im Randbereich als
'Hauptverkehrsstraße' (L264).
3.3 Landschaftsplan
Der Geltungsbereich des 'Landschaftsplan Ruraue' des Kreises Düren (1984) erstreckt sich
nicht auf den Bereich des Bebauungsplanes und sein Umfeld. Es liegen keine Schutzgebiete
oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von
Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Geltungsbereiches.
Auch liegen keine sonstigen Schutzgebiete oder sonstige Restriktionsflächen (wie Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, etc.) innerhalb des Geltungsbereiches und seines
nächsten Umfeldes.
3.4 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich stellt gemäß der 16. Änderung das Plangebiet westlich der L 264 als 'Fläche für Landwirtschaft' und 'Straße für den übergeordneten Verkehr' dar. Die L 264 selbst ist als 'Straße für den übergeordneten Verkehr' dargestellt. Östlich
der L 264 sind gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Grünflächen und Ausgleichsflächen für den Umsiedlungsort Morschenich-Neu dargestellt sowie verbleibende Flächen für die Landwirtschaft.
3
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
3.5 Bebauungsplan
Der Bebauungsplan C 23 ‚Morschenich-Neu’ der Gemeinde Merzenich wurde am 25.4.2013 als
Satzung durch den Rat der Gemeinde Merzenich beschlossen und wurde mit der öffentlichen
Bekanntmachung am 19.7.2013 rechtskräftig.
4
Inhalte, Ziele und Zwecke der Planung
4.1 Allgemeine Zielsetzung
Die Allgemeine Zielsetzung und die Zwecke der Gesamtplanung bleiben von der 1. Änderung
des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ unberührt.
Ziel der Änderungsplanung ist es, den Umsiedlern weitere 10 auf den Bedarf zugeschnittene
Grundstücke mittels einer Erweiterung der Wohnbaufläche anzubieten. Daneben soll mit einzelnen Anpassungen an den Grundstückszuschnitten bestehender Grundstücke und textlichen
Festsetzungen in Teilbereichen des Bebauungsplans auf Wünsche und Ansprüche einzelner
Grundstücksinteressenten eingegangen werden.
4.2 Gegenstand der 1. Änderung des B-Plans C23 ‚Morschenich-Neu’
Die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ bezieht sich auf die in der Abb. 1
dargestellten Teilgeltungsbereiche, nachfolgend Änderungsbereiche genannt.
Abb. 1: Übersichtsplan der 1. Änderung Bebauungsplan C 23 ‚Morschenich-Neu‘,
Änderungsbereiche 1-5
4.2.1 Änderungsbereich 1
Um den Bedarf an weiteren bedarfsgerechten Wohnbaugrundstücken abdecken zu können, soll
das am östlichen Ortsrand von Morschenich-Neu gelegene Allgemeine Wohngebiet WA3 im Bereich des ursprünglich dort geplanten Friedhofs nach Westen hin erweitert werden, d.h. die hier
ursprünglich befindliche Ausgleichsfläche M4 entfällt und die Grünfläche mit Friedhof als auch
die Gemeinbedarfsfläche wird verkleinert und in Richtung Westen räumlich verschoben. Zur Erschließung der Wohnbaugrundstücke wird der im Osten des Änderungsbereichs 1 gelegene
F&R-Wegs teilweise in eine Erschließungsstraße (Wohnweg) umgewidmet. Eine zusätzliche
Stichstraße dient der Erschließung von drei weiteren Wohnbaugrundstücken am Ortsrand. Die
4
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
restlichen Grundstücke werden über die bereits vorhandene Planstraße E erschlossen. Insgesamt können auf diese Weise im Änderungsbereich 8 Wohnbaugrundstücke angeboten werden.
Die Gemeinbedarfs- und Friedhofsflächen erfahren eine Konzentration innerhalb einer Fläche
nord-westlich des Dorfplatzes. Der geplante „Wald der Erinnerung“ kann nicht in der ursprünglich geplanten Größe erhalten bleiben. Eine stärkere Integration von „Wald der Erinnerung“ und
Friedhofsfläche durch zum Beispiel die Herstellung von Wege- und Blickbeziehungen wäre
denkbar. Ein Konzept dazu soll im Rahmen der Grün- und Freiraumplanung entwickelt werden.
Abb. 2: Ausschnitt Bebauungsplan C 23 ‚Morschenich-Neu‘, Satzungsbeschluss 25.04.2013
Abb. 3: Städtebaulicher Entwurf, Änderungsbereich 1 (Stand 18.10.2013; Darstellung der Gebäude beispielhaft)
Abb. 4: Ausschnitt Änderungsbereich 1, 1. Änderung des Bebauungsplan C 23 ‚MorschenichNeu‘
5
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
4.2.2 Änderungsbereich 2
Im Änderungsbereich 2 werden 3 Grundstücke des WA 2a in Ost-West-Richtung gedreht und
der östlich verlaufende Fuß- und Radweg in eine durchgehende Erschließungsstraße (Wohnweg) umgewidmet. Durch die Ost-West-Ausrichtung der Grundstücke und den verbesserten
Zuschnitt gewinnen diese Grundstücke, die bisher keinen Interessenten gefunden haben, an Attraktivität.
Abb. 5: Ausschnitt Bebauungsplan C 23 ‚Morschenich-Neu‘, Satzungsbeschluss 25.04.2013
Abb. 6: Städtebaulicher Entwurf, Änderungsbereich 2 (Stand 18.10.2013; Darstellung der Gebäude beispielhaft)
Abb. 7: Ausschnitt Änderungsbereich 2, 1. Änderung des Bebauungsplan C 23 ‚MorschenichNeu‘
6
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
4.2.3 Änderungsbereich 3
Im Änderungsbereich 3 erfolgt eine Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Garagen,
Carports und Stellplatzflächen hinsichtlich des Allgemeinen Wohngebietes WA1a, sodass dort
der im übrigen Plangebiet festgesetzte Abstand von 5,00 m zwischen Garagen-, Carporteinfahrt
bzw. Garagentor und öffentlicher Verkehrsfläche nicht einzuhalten ist. Dies entspricht der Zielsetzung die Straßenraumkante und somit die Platzwirkung des Dorfplatzes an dieser Stelle zu
betonen.
Abb. 8: Ausschnitt Änderungsbereich 3, 1. Änderung des Bebauungsplan C 23 ‚MorschenichNeu‘
4.2.4 Änderungsbereich 4
Um den Bedarf an zusätzlichen bedarfsgerechten Wohnbaugrundstücken zu decken, wird im
Änderungsbereich 4 das Baugebiet WA 2a am südlichen Dorfplatz um 2 weitere Grundstücke
auf der Süd-Westseite der Straße ergänzt und damit die Ausgleichsfläche M1 etwas verkleinert.
