Daten
Kommune
Merzenich
Größe
15 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
10.02.14, 13:25
Aktualisiert
10.02.14, 13:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 9/2014
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 10.02.2014
Gemeinderat
1.Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Merzenich B4 (Ortsteil Golzheim) gemäß § 17 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 29.03.2012 die Aufstellung
der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B4 (Ortsteil Golzheim) beschlossen. In
gleicher Sitzung wurde zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich der 6.
Änderung eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB als Satzung gemäß § 16 BauGB
beschlossen.
Ziel und Zweck der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 ist eine positive
städtebauliche Entwicklung des Gebietes. Das Gebiet ist zurzeit mit unterschiedlichen
Betrieben belegt, aber auch geprägt durch einen hohen Anteil an Wohnnutzung.
Zur Sicherung der vorhandenen und angestrebten Nutzungen sollen mit den geplanten
Änderungen der textlichen Festsetzungen einige der derzeit allgemein, bzw.
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden.
Die in dem Bereich des Mischgebietes gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässigen
Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros sollen
ausgeschlossen werden. Weiterhin sollen die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 8 zulässigen
Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausgeschlossen werden.
Im Gewerbegebiet sollen die nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässigen
Bordelle und bordellähnliche Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros ausgeschlossen
werden. Des Weiteren sollen die nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 Bau NVO ausnahmsweise
zulässigen Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
Die Satzung über die Veränderungssperre wurde am 30.03.2012 öffentlich
bekanntgemacht. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei
Jahren am 30.03.2014 außer Kraft. Da das Änderungsverfahren noch nicht
abgeschlossen ist, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen die Frist gemäß § 17 Abs. 1
BauGB um ein Jahr zu verlängern. Anderenfalls sind mögliche Bauanträge, die den Zielen
der 6. Änderung des Bebauungsplanes widersprechen, ggf. positiv zu entscheiden. Der
Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschloss,
Drucksache 9/2014
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die als Anlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der
Veränderungssperre für den Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes
Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim) gemäß § 17 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss über die Satzung zur 1. Verlängerung
der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu
machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in
Kraft.
(Harzheim)
(Lüssem)