Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1.Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B4 (Ortsteil Golzheim) gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
15 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
10.02.14, 13:25
Aktualisiert
10.02.14, 13:25
Beschlussvorlage (1.Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B4 (Ortsteil Golzheim) gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (1.Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B4 (Ortsteil Golzheim) gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 9/2014 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 10.02.2014 Gemeinderat 1.Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B4 (Ortsteil Golzheim) gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 29.03.2012 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B4 (Ortsteil Golzheim) beschlossen. In gleicher Sitzung wurde zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich der 6. Änderung eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB als Satzung gemäß § 16 BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 ist eine positive städtebauliche Entwicklung des Gebietes. Das Gebiet ist zurzeit mit unterschiedlichen Betrieben belegt, aber auch geprägt durch einen hohen Anteil an Wohnnutzung. Zur Sicherung der vorhandenen und angestrebten Nutzungen sollen mit den geplanten Änderungen der textlichen Festsetzungen einige der derzeit allgemein, bzw. ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden. Die in dem Bereich des Mischgebietes gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros sollen ausgeschlossen werden. Weiterhin sollen die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 8 zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausgeschlossen werden. Im Gewerbegebiet sollen die nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässigen Bordelle und bordellähnliche Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros ausgeschlossen werden. Des Weiteren sollen die nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 Bau NVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Die Satzung über die Veränderungssperre wurde am 30.03.2012 öffentlich bekanntgemacht. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren am 30.03.2014 außer Kraft. Da das Änderungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen die Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr zu verlängern. Anderenfalls sind mögliche Bauanträge, die den Zielen der 6. Änderung des Bebauungsplanes widersprechen, ggf. positiv zu entscheiden. Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss, Drucksache 9/2014 Seite - 2 - die als Anlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim) gemäß § 17 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss über die Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. (Harzheim) (Lüssem)