Daneben enthält der Änderungsbereich 4 einen Teil des Dorfgebietes MD3, in dem eine Anpassung der textlichen Festsetzungen erfolgt. Die bisher dort unzulässigen sonstigen Gewerbebetriebe können nun ausnahmsweise zugelassen werden. Ferner erhält der südlich im Bogen verlaufende Wirtschaftsweg an den Einmündungen der bestehenden Wirtschaftswege Ausbuchtungen, die das Abbiegen für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge auf Flächen innerhalb des
Plangebiets ermöglichen.
7
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
Abb. 9: Ausschnitt Bebauungsplan C 23 ‚Morschenich-Neu‘, Satzungsbeschluss 25.04.2013
Abb. 10: Städtebaulicher Entwurf, Änderungsbereich 4 (Stand 18.10.2013; Darstellung der Gebäude beispielhaft.)
8
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
Abb. 11: Ausschnitt Änderungsbereich 4, 1. Änderung des Bebauungsplan C 23 ‚MorschenichNeu‘
4.2.5 Änderungsbereich 5
Der Änderungsbereich 5 enthält weitere Teile des Dorfgebiets MD 3, mit den unter 4.2.4 erwähnten Änderungen der textlichen Festsetzungen.
Abb. 12: Ausschnitt Änderungsbereich 5, 1. Änderung des Bebauungsplan C 23 ‚MorschenichNeu‘
5
Verkehr
Die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ hat keine Auswirkungen auf das
Ergebnis der im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum B-Plan C23 ‚Morschenich-Neu‘ durchgeführten Verkehrsuntersuchung (IGEPA Verkehrstechnik GmbH, Juli 2011). Hinsichtlich der
9
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte führt die 1. Änderung zwar zu einer geringfügige Erhöhung
der zu erwartenden Einwohnerzahl des Ortes und damit des Verkehrsaufkommens in den Morgen- und Nachmittagsspitzen. Dieser wird jedoch eine untergeordnete Rolle beigemessen.
6
Entwässerung
Die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ erfordert Anpassungen hinsichtlich des im Oktober 2012 durch Dr. Jochims & Burtscheidt erstellten Entwässerungskonzepts
mit Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung und -rückhaltung, da der Versiegelungsgrad
des Plangebiets steigt. Die entsprechenden Veränderungen am Kanalnetz und am Regenbecken sind ergänzt worden.
Hierbei ist die maximale Einleitmenge in die Vorflut gleichgeblieben. Die Rohrleitungen und das
Rückhaltebecken wurden innerhalb der vorhandenen Flächen vergrößert.
7
Immissionsschutz
7.1 Lärm
Die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ hat aufgrund von Lage und Größenordnung der Erweiterungen der Allgemeinen Wohngebiete keinen Einfluss auf das Ergebnis
der im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum B-Plan C23 ‚Morschenich-Neu‘ durchgeführten
schalltechnische Untersuchung (ISU-Plan, Oktober 2012). Aus den Isophonenkarten des vorgenannten Gutachtens zum Gewerbe-, Verkehrs- und Sportanlagenlärm kann geschlossen
werden, dass auch in den Erweiterungsbereichen die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete nach DIN 18005 eingehalten werden.
7.2 Geruch
Die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ hat aufgrund der Lage und Größenordnung der Erweiterungen der Allgemeinen Wohngebiete keinen Einfluss auf das Ergebnis
des im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum B-Plan C23 ‚Morschenich-Neu‘ durchgeführte
Geruchsgutachten (Richter & Hüls, Oktober 2012). Auch in den Erweiterungsbereichen bleibt
die belästigungsrelevante Kenngröße IGb unterhalb des Grenzwerts von 0,10.
8
Energie
Das Planungsziel Klimaschutz und Klimafolgeanpassung (gemäß BauGB §1 (5) und §1a (5),
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I. S. 1509)) wird im Bebauungsplan C 23 im Rahmen eines Energiekonzeptes umgesetzt. Dieses macht konkretere Angaben
zur Planung und Ausrichtung der Gebäude sowie sonstige bautechnische Maßnahmen, die
dem allgemeinen Klimaschutz dienen (Drees & Sommer, Februar 2012). Die Gemeinde Merzenich hat am 10.10.2013 eine Fernwärmeversorgungssatzung für Morschenich-Neu erlassen, die
mit der öffentlichen Bekanntmachung am 08.11.2013 rechtskräftig wurde.
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ bleibt das Energiekonzept
unverändert. Hinsichtlich der geplanten zentralen Fernwärmeversorgung sind ausreichend Kapazitäten vorhanden.
10
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
9
BEGRÜNDUNG
Boden
Die im Umweltbericht vom 25.03.2013 für den Bebauungsplan getroffenen Aussagen auf Basis
des erstellten Bodengutachten (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2012) und auf der Basis von
Informationen des GD NRW gelten entsprechend auch für die Änderungsbereiche.
Für Bestattungszwecke sind die Böden auf dem untersuchten Standort geeignet (GD NW
2012). Durch die Bebauungsplanänderung wurde der Friedhof räumlich um ca. 85 m nach Westen verschoben. Auf Grund der Verschiebung der Friedhofsfläche wurde ein erneutes Gutachten des GD NW notwendig. Hierzu wurden die Profilaufnahme aus der Schürfgrube II vom 23.
März 2012 sowie die Untersuchungsergebnisse des Bodengutachtens (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2012) herangezogen und geprüft. Der GD NW bestätigt, dass die Böden hier die
gleichen Eigenschaften aufweisen und ebenso für Bestattungszwecke geeignet sind.
10 Artenschutz:
Für den Artenschutz ergeben sich durch die 1. Änderung des BP C23 ‚Morschenich-Neu‘ keine
Änderungen.
11 Begründung der geänderten Planinhalte
11.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
11.1.1 Allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO)
Die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ beinhaltet keine Änderung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung der Allgemeinen Wohngebiete WA 1a, WA 1b, WA 2a,
WA2b und WA 3.
Um eine leichte funktionale sowie städtebauliche Differenzierung der neuen Siedlung zu erreichen, wird das allgemeine Wohngebiet mit verschiedenen Teilbereichen geplant. Auf diese
Weise wird eine Entwicklung vom eher betriebsamen Charakter des Dorfplatzes hin zum aufgelockerten, ruhigen Wohnen in den Randbereichen ermöglicht.
Das städtebauliche Konzept sieht vor, dass der kleinere Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe sich am Dorfplatz befinden, um auf diese Weise
die Dienstleistungs- und Versorgungsfunktion des Dorfplatzes, als zentrale Mitte des Ortes, zu
unterstreichen.
Grundsätzlich sind in den allgemeinen Wohngebieten Tankstellen ausgeschlossen, da die Größe der Siedlung eine solche Funktion nicht erforderlich macht sowie dem gewünschten städtebaulichen Charakter entgegensteht. Darüber hinaus existiert eine Tankstelle am südwestlichen
Rand von Merzenich in etwa 2.000 m Entfernung. Weiterhin sind, bis auf das WA 2 b, Gartenbaubetriebe und Anlagen bzw. Einrichtungen zur Kleintierhaltung ausgeschlossen. Diese Funktionen sollen im WA 2 b am Ortseingang, in Nachbarschaft zum Dorfgebiet (MD) sowie im Dorfgebiet selber untergebracht werden, um der gewünschten, städtebaulichen und funktionalen
Differenzierung und Schwerpunktsetzung sowie letztlich den im Rahmen des Verfahrens erzielten Ergebnissen der Bürgerbeteiligung zu entsprechen. In den allgemeinen Wohngebieten WA
1 a und WA 1 b ist, bis auf die genannten Gartenbaubetriebe und Tankstellen, eine der BauN-
11
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
VO entsprechende Nutzungsvielfalt gegeben. Die Gebiete WA 2 a und WA 2 b lassen nur ausnahmsweise Läden, Gaststätten oder auch nicht störende Gewerbebetriebe zu, um die zentrale
Funktion des Dorfplatzes zu unterstützen. Der Unterschied der beiden WA 2-Gebiete besteht
lediglich in der Zulässigkeit von Gartenbaubetrieben und Anlagen zur Kleintierhaltung. Diese
Nutzungen werden nur im WA 2 b zugelassen, um neben der genannten städtebaulichen Differenzierung sowie der Berücksichtigung der Planungsabfrage auch möglichst konfliktfreie Nachbarschaften zu ermöglichen.
Das allgemeine Wohngebiet WA 3 lässt nur Wohngebäude und nicht störende Handwerksbetriebe zu, ausnahmsweise sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Beherbergungsbetriebe zugelassen. Dadurch, und durch den Ausschluss von Läden, Gaststätten, sozialen Einrichtungen etc. wird einerseits der zentrale Dorfplatz mit seiner Versorgungsfunktion gestärkt,
andererseits entsteht so das in Zusammenarbeit mit den Umsiedlern angestrebte städtebauliche Ziel eines eher ruhigen Wohnangebots am Siedlungsrand.
11.1.2 Dorfgebiet
Die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ beinhaltet eine Änderung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung des Dorfgebietes MD 3. Die Dorfgebiete MD 1 und MD 2
bleiben von der Änderung unberührt.
Das Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO, mit den dorftypischen Nutzungen wie Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, befindet sich am Ortseingang. Dadurch wird zusätzlicher
landwirtschaftlicher oder gewerblicher Verkehr innerhalb der Wohngebiete weitestgehend vermieden.
Wie das allgemeine Wohngebiet ist auch das Dorfgebiet hinsichtlich der zulässigen Nutzungen
in verschiedenen Teilgebieten geplant, um eine städtebauliche Ordnung und eine möglichst
konfliktfreie Nachbarschaft im Eingangsbereich des zukünftigen Siedlungsgebiets zu erreichen.
Grundsätzlich sind die so entstandenen drei Dorfgebiete als eine Einheit zu verstehen, welche
in der Summe alle wesentlichen dorfgebietstypischen Nutzungen enthält.
Generell sind in den Dorfgebieten Tankstellen sowie die nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen Spielhallen, Wettbüros, Internetcafés, Erotikfachmärkte/ Sexshops,
Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe ausgeschlossen. Diese Nutzungen sind für das
neue Siedlungsgefüge weder typisch noch städtebaulich verträglich und können einen 'Tradingdown-Effekt' nach sich ziehen, mit möglichen Auswirkungen wie beispielsweise der Verdrängung des traditionellen Einzelhandels und in der Folge die Attraktivität des Gebiets negativ beeinflussen. Dies steht einer geordneten und gewünschten städtebaulichen Entwicklung entgegen.
Im MD 1 ist, mit dem Ziel der Schaffung einer attraktiven Eingangssituation, die Zulässigkeit auf
Wohngebäude, landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen und Gaststätten sowie Einzelhandelsbetriebe beschränkt. Die landwirtschaftlichen Betriebsstellen sind aus diesem Grund im rückwärtigen Grundstücksbereich, im Dorfgebiet MD 2 untergebracht. Die laut § 5 BauNVO allgemein zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sind im MD 2 nur ausnahmsweise zulässig, da für diese Nutzungen an anderen Stellen
Festsetzungen getroffen werden.
12
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
Das Dorfgebiet MD 3 soll hinsichtlich seiner zulässigen Nutzung den Übergang zum Wohngebiet berücksichtigen. Unzulässig sind Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung landund forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, da
diese Funktionen im MD 2 gebündelt werden und konfliktträchtig im Hinblick auf die Nachbarschaft zum Wohngebiet sind. Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen sind im MD 3 zulässig.
Sonstige Gewerbebetriebe sind in MD 3 ausnahmsweise zulässig, um die in der Summe angestrebte dorftypische Nutzungsvielfalt zu gewährleisten. Tierhaltung ist im gesamten Dorfgebiet
nur zur Selbstversorgung und zu Freizeitzwecken zulässig. Dies entspricht den Ergebnissen der
Planungsabfrage und dem Ziel eines verträglichen Nebeneinanders von Dorf- und Wohngebiet
sowie den im Altort vorhandenen Strukturen. Weiterhin soll durch die nur ausnahmsweise Zulässigkeit von Einzelhandel, Schank und Speisewirtschaften sowie Betrieben des Beherbergungswesens die Funktion des zentralen Dorfplatzes gestärkt werden.
11.1.3 Flächen für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ beinhaltet keine Änderung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung der Flächen für Gemeinbedarf. Die Größe der Gemeinbedarfsfläche wurde im Vergleich zum B-Plan C23 ‚Morschenich-Neu‘ vom 25.04.2013 um ca.
630 m² verringert.
Laut Braunkohlenplan sind entsprechend der im Altort anzutreffenden Infrastruktur im Plangebiet Flächen für den Gemeinbedarf zu berücksichtigen.
In der Ortsmitte wird eine Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung einer gemeindlichen Versammlungsstätte (z.B. Bürgerhaus), schulergänzende Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätte)
sowie ein Gebäude für kirchliche Zwecke festgesetzt. Die Lage dieser Fläche ergänzt die zentrale Funktion des Dorfplatzes als Ortsmitte bzw. bietet im Hinblick auf die mögliche kirchliche
Einrichtung die Nähe zum Friedhof, der durch die Bebauungsplanänderung räumlich näher an
die Gemeinbedarfseinrichtungen gerückt ist.
11.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) und überbaubare
Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 2 BauGB)
Die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ beinhaltet keine Änderung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche.
In den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 a (und WA 2 b) sind 1-2 Vollgeschosse als Maß der
baulichen Nutzung festgesetzt. WA 1 a dient der städtebauliche Begrenzung und Betonung des
Dorfplatzes und wird daher zwingend auf zwei Vollgeschosse festgesetzt. Das ergänzende WA
1 b lässt dagegen 1-2 Vollgeschosse zu. Im WA 3 sollen die Wohngebäude auf 1 Vollgeschoss
begrenzt werden.
Dies entspricht insgesamt der im heutigen Morschenich vorhandenen Höhenentwicklung sowie
den im Rahmen der Planungsabfrage gemachten Angaben der umsiedelnden Bürger zu ihren
künftig angestrebten Wohnformen. Darüber hinaus soll so eine städtebaulich differenzierte Gestalt mit einem dichteren Eingangs- bzw. Innenbereich und einer aufgelockerten, niedrigeren
Bebauung im Bereich des Siedlungsrandes erreicht werden.
Aus diesem Grund wird im eher peripheren Wohngebiet WA 3 eine offene Bebauung mit freistehenden Häusern und Doppelhäusern festgesetzt. Dagegen ist im WA 2 a und b außer der
13
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
offenen Bauweise keine weitere Beschränkung der Bauweise vorgesehen. Die im Bereich des
Dorfplatzes geplante Wohnbebauung WA 1 a wird hingegen als geschlossene Bebauung festgesetzt. Auf diese Weise soll städtebaulich die Platzwirkung erhöht werden. Somit tritt auch die
Öffnung bzw. Aufweitung des Platzes zum kirchlichen Gemeinbedarf deutlich hervor und unterstreicht so den Dorfmittelpunkt als identitätsstiftendes Element für Morschenich-Neu.
Dieses Ziel soll durch die festgesetzte Baulinie im WA 1 a unterstützt werden. In den übrigen
Gebieten sind Baugrenzen festgesetzt, um dort eine flexible Ausnutzung der Grundstücke zuzulassen. Die Abstände der Baufenster der allgemeinen Wohngebiete zur Straße betragen 3 m,
nur in den Stichstraßen des südlichen WA 3 soll der größere Abstand von 5 m zur Straße einen
städtebaulich anderen Charakter ermöglichen und insgesamt zur Entwicklung unterschiedlicher
Qualitäten im allgemeinen Wohngebiet beitragen.
11.3 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten (§ 9
Abs. 1 Nr. 4 BauGB und §§ 12, 14, 21a, 23 Abs. 5 BauNVO)
Zwischen Garagen-, Carporteinfahrt bzw. Garagentor und öffentlicher Verkehrsfläche (grundstücksseitiger Straßenbegrenzungslinie) ist ein Abstand von mind. 5,00 m einzuhalten. Dadurch
wird der Nachweis von 2 Pkw - Stellplätzen auf den privaten Grundstücken gesichert und somit
ein zusätzlicher Stellplatzbedarf im öffentlichen Raum vermieden.
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ wird das Allgemeine
Wohngebiet WA 1a am Dorfplatz von der o.g. Regelung ausgenommen, da sie an dieser Stelle
der gewollten Erhöhung der Platzwirkung des Dorfplatzes, mit seiner geschlossenen 2geschossigen Bebauung entgegen wirkt. Innerhalb des WA 1a stehen in den rückwärtigen Bereichen der Grundstücke ausreichend Flächen für Garagen, Carports und PKW-Stellplätze zur
Verfügung.
Um den Umsiedlern eine möglichst freie und individuelle Grundstücksausnutzung zu ermöglichen, sind Nebenanlagen auch außerhalb der Baufenster zulässig.
11.4 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Zur Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft sowie zur Ergänzung des Wegenetzes
werden in der 1. Änderung Kehren für Wirtschaftswege festgesetzt. Zudem wird ein F+R-Weg
zu einer Erschließungsstraße umgewidmet (WA 2 a) und ein weiterer F+R-Weg teils zu einer
Erschließungsstraße umgewidmet und eine zusätzliche Erschließungsstraße angelegt.
11.5 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Die Grünflächen in Morschenich-Neu dienen einerseits der Herstellung von Orten der Erholung
und Besinnung für die Umsiedler, sie ermöglichen wohnraumnahen Aufenthalt im Grünen,
strukturieren den neuen Siedlungskörper und schützen bzw. betonen einzelne Räume. Sie haben verknüpfende Funktion, sichern Wegeverbindungen für die Bewohner und können zur Einrichtung von Treffpunkten für die dörfliche Nachbarschaft genutzt werden. Darüber hinaus dienen sie mittels definierter Zweckbestimmung der Unterbringung von Sportplatz und Friedhof.
14
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
11.5.1 Öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung
Friedhof
Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof wurde zu der möglichen, kirchlichen Nutzung auf der Gemeinbedarfsfläche in Nachbarschaft zu dieser festgesetzt und räumlich verändert und in diesem Zusammenhang um ca. 620 m² verkleinert.
11.5.2 Flächen mit Maßnahmen nach § 9 Abs.1 Nr. 20 u. 25 BauGB
Diese Flächen sollen einen Teil der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen aufnehmen. Dazu
werden möglichst viele der in Morschenich-Neu geplanten Grünflächen mit individuellen Maßnahmen festgesetzt. Darüber hinaus können z.B. die im Konzept gewünschte Ortsrandeingrünung und der kleine Wald planungsrechtlich gesichert werden. Insgesamt sollen die Maßnahmen neben dem Erreichen der im Kapitel „Planungs- und Entwicklungsziele“ bzw. „Städtebaulicher Entwurf“ beschriebenen gestalterischen Zielen, der Minimierung der Auswirkungen der
Planung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild dienen.
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ werden Teile der Flächen
mit Maßnahmen nach § 9 Abs.1 Nr. 20 u. 25 BauGB verändert (M1, M2, M6) oder entfallen in
Gänze (M4).
11.6 Flächen für die Versorgung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB)
Die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ beinhaltet keine Änderung hinsichtlich der Flächen für die Versorgung.
12 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 86 Abs. 4 BauO NRW
Die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ beinhaltet keine Änderung hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 86 Abs. 4 BauO NRW.
12.1 Dachneigung
Gemäß § 86 Abs. 4 BauO NRW wird festgesetzt, dass geneigte Dächer mit einer Neigung bis
maximal 45° zu erstellen sind. Dadurch wird den individuellen Wünschen der Umsiedler Rechnung getragen. Dies gilt entsprechend für die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’.
12.2 Gestaltung von Doppelhäusern
Doppelhäuser sind gestalterisch aneinander anzupassen, in dem das gleiche Material (z.B.
Putz oder Mauerziegel) als Fassade zu verwenden ist sowie zur Straßenseite hin die gleiche
Traufhöhe und Dachneigung zu verwenden ist. Dadurch sollen Doppelhäuser als eine Einheit
erscheinen. Durch die gleiche Dachneigung wird zudem die Errichtung einer gemeinschaftlichen Solaranlage vereinfacht. Dies gilt entsprechend für die 1. Änderung des Bebauungsplans
C23 ‚Morschenich-Neu’.
15
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
12.3 Einfriedungen
Um das angestrebte durchgrünte, ländliche Erscheinungsbild zu erreichen, dürfen die Einfriedungen im vorderen Grundstücksbereich (Erschließungsseite) eine Höhe von 0,8 m, ansonsten
in den Haus- und Wohngärten eine Höhe von 1,8 m nicht überschreiten. Dies gilt entsprechend
für die 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’.
13 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Sind aufgrund von Vorhabensplanungen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, sind
diese gemäß Eingriffsregelung hinreichend zu qualifizieren und zu quantifizieren. Die Kompensation von Eingriffen kann, soweit mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
vereinbar, über geeignete Festsetzungen bzw. vertragliche Vereinbarungen innerhalb des
Plangebietes oder über vertragliche Regelungen an anderer Stelle, bzw. über Ersatzgeldzahlungen erfolgen.
Durch die mit der 1. Änderung des Bebauungsplans C23 ‚Morschenich-Neu’ bedingte Verkleinerung bzw. den Wegfall von Flächen mit Maßnahmen nach § 9 Abs.1 Nr. 20 u. 25 BauGB
(Flächen M1, M2, M6 bzw. M4) kommt es zu einer Vergrößerung des ursprünglich bilanzierten
Eingriffs. Gemäß § 13a Abs.2 Ziffer 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplans zu erwarten sind zwar pauschal als abgegolten, im vorliegenden Planungsfall besteht allerdings die Sondersituation, dass im Rahmen des Gesamtbebauungsplans seit 19.07.2013
rechtskräftige Ausgleichsflächen nunmehr als Bauland festgesetzt werden. Daher erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde Merzenich eine Bilanzierung des Umfangs des zusätzlichen Eingriffs durch die 1. Änderung (Bilanzierungstabellen s. Anhang 1).
Das Ergebnis der Bilanz zeigt, dass sich durch die 1. Änderung des BP-C23 das naturschutzrechtliche Wertdefizit um 28.230 Wertpunkte erhöht (ursprüngliche Planung -81.376, Planung 1. Änderung -109.606 im Vergleich zur ursprünglichen Ackernutzung). Dieser nicht innerhalb des Geltungsbereichs kompensierbare Eingriff ist gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG im betroffenen Naturraum auszugleichen oder zu ersetzen.
Dies erfolgt wie schon im ursprünglichen BP-C23 über externe, funktionsübergreifende Maßnahmen zur Aufwertung von Ackerflächen im Naturraum der Zülpicher Börde (CEFMaßnahmen) auf einer Gesamtfläche von 10,5 ha.
Der externe Ausgleich wird daher gem. §11 BauGb im Rahmen des städtebaulichen Vertrages
zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft geregelt, worin
sich die Stiftung als geeignete Maßnahmenträgerin im Sinne §4a Abs. 2 S.2 Landschaftsgesetz
NRW gegenüber der Gemeinde verpflichtet, den externen Ausgleichsumfang zu leisten (vgl.
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP-C23). Für die Kompensation des naturschutzfachlichen Eingriffs im Geltungsbereich des BP C 23 (inklusive des zusätzlichen Bedarfs für die
1. Änderung stellt die Stiftung hierfür der Gemeinde Merzenich folgende im Eigentum der Stiftung befindliche Grundstücke zur Verfügung:
1)
Gemeinde: Vettweiß,
Größe: 7.000 m²
Gemarkung:
Froitzheim,
Flur:
40,
Flurstück:
51,
16
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
Gemarkung:
Schwerfen,
BEGRÜNDUNG
2)
Gemeinde: Zülpich,
Größe: 19.684 m²
Flur:
29,
Flurstück:
42,
3)
Gemeinde Zülpich, Gemarkung Schwerfen, Flur 29, Flurstück 120, Teilfläche von
718 m²
Für die Aufwertung der Ackerflächen werden in Abstimmung mit der ULB des Kreises Düren 4
Punkte/m2 nach dem Verfahren LANUV 2008 für die Bauleitplanung angesetzt (27.402 x 4 =
109.608, s. Anhang 1).
Somit wird der durch die 1. Änderung des BP-C23 erhöhte Eingriff in Natur und Landschaft vollständig kompensiert.
14
Hinweise
Schutz des Bodens
Aufgrund der seltenen Bodentypen werden Vorsorgemaßnahmen zum Schutz des Bodens und
zum Umgang mit dem humosen Oberboden als Hinweis aufgenommen.
Baufeldfreimachung
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte (Tötungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatschG) sind verschiedene Vorsichtsmaßnahmen während der Bauphase zu beachten.
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse T. Es ist die DIN
4149 zu beachten, um mögliche Schäden durch Erdstöße zu minimieren.
Erdberührte Bauteile
In niederschlagsreichen Jahreszeiten ist mit aufstauendem Sickerwasser zu rechnen. Daher
wird zur Absicherung vor Wasserschäden für jedes Bauwerk ein standortbezogenes Baugrundgutachten empfohlen, in dem die Erfordernisse an die Bauweise festgelegt werden. Maßnahmen zum Schutz erdberührter Bauteile (Bodenplatten, Kellerwände) bleiben erforderlich.
Trafo- und Verteilerstationen, Pumpstation
Die Standorte der untergeordneten Versorgungseinrichtungen werden erst im Rahmen der
Bauausführungsplanung konkretisiert. Daher dürfen im Plangebiet die zur Versorgung des Gebietes notwendigen Standorte gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO (mit je ca. 2 x 3 m Grundfläche) im
Bereich öffentlicher Grünflächen bzw. Straßenverkehrsflächen errichtet werden.
Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung für den Feuerwehreinsatz ist unter Anwendung der DVGW Arbeitsblätter W 405 – Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung und W 331 – Hydrantenrichtlinie zu erstellen, um eine ausreichende Sicherheit im Brandfall gewährleisten zu können.
Archäologie
Um archäologisch wertvolle Relikte zu sichern und Beschädigungen oder Zerstörungen bei
Bauarbeiten zu vermeiden, sind im Bereich der Straßenverkehrsanlage mit Anbindung an die L
264 die Straßenbauarbeiten archäologisch zu begleiten. Mit Suchschnitten entlang der Stra-
17
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
ßenzüge im übrigen Plangebiet sollen vor Beginn der Bauarbeiten archäologisch bedeutsame
Bereiche identifiziert werden.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bei Erdarbeiten jederzeit Bodendenkmäler und Fundgegenstände entdeckt werden können. Diese sind in unverändertem Zustand zu erhalten und
nach Denkmalschutzgesetz (DSchG) unverzüglich der Gemeinde, der oberen Denkmalbehörde
oder dem Landschaftsverband Rheinland zu melden.
Kampfmittel
Um von möglichen Kampfmittelfunden ausgehende Gefahren zu minimieren, sind bei Kampfmittelverdacht während der Erd- bzw. Bauarbeiten die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die
nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung
Düsseldorf zu informieren.
Niederschlagswasserbeseitigung
Gemäß Trennerlass über die Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren vom 26.05.2004 sind die Niederschlagswässer, sobald sie nicht unter die Ausnahmeregelung fallen, dezentral zu behandeln.
15
Berücksichtigung des Umweltberichts in der Planung
Im Rahmen der Bauleitplanung sind konkrete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung
nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt festzulegen. Folgende Ergebnisse der Umweltprüfung sind in den Bebauungsplan eingeflossen:
Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
Die schalltechnische Untersuchung (ISU-Plan 2012) zum Bebauungsplan C 23 'MorschenichNeu' belegt, dass sie Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete von 60 dB(A) tags
und 50 dB(A) nachts sowie für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und von 45 dB(A)
nachts innerhalb der vorgesehenen Bauflächendarstellungen im Plangebiet eingehalten werden
können. Dabei wurden sowohl die künftigen Verkehrsbelastungen des angrenzenden Straßennetzes als auch die innerhalb des Änderungsbereichs geplanten Nutzungen (Sportlärm) geprüft.
Insofern erfüllen die im vorliegenden Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen die allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Durch die gewählte, räumliche Anordnung der Bauflächen sowie des Sport- und Schützenplatzes innerhalb des Plangebietes werden Lärmbelastungen und Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Nutzungen vermieden.
Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Der Bebauungsplan bereitet Eingriffe in den Naturhaushalt im Bereich der neuen Bauflächendarstellungen auf einer Flächengröße von rd. 14 ha vor. Der Änderungsbereich beinhaltet weitere zusätzliche Bauflächen von rund 0,6 ha. Der Kompensationsbedarf ist in einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag detailliert ermittelt und für die Änderung unter Punkt 13 ermittelt und die Art der Maßnahmen festgelegt worden. Im Bebauungsplan sind innerhalb der Grünflächen 'Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft' gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB festgesetzt, auf denen Ausgleichsmaßnah-
18
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
men für den Neuort umgesetzt werden. Dazu zählen Gehölzpflanzungen aus heimischen Sträuchern und Bäumen, Grünlandeinsaaten und die Anlage einer Obstwiese.
Da nicht alle Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes umgesetzt werden können,
werden externe Ausgleichs- und Ersatzflächen verbindlich festgelegt und diesem Eingriff zugeordnet werden (s. LBP zum BP C23 ‚Morschenich-Neu‘ und Punkt 13).
Es wird sichergestellt, dass mit der Planung keine Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen
Verbote gem. § 42 BNatSchG (Steinkauz) verbunden sind bzw. diese durch vorgezogene Maßnahmen vermieden werden. Im Rahmen der Eingriffsregelung werden zudem geeignete Maßnahme zur Stützung der gefährdeten Arten getroffen werden, die bei Realisierung des Neuortes
ihren Lebensraum verlieren.
Boden, Wasser
Zum Schutz der seltenen Böden sollten die Bereiche der schützenswerten Böden möglichst
nicht in Anspruch genommen werden; unvermeidbare Beeinträchtigungen sind zu kompensieren.
Klima, Luft
Maßnahmen zur Klimaanpassung und des Klimaschutzes sind im Bebauungsplan auf der
Grundlage eines Energie-Konzeptes umgesetzt.
Kultur- und Sachgüter
Die Belange des Bodendenkmalschutzes sind aufgrund der archäologischen Bedeutung besonders zu berücksichtigen. Ein entsprechendes Gutachten und damit einhergehende Untersuchungen sowie Hinweise im Bebauungsplan C23 sichern die Belange der Kultur- und Sachgüter.
16 Bodenordnung und Kosten
Auf Grundlage des Braunkohlenplanes erfolgte der Erwerb der für die Umsiedlung erforderlichen Flächen durch den Bergbautreibenden RWE Power AG und durch die Gemeinde Merzenich. Die Flächen werden für Zwecke der Umsiedlung vorgehalten und zur Verfügung gestellt.
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Merzenich und dem Bergbautreibenden RWE Power AG sichergestellt. Zur Umsetzung der Artenschutzmaßnahmen und der Ausgleichsmaßnahmen hat die
Gemeinde Merzenich mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft einen entsprechenden Maßnahmenübervertrag geschlossen.
17 Vertragliche Regelungen
Angaben zu sonstigen vertraglichen Regelungen folgen ggf. im weiteren Verfahren.
19
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH-NEU' - 1. ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
18 Plandaten
Die 1. Änderung des Bebauungsplans C 23 ‚Morschenich-Neu' weist folgende Plandaten auf:
Flächennutzung
Wohnbaufläche insgesamt
Plandaten [m²]
(Änderungsbereiche
1-5)
Plandaten [m²]
(BP C 23 gesamt, nach
der 1. Änderung)
13.977
WA 1 a (2-geschossig)
88.812
5.131
5.131
0
2.404
WA 2 a + b (1-2-geschossig)
3.796
43.094
WA 3 (1-geschossig)
5.050
38.183
WA 1 b (1-2-geschossig)
Dorfgebiet insgesamt
3.231
17.225
MD 1 (1-2-geschossig)
0
4.046
MD 2 (1-2-geschossig)
0
9.948
MD 3 (1-2-geschossig)
3.231
3.231
Flächen für Gemeinbedarf
Versorgungsfläche
Verkehrsfläche insgesamt
2.829
2.829
0
1.515
1.099
45.819
Straßenverkehrsflächen
Fuß- und Radwege
Wirtschaftswege
Not- und Rettungszufahrt
Landwirtschaftliche Fläche
844
34.266
0
2.083
255
3.990
0
5.480
0
29.974
2.750
27.859
Grünflächen mit Maßnahmen (M1-M7)
18.175
40.476
Gesamtfläche (Änderungsbereiche 1-5
bzw. Geltungsbereich BP C 23)
42.061
254.509
Grünflächen (Sportanlagen, Friedhof, RRA)
Tabelle 1:
Plandaten 1. Änderung Bebauungsplan C 23 ‚Morschenich-Neu'
20
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
Anhang 1
ANHANG 1
Eingriffsbilanz
Die Bilanzierung des Eingriffsumfangs und die Ermittlung des Ausgleichbedarfs werden auf der
Grundlage des Verfahrens LANUV 2008 für die Bauleitplanung durchgeführt. Hierbei werden
die zur Vermeidung und zum Ausgleich des Eingriffs geplanten Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des BP-C23 berücksichtigt (vgl. Kapitel 11.5.2).
Die ökologischen Flächenwerte des Plangebiets werden durch Multiplikation von Biotopwert/Planwert und jeweiliger Flächengröße ermittelt. Als Bestandswert dient hier der Planwert des ursprünglichen Bebauungsplans vor der 1. Änderung (Annahmen: strukturarme Gärten, intensive Ackernutzung, Sport-/Schützenplatz, Friedhof mit Versiegelungsgrad von 50 %,
Versiegelungsgrad RRA 10 % sowie für die Heizzentrale 100 %; vgl. Eingriffsbilanz zu BP-C23):
Tabelle 2:
Ökologische Wertigkeit der Flächen des Geltungsbereiches gem. ursprünglicher
Planung
Code
Biotoptyp
Planwert P
Fläche
2
(m )
Einzelflächenwert
1.1
Versiegelte Flächen (Straßen, Bebauung, etc.)
0
119.239
0
1.3
Teilversiegelte Flächen (versickerungsfähige Decken,
Schotter, Rasengitterstein, etc.)
1
7.125
7.125
2.3
Straßenbegleitvegetation mit Gehölz
4
4.275
17.100
3.1
Intensivacker
2
29.974
59.948
3.8
Obstwiese
6
13.700
82.200
4.3
Zier- und Nutzgärten strukturarm
2
38.007
76.014
4.5
Intensivrasen (z.B. Sportplätze, RRB), Staudenrabatten,
Bodendecker
2
15.081
30.163
4.7
Grünanlage strukturreich, mit Baumbestand („Grünlinsen“)
4
2.696
10.786
3.5/7.2
Extensivgrünland/Extensivwiese mit heimischen Gehölzen (Eingrünung, Ortsrand)
5
15.869
79.345
7.2
Gehölzstreifen mit heimischen Arten (dichte Eingrünung)
5
1.223
6.115
6.4
Feldgehölz „Wald der Erinnerung“ mit heimischen Arten
6
7.319
43.914
Gesamtflächenwert alt
412.710
Diesem wird der Planwert der 1. Änderung im Geltungsbereich des BP-C23 gegenübergestellt:
Tabelle 3:
Ökologische Wertigkeit des Plangebietes im Planzustand der 1. Änderung
Code
Biotoptyp
Planwert P
Fläche
2
(m )
Einzelflächenwert
1.1
Versiegelte Flächen (Straßen, Bebauung, etc.)
0
122.856
0
1.3
Teilversiegelte Flächen (versickerungsfähige Decken,
Schotter, Rasengitterstein, etc.)
1
6.923
6.923
2.3
Straßenbegleitvegetation mit Gehölz
4
4.276
17.104
3.1
Intensivacker
2
29.974
59.948
1
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
Code
Biotoptyp
ANHANG 1
Planwert P
Fläche
2
(m )
Einzelflächenwert
3.8
Obstwiese
6
11.990
71.940
4.3
Zier- und Nutzgärten strukturarm
2
40.345
80.690
4.5
Intensivrasen (z.B. Sportplätze, RRB), Staudenrabatten,
Bodendecker
2
15.081
30.163
4.7
Grünanlage strukturreich, mit Baumbestand („Grünlinsen“, unversiegelter Bereich)
4
2.676
10.704
3.5/7.2
Extensivgrünland/Extensivwiese mit heimischen Gehölzen (Eingrünung, Ortsrand)
5
14.091
70.455
7.2
Gehölzstreifen mit heimischen Arten (dichte Eingrünung)
5
1.223
6.115
6.4
Feldgehölz „Wald der Erinnerung“ mit heimischen Arten
6
5.073
30.438
Gesamtflächenwert neu
384.480
28.230
Differenz BP-C23 und 1. Änderung BP-C23
Tabelle 4:
Bilanzierung Aufwertung auf den genannten externen Kompensationsflächen
Code
Biotoptyp
3.1
Intensivacker
3 ÖP
Acker mit ökologischer Aufwertung
Grundwert
A/P
Fläche
2
(m )
Einzelflächenwert
2 (A)
27.402
54.804
6 (P)
(Aufwertung 4
Punkte)
27.402
164.412
Aufwertung
109.608
Anhang 2 – Quellen
ARCHAEONET AEISSEN/FISCHER (2011): Umsiedlung Morschenich nach Merzenich Stiftungsantrag 233 PR2011/0700 Abschlussbericht
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2012): Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich – Textliche Darstellung, Erläuterungsbericht und Zeichnerische Darstellung
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2012): Luftreinhalteplan Hambach (Stand Dezember 2012)
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2003): Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region
Aachen
BKR Aachen (2010): Tagebau Hambach Angaben für die Beteiligung zur Umweltprüfung […] im
Braunkohlenplanverfahren ‚Umsiedlung Morschenich’
BKR AACHEN (2013): Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Bebauungsplan Merzenich C 23
'Morschenich-Neu' (Stand März 2013)
Drees & Sommer Advanced Building Technologies GmbH (2012): Energiekonzept Umsiedlung
Morschenich (Stand Februar.2012)
2
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
ANHANG 1
Dr. Fischer (2011): Geomorphologisch-Bodenkundliches Gutachten zur Maßnahme PR
2011/701 Düren-Merzenich
DR. JOCHIMS & BURTSCHEIDT (2012): Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung Umsiedelungsstandort Morschenich (Stand November 2012)
DR. JOCHIMS & BURTSCHEIDT (2012): Rad- und Wirtschaftswege Umsiedelungsstandort Morschenich (Stand Nov. 2012)
DR. TILLMANNS UND PARTNER GMBH (2012): Umsiedlungsort Morschenich neu - geotechnische
Untersuchungen für den Kanal- und Straßenbau und Hinweise zur Bebauung (Erläuterungsbericht vom 22.03.2012)
DR. W OHLFAHRT, UNTERNEHMENSBERATUNG – UMWELTSCHUTZ (2010): Schalltechnische Voreinschätzung im Braunkohleplanverfahren 'Umsiedlungsstandort Morschenich', Bericht Nr.
R001-2380535SFB-V04, Januar 2010
EWALD/ GLÄSSER (1978): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen
GEMEINDE MERZENICH (2013): Bebauungsplan C23 ‚Morschenich-Neu‘ mit Begründung, Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Fachbeitrag
GEMEINDE MERZENICH (1992): FNP Gemeindegebiet Merzenich (inklusive FNP-Änderungen)
GEMEINDE MERZENICH (2009): Denkmalliste Gemeinde Merzenich
GEMEINDE MERZENICH (2008): Bebauungsplan G1 'Auf der Heide' mit Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Fachbeitrag
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2012): Gutachten über die Eignung der Böden für Erdbestattungen für die geplante Neuanlage eines Friedhofs östlich Merzenich (Umsiedlungsstandort
Morschenich)
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2013): Gutachtliche Stellungsnahme über die Eignung der Böden
für Erdbestattungen für die geplante Neuanlage eines Friedhofs östlich Merzenich (Umsiedlungsstandort Morschenich)
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2009):Stellungnahmen zur Lage tektonischer Verwerfungen Merzenich (16.04.2009, 05.06.2009, 13.10.2009)
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen, Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte
GEOLOGISCHER DIENST NRW (1986): Bodenkarte Maßstab 1:5.000 - Landwirtschaftliche Standorterkundung
INFORMATION UND TECHNIK NRW - IT NRW (download 2011):
http://www.gis4.nrw.de/DienstelisteInternet/
IBK SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ (2009): Abschätzung der Geräuschimmissionen aus dem 'Windpark Distelrath' mit 4 Windenergieanlagen im potenziellen Umsiedlungsstandort (Suchraum) im Vorfeld der Bauleitplanung; Schallimmissionstechnische Voreinschätzung Nr.
RB/34/09/SB/024
IGEPA Verkehrstechnik GmbH (2011): Gemeinde Merzenich Umsiedlungsstandort 'Morschenich-Neu' Äußere Erschließung – Anbindung an die L264 – Verkehrsuntersuchung
3
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
ANHANG 1
IGEPA Verkehrstechnik GmbH (2012a): Wirtschafts- und Radwegekonzept in Ergänzung der
Verkehrsuntersuchung zur äußeren Standorterschließung aus Juli 2011 (Stand Januar
2012)
IGEPA Verkehrstechnik GmbH (2012b): Leistungsfähigkeitsüberprüfung der Knotenpunkte
B264/L264 und L264/ Steinweg in Ergänzung der Verkehrsuntersuchung zur äußeren
Standorterschließung aus Juli 2011 (Stand Januar 2012)
ISU-PLAN Planungsgruppe für Immissionsschutz, Stadtplanung und Umweltplanung (2012):
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan C 23 'Morschenich-Neu', Stand Oktober
2012
INGENIEURBÜRO LOHMEYER GMBH UND CO. KG (2004): 6-streifiger Ausbau und Verlegung der
A 4 zwischen AS Düren und AS Kerpen, Lufthygienische Untersuchungen
KREIS DÜREN – UNTERE LANDSCHAFTSBEHÖRDE (2009): Steinkauzkartierung aus den 90er Jahren
KREIS DÜREN (1984): 'Landschaftsplan Ruraue' (in der Fassung vom 29.09.1984) digitale Darstellung http://geoserver.kreis-dueren.de/GeoDN.html
KREIS DÜREN – UNTERE BODENSCHUTZBEHÖRDE: Informationen aus dem Altlastenkataster Kreis
Düren
KOORDINIERUNGSSTELLE FÜR DAS ARTENHILFSPROGRAMM FELDHAMSTER (2007): Bericht 2003 bis
2007, Ansprechpartner: NABU Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. M. Straube, U.
Köhler.
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN – LANUV –
LINFOS (2009-2011): Sach- und Grafikdaten zu Schutzgebieten, Biotopkatasterflächen,
Planungsrelevanten Arten (MTB, Fundpunkte)
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW – LANUV (2007): Geschützte
Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW – LANUV (2008): Numerische
Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen (März 2008)
LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2009A): Informationen zu archäologischen Fundstellen, Erwartungsbereichen etc.
LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2009B): Archäologische Recherche, Schreiben vom 09.07.2009
LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2010): Stellungnahme zur Frühzeitigen Beteiligung im BKP-Verfahren (10. und 17.02.2010)
MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALLEN - MKULNV (HRSG.) (2013): Leitfaden Wirksamkeit
von Artenschutzmaßnahmen für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher
Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Stand Schlussbericht 05.02.2013)
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES
LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN – MUNLV NRW / heute MKULNV (2007): Schutzwürdige Böden in NRW - Bodenfunktionen bewerten
4
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
ANHANG 1
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES
LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN – MUNLV NRW (2008, 2009) / heute MKULNV: Umgebungslärmkartierung, Straßenverkehr für Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz im Jahr,
Stand: Merzenich 30.01.2008, Düren 24.04.2009; download 15.07.2009
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ UND
MINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR DES LANDES
NRW (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung
von Vorhaben - Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010
MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT NRW – MURL/ heute MKULNV
(1989): Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen
PLANUNGSBÜRO FÜR LANDSCHAFTS- & TIERÖKOLOGIE, W OLF LEDERER (2007): Erfassung von
Grauammer und Schwarzkehlchen im Kreis Düren 2007. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – LANUV.
RASKIN UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GBR (2012): Artenschutzprüfung FNPÄnderung und B-Planaufstellung zur Umsiedlung Morschenich (September 2012)
RASKIN UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GBR (2010): Erfassung und Kurzbewertung
von Feldvögeln und Feldhamster im Bereich der Empfehlungsräume für die Umsiedlung
Morschenich
R. & H. Richters & Hüls Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz (2012): Geruchsgutachten zum Bebauungsplan C 23 'Morschenich-Neu' (Oktober 2012)
RWE POWER (2008): Bericht über die Auswirkung der Grundwasserabsenkung durch die Entwässerungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus, Oktober 2008
5
BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
ANHANG 1
Anhang 3 – Rechtsgrundlagen
BAUGB
BAUGESETZBUCH
vom 23. September 2004 (BGBl.IS.2414), Stand: zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
RAUMORDNUNGSGESETZ (ROG)
vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 31.7.2009 (BGBl. I
S. 2585)
BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BAUNVO)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) m.W.v. 01.05.1993 zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
PLANZEICHENVERORDNUNG 1990 (PLANZV 90)
vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
22.07. 2011 (BGBl. I S. 1509)
LANDESBAUORDNUNG (BAUO NRW)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung vom 21.03.2013
(GV. NRW. S. 142)
BBODSCHG BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) 1998, Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 Abs.
30 G v. 24.02.2012 (BGBl. I S. 212)
BBODSCHV BUNDESBODENSCHUTZ- UND ALTLASTENVERORDNUNG
vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), Stand: zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 31
des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)
GEMEINDEORDNUNG NORDRHEIN-W ESTFALEN (GO NRW)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878)
BNATSCHG BUNDESNATURSCHUTZGESETZ
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege; vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 vom
06.08.2009 S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 100 des Gesetzes vom
07.08.2013 (BGBl. I S. 3154)
DEUTSCHE NORM SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU DIN – 18005 (2002)
LANDSCHAFTSGESETZ NORDRHEIN-W ESTFALEN
LG NRW
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft; In der
Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568); zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 185)
LWG NRW
LANDESWASSERGESETZ
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen; in der Fassung vom 25. Juni 1995
(GV. NW. S. 926) SGV. NRW. 77, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
05.03.2013 (GV. NRW. S. 133)
TECHNISCHE ANLEITUNG ZUM SCHUTZ GEGEN LÄRM
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – TA
Lärm (1998)
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BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'
ANHANG 1
VV-ARTENSCHUTZ
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren; Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010 - III 4 - 616.06.01.17 – in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010
WHG WASSERHAUSHALTSGESETZ
Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist
BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (BIMSCHG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S.3830), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.07.2013 (BGBl. I S. 1943)
16. BIMSCHV SECHZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BIMSCHG
Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 3
des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist
39. BIMSCHV NEUNUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BIMSCHG
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen; vom 2. August
2010 (BGBl. I Nr. 40 vom 05.08.2010 S. 1065) Gl.-Nr.: 2129-8-39
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